Bußgeldkatalog zum Parken auf Grünstreifen neben der Fahrbahn
Tatbestand | Bußgeld in € |
---|---|
verbotswidriges Parken auf einem Grünstreifen oder anderweitige unzulässige Nutzung | 55 |
... mit Behinderung | 70 |
... mit Gefährdung | 80 |
... mit Unfall | 100 |
FAQ: Parken auf einem Grünstreifen
Eine Definition von Grünstreifen liefert die StVO nicht direkt. Es handelt sich bei einem Grünstreifen um schmale Flächen, die sich entweder zwischen zwei Fahrbahnen oder am Rand einer Fahrbahn befinden und begrünt – also mit Rasen, Sträuchern oder Bäumen bepflanzt – sind.
Nein. Da Grünstreifen nicht Bestandteil der Fahrbahn sind und auch keine befestigten Parkflächen darstellen, dürfen diese von Fahrzeugen nicht genutzt werden. Das bedeutet, weder das Parken ist auf einem Grünstreifen gestattet noch das Befahren eines solchen. Welche Bußgelder für die verbotswidrige Nutzung drohen können, zeigt diese Tabelle.
Handelt es sich hierbei um eine öffentliche Einrichtung fernab des Straßenverkehrs (Parks o. Ä.) oder private Grünfläche, kann das Parken auch hier einen Verstoß darstellen, z. B. gegen das Eigentumsrecht oder den Naturschutz. Die StVO findet hingegen keine Anwendung. Mehr dazu lesen Sie hier.
Video: Halten und Parken
Welche Regelungen gelten beim Parken auf Grünstreifen gemäß StVO?
Inhaltsverzeichnis
Mit dem Wort „Grünstreifen“ werden Flächen bezeichnet, die zum Beispiel mit Gräsern, Sträuchern oder Bäumen bepflanzt sind und zur Abgrenzung zwischen zwei Fahrbahnen dienen oder sich am Rand einer Fahrbahn befinden – z. B. zur Abgrenzung eines Gehweges.
Grünstreifen erfüllen dabei auch einen anderen wichtigen Zweck: Bei Regen können diese Flächen etwa das Wasser aufnehmen und so verhindern, dass die Abwasserkanäle zu stark belastet oder die Straßen von zu viel Wasser überflutet werden. Je häufiger ein Grünstreifen jedoch von Fahrzeugen befahren oder zum Parken genutzt wird, desto stärker kann der Boden in diesen verdichtet werden. Dadurch kann dieser dann nur noch schlecht Wasser aufnehmen. Auch aus diesem Grund ist nicht nur das Parken auf einem Grünstreifen – ob innerorts oder außerorts – nicht erlaubt.
Ausschlaggebend dafür, dass die Nutzung von Grünstreifen im öffentlichen Raum nicht gestattet ist, ist dabei im Wesentlichen § 2 Straßenverkehrs-Ordnung:
„Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.“ (§ 2 Abs. 1. StVO)
Das bedeutet: Da ein Grünstreifen ähnlich wie der Seitenstreifen nicht Bestandteil der Fahrbahn ist, dürfen Fahrzeuge diesen nicht benutzen. Dabei ist das Parken auf dem Grünstreifen ebenso inbegriffen wie das Überfahren solcher Flächen. Auch handelt es sich nicht um ausgewiesene Parkflächen.
Es ist zudem unerheblich, ob Sie zum Parken außerorts oder innerorts Grünstreifen nutzen. Das Parken auf einem Grünstreifen vor einem Grundstück ist in aller Regel ebenfalls gemäß StVO nicht zulässig, sofern dieser zum öffentlichen Straßenraum gehört.
Explizit ist das Parken auf einer solchen Grünfläche/einem Grünstreifen nicht nach § 12 StVO untersagt, denn: Jegliche Nutzung eines Grünstreifens ist verboten, nicht nur das Halten oder Parken auf einem solchen. Der Tatbestandskatalog bezieht sich bei den jeweiligen Tatbeständen (TBNR 102118 bis 102732) deshalb auch eindeutig auf § 2 Abs. 1 StVO. Dem verbotswidrigen Parken auf einem Grünstreifen ist kein Tatbestand eigens im Bußgeldkatalog aufgeführt, sondern es ist allgemein jedwede verbotswidrige Nutzung sanktioniert.
Parken auf einen Grünstreifen: Welches Bußgeld droht?
Mit der letzten Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung (BkatV) im November 2021 können Verstöße gegen § 2 Abs. 1 StVO mit hohen Geldbußen belegt werden. Wenn Sie verbotswidrig auf einem Grünstreifen parken, halten oder anderweitig unzulässig nutzen, kann das seither ein Bußgeld von mindestens 55 Euro nach sich ziehen. Haben Sie dabei andere behindert, gefährdet oder gar einen Unfall verursacht, ist eine Geldbuße von bis zu 100 Euro möglich. Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot drohen bei entsprechenden Verstößen hingegen nicht.
Einen genauen Überblick zu den möglichen Bußgeldern zum Falschparken auf einer Grünfläche gibt Ihnen die obige Tabelle.
Verbotswidriges Parken auf einer Grünfläche: Welchen Tatbestand kann dies erfüllen?
Was nun aber, wenn Sie nicht auf einem solchen Grünstreifen, sondern einer richtigen Grünfläche parken? Großflächige Wiesen, Felder oder anderweitig bepflanzte Flächen etwa sind regelmäßig nicht Bestandteil des öffentlichen Straßenverkehrs. Beim verbotswidrigen Parken auf einer solchen Grünfläche findet die StVO deshalb auch zumeist keine Anwendung. Wie hoch beim Parken auf einer Grünfläche dann das Bußgeld ausfallen kann, richtet sich nach den Regelungen der jeweiligen Bundesländer, Städte und Gemeinden.
Je nach Einzelfall können auch unterschiedlichste Rechtsbereiche berührt sein, wenn Sie auf einer solchen Grünfläche parken, z. B.:
- Parken auf öffentlichen Grünflächen in Städten (z. B. Parks): In diesen Fällen kann die jeweilige Gemeinde oder Stadt Regelungen und Verbote sowie entsprechende Bußgelder festlegen (etwa in Parkordnungen).
- Parken auf einer geschützten Grünfläche: Hier kann das Naturschutzgesetz des jeweiligen Landes Anwendung finden.
- Parken auf privater Grünfläche: Bei einer Beschädigung der Grünfläche kann ggf. eine Sachbeschädigung erfüllt sein. In diesem Fall kann eine Geld- oder Freiheitsstrafe drohen.
Peter meint
7. Juli 2023 at 15:24
Wenn ich auf einem „Grünstreifen“ zwischen zwei Fahrstreifen parke, kommt dann „zusätzlich“ noch eine Geldbuße wegen „Sie parkten nicht am rechten Fahrbahnrand“ in Betracht?