Bußgeldkatalog: Parken vor und hinter Kreuzung
Verstoß | Bußgeld in Euro |
---|---|
weniger als 5 m vor einer Kreuzung/Einmündung geparkt | 10 |
… mit Behinderung | 15 |
… länger als 3 Stunden | 20 |
… länger als 3 Stunden mit Behinderung | 30 |
weniger als 5 m hinter einer Kreuzung/Einmündung geparkt | 10 |
… mit Behinderung | 15 |
… länger als 3 Stunden | 20 |
… länger als 3 Stunden mit Behinderung | 30 |
weniger als 8 m vor einer Kreuzung/Einmündung geparkt, obwohl rechts neben der Fahrbahn ein Radweg angelegt war | 10 |
… mit Behinderung | 15 |
… länger als 3 Stunden | 20 |
… länger als 3 Stunden mit Behinderung | 30 |
Kurz & knapp: Parken an Kreuzungen
Ja, die StVO schreibt einen Abstand beim Parken an einer Kreuzung von mindestens 5 Metern vor. Dieser muss sowohl vor als auch hinter der Kreuzung eingehalten werden und wird ab den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten gemessen. Verläuft rechts neben der Fahrbahn ein Fahrradweg, gilt sogar ein Mindestabstand von 8 Metern vor und hinter der Kreuzung.
Da es sich hierbei um keine Straftat handelt, zieht verbotswidriges Parken im Kreuzungsbereich keine Strafe im rechtlichen Sinne nach sich. Sie müssen aber mit einem Bußgeld rechnen. Wie hoch dieses ausfällt, können Sie dieser Tabelle entnehmen.
Nein, es gelten hier die normalen Regeln und Sanktionen beim Parken vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen.
Video: Halten und Parken
Parken an einer Kreuzung erfordert ausreichenden Abstand
Inhaltsverzeichnis
Gerade in Großstädten kann die Suche nach einem Parkplatz zur Geduldsprobe ausarten. Wenn dann eine freie Fläche am Fahrbahnrand auftaucht und nirgendwo ein Parkverbotsschild zu sehen ist, zögern viele Autofahrer nicht lange und stellen ihr Fahrzeug dort ab. Doch ein Parkverbot muss nicht immer durch ein Schild gekennzeichnet sein, denn an bestimmten Stellen ist das Parken gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) generell verboten.
Dies gilt zum Beispiel auch beim Parken im Kreuzungsbereich. § 12 Abs. 3 StVO schreibt diesbezüglich vor, dass Fahrzeugführer in einem Abstand von 5 Metern vor und hinter Kreuzungen nicht parken dürfen. Dieser wird sogar auf 8 Meter ausgeweitet, wenn rechts neben der Fahrbahn ein baulich angelegter Fahrradweg verläuft. Der Abstand wird immer ab dem Schnittpunkt der Fahrbahnkanten – oder einfacher ausgedrückt ab der Ecke der Einmündung – gemessen.
Aber warum ist es überhaupt verboten, im Kreuzungsbereich zu parken? Der Hauptgrund ist die Verbesserung der Sicht. Dürfte der Fahrbahnrand bis zur Ecke der Kreuzung zugeparkt werden, könnten nahende Fahrzeuge erst sehr spät gesehen werden, was das Risiko eines Unfalls erhöht.
Von Ihnen als Autofahrer wird erwartet, dass Sie die Verkehrsregeln kennen, deswegen können Sie sich nicht damit herausreden, dass das Parkverbot an der Kreuzung nicht zusätzlich durch ein Schild gekennzeichnet wurde, wenn Sie wegen eines Parkverstoßes zur Kasse gebeten werden.
Parken im Kreuzungsbereich: Sonderfall T-Kreuzung
Unsicherheit besteht oft, wenn es um das Parken an einer T-Kreuzung geht, also eine Kreuzung, von der nur eine Einmündung ausgeht. Dieser gegenüber befindet sich eine durchgehende Fahrbahnkante.
Auf der Straßenseite mit der Einmündung bzw. in der Einmündung selbst ist der Fall klar: Hier gilt wieder der vorgeschriebene Abstand von 5 Metern, gemessen ab der Ecke. Wie sieht es aber auf der Straßenseite aus, die der Einmündung gegenüberliegt? Hier ist das Parken im Kreuzungsbereich tatsächlich erlaubt, sofern es dadurch nicht zu einer Verkehrs- oder Sichtbehinderung kommt. Ist dies der Fall, wird an einer solchen Stelle in der Regel aber ohnehin ein Parkverbotsschild aufgestellt.
Jakob meint
9. Mai 2024 at 22:09
Gab es nicht mal eine Regel für die ganzen Transport-Autos (Sprinter, Vitos, …), dass die aufgrund ihrer Größe 10 m Abstand von der Kreuzung haben müssen?
Andreas meint
28. Januar 2024 at 10:16
Wie verhält es sich denn bei einer X Kreuzung. Wie wird hier der Mittelpunkt ( und damit die Halteverbotszone) ermittelt?
In meinem Fall steht vor der Kreuzung ein Halteverbotsschild. Direkt hinter dem Schild stehen immer Autos. Sodass ein Abbiegen nach links extrem erschwert wird, weil man erst um die Autos herumkurven muss. Bei Gegenverkehr ist es noch schlimmer.
Charles meint
6. Juni 2023 at 17:03
Mit was für einem Messgerät wird das gemessen? Ist der Zollstock oder das Maßband geeicht? Wurde der Schnittpunkt richtig ermittelt? Wurde das messen mit Fotos belegt und sind auf diesen die exakten Werte zu erkennen? Schließlich wird es zentimetergenau im Bescheid angegeben.
Ich finde, dass hier viele Fehler vorliegen können, welche die Messung dann ungültig machen würden.
Lohnt es sich da gegen vorzugehen und eine Akteneinsicht in das Verfahren zu verlangen.
Und wie gehe ich vor, wenn ich einen Verfahrensfehler entdecke?
Domingo meint
10. November 2023 at 12:53
Bezahl deine 10 € und nerv die Verwaltung nicht weil du einen Fehler gemacht hast… park das nächste Mal einfach besser
Clemens meint
12. März 2023 at 12:03
Warum gibt es beim Parken keinen Toleranzabzug wie bei einem Geschwindigkeitsverstoß?
Ich soll 10€ bezahlen, weil ich ca. 4,80m vor einer Einmündung geparkt habe.
Würde man bei den vorgeschriebenen
5 Metern 5% Toleranz abziehen, wäre man bei 4,75m und die Sache wäre geklärt.
Jan meint
9. August 2023 at 11:17
Hallo,
genauso kann man es aber auch anders herum betrachten. Warum muss man denn diese 5m auf den Zentimeter ausreizen? Die PKW werden alle länger. Dann wäre es doch viel besser anstatt 5m sogar einfach mal 6m weiter weg zu parken. Dadurch erspart man sich im Zweifel Ärger und Bußgelder und die Mitmenschen danken es einem auch…
Die 5m sind einfach nur ein Wert um eine Grenze festzulegen, zeitgemäß ist dies aufgrund der größer werdenden PKW nicht mehr. Also ruhig mal an die Mitmenschen denken und nicht auf „sein Recht“ pochen und vor allem nicht immer alles anzweifeln was die öffentlichen Behörden machen. Die sind meistens dafür da uns alle im Rahmen zu bedienen. Leider gibts zum Thema Verkehr immer nur schwarze und weiße Ansichten…
In diesem Sinne….
Thomas W. meint
1. August 2022 at 21:11
Wie verhält es sich, wenn an einer T-Einmündung die einmündende Straße noch zusätzlich durch einen durchgehenden, abgesenkten Bürgersteig von der durchgehenden Straße abgetrennt wird? Man muß von der einmündenden Straße aus noch zusätzlich den querenden Bürgersteig überfahren, um auf die Hauptstraße zu gelangen. Wo darf ich auf der einmündenden Straße parken?
Gerd meint
18. März 2024 at 21:34
Hallo Redaktion !
Bei baulich angelegten Radwegen lese ich in Par. 12 StVO, dass die 8 m nur VOR der Kreuzung / Einmündung gelten, aber nicht dahinter !? !
Irene M meint
3. Juni 2022 at 14:39
Hallo,ich parkte 3Min.im eingeschränkten Halteverbot und weniger als5 Meter hinter der Einmündung, direkt bei meinem Arzt mit blauer Parkkarte und es war weit und breit keine andere Parkmöglichkeit. Ich soll 25 € Strafe zahlen als Schwerstbehinderter. Ist das korrekt?
Pitzi meint
1. Oktober 2022 at 16:21
Für 2 Ordnungswidrigkeiten sind 25€ doch ein guter Deal.
Gunst meint
19. August 2021 at 11:05
Hallo an der Kreuzung Ecke Krügerstr und Ecke fürstenstr parkt ein Bus Transporter so knapp das man nicht in die Kreuzung schauen kann
Fritze meint
18. Juli 2022 at 22:10
Achso! Da. Ja, das geht so nicht.
Andreas meint
5. Dezember 2020 at 14:59
Das ist sehr Aufschluss reich und alles gut erklärt