Bußgelder für das Falschparken
Tatbestand | Bußgeld in € | Punkte |
---|---|---|
Sie haben an unübersichtliche Straßenstellen, in scharfen Kurven, auf Fußgängerüberwegen, 5 Meter vor bzw. 10 Meter nach Lichtzeichen oder im Halteverbot geparkt | 35 | |
… und dabei jemanden behindert | 55 | |
… und parkten dort länger als eine Stunde | 55 | |
… und parkten dort länger als eine Stunde, wobei Sie jemanden behindert haben | 55 | |
Sie haben auf Geh-, Rad- oder Radschnellwegen geparkt | 55 | |
… und dabei jemanden behindert | 70 | 1 |
… und parkten dort länger als eine Stunde | 70 | 1 |
… und parkten dort länger als eine Stunde, wobei Sie jemanden behindert haben | 80 | 1 |
… und parkten dort länger als eine Stunde, wobei Sie jemanden gefährdet haben | 80 | 1 |
… und parkten dort länger als eine Stunde, wobei Sie einen Unfall verursacht haben | 100 | 1 |
Sie parkten an einer Engstelle und haben dadurch Rettungsfahrzeuge behindert | 100 | 1 |
Sie parkten vor oder in einer Feuerwehrzufahrt | 55 | |
… und dabei Einsatzfahrzeuge behindert | 100 | 1 |
Sie haben auf einer Sperrfläche geparkt | 25 | |
… und dabei jemanden behindert | 25 | |
… und parkten dort länger als 15 Minuten | 30 | |
… und parkten dort länger als 15 Minuten, wobei Sie jemanden behindert haben | 35 | |
Sie haben in zweiter Reihe geparkt | 55 | |
… und dabei jemanden behindert | 80 | 1 |
... und dabei jemanden gefährdet | 90 | 1 |
... und dabei einen Unfall verursacht | 110 | 1 |
… und parkten dort länger als 15 Minuten | 85 | 1 |
… und parkten dort länger als 15 Minuten, wobei Sie jemanden behindert haben | 90 | 1 |
Sie haben unzulässig in einer verkehrsberuhigten Zone geparkt | 10 | |
… und dabei jemanden behindert | 15 | |
… und parkten dort länger als drei Stunden | 20 | |
… und parkten dort länger als drei Stunden, wobei Sie jemanden behindert haben | 30 | |
Sie haben 5 Meter vor einer Kreuzung oder Einmündung, vor Grundstücksein- und -ausfahrten, im Bereich von Taxiständen, vor und hinter Andreaskreuzen oder über einem Schachtdeckel geparkt | 10 | |
… und dabei jemanden behindert | 15 | |
… und parkten dort länger als drei Stunden | 20 | |
… und parkten dort länger als drei Stunden, wobei Sie jemanden behindert haben | 30 | |
Sie haben ohne Parkscheibe oder Parkschein geparkt bzw. die Parkdauer überschritten | ||
... um 30 Minuten | 20 | |
... um eine Stunde | 25 | |
... um zwei Stunden | 30 | |
... um drei Stunden | 35 | |
... um mehr als drei Stunden | 40 | |
Sie haben auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt | 55 | |
Sie haben nicht platzsparend geparkt | 10 | |
Sie haben einem Berechtigten eine Parklücke weggenommen | 10 | |
Sie haben in einem Fußgängerbereich geparkt | 55 | |
… und dabei jemanden behindert | 70 | |
… und parkten dort länger als 3 Stunden | 70 | |
Sie haben den Abfahrtsweg eines anderen Kfz durch das Parken oder Abstellen Ihres Fahrzeuges versperrt | 20 | |
Sie haben unberechtigt in einer Nothalte- oder Pannenbucht geparkt | 25 | |
Sie haben in einem geschützten Bereich während nicht zugelassener Zeiten mit einem Kfz über 7,5 Tonnen oder einem Anhänger über 2 Tonnen geparkt | 30 | |
Sie haben einen Anhänger ohne Zugfahrzeug länger als zwei Wochen geparkt | 20 | |
Sie haben im Fahrraum von Schienenfahrzeugen geparkt | 55 | |
... und dabei jemanden behindert | 70 | 1 |
Sie haben auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen geparkt | 70 | 1 |
Sie haben an Stellen geparkt, an denen das Halten verboten ist | 25 | |
... und dabei jemanden behindert | 40 | |
… und parkten dort länger als eine Stunde | 40 | |
… und parkten dort länger als eine Stunde, wobei Sie jemanden behindert haben | 50 | |
Sie haben unberechtigt auf Bussonderfahrstreifen und an Haltestellen geparkt | 55 | |
... und dabei jemanden behindert | 70 | |
... und dabei jemanden gefährdet | 80 | |
... und dabei einen Unfall verursacht | 100 | |
… und parkten dort länger als 3 Stunden | 70 | |
… und parkten dort länger als 3 Stunden, wobei Sie jemanden behindert haben | 80 | |
… und parkten dort länger als 3 Stunden, wobei Sie jemanden gefährdet haben | 80 | |
… und parkten dort länger als 3 Stunden, wobei Sie einen Unfall verursacht haben | 100 | |
Sie haben unberechtigt auf einem Parkplatz für E-Fahrzeuge geparkt | 55 | |
Sie haben unberechtigt auf einem Parkplatz für Carsharing-Fahrzeuge geparkt | 55 | |
Sie haben andere Verkehrsteilnehmer beim Ein- oder Aussteigen gefährdet | 40 | |
… und dabei eine Sachbeschädigung verursacht | 50 |
Kurz & knapp: Parken
Parken und Halten sind unterschiedliche Vorgänge. Letzteres zeichnet sich dadurch aus, dass damit gewolltes bzw. freiwilliges Anhalten des Fahrzeugs gemeint ist und der Fahrer das Fahrzeug dabei nicht verlässt. Geschieht dies länger als drei Minuten, zählt der Vorgang zum Parken.
Auch beim Parken müssen einige Regeln beachtet werden, um einen Strafzettel zu vermeiden. So ist platzsparend zu parken, wobei auf genügend Raum zum Aus- und Einsteigen sowie zum Rangieren zu achten ist. Genutzt werden muss im Regelfall der rechte Fahrbahnstreifen.
Wurden Sie beim Falschparken ertappt, müssen Sie mindestens mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro rechnen. Welche Sanktionen außerdem bei bestimmten Parkverstößen fällig werden können, verrät Ihnen diese Tabelle.
Bußgeldrechner – Bußgelder für falsches Parken und Halten
Unsere Tabelle oben auf der Seite gibt Ihnen einen Überblick darüber, wie hoch das Bußgeld bei welchem Verstoß ausfällt und ob bzw. wie viele Punkte in Flensburg drohen. Gerne können Sie sich auch mit unserem Bußgeldrechner die genauen Sanktionen schnell und einfach ausrechnen lassen:
Spezifische Informationen zu einzelnen Parkverboten & häufigen Parkverstößen
Video: Halten und Parken
Wo ist das Parken erlaubt und wo ist es verboten?
Inhaltsverzeichnis
Wenn die Zeit knapp wird und die Suche nach einem Parkplatz schier unmöglich erscheint, dann wird der ein oder andere Fahrer vor dem Parken im Halteverbot nicht zurückschrecken. Tatsächlich tut es nicht nur der ein oder andere Fahrer, sondern eine ganze Reihe von Autofahrern. Denn das Parken im Parkverbot bzw. das Falschparken mitsamt der Missachtung des Halteverbots sind die Nummer eins der häufigsten Verkehrsdelikte auf deutschen Straßen, was angesichts der unzureichenden Parkplätze in einigen Städten wenig verwundert.
Auch wenn der Bußgeldbescheid und die Strafmaßnahmen gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) im Vergleich zu anderen Verkehrsdelikten, wie z.B. einer Geschwindigkeitsübertretung oder einem Abstandsverstoß, noch recht mild wirkt, so können Ihnen doch in einigen Fällen auch Punkte in Flensburg verbucht werden. Mit welchem Bußgeld und ggf. Punkten Sie nach dem Bußgeldkatalog 2024 und der dazugehörigen Bußgeldtabelle zu rechnen haben und was Sie sonst noch über das Parken wissen sollten, dazu dienen die folgenden Informationen.
Spezifische Informationen zum Strafzettel
Unterschied zwischen Halten und Parken
Zunächst soll geklärt werden, worin der Unterschied zwischen Halten und Parken besteht. Gemäß dem Verkehrsrecht wird das Halten als gewolltes bzw. freiwilliges Anhalten des Fahrzeugs verstanden. Kommt also ein Auto beispielsweise vor einer rote Ampel oder einem Bahnübergang zum Stehen, dann gilt dies nicht als Halten, sondern als Warten. Zu beachten ist weiterhin, dass während des Haltevorgangs der Fahrer das Auto nicht verlassen darf.
Dauert der Haltevorgang länger als drei Minuten oder verlässt man das Auto ohne es mehr in Sichtweite zu haben, sodass man bei Bedarf nicht schnell einsteigen und losfahren könnte, so zählt dieser Umstand nicht mehr als Halten, sondern als Parken.
Was ist Halten?
- Freiwilliges Anhalten des Fahrzeugs ohne äußere Einflüsse
- Nicht länger als drei Minuten und Auto in Sichtweite
Was ist Parken?
- Freiwilliges Anhalten des Fahrzeugs länger als drei Minuten
Richtiges Parken und Richtlinien zum Parken
Was heißt eigentlich richtiges Parken? Auch hier sollten Sie wachsam sein. Denn auch hier kann es schnell zu Bußgeldern kommen. Für nicht-platzsparendes Parken auf dem Parkplatz wird zum Beispiel ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro fällig.
So zeichnet sich ein richtiges Parken aus:
- Das Auto sollte platzsparend geparkt werden. Dabei ist auf die Parkflächen zu achten.
- Es sollte nach dem Parken noch ausreichend Platz sein, um ein- und auszusteigen.
- Beim Parken sollte ausreichend Platz für das Rangieren sein.
- Parken Sie auf der Straße generell auf dem rechten Fahrbahnstreifen (Ausnahme Eibahnstraßen oder auf Straßen, auf denen rechts Schienen verlaufen).
Spezifische Informationen zu weiteren Regeln beim Parken
Übersicht zu wichtigen Verkehrszeichen
Die nachfolgende Tabelle enthält einige Verkehrsschilder, die in Bezug auf erlaubtes Parken in Deutschland häufig zu finden sind:
Verkehrszeichen | Bedeutung |
---|---|
Zeichen 314, Parken erlaubt |
|
Zeichen 314-1, Beginn Zone Parkraumbewirtschaftung |
|
Zeichen 314-2, Ende Zone Parkraumbewirtschaftung |
|
Zeichen 315, Parken auf Gehweg, halb rechts (Fahrtrichtung) |
|
Zeichen 318, Parkscheibe ist zu verwenden |
Spezifische Informationen zur Parkraumbewirtschaftung und besonderen Parkplätzen
Parken laut StVO: Wo ist das Parken verboten, wo ist es erlaubt?
Wer als Autofahrer auf den Straßen unterwegs ist, der muss sich, um sich vor einem unangenehmen Bußgeld zu bewahren, über die verschiedenen Regelungen in Bezug auf das Parken und das Parkverbot im Klaren sein.
Parken im Halteverbot:
Grundsätzlich gilt: Überall, wo ein Halteverbot gilt, darf auch nicht geparkt werden! Dies ist auch unabhängig davon, ob es sich um ein eingeschränktes Halteverbot oder ein absolutes Halteverbot handelt.
Daher listen wir Ihnen nochmals auf, an welchen Stellen das Halten verboten ist. Für genauere Informationen zum Halten klicken Sie hier.
Parken ist verboten:
- an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen
- in scharfen Kurven
- auf Beschleunigungs- oder Verzögerungsstreifen auf Bahnübergängen
- im Bereich von Fußgängerüberwegen und Bahnübergängen
- vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten
Ein Parkverbot besteht überdies auch an folgenden Stellen:
- vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu 5 Meter zur Fahrbahnkante
- hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu 5 Meter zur Fahrbahnkante
- auf Parkflächen, die mit einem Parkverbot gekennzeichnet sind (z. B. Privatgrundstück)
- auf sehr engen und schmalen Fahrbahnen
- vor Grundstücksein- und -ausfahrten
- auf Schachtdeckeln
- vor Bordsteinabsenkungen
- vor Lichtzeichen
- auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen
- im Verkehrsberuhigten Bereich außerhalb der gekennzeichneten Stellen
Welche Parkverbotsschilder gibt es?
Das Halteverbotsschild kann als ein Parkverbotsschild aufgefasst werden, verbietet es ja das Parken im Halteverbot. Daneben gibt es weitere Verkehrszeichen, die verschiedene Regelungen in Bezug auf das Parken mit sich führen.
In der nachfolgenden Überwsicht, sind die wichtigsten Verkehszeichen zum Halt- und Parkverbot aufgeführt. Darüber hinaus beinhalte die zweite Tabelle Informationen zu weiteren Verkehrsschilder und ihre Bestimmungen hinsichtlich der Halte- bzw. Parkverbote.
Verkehrszeichen | Bedeutung |
---|---|
Zeichen 283, absolutes Haltverbot |
|
Zeichen 286, eingeschränktes Haltverbot |
|
Zeichen 290-1, Beginn eingeschränktes Haltverbotes für eine Zone |
|
Zeichen 290-2, Ende eingeschränktes Haltverbotes für eine Zone |
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Zeichen 229, absolutes Haltverbot - Taxistand |
Verkehrsschild | Bedeutung |
---|---|
Andreaskreuz (Zeichen 201) | Halte- & Parkverbot bis zu 10 Metern vor Zeichen (falls verdeckt) Halte- & Parkverbot vor und hinter Zeichen a) innerhalb geschlossener Ortschaften bis zu je 5 Meter, b) außerhalb geschlossener Ortschaften bis zu je 50 Meter |
Beginn eines eingeschränkten Halteverbots für eine Zone (Zeichen 290.1) | Innerhalb gekennzeichneter Zone ist das Halten max. 3 Minuten erlaubt (Ausnahme: Ein- oder Aussteigen / Beladen oder Entladen) |
Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs (Zeichen 325.1) | Außerhalb des gekennzeichneten Bereichs besteht Parkverbot (Ausnahme: Ein- oder Aussteigen / Beladen oder Entladen) |
Eingeschränktes Halteverbot (Zeichen 286) | Max. 3 Minuten ist das Halten erlaubt (Ausnahme: Ein- oder Aussteigen / Beladen oder Entladen) |
Fahrstreifenbegrenzung & Fahrbahnbegrenzung (Zeichen 295) | Halte- & Parkverbot, wenn zwischen den abgestellten Kfz & Fahrstreifenbegrenzungslinie kein Fahrstreifen von min. 3 Metern verbleibt |
Feuerwehrzufahrt | Halte- & Parkverbot vor & in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten |
Fußgängerüberweg (Zeichen 293) | Halte- & Parkverbot auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 Metern davor |
Grenzmarkierung (Zeichen 299) | Halte- & Parkverbot innerhalb einer Grenzmarkierung für Halte- oder Parkverbote |
Haltestelle (Zeichen 224) | Parkverbot bis zu 15 Metern vor und hinter diesem Zeichen |
Halteverbot (Zeichen 283) | Absolutes Halte- & Parkverbot |
Halt. Vorfahrt gewähren. (Zeichen 206) | Bis zu 10 Metern vor diesem Zeichen besteht Halte- & Parkverbot |
Kreisverkehr (Zeichen 215) | Halte- & Parkverbot innerhalb des Kreisverkehrs |
Leitlinien Schutzstreifen für Radfahrer (Zeichen 340) | Parkverbot auf Schutzstreifen für Radverkehr |
Nothalte- und Pannenbucht (Zeichen 328) | Halten im Notfall oder bei Panne erlaubt |
Parken auf Gehwegen (Zeichen 315) | Parkverbot auf Gehwegen für Kfz mit zulässigem Gesamtgewicht von über 2,8 Tonnen |
Pfeilmarkierungen (Zeichen 297) | Halte- & Parkverbot auf mit Pfeilen markierter Fahrbahnstrecke |
Sperrfläche (Zeichen 298) | Halte- & Parkverbot auf Sperrflächen |
Taxenstand (Zeichen 229) | Halte- & Parkverbot an Taxenständen (Ausnahme: betriebsbereite Taxen) |
Vorfahrt gewähren (Zeichen 205) | Bis zu 10 Metern vor diesem Zeichen besteht Halte- & Parkverbot |
Vorfahrtstraße (Zeichen 306) | Parkverbot außerhalb geschlossener Ortschaften auf Fahrbahnen von Vorfahrtstraßen |
Bußgeldkatalog zum Parken – Damit haben Sie zu rechnen
Viele Autofahrer kritisieren die unzureichenden Parkplätze und ihnen bleibt – gerade wenn die Zeit knapp wird und kein Parkplatz in Sicht ist – nicht viel mehr übrig als ein Knöllchen in Kauf zu nehmen. Wurde das Auto beim Parken im Halteverbot oder allgemein beim Parken im Parkverbot von einem Mitarbeiter des Ordnungsamtes gesichtet, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen. Dabei beträgt das niedrigste Strafmaß 10 Euro. Je nach Umstand und Schwere des Verstoßes steigt das Bußgeld. Beim Parken auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen, die in keinem Fall als Parkplatz angesehen werden sollten, erwartet Sie dabei nicht nur ein erhöhtes Bußgeld von 70 Euro, sondern ebenso ein Punkt in Flensburg.
Arne G. meint
12. Februar 2018 at 19:31
Hallo,
Bei uns im Dorf wurden gerade zwei Bushaltestellen verlegt. Die Anwohner haben sich anscheinend noch nicht richtig daran gewöhnt und parken wie bisher, was gelegentlich zu Behinderungen führt.
Frage: gelten die 15 Meter Parkverbot vor und hinter dem Haltestellenzeichen auf beiden Fahrbahnseiten? Ich gehe davon aus, dass nicht zusätzliche Beschilderung erforderlich ist.
Danke, Arne
bussgeldkatalog.de meint
18. April 2018 at 13:56
Hallo Arne,
das Parkverbot gilt für die Seite der Fahrbahn, auf der sich die Haltestelle befindet.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Schwarz meint
8. Februar 2018 at 14:08
HALLO Zusammen,
Wir haben ständig das Problem, dass Menschen ihre Fahrzeuge gegenüber unserer Einfahrt parken und anschließend für Stunden auf Wanderwegen verschwinden, also unerreichbar sind.
Gibt es ein Mindestmaß an Straßenbreite, das mir mind. zur Verfügung stehen muss, um aus der Ausfahrt zu fahren?
Danke für eine eindeutige Antwort
A.S
bussgeldkatalog.de meint
16. April 2018 at 10:51
Hallo,
entsprechende Angaben sind uns nicht bekannt. Wenden Sie sich ggf. an das zuständige Ordnungsamt.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Horst meint
29. Januar 2018 at 16:39
Hallo, ich habe eine Frage:
Darf ich mit meinem Pkw vor einer Ampel parken, sofern ich die Ampelanlage mit meinem Wagen nicht verdecke?
Ich frage bewußt, da ich durch den Paragraphen der StVO (§37, Abs.1 uff.) etwas verwirrt bin.
Freundliche Grüße
Horst
bussgeldkatalog.de meint
9. April 2018 at 8:46
Hallo Horst,
Welcher Mindestabstand zu Ampeln eingehalten werden muss und welche Strafmaßnahmen bei Verstößen verhängt werden können, zeigt Ihnen die Tabelle auf folgender Seite: https://www.bussgeldkatalog.de/mindestabstand-ampel/#Sanktionen-fuer-das-Halten-und-Parken-im-Mindestabstand-vor-einer-Ampel
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Inge L. meint
13. Januar 2018 at 16:57
Am 14.12.2017 habe ich auf einem Parkplatz vor einem Einkaufscenter ohne Parkscheibe auf einem behinderten Parkplatz geparkt und bekomme jetzt von der Park & Control ein Bußgeldbescheid
30,00 € für parken ohne Scheibe
35,00 € für parken auf Behindertenparkplatz
2,50 € für Mahngebühr
Eine Mitteilung über ein Parkvergehen liegt mir nicht vor
Ist die geforderte Summe rechtens?
bussgeldkatalog.de meint
15. Januar 2018 at 13:00
Hallo Inge,
bei Fragen zur Rechtmäßigkeit von Vorgängen sollten Sie sich von einem Anwalt beraten lassen.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Uwe J. meint
28. Dezember 2017 at 18:18
Moin, ich habe auf einem privat bewirtschaftetem Parkplatz für 30min geparkt und für 45 min einen parkschein gelöst. Da der Platz -auf dem keine Stellordnung markiert oder durch Tafel angegeben ist – rappelvoll war, habe ich mich am Parkplatzende so mittig in die breite Fahrspur gestellt, dass die Parker rechts und links ausparken hätten können. Sie haben es aber in den 30min Abwesenheit nicht getan. Trotzdem habe ich eine Vertragsstrafe von 30€ aufgebrummt bekommen wegen „Parken im Bereich Zeichen283 StVO (Absolutes Halteverbot) $858 BGB, zahlbar innerhalb 7 Tagen. ist das Rechtens? (ein solches Verkehrszeichen gibt es weder vor noch auf dem Parkplatz, Einstellbedingungen sind ebenfalls nicht ausgehängt sondern nur im Internet abrufbar)
bussgeldkatalog.de meint
29. Dezember 2017 at 13:17
Hallo Uwe,
wir dürfen Ihnen keine Rechtsberatung geben, bitte wenden Sie sich gegebenenfalls an einen Anwalt.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Klaus meint
27. November 2017 at 13:33
Hallo,
habe auf einem für Anwohner (mit Parkausweis) freiem Platz geparkt. wie hoch ist die Strafe?
bussgeldkatalog.de meint
27. November 2017 at 15:58
Hallo Klaus,
gemäß Bußgeldkatalog ist ein Bußgeld von 35 Euro vorgesehen.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Nadine meint
25. Oktober 2017 at 8:11
Hallo,
Wir wohnen in einer 30er Zone, dort ist die Strasse gerade neu gepflastert worden. Auf einer Seite ist ein kompletter Parkplatzstreifen und auf der anderen Seite ein Bürgersteig. Darf ein Sprinter auf dem Parkplatz mit Überlänge gegenüber einer Garageneinfahrt Parken?
bussgeldkatalog.de meint
13. November 2017 at 13:11
Hallo Nadine,
grundsätzlich darf durch das Parken vor Grundstückseinfahrten niemand behindert oder belästigt werden. Es muss also möglich sein, ohne Probleme aus- und einzuparken. Außerdem darf die Sicht nicht behindert werden. In der Regel zeigt der abgesenkte Bordstein an, wo geparkt werden darf und wo nicht.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Carolin meint
21. September 2017 at 16:44
Ich habe auf einem Parkplatz in der Nähe eines Parkscheinautomates geparkt, ohne ein Ticket zu ziehen. Dafür habe ich ein Knöllchen über 38,50 € bekommen.
Wie kann das sein? Dort steht lediglich eine Uhrzeit, kein Zeitraum und darin sind 25€ Bearbeitungsgebühr enthalten.
bussgeldkatalog.de meint
4. Oktober 2017 at 12:06
Hallo Carolin,
die Höhe der Bearbeitungsgebühren ist nicht ungewöhnlich. Wenn Sie Fragen zu dem Schreiben und dem Verwarngeld haben, sollten Sie sich mit der ausstellenden Behörde auseinander setzen. Diese ist in der Regel auf dem Schreiben vermerkt.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Matthias meint
15. September 2017 at 22:40
Hallo,
ich habe ein Brief von der Bußgeldstelle bekommen, dass ich falsch geparkt haben soll ( laut Schreiben: verbotswidrig auf dem Gehweg mit Behinderung anderer und verbotswidrig im absoluten Halteverbot mit Behinderung anderer für 4 Minuten). Es war jedoch kein Knöllchen an meinem Auto und im Dorf, wo eig keine Kontrollen sind.
Frage 1: Es wird ein Verwarnungsgeld von 30 Euro angeboten. Ist das rechtens, dass die Summe der beiden Verstöße zusammenaddiert wird?
Frage 2: Wie hat die Bußgeldstelle davon erfahren, wenn keine Politesse das aufgenommen hat? Ist da überhaupt Beweislage da, ob ich andere Behindert habe oder nicht?
Ich habe dort geparkt, jedoch weiß ich nicht mehr ob direkt im Halteverbot oder davor oder auf dem Gehweg und ob ich jemand dadurch Behindert habe. Wie würde ein Einspruch bzw. nicht Annehmen des Verwarngeldes wahrscheinlich ausgehen? ( als Beweislage wird Zeugenaussage angegeben und Nachname des Zeugen ist derselbe wie der des Sachbearbeiters )
Lg Matthias
bussgeldkatalog.de meint
4. Oktober 2017 at 10:44
Hallo Matthias,
zu Ihren Fragen:
1. Es ist nicht ungewöhnlich, dass die Sanktionen addiert werden.
2. Die entsprechenden Beamten notieren Ihr Nummernschild und können Sie so ausfindig machen, da Sie ja namentlich und mit Adresse auf den entsprechenden Wagen gemeldet sind. Als Beweis gilt grundsätzlich der ausstellende Beamte als Zeuge. Sie haben nach Erhalt des Bescheides zwei Wochen Zeit, einen Einspruch zu erheben, nach Verstreichen dieser Frist ist das nicht mehr möglich. Es ist uns untersagt, eine Rechtsauskunft zu erteilen; bei einem derart geringen Betrag lohnt ein Einspruch meist nicht. Bedenken Sie außerdem, dass Sie im Falle einer Entscheidung gegen Sie entsprechend zusätzliche Bearbeitungsgebühren zu tragen haben.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Ute meint
8. September 2017 at 12:43
Hallo,
ich habe gerade eine Knöllchen bekommen. Aber nicht von der Polizei, sondern von fair parken;.
Sie werfen mir vor ohne Parkscheibe geparkt zu haben. Was wirklcih nicht Stimmt. Ich hab mir Bilder zuschicken lassen. Die sind echt so fotographiert, das man sie nicht sieht. Ich war auch nicht alleine als ich sie reingelegt habe. Jetzt wollen die 19,5o Euro von mir. Ist das rechtens? Oder kann ich da etwas machen?
bussgeldkatalog.de meint
11. September 2017 at 12:10
Hallo Ute,
grundsätzlich haben Sie immer die Möglichkeit, einen schriftlichen Widerspruch gegen Verwarnungen mit Hinweis auf die Fotos einzulegen. Sie können Sich jedoch schon vorher persönlich mit der ausstellenden Behörde auseinander setzten und diese auf Ihren Fehler hinweisen. Auch so können Zahlungen umgangen werden.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Volker meint
31. August 2017 at 12:34
Hallo
Gegenüber einer Baustelle in *** wurde durch den Bauherrn ein Halteverbotszone beantragt,genehmigt und eingerichtet.
Diese Zone wurde mit Schildern und Flatterband eingegrenzt.Sie dient dazu wartenden Anlieferfahrzeugen eine Parkmöglichkeit zu schaffen da es sich bei der Strasse um eine Sackgasse handelt und und eine Ausfahrt nur über die Bstl. möglich ist.Ich bin Beschäftigter auf dieser Bstl. und liefere des öfteren Material an. Dabei wird der Anhänger zum Be-und Entladen auf die Bstl. gefahren und mein Caddy in der besagten Halteverbotszone in der abgesperrten Fläche abgestellt.
Jetzt bekam ich einen Strafzettel von 15€. Meine Frage ist das rechtens zumal im Fahrzeug ein Handwerkerparkausweis ausliegt,der besagt das ich auf dieser Bstl. tätig bin.
bussgeldkatalog.de meint
4. September 2017 at 10:51
Hallo Volker,
die Ausstellung solcher Strafzettel liegt oft im Ermessen des Beamten, welcher eventuell nicht über die eingerichtete Parkmöglichkeit informiert war. Setzten Sie sich hierzu mit der zuständigen Behörde auseinander und weisen Sie diese auf Ihren Fehler hin.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Remy meint
17. August 2017 at 14:10
Hallo,
Frage lautet,das Be-,und Entladen in einer Feuerwehrzufahrt,sowie das Parken auf einer Grünfläche
bussgeldkatalog.de meint
21. August 2017 at 10:26
Hallo Remy,
das Parken (Aufenthalt länger als drei Minuten) in einer Feuerwehrzufahrt zieht eine Geldstrafe von 35 Euro (ohne Behinderung des Rettungsfahrzeuges) oder 65 Euro und einen Punkt (bei Behinderung des Rettungsfahrzeuges) nach sich. Das unerlaubte Parken auf Grünflächen kostet in der Regel 35 Euro.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Frank meint
9. August 2017 at 15:55
Hallo, ich habe gerade ein PKW in einer Halteverbotszone gesehen, mit einem Bußgeldbescheid unter dem Scheibenwischer. Allerdings stand der nicht auf der Straße, sondern auf dem Parkstreifen. Auf den Halteverbotszonen Schildern ist Nicht erwähnt „auf dem Seitenstreifen“. Habe ich da was übersehen?
bussgeldkatalog.de meint
14. August 2017 at 10:12
Hallo Frank,
das unter dem Scheibenwischer war wahrscheinlich kein Bußgeldbescheid, sondern ein Strafzettel. Da wir keine genauen Angaben von den Verhältnissen vor Ort haben, ist es hier schwierig, eine Aussage zu treffen.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Sarah meint
9. August 2017 at 11:06
Ich habe heute Morgen um 7:00 meinen Firmentransporter in einer Parkzone (ab 9:00 mit Parkschein) abgestellt und einen gültigen Handwerkerparkausweis(mit Telefonnummer) sichtbar vorne reingelegt.
Gegen 9:00 haben wir zwei Handwerker gesehen, die sich am Gehwegrand zu schaffen gemacht haben – wir haben uns nichts weiter gedacht – um 9:15 sind wir dann noch einmal durch Zufall am Fahrzeug gewesen und haben entdeckt, dass wir einen Strafzettel für „Parken im Bereich eines Taxenstandes“ bekommen haben.
Die beiden Handwerker hatten die Parkverbotsschilder neu aufgestellt. Direkt im Anschluss kam die Parkraumüberwachung und hat allen dort stehenden Fahrzeugen – ausgenommen ein in Russland zugelassener PKW – einen Strafzettel verpasst.
Meine Frage lautet, ab wann sind fest aufgestellte Parkverbotsschilder gültig?
Darf einfach sofort ein Strafzettel ausgestellt werden? Gibt es eine Frist ab wann das Schild gültig wird?
bussgeldkatalog.de meint
14. August 2017 at 10:01
Hallo Sarah,
grundsätzlich sind Schilder ab dem Zeitpunkt gültig, ab welchem Sie aufgestellt werden. Da Sie dies jedoch in eine vertrackten Situation bringt, können Sie gegen die Sie verhangene Strafe bei der zuständigen Behörde Einspruch einlegen bzw. dies in dem Anhörungsbogen/Zeugenfragebogen vermerken, welcher in der Regel von einem Bußgeldbescheid verschickt wird. Bedenken Sie jedoch, dass Sie, wenn Ihnen Ihre Unschuld nicht anerkannt wird, zusätzliche Kosten zu tragen haben.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Alina meint
15. November 2019 at 17:43
Hallo,
Ich war 2 Wochen im Urlaub und habe mein Auto Fachgerecht in einer Parkbucht aufgestellt. Als ich dann Morgens wieder zur Arbeit fahren wollte, war das Auto weg und es war ein Parkverbot ab einem bestimmten Datum ausgestellt. Das Auto wurde abgeschleppt.
1. Frage: ist das rechtens?
Die Woche kamen jetzt zwei Briefe für das Parken im Halteverbot. Einmal für den einen Tag, das zweite Mal für den anderen Tag.
2. Frage: Kann ich wirklich für das ein und dasselbe Vergehen zweimal belangt werden? Ich hatte ja schließlich keine Ahnung dass die Stadt dort aus unerklärlichen Gründen dort ein Halteverbot aufstellen. Und eben auch keine Möglichkeit das Auto umzuparken. Vor meinem Urlaub war es definitiv nicht der Fall. Zumal jetzt nach fast 2 Wochen immer noch nichts an der Stelle passiert ist. Außer dass es dadurch noch weniger Parkplätze gibt.
LG Alina
Tom meint
19. Juni 2020 at 10:29
Hallo,
ja das ist rechtens. Als Fahrzeugführer hat man die Pflicht, sich zu verhewissern, dass das abgestellte Fahrzeug korrekt parkt. Ich gehe davon aus, dass sie mit „Parkverbot“ absolutes Haltverbot meinen. Eine sogenannte mobile Haltverbotszone wird errichtet und hat dann nach 48h Gültigkeit. Wer dann darin parkt, kann verwarnt und abgeschleppt werden. DIe doppelte Verwarnung ist möglich, bzw kann durch die längere Dauer das Bussgeld erhöht werden. Haltverbot mit Behinderung dürfte es in ihrem Fall sein.
MfG
Thomas meint
5. August 2017 at 13:40
Gegenüber unserer Einfahrt in einer Tempo 10 Zone parken ständig Autos , die Straße ist schmal und wir kommen schlecht aus unserer Einfahrt .Das gegenüberliegende Haus hat zwar eine Stellfläche auf dem Grundstück, aber die wird nicht benutzt, zudem ist um die Ecke ein Öffentlicher Parkplatz
Carsten meint
4. August 2017 at 14:01
In einem Bereich mit Haltverbot (Zeichen 290.1, 290.2) mit dem Zusatzzeichen „Bewohner mit Parkausweis frei“ in Hannover befindet sich ein Teilbereich mit blauem P-Schild mit Parkscheibe für max. 1 Stunde werktags Mo-Fr 8-18h. Ich parkte dort freitags 17-20 Uhr mit Parkscheibe. Ich nahm an, 17-18 Uhr ist durch die Parkscheibe abgedeckt und nach 18 Uhr gilt das blaue Parkerlaubnisschild uneingeschränkt. Allerdings erhielt ich ein Verwarngeld. Offenbar soll der Zusatz werktags Mo-Fr 8-18h bedeuten, dass in den übrigen Zeiten ohne Anwohnerausweis trotz des P-Schildes garnicht geparkt werden darf ? Kann das richtig sein ? Ich und etliche Mitparker nahmen an, dass sich eine solche Zeiteinschränkung nur auf das Erfordernis der Parkscheibe und die Zeitbegrenzung (Schild direkt darüber) bezieht und nicht das wiederum darüber befindliche Parkerlaubnisschild außer Kraft setzt. Alles andere wäre unlogisch aber vielleicht formal korrekt ? Können Sie mir helfen mit der Auslegung dieser Schildersituation ? Danke
bussgeldkatalog.de meint
7. August 2017 at 9:24
Hallo Carsten,
leider kennen wir die örtlichen Gegebenheiten, sodass eine Beurteilung der Situation nicht möglich ist.
bussgeldkatalog.de
Monika meint
26. Juli 2017 at 10:56
Ich habe in Thüringen hinter einem absoluten Parkverbotsschild geparkt, mein Auto hat das Schild jedoch ca. 1 m nach hinten überragt. Jetzt bekomme ich einen Strafzettel mit 15€. Wie weit darf in solch einem Fall der PKW hinter das Schild hinausragen?
bussgeldkatalog.de meint
31. Juli 2017 at 10:43
Hallo Monika,
das Verkehrsschild gilt grundsätzlich ab dem jeweiligen Standort. Daher ist es in der Regel nicht zulässig, dass dieses überragt wird.
bussgeldkatalog.de
bundesberti meint
16. Mai 2017 at 15:42
Ich habe aus Unkenntnis auf einem Elektro-Parkplatz für ca. 20 Minuten geparkt, zudem habe ich einen Parkschein gezogen.
Aus dem Bußgeldkatalog kann ich die Strafhöhe für dieses Vergehen leider nicht entnehmen.
bussgeldkatalog.de meint
24. Mai 2017 at 8:36
Hallo,
dabei handelt es sich vermutlich um das Parken in Verbotszonen. Dafür wird ein Bußgeld von 35 Euro fällig.
bussgeldkatalog.de
Hugo meint
26. April 2017 at 9:48
Hallo,
vor unserem Haus befinden sich 2 gegenüberliegende Bushaltestellen mit jeweils eigener Haltebucht und der entsprechenden Markierung am Boden sowie Parkhäuschen und Haltestellenschild.
Nun ist seit einiger Zeit, aufgrund größerer Bauarbeiten an den Straßen, eine der beiden Haltstellen großräumig verlegt worden. Das Haltestellenschild wurde rot abgedeckt mit dem Hinweis „Haltestelle verlegt“. Da durch die Bauarbeiten auch teils extremer Parkplatz-Notstand herrscht frage ich mich, ob es denn nun rechtens ist, in der Bucht der besagten Haltestelle zu parken? Gelten trotz abgedecktem Schild noch die Markierungen am Boden?
Die Bucht der Haltestelle befindet sich zudem auch nicht innerhalb der Baustelle. Wie ist hier die Rechtslage?
Danke & Gruß
bussgeldkatalog.de meint
2. Mai 2017 at 10:02
Hallo Hugo,
eine Auskunft kann Ihnen das zuständige Ordnungsamt geben.
bussgeldkatalog.de
Ernst meint
20. April 2017 at 14:59
Hallo,
ich habe auf einem öffentlichen Parkplatz eines Einkaufszentrums ohne Parkscheibe (Parkscheibenpflicht) geparkt. Jetzt hat eine private Firma ein Bußgeld über 30.- € von mir verlangt. Ist eine private (kommerzielle) Firma dazu überhaupt berechtigt? Und wenn ja, ist das Verwarnungsgeld nicht zu hoch? Darüber hinaus gibt es auf der Webseite dieser Firma keine AGB und es wird auch kein Paragraph benannt, gegen den ich verstoßen haben soll.
LG Ernst
bussgeldkatalog.de meint
24. April 2017 at 11:01
Hallo Ernst,
private Firmen dürfen Parkverstöße nur auf privatem Grund und Boden ahnden. Wahrscheinlich handelte es sich bei dem Parkplatz also um ein Privatgelände des Einkaufszentrums. Solche Firmen müssen sich bei der Höhe des Verwarngeldes an den öffentlich festgesetzten Beträgen orientieren. Eine Erhöhung auf maximal das Doppelte der öffentlichen Gebühren ist allerdings erlaubt. Bei weiteren Fragen sollten Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden.
bussgeldkatalog.de
Line meint
19. April 2017 at 11:37
Hallo,
ist es eig rechtens ein Strafzettel zubekommen fürs Parken wenn das Schild nicht richtig zu erkennen ist durch ein Baum?
Lg line
bussgeldkatalog.de meint
19. April 2017 at 13:18
Hallo Line,
ist ein Straßenschild oder nur schlecht sichtbar, verliert es seine Wirkung. Dies gilt aber nicht, wenn Sie ortskundig sind und wissen, dass ein entsprechendes Schild dort steht, auch wenn es momentan nur schwer zu sehen ist.
bussgeldkatalog.de
k. hEIKE meint
17. April 2017 at 18:47
Was kostet eine Uberschreitung der zulässigen Höchstparkzeit länger als 3 h?
Ist hier nicht nur ein Verwarngeld fällig?
bussgeldkatalog.de meint
19. April 2017 at 13:22
Hallo Heike,
hierfür ist ein Verwarngeld von 30 Euro vorgesehen.
bussgeldkatalog.de
Klevinskaite meint
28. März 2017 at 10:53
Warum kriege ich eine Strafe für einen Sperrfläche parken,wan auf dem Straße keinen Farbe mehr gibt?!!
bussgeldkatalog.de meint
3. April 2017 at 10:06
Hallo,
in diesem Fall sollten Sie einen Anwalt aufsuchen, um den Sachverhalt zu klären.
bussgeldkatalog.de
Christian meint
8. Juni 2019 at 15:32
Wenn das Auto lediglich zu 60cm mit der Nase im Parkverbot steht, gilt das immer als volles Parken im Parkverbot obwohl platzsparende in der Grossstadt mit Parkproblemen ohne Behinderung geparkt wurde?
Klaus k. meint
25. Januar 2017 at 19:02
Warum bekommt mann eine Strafe wenn mann auf einen Geweg parkt das aber eine enge Straße ist und sonst kein Auto durch kann und auch kein Halteverbot ist.
bussgeldkatalog.de meint
6. Februar 2017 at 11:40
Hallo Klaus,
sollte das auf dem Gehweg Parken verboten sein, dann liegt das wahrscheinlich daran, dass kein anderes Auto die Straße befahren könnte, weil sie zu eng ist. Somit darf in diesen Straßen auch nicht gehalten werden, da andere Fahrzeuge behindert werden könnten.
bussgeldkatalog.de
A.T. meint
12. Oktober 2017 at 16:47
Auf dem Gehweg parken ist immer verboten, wenn es nicht durch ein Schild ausdrücklich erlaubt wird. Es ist auch gut so, denn das ist eben der Gehweg für Fußgänger, auch denen steht ein Weg zu. Autos, die Gehwege zuparken, zwingen z. B. Rollstuhlfahrer oder Eltern mit Kinderwagen dazu, auf die Straße auszuweichen, mit entsprechenden Gefahren. Autos haben auf dem Gehweg nichts verloren.
Wenn man dort nicht parken kann, ohne auf den Gehweg zu fahren, dann muss man eben woanders parken und ein Stück laufen.
jörg f. meint
5. April 2018 at 8:47
hallo A.T.
dieses nennt sich abgesenkte bordsteinkante. dieser wird viel zu wenig beachtung gegeben
viele kennen garnicht den begriff. es gibt eine ausnahme, ich darf dort stehen für 3min und ich
muss anwesent sein damit ich jederzeit wegfahren kann. ich wohne so einer ab.bo. genau gegenüber
was ich hier erlebt habe von seiten der autofahrer , polizei und auch der mitbürger , no coment ,
herzliche grüsse aus hamburg
Georg meint
22. Dezember 2016 at 3:22
Wie kommt man eigentl. an die Preise? Was wie viel kostet und so weiter!
lGG
ja meint
2. August 2019 at 13:22
ja