Bußgelder für das Falschparken
Tatbestand | Bußgeld in € | Punkte |
---|---|---|
Sie haben an unübersichtliche Straßenstellen, in scharfen Kurven, auf Fußgängerüberwegen, 5 Meter vor bzw. 10 Meter nach Lichtzeichen oder im Halteverbot geparkt | 35 | |
… und dabei jemanden behindert | 55 | |
… und parkten dort länger als eine Stunde | 55 | |
… und parkten dort länger als eine Stunde, wobei Sie jemanden behindert haben | 55 | |
Sie haben auf Geh-, Rad- oder Radschnellwegen geparkt | 55 | |
… und dabei jemanden behindert | 70 | 1 |
… und parkten dort länger als eine Stunde | 70 | 1 |
… und parkten dort länger als eine Stunde, wobei Sie jemanden behindert haben | 80 | 1 |
… und parkten dort länger als eine Stunde, wobei Sie jemanden gefährdet haben | 80 | 1 |
… und parkten dort länger als eine Stunde, wobei Sie einen Unfall verursacht haben | 100 | 1 |
Sie parkten an einer Engstelle und haben dadurch Rettungsfahrzeuge behindert | 100 | 1 |
Sie parkten vor oder in einer Feuerwehrzufahrt | 55 | |
… und dabei Einsatzfahrzeuge behindert | 100 | 1 |
Sie haben auf einer Sperrfläche geparkt | 25 | |
… und dabei jemanden behindert | 25 | |
… und parkten dort länger als 15 Minuten | 30 | |
… und parkten dort länger als 15 Minuten, wobei Sie jemanden behindert haben | 35 | |
Sie haben in zweiter Reihe geparkt | 55 | |
… und dabei jemanden behindert | 80 | 1 |
... und dabei jemanden gefährdet | 90 | 1 |
... und dabei einen Unfall verursacht | 110 | 1 |
… und parkten dort länger als 15 Minuten | 85 | 1 |
… und parkten dort länger als 15 Minuten, wobei Sie jemanden behindert haben | 90 | 1 |
Sie haben unzulässig in einer verkehrsberuhigten Zone geparkt | 10 | |
… und dabei jemanden behindert | 15 | |
… und parkten dort länger als drei Stunden | 20 | |
… und parkten dort länger als drei Stunden, wobei Sie jemanden behindert haben | 30 | |
Sie haben 5 Meter vor einer Kreuzung oder Einmündung, vor Grundstücksein- und -ausfahrten, im Bereich von Taxiständen, vor und hinter Andreaskreuzen oder über einem Schachtdeckel geparkt | 10 | |
… und dabei jemanden behindert | 15 | |
… und parkten dort länger als drei Stunden | 20 | |
… und parkten dort länger als drei Stunden, wobei Sie jemanden behindert haben | 30 | |
Sie haben ohne Parkscheibe oder Parkschein geparkt bzw. die Parkdauer überschritten | ||
... um 30 Minuten | 20 | |
... um eine Stunde | 25 | |
... um zwei Stunden | 30 | |
... um drei Stunden | 35 | |
... um mehr als drei Stunden | 40 | |
Sie haben auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt | 55 | |
Sie haben nicht platzsparend geparkt | 10 | |
Sie haben einem Berechtigten eine Parklücke weggenommen | 10 | |
Sie haben in einem Fußgängerbereich geparkt | 55 | |
… und dabei jemanden behindert | 70 | |
… und parkten dort länger als 3 Stunden | 70 | |
Sie haben den Abfahrtsweg eines anderen Kfz durch das Parken oder Abstellen Ihres Fahrzeuges versperrt | 20 | |
Sie haben unberechtigt in einer Nothalte- oder Pannenbucht geparkt | 25 | |
Sie haben in einem geschützten Bereich während nicht zugelassener Zeiten mit einem Kfz über 7,5 Tonnen oder einem Anhänger über 2 Tonnen geparkt | 30 | |
Sie haben einen Anhänger ohne Zugfahrzeug länger als zwei Wochen geparkt | 20 | |
Sie haben im Fahrraum von Schienenfahrzeugen geparkt | 55 | |
... und dabei jemanden behindert | 70 | 1 |
Sie haben auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen geparkt | 70 | 1 |
Sie haben an Stellen geparkt, an denen das Halten verboten ist | 25 | |
... und dabei jemanden behindert | 40 | |
… und parkten dort länger als eine Stunde | 40 | |
… und parkten dort länger als eine Stunde, wobei Sie jemanden behindert haben | 50 | |
Sie haben unberechtigt auf Bussonderfahrstreifen und an Haltestellen geparkt | 55 | |
... und dabei jemanden behindert | 70 | |
... und dabei jemanden gefährdet | 80 | |
... und dabei einen Unfall verursacht | 100 | |
… und parkten dort länger als 3 Stunden | 70 | |
… und parkten dort länger als 3 Stunden, wobei Sie jemanden behindert haben | 80 | |
… und parkten dort länger als 3 Stunden, wobei Sie jemanden gefährdet haben | 80 | |
… und parkten dort länger als 3 Stunden, wobei Sie einen Unfall verursacht haben | 100 | |
Sie haben unberechtigt auf einem Parkplatz für E-Fahrzeuge geparkt | 55 | |
Sie haben unberechtigt auf einem Parkplatz für Carsharing-Fahrzeuge geparkt | 55 | |
Sie haben andere Verkehrsteilnehmer beim Ein- oder Aussteigen gefährdet | 40 | |
… und dabei eine Sachbeschädigung verursacht | 50 |
Kurz & knapp: Parken
Parken und Halten sind unterschiedliche Vorgänge. Letzteres zeichnet sich dadurch aus, dass damit gewolltes bzw. freiwilliges Anhalten des Fahrzeugs gemeint ist und der Fahrer das Fahrzeug dabei nicht verlässt. Geschieht dies länger als drei Minuten, zählt der Vorgang zum Parken.
Auch beim Parken müssen einige Regeln beachtet werden, um einen Strafzettel zu vermeiden. So ist platzsparend zu parken, wobei auf genügend Raum zum Aus- und Einsteigen sowie zum Rangieren zu achten ist. Genutzt werden muss im Regelfall der rechte Fahrbahnstreifen.
Wurden Sie beim Falschparken ertappt, müssen Sie mindestens mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro rechnen. Welche Sanktionen außerdem bei bestimmten Parkverstößen fällig werden können, verrät Ihnen diese Tabelle.
Bußgeldrechner – Bußgelder für falsches Parken und Halten
Unsere Tabelle oben auf der Seite gibt Ihnen einen Überblick darüber, wie hoch das Bußgeld bei welchem Verstoß ausfällt und ob bzw. wie viele Punkte in Flensburg drohen. Gerne können Sie sich auch mit unserem Bußgeldrechner die genauen Sanktionen schnell und einfach ausrechnen lassen:
Spezifische Informationen zu einzelnen Parkverboten & häufigen Parkverstößen
Video: Halten und Parken
Wo ist das Parken erlaubt und wo ist es verboten?
Inhaltsverzeichnis
Wenn die Zeit knapp wird und die Suche nach einem Parkplatz schier unmöglich erscheint, dann wird der ein oder andere Fahrer vor dem Parken im Halteverbot nicht zurückschrecken. Tatsächlich tut es nicht nur der ein oder andere Fahrer, sondern eine ganze Reihe von Autofahrern. Denn das Parken im Parkverbot bzw. das Falschparken mitsamt der Missachtung des Halteverbots sind die Nummer eins der häufigsten Verkehrsdelikte auf deutschen Straßen, was angesichts der unzureichenden Parkplätze in einigen Städten wenig verwundert.
Auch wenn der Bußgeldbescheid und die Strafmaßnahmen gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) im Vergleich zu anderen Verkehrsdelikten, wie z.B. einer Geschwindigkeitsübertretung oder einem Abstandsverstoß, noch recht mild wirkt, so können Ihnen doch in einigen Fällen auch Punkte in Flensburg verbucht werden. Mit welchem Bußgeld und ggf. Punkten Sie nach dem Bußgeldkatalog 2024 und der dazugehörigen Bußgeldtabelle zu rechnen haben und was Sie sonst noch über das Parken wissen sollten, dazu dienen die folgenden Informationen.
Spezifische Informationen zum Strafzettel
Unterschied zwischen Halten und Parken
Zunächst soll geklärt werden, worin der Unterschied zwischen Halten und Parken besteht. Gemäß dem Verkehrsrecht wird das Halten als gewolltes bzw. freiwilliges Anhalten des Fahrzeugs verstanden. Kommt also ein Auto beispielsweise vor einer rote Ampel oder einem Bahnübergang zum Stehen, dann gilt dies nicht als Halten, sondern als Warten. Zu beachten ist weiterhin, dass während des Haltevorgangs der Fahrer das Auto nicht verlassen darf.
Dauert der Haltevorgang länger als drei Minuten oder verlässt man das Auto ohne es mehr in Sichtweite zu haben, sodass man bei Bedarf nicht schnell einsteigen und losfahren könnte, so zählt dieser Umstand nicht mehr als Halten, sondern als Parken.
Was ist Halten?
- Freiwilliges Anhalten des Fahrzeugs ohne äußere Einflüsse
- Nicht länger als drei Minuten und Auto in Sichtweite
Was ist Parken?
- Freiwilliges Anhalten des Fahrzeugs länger als drei Minuten
Richtiges Parken und Richtlinien zum Parken
Was heißt eigentlich richtiges Parken? Auch hier sollten Sie wachsam sein. Denn auch hier kann es schnell zu Bußgeldern kommen. Für nicht-platzsparendes Parken auf dem Parkplatz wird zum Beispiel ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro fällig.
So zeichnet sich ein richtiges Parken aus:
- Das Auto sollte platzsparend geparkt werden. Dabei ist auf die Parkflächen zu achten.
- Es sollte nach dem Parken noch ausreichend Platz sein, um ein- und auszusteigen.
- Beim Parken sollte ausreichend Platz für das Rangieren sein.
- Parken Sie auf der Straße generell auf dem rechten Fahrbahnstreifen (Ausnahme Eibahnstraßen oder auf Straßen, auf denen rechts Schienen verlaufen).
Spezifische Informationen zu weiteren Regeln beim Parken
Übersicht zu wichtigen Verkehrszeichen
Die nachfolgende Tabelle enthält einige Verkehrsschilder, die in Bezug auf erlaubtes Parken in Deutschland häufig zu finden sind:
Verkehrszeichen | Bedeutung |
---|---|
Zeichen 314, Parken erlaubt |
|
Zeichen 314-1, Beginn Zone Parkraumbewirtschaftung |
|
Zeichen 314-2, Ende Zone Parkraumbewirtschaftung |
|
Zeichen 315, Parken auf Gehweg, halb rechts (Fahrtrichtung) |
|
Zeichen 318, Parkscheibe ist zu verwenden |
Spezifische Informationen zur Parkraumbewirtschaftung und besonderen Parkplätzen
Parken laut StVO: Wo ist das Parken verboten, wo ist es erlaubt?
Wer als Autofahrer auf den Straßen unterwegs ist, der muss sich, um sich vor einem unangenehmen Bußgeld zu bewahren, über die verschiedenen Regelungen in Bezug auf das Parken und das Parkverbot im Klaren sein.
Parken im Halteverbot:
Grundsätzlich gilt: Überall, wo ein Halteverbot gilt, darf auch nicht geparkt werden! Dies ist auch unabhängig davon, ob es sich um ein eingeschränktes Halteverbot oder ein absolutes Halteverbot handelt.
Daher listen wir Ihnen nochmals auf, an welchen Stellen das Halten verboten ist. Für genauere Informationen zum Halten klicken Sie hier.
Parken ist verboten:
- an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen
- in scharfen Kurven
- auf Beschleunigungs- oder Verzögerungsstreifen auf Bahnübergängen
- im Bereich von Fußgängerüberwegen und Bahnübergängen
- vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten
Ein Parkverbot besteht überdies auch an folgenden Stellen:
- vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu 5 Meter zur Fahrbahnkante
- hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu 5 Meter zur Fahrbahnkante
- auf Parkflächen, die mit einem Parkverbot gekennzeichnet sind (z. B. Privatgrundstück)
- auf sehr engen und schmalen Fahrbahnen
- vor Grundstücksein- und -ausfahrten
- auf Schachtdeckeln
- vor Bordsteinabsenkungen
- vor Lichtzeichen
- auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen
- im Verkehrsberuhigten Bereich außerhalb der gekennzeichneten Stellen
Welche Parkverbotsschilder gibt es?
Das Halteverbotsschild kann als ein Parkverbotsschild aufgefasst werden, verbietet es ja das Parken im Halteverbot. Daneben gibt es weitere Verkehrszeichen, die verschiedene Regelungen in Bezug auf das Parken mit sich führen.
In der nachfolgenden Überwsicht, sind die wichtigsten Verkehszeichen zum Halt- und Parkverbot aufgeführt. Darüber hinaus beinhalte die zweite Tabelle Informationen zu weiteren Verkehrsschilder und ihre Bestimmungen hinsichtlich der Halte- bzw. Parkverbote.
Verkehrszeichen | Bedeutung |
---|---|
Zeichen 283, absolutes Haltverbot |
|
Zeichen 286, eingeschränktes Haltverbot |
|
Zeichen 290-1, Beginn eingeschränktes Haltverbotes für eine Zone |
|
Zeichen 290-2, Ende eingeschränktes Haltverbotes für eine Zone |
|
Zeichen 229, absolutes Haltverbot - Taxistand |
Verkehrsschild | Bedeutung |
---|---|
Andreaskreuz (Zeichen 201) | Halte- & Parkverbot bis zu 10 Metern vor Zeichen (falls verdeckt) Halte- & Parkverbot vor und hinter Zeichen a) innerhalb geschlossener Ortschaften bis zu je 5 Meter, b) außerhalb geschlossener Ortschaften bis zu je 50 Meter |
Beginn eines eingeschränkten Halteverbots für eine Zone (Zeichen 290.1) | Innerhalb gekennzeichneter Zone ist das Halten max. 3 Minuten erlaubt (Ausnahme: Ein- oder Aussteigen / Beladen oder Entladen) |
Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs (Zeichen 325.1) | Außerhalb des gekennzeichneten Bereichs besteht Parkverbot (Ausnahme: Ein- oder Aussteigen / Beladen oder Entladen) |
Eingeschränktes Halteverbot (Zeichen 286) | Max. 3 Minuten ist das Halten erlaubt (Ausnahme: Ein- oder Aussteigen / Beladen oder Entladen) |
Fahrstreifenbegrenzung & Fahrbahnbegrenzung (Zeichen 295) | Halte- & Parkverbot, wenn zwischen den abgestellten Kfz & Fahrstreifenbegrenzungslinie kein Fahrstreifen von min. 3 Metern verbleibt |
Feuerwehrzufahrt | Halte- & Parkverbot vor & in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten |
Fußgängerüberweg (Zeichen 293) | Halte- & Parkverbot auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 Metern davor |
Grenzmarkierung (Zeichen 299) | Halte- & Parkverbot innerhalb einer Grenzmarkierung für Halte- oder Parkverbote |
Haltestelle (Zeichen 224) | Parkverbot bis zu 15 Metern vor und hinter diesem Zeichen |
Halteverbot (Zeichen 283) | Absolutes Halte- & Parkverbot |
Halt. Vorfahrt gewähren. (Zeichen 206) | Bis zu 10 Metern vor diesem Zeichen besteht Halte- & Parkverbot |
Kreisverkehr (Zeichen 215) | Halte- & Parkverbot innerhalb des Kreisverkehrs |
Leitlinien Schutzstreifen für Radfahrer (Zeichen 340) | Parkverbot auf Schutzstreifen für Radverkehr |
Nothalte- und Pannenbucht (Zeichen 328) | Halten im Notfall oder bei Panne erlaubt |
Parken auf Gehwegen (Zeichen 315) | Parkverbot auf Gehwegen für Kfz mit zulässigem Gesamtgewicht von über 2,8 Tonnen |
Pfeilmarkierungen (Zeichen 297) | Halte- & Parkverbot auf mit Pfeilen markierter Fahrbahnstrecke |
Sperrfläche (Zeichen 298) | Halte- & Parkverbot auf Sperrflächen |
Taxenstand (Zeichen 229) | Halte- & Parkverbot an Taxenständen (Ausnahme: betriebsbereite Taxen) |
Vorfahrt gewähren (Zeichen 205) | Bis zu 10 Metern vor diesem Zeichen besteht Halte- & Parkverbot |
Vorfahrtstraße (Zeichen 306) | Parkverbot außerhalb geschlossener Ortschaften auf Fahrbahnen von Vorfahrtstraßen |
Bußgeldkatalog zum Parken – Damit haben Sie zu rechnen
Viele Autofahrer kritisieren die unzureichenden Parkplätze und ihnen bleibt – gerade wenn die Zeit knapp wird und kein Parkplatz in Sicht ist – nicht viel mehr übrig als ein Knöllchen in Kauf zu nehmen. Wurde das Auto beim Parken im Halteverbot oder allgemein beim Parken im Parkverbot von einem Mitarbeiter des Ordnungsamtes gesichtet, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen. Dabei beträgt das niedrigste Strafmaß 10 Euro. Je nach Umstand und Schwere des Verstoßes steigt das Bußgeld. Beim Parken auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen, die in keinem Fall als Parkplatz angesehen werden sollten, erwartet Sie dabei nicht nur ein erhöhtes Bußgeld von 70 Euro, sondern ebenso ein Punkt in Flensburg.
Max meint
22. Januar 2020 at 21:12
Hallo,
ich habe am rechten Fahrbahnrand in einer 30er Zone geparkt. Dieser rechte Fahrbahnrand hat teilweise Einbuchtungen zum Parken. An der Stelle wo ich geparkt habe steht rechts des Fahrbahnrandes ein Baum (ca 6m keine Parklücke) Parallel zu diesem Baum habe ich geparkt. Dieses ist weder Parken in zweiter Reihe noch steht ein Schild für Parkverbot. Warum werde ich nun verwarnt?
Danke
Andre meint
30. Oktober 2019 at 12:33
Ich habe grad einen fall mein Kunde parkt auf nem regulären Parkplatz durch ein Feuerwehr Einsatz auf einen Parkverbots platz gestellt dieser hatte 2 Wochen zeit diesen wegzustellen nun wahr er 3 Wochen im Urlaub und muss alles zahlen. Also was ist zu tun ?
Hilde meint
30. September 2019 at 14:17
Hallo,
ich habe ein Knöllchen an einer engen Stelle mit Bußgeld und Punkten erhalten TB 112600.
Muss der Einsatz stattgefunden haben? Oder ist es ein was wäre wenn TB? Wozu gibt es dann die anderen Tatbestände?
Jana meint
11. September 2019 at 15:56
Hallo,
Ich habe einen Zettel bekommen wegen parken über Schachtdeckel. Ich wohne in der Stuttgarter Innenstadt und die Parkplätze sind offiziell ausgewiesen! Es gab bislang noch nie deshalb Zettel und die ganze Straße entlang gibt es Schächte innerhalb der Parkplätze. Ist es tatsächlich so, dass ich da nicht parken darf? Dann kann ich künftig 20 Minuten weit gehen…
Danke vorab und liebe Grüße,
Jana
Andreas D. meint
15. Juli 2019 at 15:47
Habe vor einer Kurve geparkt, an der das Schild nicht zu sehen war, da es erst nach der Kurve stand. Muss ich das knöllchen zahlen? Besteht eine Pflicht sich im Umkreis von 100m nach einem Schild umzusehen (Aussage der Verwaltung)?
Harald E. meint
10. April 2019 at 21:23
Hallo. Tolle Homepage. leicht zu bedienen und gut zu gebrauchen. Gibt es auch eine Android-App?
Oaga meint
14. Dezember 2018 at 18:25
Parken auf Grünflachen: 55 Euro (gleich mal Widerspruch eingelegt und hoffe auf Milderung zu „Parken auf Grünstreifen“).
tuncili meint
5. Juni 2020 at 16:04
Was ist das ergebniss von deimen Widerspruch habe den gleichen fall?
Vielen Dank im voraus
Viktoria meint
13. Dezember 2018 at 15:51
Ich habe ein Verwarngeld bekommen da ich im Bereich einer Grundstücksein bzw ausfahrt stand. Obwohl die Einfahrt oder Ausfahrt für ein Auto viel zu klein ist.
Bukhari meint
12. November 2018 at 20:11
Today, I parked behind a parked car in a residential area. And I get yellow ticket. How much penalty I must have to pay?
Stalp meint
20. Oktober 2018 at 9:13
Wie verhält es sich mit dem Parken eines Verbrenner Pkw‘s auf einem Parkplatz, mit Beschilderung für Elektrofahrzeuge. Mir wurde eine polizeiliche Mitteilung an den Scheibenwischer geklemmmt, dass ordnungswieg geparkt wurde.
Laut einem Urteil aus 2015 gibt es keine Handhabe einer Ordnungswidrigkeit. Ist das noch aktuell? Zudem befand sich an der Stelle wo ich parkte nicht mal eine Ladesäule.
Mit freundlichen Grüßen
Torsten meint
3. Oktober 2018 at 20:10
Hallo,
Warum bekomme ich einen Strafzettel wenn ich auf der Straße zwischen zwei parkbuchen parke und ich dabei niemanden behindere, die Straße breit genug ist und kein Halte/ Parkverbot Schild vorhanden ist??
bussgeldkatalog.de meint
5. Oktober 2018 at 10:53
Hallo Torsten,
wann ein Parkverstoß vorliegt, entscheidet das Ordnungsamt. Wenn Sie dagegen vorgehen möchten, sollten Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht konsultieren. Dieser kann Sie über die Rechtslage aufklären und weiß, wie bei einem Einspruch vorzugehen ist.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Paul meint
14. August 2018 at 18:45
Hallo,
Wie hoch müsste das Verwarngeld ausfallen, wenn ich im temporären absoluten Halteverbot (Mittwoch, 8-10 Uhr) die Straßenreinigung behindere? Diese Kategorie fehlt im Rechner.
bussgeldkatalog.de meint
10. September 2018 at 10:03
Hallo Paul,
in einem solchen Fall ist in der Regel mit einem Verwarngeld in Höhe von 15 bis 25 Euro zu rechnen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Dennis meint
18. Juli 2018 at 17:41
Hallo,
ich parkte auf einen kostenlosen Parkplatz der mit Betonsteinpflaster (als viereck) ausgestattet ist.
Direkt im Anschluss dahinter befindet sich eine Grünfläche zum Wald,dass Auto stand auf der Grünfläche.
Ich habe niemanden behindert,und es ist auch nicht erkenntlich das man auf der Grünfläche nicht Parken darf.
Vorwurf: Sie benutzten verbotenerweise den Grünstreifen,Verwarngeld 10€
Darf man nicht auf Grünflächen parken?
bussgeldkatalog.de meint
13. August 2018 at 9:58
Hallo Dennis,
ja, das Parken auf Grünflächen ist zu unterlassen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Frank R. meint
26. Juni 2018 at 21:50
Ich habe in einer Parkbuchte geparkt , wo 2 normale Autos reinpassen (-auf der Fahrbahn aufgezeichnet). Jetzt habe ich ein Knöllchen wegen nicht platzsparenden Parken 10,00 € . Hinter meinem Auto waren exat 1,23 Meter bis zur Begrenzung (-Ausfahrt Tiefgarage). Die Mitarbeiterin des Ordnungsamtes ist der Meinung, dass ich bis an diese Linie zurücksetzen muss. Welches Auto passt in eine Lücke von ca.1,60 bis max.1,70m. Außerdem wollte ich den Rollstuhl meiner Schwiegermutter gefahrlos einladen.Habe ich der Dame auch gesagt, interessierte sie nicht.
Nico G. meint
8. Juni 2018 at 12:20
Wie sieht es aus, wenn man in einer Parkbucht entgegengesetzt der Fahrtrichtung parkt? Was kostet das? Finde da nichts. In einer Stadt vllt unmöglich, aber hier bei mir im Dorf (vll 150 Seelen) ohne Hauptstraße und am Arsch der Welt stellt das kein Problem dar so zu parken.
bussgeldkatalog.de meint
11. Juni 2018 at 10:26
Hallo Nico,
für das Parken entgegen der Fahrtrichtung sieht der Bußgeldkatalog ein Verwarngeld von 15 Euro vor.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
doru meint
24. Mai 2018 at 20:56
ich habe geparkt ohne parkschein 15 min und ich habe gechricht eine zetel wie meine fuhrenschein wirt eingezogen in nächsten tages: Das ist möglich?
bussgeldkatalog.de meint
25. Mai 2018 at 14:36
Hallo,
die Verhängung von Sanktionen unterliegt den Behörden. Für das Parken ohne Parkschein wird in der Regel ein Bußgeld fällig. Wollen Sie Einspruch einlegen, sollten Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Gernot meint
21. Mai 2018 at 8:07
Habe im März auf einen Parkplatz für Schwerbehinderte geparkt, obwohl der Parkausweis im Februar bereits abgelaufen ist. Diesen Parkausweis habe ich jetzt verlängern lassen. Lohnt es sich gegen das Knöllchen zu wehren ?
bussgeldkatalog.de meint
22. Mai 2018 at 10:57
Hallo Gernot,
wir dürfen Ihnen keine Rechtsberatung anbieten – bedeutet, wir können Ihnen weder zu Schritten raten noch davon abraten. Wir bitten um Verständnis.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Heinrich meint
25. April 2018 at 17:45
Ich habe mein Auto entgegen der Fahrtrichtung ordnungsgemäß geparkt und soll 15€ zahlen-ist das rechtens?
bussgeldkatalog.de meint
27. April 2018 at 16:59
Hallo,
wenn Sie Einspruch einlegen wollen, sollten Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
ulrich rura meint
14. April 2018 at 21:40
Darf ich mit meinem blauen parkausweis im eingeschränktem Halteverbot be-und entladen 3stunden parken?
bussgeldkatalog.de meint
4. Mai 2018 at 16:51
Hallo Ulrich,
ja, mit einem blauen EU-Parkausweis dürfen Sie bis zu drei Stunden im eingeschränkten Halteverbot parken.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Jens meint
6. April 2018 at 18:29
Hallo,
was kostet das parken auf der falschen Straßenseite entgegen der Fahrtrichtung?
So darf man ja nur in Einbahnstraßen parken und dort wo Schienen rechts liegen.
bussgeldkatalog.de meint
30. April 2018 at 15:48
Hallo Jens,
vermutlich würde dies als ein Parken im Halteverbot behandelt und mit 15 Euro geahndet.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
ECR meint
12. März 2018 at 23:41
Hallo ich habe eine Frage:
Und zwar habe ich eine Garage, vor dieser geht ein Fußgängerweg entlang und etwas weiter weg ein Schild für das Halteverbot.
Muss ich ein Bußgeld erwarten wenn ich für einen kurzen Aufenthalt vor meiner eigenen Garage parke?
Danke und LG.
bussgeldkatalog.de meint
26. April 2018 at 14:11
Hallo ECR,
auf Ihrem privaten Grund können Sie selbstverständlich parken. Auf öffentlichem Grund dürfen Sie auch vor Ihrer Garage nicht im Halteverbot stehen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Angelika meint
12. März 2018 at 16:56
Frage: Wie verhält es sich, wenn man mit normalem Auto an Parkplätzen mit Elektroladestation parkt. Gibt es da mittlerweile eine rechtliche Handhabe? Hatte heute einen Zettel an der Windschutzscheibe, dass bei Wiederholung eine Vertragsstrafe erhoben wird.
Auf den Schild steht lediglich: „Elektrofahrzeuge während des Ladens frei“
bussgeldkatalog.de meint
26. April 2018 at 14:08
Hallo Angelika,
bei einer Vertragsstrafe handelt es sich wahrscheinlich um privates Gelände, bspw. einen Supermarktparkplatz. Dort können abweichende Regeln vereinbart sein, die Parkende durch das Abstellen des Fahrzeugs akzeptieren.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
sabine meint
7. März 2018 at 7:05
Hallo,
habe um 19.50 Uhr ein Knöllchen auf einem Schwerbehindertenparkplatz bekommen. Danebenliegende besetzte Parkplätzen waren bis 18.00 Uhr kostenpflichtig.
Ist es üblich, um diese Uhrzeit Strafzettel zu verteilen?
bussgeldkatalog.de meint
23. April 2018 at 11:07
Hallo Sabine,
dazu können wir keine Auskunft geben.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Dieter meint
6. März 2018 at 19:25
Darf ein PKW innerhalb einer geschlössenen Ortschaft nachts ohne entsprechende Beleuchtung (Laterne,Parklampe usw.) abgestellt werden ?
bussgeldkatalog.de meint
23. April 2018 at 10:42
Hallo Dieter,
zum nächtliche Parken heißt es unter § 17 Abs. 4 wie folgt: „Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandte Fahrzeugseite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht.“
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Anja meint
1. März 2018 at 10:33
Ich habe an einem Arbeitstag versehentlich in einer mir bis dahin unbekannten Seitenstraße geparkt und aufgrund der Menge der Fahrzeuge nichts dabei gedacht. Als ich nach Feierabend zurück kam hatte ich ein Knöllchen an der Scheibe – letzte Woche kamen für diesen Tag gleich drei Bußgeldbescheide von unterschiedlichen Mitarbeitern (Polizei und Ordnungsamt). Muss ich alle DREI begleichen oder gilt hier immer noch das Doppelbestrafungsverbot? Liebe Grüße
bussgeldkatalog.de meint
23. April 2018 at 9:48
Hallo Anja,
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de