Kurz & knapp: Parkplatz freihalten
Als Fußgänger dürfen Sie eine Parklücke nicht für andere Autofahrer freihalten.
Der freie Parkplatz darf auch nicht mit Gegenständen blockiert werden, die als selbst gebastelte Absperrung dienen.
Das Blockieren einer Parklücke kann als Nötigung angesehen werden, die eine Geld- oder Freiheitsstrafe nach sich ziehen kann.
Parkplatz freihalten als Alternative zur Parkplatzsuche
Inhaltsverzeichnis
Die Parkplatzsuche kann gerade in Großstädten zu einer zeitaufwendigen Angelegenheit werden. Parkplätze sind vor allem in der Innenstadt rar und deshalb hart umkämpft. Wenn dann der zigste Parkplatz in Folge vor der Nase weggeschnappt wird, muss sich ein Autofahrer etwas einfallen lassen.
Besonders gebührenfreie Parkplätze und Parklücken vor Wohnhäusern sind beliebt und daher schnell belegt und das oft auch für längere Zeit. Dies kann vor allem zum Beispiel bei einem Umzug zum Problem werden, wenn schwere und sperrige Möbel getragen werden sollen.
Kann sich in diesem Fall eine Person auf den freien Parkplatz stellen, um diesen für den Autofahrer zu reservieren? Oder ist es möglich, die Parklücke mit Gegenständen oder Ähnlichem zu blockieren, sodass kein anderer Fahrzeugführer dort parken kann? Auf diese Fragen gehen wir im Folgenden näher ein.
Darf man als Fußgänger einen Parkplatz freihalten?
Als Fußgänger nehmen Sie nicht am Fahrverkehr teil und dürfen deshalb auch keinen Parkplatz für sich beanspruchen. Aber wie sieht das aus, wenn Sie dies für einen Autofahrer tun, der auf der Suche nach einem Parkplatz ist?
Es scheint eine einfache und gute Lösung zu sein, ist aber dennoch nicht erlaubt: Sich als Fußgänger auf einem Parkplatz zu platzieren und anderen Autofahrern damit zu signalisieren, dass die Parklücke nicht von ihnen befahren werden soll, ist im Straßenverkehr nicht zulässig.
Die anderen Parkplatzsuchenden werden dadurch nämlich daran gehindert, auf den Parkplatz zu fahren, auf den sie rechtlich gesehen einen Anspruch haben. Aber die Folge einer solchen Aktion ist nicht nur, dass ein anderer Fahrzeugführer wegen dem Fußgänger die Parklücke nicht nutzen kann und weiterfahren muss. Das Parkplatz-Freihalten kann als Nötigung angesehen werden. Der Autofahrer, der auf der Suche nach einem geeigneten Parkplatz ist, wird durch das Verhalten des Fußgängers dazu genötigt, die Parklücke nicht zu befahren.
Übrigens: Wenn Sie sich mit einem Fahrzeug auf den Parkplatz stellen mit der Absicht, diesen für einen anderen Autofahrer so lange freizuhalten, bis dieser ankommt, ist dies hingegen nicht verboten.
Wie müssen sich Fußgänger und Autofahrer in solch einer Situation verhalten?
- Stehen Sie als Fußgänger auf einem freien Parkplatz und merken, dass ein Autofahrer dort parken will, sollten Sie diesen unverzüglich räumen, zum einen, um eine Eskalation der Situation zu vermeiden und zum anderen, um sich selbst nicht zu gefährden. Als Fußgänger haben Sie kein Recht, diese Parklücke zu beanspruchen, der parkplatzsuchende Autofahrer aber schon.
- Für Autofahrer, die einen Parkplatz befahren wollen, der durch eine Person blockiert wird, gilt hierbei: Geben Sie dem Fußgänger in jedem Fall genügend Zeit, um die Parklücke zu verlassen. Sie sollten der betreffenden Person auf keinen Fall drohen, indem Sie immer näher an den Fußgänger heranfahren und dieser dadurch aus Angst von der Stelle weicht. Dieses Verhalten kann nämlich auch als eine Form der Nötigung angesehen werden.
Kann ich eine Parklücke mit Gegenständen freihalten?
Einen Parkplatz mit Möbeln oder Ähnlichem zu blockieren, bietet sich zum Beispiel an, wenn Sie einen Parkplatz freihalten wollen für einen Umzug. Das Vorhandensein von kurzen Laufwegen ist gerade bei Umzügen von essentieller Bedeutung, da hier öfter vom Fahrzeug zur Eingangstür und wieder zurück gelaufen werden muss und dabei in der Regel große und schwere Einrichtungsgegenstände getragen werden.
Mit Gegenständen eine Absperrung zu errichten, die andere Autofahrer davon abhalten soll, die freie Parklücke zu befahren, ist aber ebenfalls nicht erlaubt. Eine solche Absperrung stellt nicht nur eine Behinderung dar, sondern kann auch zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer führen, wenn beispielsweise Gegenstände umfallen und auf die Fahrbahn gelangen.
Tipp für den nächsten Umzug: Beantragen Sie im Vorfeld ein temporäres Halteverbot beim Straßenverkehrsamt. Für die Zeit des Umzugs wird eine Halteverbotszone errichtet, welche dann nur von am Umzug beteiligten Fahrzeugen zum Parken genutzt werden kann.
Parkplatz freihalten: Welche Strafe kann drohen?
Das bloße Freihalten einer Parklücke kann mit einem Verwarngeld von 10 Euro geahndet werden. Anders sieht es hingegen aus, wenn eine Nötigung vorliegt. Je nach Art und Schwere der Nötigung kann dann eine Geld- oder Freiheitsstrafe drohen. Grundsätzlich muss derjenige mit einer Strafe rechnen, der den Parkplatz blockiert, und nicht die Person, für welche die Parklücke freigehalten wird.
Wird durch eine selbst errichtete Absperrung die Sicherheit von am Verkehr teilnehmenden Personen beeinträchtigt, handelt es sich hierbei um einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. Kommt es also infolgedessen zu einer Gefährdung oder Sachbeschädigung, kann dafür eine Geld- oder Freiheitsstrafe verhängt werden.
Albert H meint
10. September 2021 at 20:54
Folgende Situation:
Eine Person besitzt zwei PKW, die als letzte Autos einer Parkreihe parken.
Bewegt die Person ein PKW, stellt sie den anderen PKW so hin, das keiner den freien Parkplatz nutzen kann, um bei seiner Rückkehr wieder Platz zu machen und von dem freien Parkplatz zu profitieren.
Kurz: Die Person hält sich selbst den Parkplatz frei indem sie nicht platzsparend parkt.
Darf man das? Falls nicht – was droht dieser Person?
Laura U. meint
16. Juni 2020 at 15:11
Ich ziehe nächsten Monat um und frage mich, wie ich am besten dafür sorge, dass ich einen freien Auto Parkplatz vor der Tür habe. Gut zu wissen, dass ich einen Parkplatz nicht einfach mit zwei Stühlen absperren darf, um ihn freizuhalten. Ich werde stattdessen ein temporäres Halteverbot beim Straßenverkehrsamt beantragen.