Kurz & Knapp: Parkscheibe nachstellen
Nein, ein Nachstellen der Parkscheibe ist nicht erlaubt. Ist die für den Parkplatz vorgegebene Höchstparkdauer überschritten, müssen Sie diesen mit Ihrem Kfz verlassen, andernfalls riskieren Sie ein Verwarngeld.
Nach dem Ablauf der zulässigen Parkdauer müssen Sie den Stellplatz verlassen und eine Runde um den Block fahren. Ist der Parkplatz noch frei, können Sie diesen wieder verwenden und die Parkscheibe neu einstellen. Die anderen Verkehrsteilnehmer hatten durch dieses Vorgehen die Möglichkeit, dort ebenfalls zu parken.
Bemerken die Mitarbeiter des Ordnungsamtes, dass Sie Ihre Parkscheibe weiterdrehen, drohen dafür Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog. Der Gesetzgeber bewertet ein solches Verhalten so, als ob Sie die Parkscheibe vergessen hätten. Das Verwarngeld kann sich dafür auf 20 bis 40 Euro belaufen.
Bußgeldkatalog: Parkscheibe weiterdrehen
Tatbestand | Bußgeld |
---|---|
Parkscheibe nicht ordnungsgemäß eingestellt | |
- bis 30 Minuten | 20 Euro |
- länger als 30 Minuten | 25 Euro |
- länger als 1 Stunde | 30 Euro |
- länger als 2 Stunden | 35 Euro |
- länger als 3 Stunden | 40 Euro |
Parkscheibe weiterdrehen: Ist dies zulässig?
Inhaltsverzeichnis
Ordnen Verkehrszeichen eine Begrenzung der Höchstparkdauer an, ist in den meisten Fällen auch der Einsatz einer Parkscheibe erforderlich. Denn diese dient dazu, die Ankunftszeit und somit auch die Einhaltung der Begrenzung zu belegen. Wie die Parkscheibe richtig zu verwenden ist, ergibt sich aus § 13 Abs. 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Demnach ist das Parken auf entsprechenden Stellflächen nur erlaubt, wenn:
der Zeiger der Scheibe auf den Strich der halben Stunde eingestellt ist, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt.
Darüber hinaus muss die im Fahrzeug ausgelegte Parkscheibe von außen gut lesbar sein. Wurde die vorgeschriebene Höchstparkdauer ausgeschöpft, muss das Fahrzeug den Parkplatz verlassen, damit andere Verkehrsteilnehmer diesen nutzen können. Kommt der Fahrzeugführer dieser Verpflichtung nicht nach, drohen gemäß Bußgeldkatalog Sanktionen.
Doch was können Autofahrer unternehmen, wenn der Termin länger dauert und die Höchstparkdauer abzulaufen droht? Dürfen sie die Parkscheibe nachstellen?
Wer trotz bestehender Höchstparkdauer einen Parkplatz länger nutzen und dabei keine Sanktionen riskieren möchte, muss einen neuen Parkvorgang beginnen. In der Praxis bedeutet dies, dass Sie eine Runde um den Block drehen und den Parkplatz – sollte dieser noch frei sein – erneut nutzen können. Anschließend können Sie die Parkscheibe weiterdrehen, um die neue Ankunftszeit einzustellen und die Höchstparkdauer beginnt erneut.
Achtung! Fahren Sie in der Parklücke nur wenige Zentimeter nach vorne und hinten, beginnt dadurch kein neuer Parkvorgang. Sie müssen den Parkplatz verlassen und anderen Verkehrsteilnehmern dadurch die Möglichkeit geben, den Stellplatz zu nutzen.
Droht Autofahrern ein Bußgeld, wenn sie die Parkscheibe nachstellen?
Autofahrer, die ihre Parkscheibe nachstellen, müssen mit Sanktionen rechnen. Denn laut Bußgeldkatalog ist ein solches Verhalten genauso zu bewerten wie das Parken ohne Parkscheibe oder das Überschreiten der zulässigen Höchstparkdauer.
Wie hoch das Verwarngeld dabei im Einzelnen ausfällt, hängt von der Parkdauer ab. Der Bußgeldkatalog differenziert bei einer Überschreitung zwischen 30 Minuten, 1 Stunde, 2 Stunden sowie mehr als 3 Stunden. Was konkret droht, wenn Sie die Parkscheibe weiterdrehen, zeigt die Bußgeldtabelle zu Beginn dieses Ratgebers.
Um herauszufinden, ob das Fahrzeug tatsächlich zwischenzeitlich bewegt wurde oder ob die Fahrer lediglich die Parkscheibe nachstellen, markieren die Mitarbeiter des Ordnungsamtes teilweise die Reifen mit Kreide. Befindet sich der Kreidestreifen bei einem weiteren Kontrollgang noch immer an der gleichen Position, wurde mit dem Kfz wahrscheinlich keine Runde um den Block gedreht.
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