Bußgeldkatalog: Parken ohne Parkscheibe
Ohne Parkschein geparkt bzw. Überschreitung der Parkzeit | Verwarnungsgeld in Euro |
---|---|
... bis zu 30 Minuten | 20 |
... bis zu 1 Stunde | 25 |
... bis zu 2 Stunden | 30 |
... bis zu 3 Stunden | 35 |
... über 3 Stunden | 40 |
Kurz & Knapp: Parkscheibe vergessen
Ja, wer vorschriftswidrig ohne Parkscheibe parkt, handelt ordnungswidrig.
Die Höhe des Bußgelds für das Parken ohne Parkscheibe richtet sich nach der Parkdauer.
Die Sanktionen für das Parken ohne Parkscheibe auf einem Privatparkplatz können vom Betreiber festgelegt werden.
Die Parkscheibe dient zum Nachweis der Parkdauer
Inhaltsverzeichnis
Das Parken auf öffentlichen oder privaten Parkplätzen ist häufig zeitlich beschränkt. Auf solchen Flächen dürfen Sie in der Regel nicht länger als ein oder zwei Stunden stehen. Damit die Ordnungshüter bei einer Kontrolle wissen, ob Sie die erlaubte Parkdauer überschritten haben oder nicht, benötigen sie Kenntnis, seit wann Ihr Fahrzeug auf dem Parkplatz steht. Aus diesem Grund sind Sie als Autofahrer verpflichtet, in solchen Fällen eine Parkscheibe im Auto auszulegen. Darauf ist die Zeit einzustellen, wann Sie das Auto geparkt haben.
Doch was passiert, wenn Sie die Parkscheibe einmal vergessen? Welches Bußgeld fällt dann an? Und welche Konsequenzen hat das Parken ohne Parkscheibe auf einem Privatparkplatz? Dies erfahren Sie in unserem Ratgeber.
Parken ohne Parkscheibe: Welches Bußgeld erwartet Sie?
Zunächst sei gesagt: Es spielt keine Rolle, ob Sie die Parkscheibe lediglich vergessen oder Sie absichtlich nicht ausgelegt haben. Beides gilt als Parken ohne Parkscheibe und die Strafe ist jeweils die gleiche. Diese wird vom Bußgeldkatalog festgelegt und richtet sich danach, wie lange Ihr Fahrzeug ohne Parkscheibe auf dem Parkplatz steht – oder besser gesagt, für welche Dauer die Kontrolleure nachweisen können, dass Ihr Fahrzeug dort ohne Parkscheibe steht. Die Bußgeldbeträge liegen hier zwischen 20 und 40 Euro.
Stehen Sie auf einem zeitlich beschränkten Parkplatz, der kostenpflichtig ist, ist bei Zahlung der geforderten Gebühr das Parken ohne Parkscheibe erlaubt. Denn der Beginn Ihres Parkvorgangs wird auf dem Parkschein vermerkt, weshalb es in diesem Fall nicht nötig ist, eine Parkscheibe auszulegen.
Parkscheibe vergessen? Die Höhe des Bußgelds hängt von der Parkdauer ab
Doch woher wissen die Beamten, wie lange Sie ohne Parkscheibe geparkt haben? Dazu ein Beispiel: Sie parken um 14 Uhr auf einem Parkplatz, der für eine Parkdauer von maximal 3 Stunden ausgelegt ist. Sie dürfen also theoretisch bis 17 Uhr dort stehenbleiben. Da Sie aber Ihre Parkscheibe vergessen haben, können Sie sie nicht auslegen und verlassen einfach so Ihr Fahrzeug, ohne den Beginn Ihrer Parkzeit anzuzeigen.
Um 15 Uhr kommt ein Kontrolleur vorbei und bemerkt, dass Sie die Parkscheibe nicht eingelegt haben. Obwohl Sie die erlaubte Parkdauer von 3 Stunden noch nicht überschritten haben, darf er Ihnen einen Strafzettel ausstellen, denn die fehlende Parkscheibe allein stellt schon einen Verstoß dar.
Bezüglich der Höhe des Bußgelds wird es nun interessant: Sie parken bereits seit einer Stunde ohne Parkscheibe. Der Beamte weiß aber nicht, seit wann Ihr Fahrzeug dort steht – zehn Minuten, eine Stunde oder einen halben Tag. Deswegen muss er von dem kürzesten möglichen Zeitraum ausgehen: 1 Minute bis 30 Minuten. Dafür fällt ein Bußgeld von 20 Euro an.
Nun steht Ihr Auto um 16 Uhr immer noch dort. Ein anderer Kontrolleur kommt vorbei und bemerkt den Strafzettel, den sein Kollege ausgestellt hat. Anhand dessen erkennt er, dass Sie seit mindestens 15 Uhr auf dem Parkplatz stehen. Sie parken also nachweislich seit mindestens einer Stunde ohne Parkscheibe. Dies zieht bereits ein Bußgeld von 25 Euro nach sich. Der zweite Kontrolleur wird deshalb einen neuen Strafzettel mit dem höheren Bußgeld ausstellen, der den vorherigen ersetzt. Durch wiederholte Kontrollen am Tag können die Beamten also ungefähr ermitteln, wie lange Sie ohne Parkscheibe geparkt haben.
Auf einem Privatparkplatz keine Parkscheibe benutzt? Die Kosten können unterschiedlich ausfallen
Die oben erwähnten Bußgelder werden wohlgemerkt nur verhängt, wenn Sie auf einem öffentlichen Parkplatz stehen und die Parkscheibe vergessen haben. Denn nur hier gilt der Bußgeldkatalog.
Doch auch private Parkplätze sind häufig zeitlich beschränkt, wie z. B. die Kundenparkplätze vor Supermärkten. Werden Sie hier durch ein Schild dazu aufgefordert, eine Parkscheibe auszulegen, und kommen dem nicht nach, kann auch hier eine Strafe für das Parken ohne Parkscheibe anfallen. Wie teuer dies für Sie wird, kann der Parkplatzbesitzer theoretisch nach Belieben bestimmen. Denn indem Sie seinen Parkplatz benutzen, stimmen Sie automatisch den Vertragsbedingungen und damit auch den festgelegten Vertragsstrafen zu.
Diese sind allerdings nur bindend, wenn diese Vertragsbedingungen auch wirklich gut sichtbar auf dem Parkplatz zu lesen sind. Ist das entsprechende Schild sehr klein, zu unauffällig oder wird verdeckt, kann der Autofahrer nicht wissen, dass er eine Parkscheibe nutzen muss – oder welche Strafen ihm blühen, wenn er die Parkscheibe vergessen hat. Sollten Sie trotzdem eine entsprechende Zahlungsaufforderung erhalten, können Sie erwägen, einen Anwalt für Verkehrsrecht einzuschalten.
Burkhard L meint
14. Juli 2023 at 16:55
Ich kann dem o.g. Bürger nur zustimmen .Habe am10.07.23 auf einem Rewe – Parkplatz vergessen, die Parkuhr auszulegen .Bin nach 20 Min. mit den Getränken zurück gewesen und hatte ein 30 Euro Gebühr an der Frontscheibe. Ich bin der Meinung das ist Abzocke .
Um einen Bürger auf ein Fehlverhalten aufmerksam zu machen, würden in der heutigen Zeit 10.00 Euro auch reichen . denn die tun auch schon weh.
Ich werde dort nicht mehr einkaufen , denn so erhält man sich keine Kunden.
Inge G meint
5. Februar 2022 at 15:28
Ist im Auto eine feste Parkscheibe an der Frontscheibe, dann wird immer die Zeit genommen welche die Parkscheibe anzeigt. Bei mir stand sie auf 3 Uhr und 11:30 Uhr habe ich in einer Parkdauer begrenzten Zone geparkt, was mich 40 € kostete, ohne Parkuhr wären es nur 20 € gewesen, dumm gelaufen, also bei festen Parkuhren nie vergessen sie richtig einzustellen, es spart viel Geld.
Inge G.
Anja meint
5. Dezember 2021 at 18:13
Wenn ich auf einem Parkplatz stehe auf dem von 8:00 bis 18:00 Uhr das Parken mit Parkscheibe für eine Stunde frei ist, warum bekomme ich dann um 08:42 Uhr einen Strafzettel.
Ich hatte die Parkscheibe nicht sichtbar im Auto liegen, aber warum werde ich gestraft wenn ich nicht länger als erlaubt geparkt habe?
Manu meint
2. März 2021 at 16:20
Ich war in ZK hab die Parkscheibe vergessen. Habe den Strafzettel nicht gesehen, und nach einpaar Wochen kamm ein Schreiben von Rechtsanwalt ich soll doch 108€ Überweisen.
Ich war keine 30min. im Krankenhaus das kann man auch belegen da wegen Corona alles notiert wird
und ich keine Schreiben erhalten habe. Der erste brief und gleich so hoch die Kosten.
ist das Richtig ?
Beate meint
10. Juni 2020 at 14:57
Hallo,habe heute vom Ordnungsamt eine Verwarnung wegen Parken ohne Parkscheibe bekommen,Zeitraum von 16uhr 20 bis 16uhr 23.
Erhoben werden 20 Euro.
Auf dem mitgeschickten Foto kann man nicht erkennen, ob eine Parkscheibe
eingestellt war.
Muß ich in diesem Fall die 20 Euro zahlen?
LG
Lukas meint
13. September 2019 at 12:16
Vielleicht kann mir ja jemand bei folgendem Sachverhalt helfen:
Auf einem Parkplatz ist von 8:00 bis 18:00 Uhr das Parken mit Parkscheibe für eine Stunde frei. Nun habe ich um 8:32 Uhr ein Knöllchen wegen fehlender Parkscheibe bekommen.
Meine Frage ist nun, kann ich nicht erst ab 9:01 Uhr die maximal erlaubte Parkzeit überschritten haben? Oder reicht Ihr schon das fehlen der vorgeschriebenen Parkscheibe für eine Ordnungswidrigkeit?
Vielen Dank! :)
Jens S. meint
11. Februar 2020 at 23:08
Hier reicht schon das Fehlen der Parkscheibe. Denn die netten Herren und Damen der privatisierten Parkraumüberwachung können durch das Fehlen nicht feststellen wie lange das Fshrzeug da schon steht. Aber es wird da schon gerne zu Tief in die Taschen gegriffen, wo Mitarbeiter von staatlich geführten Parkrsumüberwachungen zu Verwarngeldern greifen die in der Höhe verständlich sind
Weide g meint
23. Juli 2021 at 3:56
MIR IST IN Essen dasselbe passiert ,hab bei penny vergessen?bzw, wuste nich das ich parkscheibe brauch,prombt tivkett zahlschein von 24,50. Allerd.durch eine fremdfirma nich von der stadt.ob das rechtens is ,die firma nennt sich fair parken düsseld.
Wenzel meint
24. Juli 2019 at 14:59
Hallo. Ich habe heute ein Schreiben von Parkwatcher bekommen in dem ich aufgefordert wurde 30 Euro plus 6 Euro Halteranfrage zu zahlen da ich am 4.5. 19 auf einem Edeka Parkplatz ohne Parkscheibe geparkt haben soll. Ich kann mich aber nicht daran erinnern und habe auch am Auto keinen Zettel gefunden. Aber ich war jede Woche seit Jahren 2 bis 3 x da einkaufen und wenn ich die Parkscheibe vergessen hatte und ein Zettel hing am Auto bin ich mit Kassenbon zum Marktleiter und es hat sich alles erledigt. Das hätte ich in diesem Fall auch gemacht. Im übrigen parkte ich nie länger als 15 Minuten wegen meinen Hunden im Auto. Ich habe der Zahlungsaufforderung wiedersprochen. Droht da jetzt eine Mahnung ? Mit freundlichen Grüßen
Gunter meint
19. Februar 2019 at 16:41
Ich habe auf dem [Angabe von Redaktion entfernt]-Parkplatz in [Angabe von Redaktion entfernt] für 2 min geparkt/gestanden und die Parkscheibe vergessen. Hatte natürlich diesen gelben Zettel von [Angabe von Redaktion entfernt] mit 30€ Gebühr am Auto. So bekämpft man natürlich sehr effektiv Dauerparker & Kunden zugleich! Dort kaufe ich nie wieder ein!!! Gibt ja in [Angabe von Redaktion entfernt] viele andere tolle Geschäfte…früher hatte [Angabe von Redaktion entfernt] eine tolle Fleischtheke, diese ist mittlerweile auch schon zu. Schade nur um die vielen kleinen Läden um [Angabe von Redaktion entfernt] herum, die darunter leiden müssen.
Ellen Rajic meint
12. Februar 2019 at 15:39
Ich habe heute auf dem Parkplatz eines Rewe-Marktes, bei dem ich regelmäßig einkaufe, vergessen, die Parkscheibe auszulegen. Die Parkdauer war ca. 1/2 Std. Das Schild ist gut zu sehen. Was ich jedoch regelrecht unverschämt finde, ist das Bußgeld von € 19,90.
Ich werde mir überlegen, ob ich dort noch weiter einkaufe, da ich denke, Rewe sollte doch einen gewissen Einfluss darauf nehmen, dass die Gebühr nicht höher ausfällt als auf öffentlichen Parkplätzen.
Jens S. meint
11. Februar 2020 at 23:01
Bei mir waren es für etwa 1 Stunde 25 Euro. Strafe für ein Fehlverhalten muss sein das ist richtig, aber diese Höhe wie das auf Privatparkplätzen gehandhabt wird halte ich für Abzocke.
Viktor meint
19. Februar 2023 at 1:37
Hallo, obwohl in der gesamten Straße kein Schild aufgestellt war. Der Hinweis, dass hier parken mit Parkscheibe notwendig ist, habe ich ein Strafzettel bekommen und nach Anfrage. Warum wurde ich verwiesen, dass die Stadt Kenzingen am Ortseingang ein Schild aufgestellt hat? Dies ist aber kein Schild wie in dem Video, sondern ein Park info tafel mit einer kleinen parkscheibe das Schild ist etwa 1,2 km von dem Parkplatz entfernt gewesen. Ist das rechtens?