Bußgeldtabelle: Parken ohne Parkschein
Ohne Parkschein geparkt bzw. Überschreitung der Parkzeit | Verwarnungsgeld in Euro |
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... bis zu 30 Minuten | 20 |
... bis zu 1 Stunde | 25 |
... bis zu 2 Stunden | 30 |
... bis zu 3 Stunden | 35 |
... über 3 Stunden | 40 |
Kurz & Knapp: Parken mit Parkschein
Parkplätze, bei denen ein Parkschein gezogen werden muss, zählen zur Parkraumbewirtschaftung. Diese soll für effizienteres Parken, eine höhere Stadt– und Umweltverträglichkeit und eine einfachere Parkplatzsuche für Anwohner sorgen.
Wann das Ziehen eines Parkscheins erforderlich ist, wird in der Regel durch ein entsprechendes Hinweisschild gekennzeichnet. Auch das Vorhandensein eines Automaten deutet auf die Notwendigkeit hin.
Sollten Sie ein Anwohner sein, müssen Sie nicht jedes Mal einen Parkschein ziehen. In diesem Fall können Sie einen Anwohnerparkausweis beim zuständigen Bürgeramt beantragen.
Parken nur mit Parkschein
Inhaltsverzeichnis
In Deutschland kann die Parkplatzssuche schon einmal eine große Herausforderung darstellen. Parkraum ist rar gesät. Wenn die Firma nicht über einen Mitarbeiterparkplatz verfügt, kann die Pünktlichkeit schon einmal leiden.
Viele Kfz-Fahrer sind dennoch nicht bereit auf öffentliche Verkehrsmittel oder das Fahrrad umzusteigen, sodass teils ein großer Parksuchverkehr entsteht. Um diesem vorzubeugen gibt es vielerorts die sogenannte Parkraumbewirtschaftung.
In diesen Parkzonen ist das Parken nur mit einem Parkschein gestattet. Welche Sanktionen drohen, wenn Sie keine Parkscheine kaufen? Kann ein Parkschein auch per Handy gezogen werden? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend zum Parken mit abgelaufenem Parkschein.
Parkraumbewirtschaftung macht einen Parkschein erforderlich
In vielen Innenstädten gibt es eine Diskrepanz bei Angebot und Nachfrage, was den Parkraum angeht. Es fehlt an Stellplätzen, sodass ein großer Parksuchverkehr entsteht. Dieser führt wiederum zu vermehrtem Lärm und einer höheren Abgasbelastung.
Um dem entgegenzusteuern gibt es die Parkraumbewirtschaftung. Damit ist das gebührenpflichtige Parken im öffentlichen Straßenraum gemeint. Um für den Parkplatz zu bezahlen, müssen Betroffene einen Parkschein kaufen. Online oder vor Ort an einem Parkscheinautomaten, kann der Kauf durchgeführt werden. Die Parkraumbewirtschaftung verfolgt nach Angaben der Hauptstadt Berlin die folgenden drei Ziele:
- Effizientes Parken: Da Parksuchverkehr auch den allgemeinen Verkehrsfluss maßgeblich beeinflusst, soll ein gezieltes Parkraumangebot diesen entlasten. Durch ein an die Nachfrage angepasstes Angebot von Parkraum soll eine ausgeglichene Parkraumbilanz geschaffen werden.
- Stadt- und Umweltverträglichkeit: Effizientes Parken wirkt sich unweigerlich gut auf die Umwelt aus. Ist der Parksuchverkehr nicht mehr so stark ausgeprägt, sinkt automatisch die Belastung durch Lärm und Abgase. Allerdings kann die Organisation von bewirtschafteten Parkzonen auch eine Herausforderung darstellen. Schließlich konkurrieren die zum Parken mit Parkschein genutzten Flächen gegen Rad- und Gehwege. Daher müssen bei der Planung stets alle Interessengruppen einbezogen werden.
- Zufriedene Bewohner und zufriedene Gewerbetreibende: Durch den sogenannten Anwohnerparkausweis, auf den wir im weiteren Verlauf des Ratgebers noch genauer eingehen werden, soll die Parkraumbewirtschaftung auch den Anwohnern zu Gute kommen. Dauerparker sollen zu einem Umstieg auf Bus und Bahn bewegt werden. Auch Gewerbetreibende, die einen entsprechenden Parkausweis beantragen können, sollen von den Parkflächen profitieren.
Wann benötigen Sie einen Parkschein?
Doch woran genau erkennen Sie, ob Sie händisch oder online einen Parkschein kaufen müssen? Das Parken mit Parkschein kann per Schild angekündigt werden. Auch ein vorhandener Parkscheinautomat ist ein zuverlässiges Zeichen, dass ein Parkschein gezogen werden muss. Weitere Informationen liefert § 13 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung (StVO):
An Parkuhren darf nur während des Laufens der Uhr, an Parkscheinautomaten nur mit einem Parkschein, der am oder im Fahrzeug von außen gut lesbar angebracht sein muss, für die Dauer der zulässigen Parkzeit gehalten werden. Ist eine Parkuhr oder ein Parkscheinautomat nicht funktionsfähig, darf nur bis zur angegebenen Höchstparkdauer geparkt werden. In diesem Fall ist die Parkscheibe zu verwenden (Absatz 2 Satz 1 Nummer 2). Die Parkzeitregelungen können auf bestimmte Stunden oder Tage beschränkt sein.
In der Regel ist eine Höchstparkdauer angegeben, welche nicht überschritten werden darf. Diese kann beispielsweise zwei Stunden betragen. Liegt ein abgelaufener Parkschein hinter der Windschutzscheibe, während die Kontrolleure vom Ordnungsamt ihre Arbeit verrichten, droht ein Verwarnungsgeld.
Wann kein Parkschein nötig ist
Es gibt allerdings auch Situationen, in denen es nicht notwendig ist, einen Parkschein zu ziehen, obwohl das Fahrzeug in einer Parkzone abgestellt wird. Diese sind in § 13 Absatz 4 StVO definiert:
Einrichtungen und Vorrichtungen zur Überwachung der Parkzeit brauchen nicht betätigt zu werden
- beim Ein- oder Aussteigen sowie
- zum Be- oder Entladen.
Wollen Sie also nur kurz einen Bekannten in der Parkzone einsammeln oder Einkäufe zur Haustür tragen, ist ein Parkschein nicht vonnöten.
Ein Anwohnerparkausweis macht den Parkschein überflüssig
Wie bereits erwähnt, soll die Parkraumbewirtschaftung auch eine Erleichterung für Anwohner bei der Parkplatzssuche darstellen. Diese müssen allerdings nicht jedes Mal einen Parkschein ziehen und die entsprechende Gebühr entrichten.
Wer seinen Wohnsitz innerhalb der gewünschten Parkzone hat und ein Kfz besitzt, welches auf die betreffende Person zugelassen ist, kann beim zuständigen Bürgeramt einen Anwohnerparkausweis beantragen.
Anwohnerparkausweis beim Bürgeramt beantragen
Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann der Anwohnerparkausweis beantragt werden. Dies ist per Termin vor Ort oder online möglich. Für beide Varianten sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Anwohnerparkausweisantrag (unterschrieben)
- Kopie der Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil 1
- Kopie von Vorder- und Rückseite des Personalausweises
Ist der Antrag abgeschickt, sollten Sie eine Wartezeit von bis zu zwei Wochen einplanen. Der Anwohnerparkausweis wird postalisch zugestellt und ist ab Erhalt gültig.
In der Bearbeitungszeit reicht die Quittung in aller Regel als Nachweis aus und Sie müssen keinen Parkschein mehr ziehen.
Parken im digitalen Zeitalter mit der Parkschein-App
Die Digitalisierung macht vor keinem Bereich des Lebens Halt. Sogar Bürgerämter steigen immer mehr auf Online-Verfahren um, eine Kfz-Anmeldung ist in Berlin bald ebenfalls online möglich. Da erscheint es fast schon logisch, dass Sie auch einen Parkschein online kaufen können.
Allerdings gibt es den Parkschein dabei nicht per SMS, es ist eine App für das Smartphone vonnöten. Beispielsweise der Betreiber „ParkNow“ bietet eine solche an und arbeitet mit einigen Kommunen zusammen, um der Bevölkerung das digitale Ziehen eines Parkscheins zu ermöglichen.
Wollen Sie den Parkschein per Handy kaufen, müssen Sie zunächst die entsprechende App des Unternehmens ParkNow herunterladen. Nach einigen Tagen erhalten Sie eine ParkNow-Vignette zugesandt, die Sie an der Windschutzscheibe anbringen müssen.
Dadurch ist für die Kontrolleure vom Ordnungsamt deutlich ersichtlich, dass Sie Ihren Parkschein online kaufen. Stellen Sie nun Ihren Wagen in einer Zone mit Parkraumbewirtschaftung ab, können Sie mit Hilfe der App das Parken aktivieren.
Das Programm rechnet dann minutengenau ab, wie lange Sie den betreffenden Parkplatz nutzen. Steigen Sie wieder in das Fahrzeug, können Sie ebenfalls mit einem simplen Knopfdruck die Aufzeichnung der Parkzeit beenden. Die anfallende Summe für den Parkschein wird dann von dem Konto, welches Sie bei der App angegeben haben, abgebucht.
Doch wie können die Kontrolleure eigentlich nachvollziehen, dass die App tatsächlich aktiviert wurde? Zu diesem Zweck kommt ein mobiles Kontrollsystem zum Einsatz. Die Daten des entsprechenden Fahrzeugs können der ParkNow-Vignette entnommen und abgerufen werden.
Was kostete eigentlich ein Parkschein?
Die anfallenden Parkschein-Kosten lassen sich nicht pauschal angeben. Dies hängt stets davon ab, wo die Parkzone gelegen ist. In Berlin zahlen Sie beispielsweise je nach Parkzone zwischen 25 und 75 Cent pro 15 Minuten. Ziehen Sie per Handy den Parkschein, kommt in aller Regel eine Servicegebühr von 25 Cent hinzu.
Parkschein abgelaufen: Diese Kosten erwarten Sie
Doch was passiert, wenn Sie ohne Parkschein parken oder die Parkzeit überziehen? Kommt es zu einer Kontrolle durch das Ordnungsamt, bei der dieser Umstand auffällt, müssen Sie mit Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog rechnen.
Wird die Parkzeit um bis zu 30 Minuten überzogen, wird ein Verwarnungsgeld von 20 Euro fällig. Parken Sie über drei Stunden zu lange, beträgt das Verwarnungsgeld 40 Euro. Wurden Sie beim Parken ohne Parkschein erwischt, erhalten Sie in aller Regel einen Strafzettel. Dieser wird meist unter dem Scheibenwischer angebracht.
Überweisen Sie den fälligen Betrag, der auf dem Knöllchen angegeben ist, innerhalb von einer Woche, vermeiden Sie ein kostenaufwändiges Bußgeldverfahren, für das neben dem Verwarnungsgeld Gebühren erhoben werden.
Strafzettel trotz Parkschein erhalten
Es kann auch vorkommen, dass Autofahrer trotz gezogenem Parkschein einen Strafzettel erhalten. Dies ist der Fall, wenn der Schein nicht gut sichtbar im Auto angebracht wurde oder der Betroffene schlicht vergessen hat, ihn in das Fahrzeug zu legen.
Weigern sich Betroffene dann zu zahlen, folgt in aller Regel ein Bußgeldverfahren. Einige Fälle diesbezüglich sind auch schon vor Gericht gelandet. Allerdings waren die Urteile meist eindeutig: Ist der Parkschein nicht gut sichtbar im Fahrzeug angebracht, kann dieser auch nicht nachgereicht werden.
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