Bußgeldtabelle: Parkverbotsschild ignoriert
Verstoß | Verwarnungsgeld |
---|---|
Sie missachteten das Schild zum Parkverbot (Verkehrszeichen 286) | 25 € |
… mit Behinderung | 40 € |
… länger als eine Stunde | 40 € |
… länger als eine Stunde mit Behinderung | 50 € |
Sie parkten im absoluten Halteverbot (Verkehrszeichen 283) | 25 € |
… mit Behinderung | 40 € |
… länger als eine Stunde | 40 € |
… länger als eine Stunde mit Behinderung | 50 € |
Kurz & knapp: Parkverbotsschilder
Allgemein gibt es zwei Verkehrszeichen zum Parkverbot: Zeichen 286 („Eingeschränktes Halteverbot“) und Zeichen 283 („Absolutes Halteverbot“). Worin sich die beiden Schilder unterscheiden, erfahren Sie hier. Welche Schilder außerdem ein Parkverbot vorschreiben, sehen Sie an dieser Stelle.
Parkverbotsschilder mit einem Pfeil, der nach rechts von der Fahrbahn weg zeigt, markieren das Ende des Parkverbots. Welche Bedeutung ein Pfeil nach links oder zwei Pfeile haben, erklären wir Ihnen hier genauer.
Missachten Sie ein Verkehrszeichen zum Parkverbot und stellen Ihr Fahrzeug dennoch an der jeweiligen Stelle ab, müssen Sie sich auf Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog einstellen, wenn Sie erwischt werden. Diese liegen im Regelfall bei einem Verwarnungsgeld zwischen 25 und 50 Euro. Genaue Infos finden Sie in dieser Tabelle.
Welche Straßenschilder kennzeichnen ein Parkverbot?
Inhaltsverzeichnis
Wer sich in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) darüber informieren möchte, welche Parkverbotsschilder es gibt, wird zunächst einmal enttäuscht. Schließlich taucht der Begriff „Parkverbotsschild“ im wohl bekanntesten Regelwerk zum deutschen Verkehrsrecht gar nicht auf.
Dies liegt daran, dass das Schild für ein Parkverbot offiziell als Verkehrszeichen 286 geführt wird („Eingeschränktes Halteverbot“). In diesem Zusammenhang ist jedoch noch ein weiteres Parkverbotsschild von Bedeutung: das Zeichen 283 („Absolutes Halteverbot“). Denn ist das Halten verboten, gilt dies automatisch auch für das Parken. In diesem Ratgeber erklären wir, was die unterschiedlichen Park- und Halteverbotsschilder bedeuten, wie sie genau aussehen und welche Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog drohen, wenn sie ignoriert werden.
Park- und Halteverbotsschild: Wie sehen sie aus?
Nicht selten herrscht Unsicherheit in Bezug auf die verschiedenen Parkverbotsschilder. Eine Erklärung der Unterschiede zwischen den Verkehrszeichen 283 und 286 finden Sie im Folgenden:
Absolutes Halteverbot
Dieses Schild verbietet das Halten auf der Fahrbahn. Dadurch gilt automatisch auch ein absolutes Parkverbot ab diesem Schild. Dennoch wird es eher als Halteverbotsschild bezeichnet.
Eingeschränktes Halteverbot
Das Halten ist hier zwar zulässig, aber nicht länger als drei Minuten, da es sich sonst um Parken handelt. Daher wird dieses Zeichen umgangssprachlich auch Parkverbotsschild genannt.
Wichtig: Unabhängig davon, auf welches dieser beiden Parkverbotsschilder Sie als Kraftfahrer im Straßenverkehr treffen, sollten Sie Ihr Fahrzeug an der betreffenden Stelle nicht abstellen. Ansonsten müssen Sie sich auf Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog einstellen, wenn Sie erwischt werden. Diese können aus einem Verwarnungsgeld zwischen 25 und 50 Euro bestehen.
Was bedeuten die verschiedenen Parkverbotsschilder mit Pfeil?
Selbst erfahrene Autofahrer sind zum Teil verwirrt, wenn ein Parkverbot durch ein Schild mit einem Pfeil darauf angekündigt wird. Manchmal befinden sich sogar zwei Pfeile darauf. Dies ist normalerweise dann der Fall, wenn das Parkverbot nicht nur an einer Stelle gilt, sondern sich auf eine bestimmte Strecke bezieht. Welche Bedeutung ein Parkverbotsschild mit Pfeilen hat, erklären wir anschließend:
Parkverbotsschild mit einem Pfeil nach links
Ein Pfeil, der nach links in Richtung Fahrbahn zeigt, markiert bei einem Parkverbotsschild den Anfang. Ab diesem Schild greift das Verbot.
Parkverbotsschild mit einem Pfeil nach rechts
Weist der Pfeil hingegen nach rechts und demnach von der Fahrbahn weg, ist das Parkverbot zu Ende. Ab diesem Schild dürfen Sie demnach wieder parken.
Parkverbotsschild mit zwei Pfeilen
Parkverbotsschilder mit zwei Pfeilen sollen Kraftfahrer wiederholt darauf hinweisen, dass Sie sich immer noch auf der Verbotsstrecke befinden.
Hier besser nicht parken: Weitere Verbotsschilder
Darüber hinaus können Parkverbote durch weitere Schilder angekündigt werden. Hier sehen Sie eine Auswahl:
Ein Andreaskreuz markiert einen Bahnübergang. 50 Meter davor ist das Parken außerorts verboten, innerorts ist eine Entfernung von mindestens fünf Metern einzuhalten. 15 Meter vor sowie hinter einem Haltestellenschild gilt ebenfalls ein Parkverbot. Zu guter Letzt ist auch das Zeichen für eine scharfe Kurve sozusagen Teil der Parkverbotsschilder. Schließlich dürfen Sie in scharfen Kurven grundsätzlich weder halten noch parken.
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