Kurz & knapp: Personenbeförderungsschein
Sie benötigen einen Personenbeförderungsschein, wenn Sie gewerblich Fahrgäste transportieren wollen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie Taxifahrer werden möchten oder Personenkraftwagen im Linienverkehr führen. Um diesen erhalten zu können, müssen Sie im Besitz einer Führerscheinklasse sein.
Zu den Voraussetzungen, welche Sie für einen P-Schein erfüllen müssen, gehört beispielsweise ein Mindestalter von 21 Jahren (19 Jahre für Krankenkraftwagen), sowie der Vorbesitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B. Zudem müssen Sie Ihre körperliche und geistige Eignung zur Fahrgastbeförderung nachweisen.
Sie können beim zuständigen Bürgeramt den Personenbeförderungsschein beantragen, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen und einen Nachweis der Fachkunde erbringen können. Welche Unterlagen Sie dazu benötigen, können Sie hier ausführlich nachlesen.
Die Kosten für den Personenbeförderungsschein setzen sich aus vielen einzelnen Komponenten zusammen. So fallen zum Beispiel Gebühren bei der Beantragung an und auch die ärztlichen Bescheinigungen schlagen zu Buche. Insgesamt sollten Sie für den P-Schein etwa 300 Euro einkalkulieren.
Werden Sie dabei erwischt, wie Sie ohne (gültigen) Personenbeförderungsschein gewerblich Personen befördern, müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von 75 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen.
Wer braucht einen P-Schein?
Inhaltsverzeichnis
Wer gewerblich oder geschäftsmäßig Personen im Straßenverkehr befördern möchte, braucht einen sogenannten Personenbeförderungsschein (P-Schein). Dieser ist Voraussetzung, um die folgenden Berufe ausüben zu können:
- Krankenwagenfahrer
- Taxifahrer
- Fahrer, die Menschen mit Behinderung transportieren
- Limousinenfahrer
Wollen Sie einen dieser Berufe ausüben, müssen Sie einen Personenbeförderungsschein besitzen. Die rechtliche Grundlage dafür ist in § 48 Absatz 1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) definiert:
Einer zusätzlichen Erlaubnis (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung) bedarf, wer einen Krankenkraftwagen führt, wenn in dem Fahrzeug entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördert werden, oder wer ein Kraftfahrzeug führt, wenn in dem Fahrzeug Fahrgäste befördert werden und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist.
Gut zu wissen: Sie brauchen hingegen keinen Personenbeförderungsschein, wenn Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse D besitzen (gilt nicht fürs Taxi). Zudem gibt es Ausnahmen für Menschen, die Krankenkraftwagen der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei sowie der Truppe und des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes oder des Katastrophenschutzes führen.
So können Sie den Personenbeförderungsschein machen
Es gibt eine Reihe von Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, bevor Sie einen P-Schein beantragen können. Diese wollen wir Ihnen nachfolgend auflisten. Sie müssen
- mindestens 21 Jahre alt sein (19 Jahre, wenn Sie Krankenkraftwagen zur Personenbeförderung führen möchten)
- die Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens zwei Jahren besitzen (ein Jahr für Krankenkraftwagen)
- einen Nachweis der Fachkunde besitzen (aktuell ausgesetzt, da es noch keine bundeseinheitliche Regelung diesbezüglich gibt)
Den Personenbeförderungsschein beim Bürgeramt beantragen
Erfüllen Sie die für den Taxischein geforderten Voraussetzungen, können Sie den Personenbeförderungsschein beantragen. Diesbezüglich müssen Sie sich an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde oder das zuständige Bürgeramt wenden.
Eine Beantragung ist nur persönlich vor Ort möglich. Zu dem Termin müssen Sie die nachfolgenden Unterlagen mitbringen:
- Reisepass oder Personalausweis
- Führerschein
- Passfoto
- Führungszeugnis (Belegart „O“, zur Vorlage bei einer Behörde)
- Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als 1 Jahr)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (nicht älter als 2 Jahre)
- Funktions- und Leistungstest (nicht älter als 1 Jahr)
- Nachweis über Schulung in Erster Hilfe (nur für Krankenkraftfahrzeuge)
Haben Sie diese Unterlagen zusammen, wird Ihr Antrag bearbeitet. Je nach aktuellem Arbeitsaufkommen in der Behörde kann dieser Vorgang vier bis sechs Wochen dauern. Ist die Überprüfung abgeschlossen, erhalten Sie den Personenbeförderungsschein.
Dieser wird erst einmal für einen Zeitraum von fünf Jahren ausgestellt. Sind diese abgelaufen, müssen Sie den P-Schein verlängern lassen und erneut einen Sehtest sowie ein Führungszeugnis vorlegen.
Interessant: Überprüft die Behörde Ihren Antrag auf den Personenbeförderungsschein, so wird sie auch abfragen, wie viele Punkte auf Ihrem Konto in Flensburg vermerkt sind. Zwar gibt es keinen gesetzlich festgelegten Maximalwert, allerdings werden Anträge von Fahrern, die fünf oder mehr Punkte besitzen, meist abgelehnt.
J Werner meint
17. Oktober 2022 at 19:11
Warum benötigen Fahrer, die z.B. Rotes Kreuz, behinderten Kinder zur Schule oder Kindergarten fahren, keinen P-Schein. Dieser Personenkreis ist problematischer als andere.