Bußgelder – Polizeikontrolle mit dem Fahrrad
Verstoß | Bußgeld |
---|---|
Haltegebot der Polizei nicht befolgt | 35 Euro |
Zeichen der Polizei missachtet | 35 Euro |
Kurz & Knapp: Kontrolle durch die Polizei – auf dem Fahrrad möglich
Ja, auch Radfahrer werden durch die Polizei kontrolliert. Ignorieren sie dann das Haltegebot, wird ein Bußgeld fällig.
Eine Kontrolle durch die Polizei auf dem Fahrrad kann im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle stattfinden oder weil der Radler durch seine Fahrweise bzw. einen Verstoß auffällig geworden ist.
Zum Schutz vor einem Diebstahl kann die Polizei ein Fahrrad codieren und registrieren.
Wenn die Polizei das Fahrrad kontrolliert
Viele Verkehrsteilnehmer verbinden eine Verkehrskontrolle automatisch mit der Kontrolle motorbetriebener Fahrzeuge. Denn dann fällt der berühmte Satz „Führerschein und Fahrzeugpapiere bitte“ unweigerlich.
Für Radfahrer kann dieser nicht gelten – braucht man zum Fahrradfahren in Deutschland doch weder das Eine noch das Andere. Dennoch kann Ihnen eine Polizeikontrolle auf dem Fahrrad sehr wohl passieren.
Erfahren Sie in diesem Artikel neben allgemeinen Informationen und Tipps, wie Sie sich in diesem Fall am besten verhalten.
Auf dem Fahrrad von der Polizei angehalten?
Inhaltsverzeichnis
Polizeibeamte überwachen den Verkehr. Grundsätzlich dürfen sie allgemeine Verkehrskontrollen jederzeit ohne besonderen Grund durchführen. Dies gilt auch für Räder. Allerdings sind Auto, Lkw und Motorrad deutlich öfter von Kontrollen durch die Polizei betroffen.
Fahrradkontrollen folgen meist einem gewissen Anfangsverdacht der Beamten. Dies geschieht etwa, wenn Sie alkoholisiert Rad fahren und sich dies durch eine unsichere Fahrweise ausdrückt. Auch bei einer falschen bzw. fehlenden Beleuchtung oder der Handynutzung können Sie herausgewinkt werden.
Befolgen Sie die Handzeichen der Polizisten nicht, drohen Bußgelder gemäß Bußgeldkatalog 2024. 35 Euro gibt es für die „Flucht“ vor den Beamten.
Wenn Sie das Haltegebot der Polizei missachten und bei der anschließenden Verfolgung durch die Beamte weitere Ordnungswidrigkeiten begehen – etwa einen Vorfahrtsverstoß – gibt es dafür ein zusätzliches Bußgeld.
Doch nicht nur Strafen drohen von der Polizei.
Das Fahrrad bei der Polizei registrieren um einen Diebstahl zu verhindern
Gerade in der Großstadt sind Fahrräder schnell geklaut. Immer mehr Radfahrer gehen deshalb dazu über, ihr Fahrrad zu codieren.
Damit ist ein Sicherungsprozess gemeint, der den Diebstahl erschweren soll bzw. dessen Verfolgung erleichtern.
Die Fahrradcodierung bei der Polizei funktioniert wie folgt:
Polizeibeamte befestigen auf Ihrem Fahrrad einen Aufkleber mit einer Nummer und einem Barcode.
Diese individuelle Nummern werden auf den Datenbanken der Polizei zusammen mit den Daten des Halters sowie den allgemeinen Merkmalen des Rads (Größe, Farbe usw.) festgehalten. Meist hat das Fahrrad eine eingestanzte Rahmennummer. Die Polizei nimmt auch diese in den sogenannten Fahrradpass mit auf.
Diesen Pass bekommen Sie anschließend ausgedruckt. Sie können Ihn ebenfalls als App auf dem Handy aufbewahren – so stehen Ihnen die Informationen und Daten jederzeit zur Verfügung. Auch ein Kinderfahrrad lässt sich auf diese Art und Weise schützen.
Der Aufkleber ist derart gestaltet, dass er sich nicht am Stück von Fahrradrahmen lösen lässt. Der Sticker kann also nicht einfach auf ein anderes Rad verfrachtet werden. Auch deshalb lohnt es sich, Ihr Fahrrad zu registrieren. Die Polizei bietet diesen Service kostenlos an. In manchen Fällen wird die Nummer auch direkt in den Rahmen eingestanzt.
Möchten Sie ein Kinderfahrrad codieren lassen, müssen die Eltern mitkommen oder eine schriftliche Einwilligung verfassen: Minderjährige Kinder dürfen die Registrierung nicht auf eigene Faust vornehmen.
Wieso sollte ich mein Fahrrad polizeilich registrieren lassen?
Zum einen signalisiert der Aufkleber der Polizei auf dem Rahmen des Fahrrads potenziellen Dieben direkt, dass dieses Rad unter Umständen schnell zurückverfolgt werden kann. Das reicht oft aus, damit sie die Finger davon lassen.
Hinzu kommt, dass registrierte Fahrräder einen schlechteren Wiederverkaufswert haben. Dadurch wird Ihr Fahrrad für Langfinger ebenfalls weniger attraktiv.
Selbstverständlich ist der Polizeiaufkleber allein kein ausreichender Schutz gegen einen Fahrraddiebstahl. Zusätzliche Maßnahmen – etwa eine angemessene Befestigung zur Sicherung des Fahrrads – sind ebenfalls notwendig.
Die Aufkleber dienen auch als Hinweise: Verfügt Ihr neu erworbenes Rad über einen solchen Aufkleber, können Sie leicht nachprüfen, ob Sie ein geklautes Fahrrad gekauft haben. Sollte dies zutreffen, nehmen die Polizeibeamten das Fahrrad in Gewahrsam und benachrichtigen den rechtmäßigen Besitzer. Hat dieser das Fahrzeug nach einem Jahr nicht abgeholt, gehört es rechtmäßig Ihnen.
Fahrradstaffeln bei der Polizei
Immer öfter schwingen sich Beamte der Polizei auf Fahrräder. Gerade in Großstädten erfreuen sich sogenannte Fahrradstaffeln wachsender Beliebtheit.
Die Polizeimitarbeiter tragen auch auf dem Rad eine Uniform.
Diese wurde allerdings an das Fortbewegungsmittel angepasst: Kurze Hosen und Hemden sind im Sommer erlaubt. Zudem wurden Reflektoren angebracht. Für Beamte auf dem Rad gilt eine Protektoren- und Helmpflicht.
So teuer können Missachtungen der Polizeianweisungen für Fahrradfahrer werden!
Rechnen Sie aus, wie hoch Ihr Bußgeld ausfallen wird, wenn Sie Weisungen eines Polizeibeamten missachten:
Mario S meint
7. November 2022 at 21:20
Die Polizei hat bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle mein Elektrofahrrad beschlagnahmt.
Einfach mal so.
Grund!
Ein Gutachter soll prüfen, ob daran etwas modifiziert wurde, also es schneller als die angegebenen 25 Km/h. Angehalten wurde ich mit 15 Km/h.
Sie sagten, auch wenn das Gutachten bestätigt, das alles in Ordnung ist, muss ich das Gutachten bezahlen.
Was sagt Ihr dazu.
Wie kann ich mich wehren?
Danke für Eure Hilfe!
Chris E. meint
7. Dezember 2015 at 16:06
Tolle Theorie mit dem Abstand. Wenn ich auf einer „halbwegs“ gefüllten Autobahn bei 120km/h einen Abstand von 60 m durchweg einhalten muss, kann ich anhalten bzw gleich rückwärts fahren, da selbst bei höheren Geschwindigkeiten in noch kleinere Lücken gesprungen wird.
Deshalb wäre ich für die Crash-Cams in Autos, damit man den Lückenspringer auch gleich mal eine Strafe zukommen lassen kann. Denn in eine Lücke auf der linken Spur (ich 180+ km/h) mit 130 km/h reinzufahren – eigentlich müsste man draufhalten und dann vor Gericht ziehen… anders lernen es die Springer wohl nie
bussgeldkatalog.de meint
14. Dezember 2015 at 10:10
Hallo Chris,
eine Crash-Cam zu verwenden, kann unter Umständen sehr teuer werden, da häufig gegen Persönlichkeitsrechte und Datenschutz verstoßen wird. Rückwärtsfahren auf der Autobahn ist ebenfalls keine gute Idee.
Bussgelkatalog.de