Kurz & knapp: Polizeirecht
Ein bundeseinheitliches Polizeigesetz gibt es in Deutschland nicht, die Bundesländer haben eigene Polizeigesetze. Einen Überblick zu den Polizeigesetzen der Länder erhalten Sie hier.
Das Polizeiaufgabengesetz gibt es nur in Bayern, wohingegen es Polizeiorganisationsgesetze in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Schleswig-Holstein gibt. Das Polizeiaufgabengesetz regelt Aufgaben und Befugnisse der Landespolizei und ein Polizeiorganisationsgesetz die Zuständigkeit und Organisation der Landespolizei.
Es muss grundsätzlich zwischen der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung unterschieden werden. Die Gefahrenabwehr ist präventiv ausgerichtet und soll verhindern, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung geschädigt wird. Sie wird durch die Schutzpolizei durchgeführt. Bei der Strafverfolgung geht es um die Aufklärung von Straftaten. Diese erfolgt durch die Kriminalpolizei.
Was beinhaltet das Polizeirecht?
Inhaltsverzeichnis
Das Polizeirecht ist ein Teil des Verwaltungsrechts und umfasst im Wesentlichen Regelungen zur Gefahrenabwehr durch die Vollzugspolizei. Der Gefahrenbegriff im Polizeirecht bezieht sich darauf, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung bedroht ist.
Das Polizeirecht regelt, wann Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ergriffen und vollstreckt werden dürfen. Es wird zwischen der polizeilichen und der nichtpolizeilichen Abwehr von Gefahren unterschieden. Für die polizeiliche Gefahrenabwehr sind grundsätzlich ausschließlich die Ordnungsbehörden zuständig. Dazu gehört in Ausnahmesituationen auch die Vollzugspolizei.
Es muss grundsätzlich unterschieden werden zwischen dem Polizei- und Ordnungsrecht, welches präventiv ausgerichtet ist, und der Aufklärung bzw. Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, welche repressiv ausgerichtet ist. Diese erfolgt zwar ebenfalls durch die Polizei, jedoch unter Anleitung der Staatsanwaltschaft. Das zugrunde liegende Recht ist hierbei das Strafverfahrens- und Ordnungswidrigkeitenrecht (z.B. im Verkehrsrecht, Strafrecht etc.).
Polizeigesetze in Deutschland
Ein einheitliches bundesweit geltendes Polizeigesetz gibt es in Deutschland nicht. Vielmehr hat jedes Bundesland sein eigenes Polizeigesetz. Möglich macht dies Artikel 30 des Grundgesetzes (GG):
Die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben ist Sache der Länder, soweit dieses Grundgesetz keine andere Regelung trifft oder zuläßt.
Da das Grundgesetz also dem Bund hier keine Gesetzgebungsbefugnisse einräumt, haben die Länder das Recht, ihre eigenen Gesetze zu verfassen. Zum Beispiel gibt es das Polizeiaufgabengesetz, welches nur in Bayern gilt und die Aufgaben und Befugnisse der Staatlichen Bayerischen Polizei regelt.
Darüber hinaus gibt es beispielsweise noch das Polizeiorganisationsgesetz. Ein solches Gesetz existiert in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Schleswig-Holstein. Dieses regelt die Zuständigkeit und Organisation der jeweiligen Landespolizei.
Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die Polizeigesetze in den 16 deutschen Bundesländern:
Polizeigesetze der Länder
Bundesland | Polizeigesetz |
---|---|
Baden-Württemberg | Polizeigesetz (PolG) |
Bayern | Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Bayerischen Staatlichen Polizei (Polizeiaufgabengesetz – PAG), Gesetz über die Organisation der Bayerischen Polizei (POG) |
Berlin | Allgemeines Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz - ASOG Bln) |
Brandenburg | Gesetz über die Aufgaben, Befugnisse, Organisation und Zuständigkeit der Polizei im Land Brandenburg (Brandenburgisches Polizeigesetz - BbgPolG) |
Bremen | Bremisches Polizeigesetz (BremPolG) |
Hamburg | Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) |
Hessen | Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) |
Mecklenburg-Vorpommern | Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern (Sicherheits- und Ordnungsgesetz - SOG M-V) |
Niedersachsen | Niedersächsisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds.SOG) |
Nordrhein-Westfalen | Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (PolG NRW) |
Rheinland-Pfalz | Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG) |
Saarland | Saarländisches Polizeigesetz (SPolG) |
Sachsen | Polizeigesetz des Freistaates Sachsen (SächsPolG) |
Sachsen-Anhalt | Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) |
Schleswig Holstein | Landesverwaltungsgesetz (LVwG) |
Thüringen | Thüringer Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Polizei (Thüringer Polizeiaufgabengesetz - ThürPAG) |
Organisation und Struktur der Polizei
Der Behördenaufbau der Polizei gestaltet sich wie folgt: Polizeibehörden gibt es sowohl auf Landesebene als auch auf Bundesebene. Wie die Behörden der Landespolizeien organisiert sind, richtet sich nach dem jeweils geltenden Landespolizeirecht und somit dem Landespolizeigesetz. Es muss grundsätzlich zwischen folgenden Tätigkeitsbereichen unterschieden werden:
- Kriminalpolizei: Aufklärung und Verfolgung von Straftaten
- Schutzpolizei: Gefahrenabwehr
Die meisten Bundesländer unterscheiden bei der Organisation der Behörden zwischen Polizei- und Sicherheitsbehörden. Diese werden in Vollzugspolizei und Polizeiverwaltung unterteilt. In Sachsen, Saarland, Bremen und Baden-Württemberg hingegen wird die Gefahrenabwehr durch die Landespolizei durchgeführt, welche intern in Vollzugspolizei und Polizeibehörden aufgeteilt ist. Es handelt sich dabei um das sogenannte Einheitensystem.
Auf Bundesebene gibt es hingegen die Bundespolizei. Diese ist allerdings nur für bestimmte Bereiche der Gefahrenabwehr zuständig, wie zum Beispiel dem Grenzschutz. Die allgemeine Gefahrenabwehr wird wiederum durch die Landespolizeien betrieben.
Bei der Strafverfolgung auf Bundesebene spielt das Bundeskriminalamt (BKA) eine wesentliche Rolle. Dieses koordiniert die Zusammenarbeit und Kooperation der Bundes- und Landespolizeibehörden hinsichtlich der Aufklärung und Prävention von Straftaten. Es gibt weitere Bundesbehörden, welche spezielle Aufgabenbereiche abdecken und auch Aufgaben der Gefahrenabwehr übernehmen. Dazu gehören zum Beispiel das Bundesamt für Verfassungsschutz oder der Bundesnachrichtendienst.
Aufgaben im Polizeirecht
Die wichtigste präventive Aufgabe von Polizei- und auch Ordnungsbehörden in Deutschland ist die Gefahrenabwehr. Dazu gehören wie bereits erwähnt die Sicherstellung der Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Aber auch andere Tätigkeitsbereiche fallen der Polizei zu:
- Öffentliche Sicherheit: Sicherung der Unversehrtheit von sämtlichen Rechtsordnungen, Individiualrechtsgütern und des Bestands und der Funktionsfähigkeit des Staates sowie seiner Einrichtungen.
- Öffentliche Ordnung: Befolgung von sozialen Regeln für das Verhalten in der Öffentlichkeit, die ein geordnetes Zusammenleben ermöglichen.
- Kriminalprävention: Verhütung von zu erwartenden Straftaten und Verfolgung von künftigen Straftaten.
- Vollzugshilfe: Unterstützung anderer Behörden bei der Durchsetzung von Maßnahmen.
Kommentar hinterlassen