Kurz & knapp: Privatgutachten
Wenn eine Privatperson einen Gutachter beauftragt, beispielsweise ein Kfz-Gutachten zu erstellen, handelt es sich dabei um ein Privatgutachten. Im Gegensatz spricht man von einem Gerichtsgutachten, wenn dieses von einem Gericht beauftragt wird.
In der Regel ist ein Privatgutachter ein Sachverständiger, der das nötige Fachwissen und die erforderliche Neutralität besitzt.
Ein Privatgutachten wird meistens nach einem Unfall beauftragt, um die Schäden zu den Wert des Fahrzeugs festzustellen. Es kann dann zur Schadenregulierung genutzt werden.
Ein privater Gutachter nach einem Unfall
Inhaltsverzeichnis
Wenn es zu einem Verkehrsunfall gekommen ist, stellt sich die Frage, wer für die entstandenen Schäden aufkommen muss. Um diesen Umstand zu klären, ist es notwendig, herauszufinden, welcher Unfallbeteiligte die Schuld trägt. Doch ist es für die Schadensregulierung ebenfalls von großer Bedeutung, zu ermitteln, wie hoch der verursachte Schaden beziffert werden kann.
Ein Privatgutachten enthält unter anderem eine Analyse der Beschädigungen und einen entsprechenden Kostenvoranschlag für die Reparatur. Bei dem Privatgutachter kann es sich um einen selbstständigen Sachverständigen, aber z. B. auch um einen Experten einer Prüfungsgesellschaft, wie dem TÜV oder der Dekra handeln.
Im Folgenden sollen einige Aspekte zu diesem Thema näher beleuchtet werden: Welches Gewicht hat ein Privatgutachten vor Gericht? Wer muss für ein Privatgutachten die Kosten übernehmen?
Worum handelt es sich bei einem Privatgutachten?
Wenn eine Privatperson einen Gutachter beauftragt, erstellt dieser ein Privatgutachten – bei einem Verkehrsunfall wäre das z. B. ein Kfz-Gutachten. Der Begriff „Privatgutachten“ findet auch dann Anwendung, sollte der Auftraggeber beispielsweise eine Versicherung sein. Anders sieht es bei der Beauftragung durch ein Gericht aus. In diesem Fall ist vom Gerichtsgutachter die Rede, der entsprechend kein privates Gutachten, sondern ein Gerichtsgutachten erstellt.
Der Privatgutachter sollte ein Sachverständiger sein, der das nötige Fachwissen und die erforderliche Neutralität besitzt. Ein Experte, der den Titel „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ führt, genießt in der Regel einen guten Ruf, da er seine Befähigung in einer Prüfung unter Beweis stellen musste und einen Eid darauf abgelegt hat, möglichst objektiv zu urteilen.
Wann kann ein Privatgutachter beauftragt werden?
Jeder Unfallbeteiligte hat im Normalfall das Recht, einen Privatgutachter zu wählen. Das ist auch dann möglich, wenn die Gegenseite bereits ein Gutachten erstellen lassen hat. Dieses muss von der anderen Partei nämlich nicht unwidersprochen hingenommen werden.
Gerade wenn Zweifel an der Integrität des Sachverständigen bestehen, kann es zur Erstellung eines Zweitgutachtens kommen. Auch das Gericht ist in der Lage, die Anfertigung eines Unfallgutachtens in Auftrag zu geben.
Welche Bedeutung kommt einem Privatgutachten vor Gericht zu?
Inwiefern nehmen Gutachten der verschiedenen Parteien in einem Rechtsstreit Einfluss auf die Entscheidung des Gerichts? Eine Antwort darauf gibt die Zivilprozessordnung (ZPO). Laut § 286 Absatz 1 Satz 1 der ZPO hat das Gericht Privatgutachten bei der Urteilsfindung zu berücksichtigen:
Das Gericht hat unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Verhandlungen und des Ergebnisses einer etwaigen Beweisaufnahme nach freier Überzeugung zu entscheiden, ob eine tatsächliche Behauptung für wahr oder für nicht wahr zu erachten sei. […]
Das Privatgutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen hat im Allgemeinen mehr Überzeugungskraft bei einem gerichtlichen Prozess als das eines Gutachters ohne nachweisbare Kompetenz. Doch in der Regel wird das Gericht einen gerichtlich bestellten Sachverständigen ein weiteres Gutachten erstellen lassen, unabhängig davon, welches Privatgutachten vorliegt.
Wie ist bei einem Privatgutachten die Kostenerstattung geregelt?
Der Unfallverursacher bzw. dessen Kfz-Haftpflichtversicherung muss im Regelfall die Kosten für ein Privatgutachten übernehmen – auch wenn der Geschädigte dieses in Auftrag gegeben hat. Wenn es sich nur um Bagatellschäden handeln sollte – Schäden, die weniger als 750 Euro betragen – muss der Auftraggeber allerdings selbst dafür aufkommen. Denn in diesem Fall sieht die Kfz-Versicherung keine Notwendigkeit für Sachverständigengutachten.
Der Privatgutachter wird üblicherweise einen bestimmten Prozentsatz der Schadenshöhe als Honorar erhalten. Feste Preise sind für Sachverständige nicht üblich.
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