Kurz & knapp: Probezeit vom Führerschein
Die Probezeit läuft zwei Jahre, so lange sich Fahranfänger nichts zu Schulden kommen lassen.
Bei einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen kommt es zur Probezeitverlängerung und zu einem Aufbauseminar.
Bei weiteren zwei A-Verstößen droht der Fahrerlaubnisentzug inklusive Sperrfrist.
A- und B-Verstöße – die wichtigsten Infos im Video
Zunächst gibt´s die Fahrerlaubnis auf Probe
Inhaltsverzeichnis
Wollen Sie in Deutschland eine Fahrerlaubnis erwerben, ist der Gang zur Fahrschule unumgänglich. Hier bekommen Sie das nötige theoretische und praktische Wissen zum Führen eines Kraftfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr.
Sind die theoretische und praktische Prüfung bestanden, wird die Fahrerlaubnis erteilt und der Fahranfänger darf am Straßenverkehr teilnehmen, sofern das Mindestalter erreicht wurde. Allerdings wird die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen erst einmal auf Probe erteilt.
Es gibt eine Probezeit vom Führerschein, aber wo steht das? Wann wurde der Führerschein auf Probe überhaupt eingeführt? Welche Konsequenzen haben Regelmissachtungen in der Führerschein-Probezeit? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.
Führerschein auf Probe: Seit wann gibt es ihn?
Unfallstatistiken zeigen, dass vor allem junge Fahrer häufig in Verkehrsunfälle verwickelt werden. Nicht selten sind dabei auch Personenschäden zu beklagen. Dieser Umstand ist in Deutschland auch schon in den 80ern aufgefallen. Als Grund wurde häufig die mangelnde Erfahrung der Führerscheinneulinge ausgemacht.
Um die Unfallrate zu reduzieren und vor allem Fahranfänger besonders in die Pflicht zu nehmen, sich an die Regeln der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zu halten, wurde zum 1. November 1986 die Probezeit für den Führerschein eingeführt. Die Grundlage für die Probezeit für den Führerschein bildet § 2a Straßenverkehrsgesetz (StVG):
Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese auf Probe erteilt; die Probezeit dauert zwei Jahre vom Zeitpunkt der Erteilung an. Bei Erteilung einer Fahrerlaubnis an den Inhaber einer im Ausland erteilten Fahrerlaubnis ist die Zeit seit deren Erwerb auf die Probezeit anzurechnen. Die Regelungen über die Fahrerlaubnis auf Probe finden auch Anwendung auf Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, die ihren ordentlichen Wohnsitz in das Inland verlegt haben. Die Zeit seit dem Erwerb der Fahrerlaubnis ist auf die Probezeit anzurechnen. […]
Wie lange dauert die Probezeit beim Führerschein in Deutschland?
Immer wieder taucht die Behauptung auf, dass die Probezeit beim Führerschein nur bis 21 gilt bzw. dass sich die Probezeit vom Führerschein ab dem 21. Lebensjahr verkürzen würde. Beide Annahmen sind allerdings völliger Quatsch: die Fahrerlaubnis auf Probe ist stets für zwei Jahre gültig, das Alter des Führerscheinbesitzers spielt dabei überhaupt keine Rolle. Auch beim Führerschein mit 17 ist die Probezeit an keine anderen Fristen gebunden.
Regelmissachtung in der Probezeit vom Führerschein: Welche Konsequenzen drohen?
Die Probezeit der Fahrerlaubnis soll, wie bereits erwähnt, das Unfallrisiko junger Fahrer reduzieren. Zu diesem Zweck stehen die Führerscheinneulinge in den ersten zwei Jahren unter besonderer Beobachtung. Dabei ist übrigens egal, ob der Betroffene auch tatsächlich Fahrpraxis in diesem Zeitraum sammelt.
Theoretisch wäre es also auch möglich, die Probezeit vom Führerschein „auszusitzen“. Allerdings ist dies nicht ratsam, da es gerade nach der Führerscheinausbildung essentiell ist, das gelernte zu vertiefen und in der Praxis anzuwenden.
Es empfiehlt sich also viel mehr, die Regeln das StVO zu verinnerlichen und beherzigen und somit keine negativen Auswirkungen auf die für die Fahrerlaubnis geltende Probezeit zu riskieren. Bei Verstößen gegen die StVO drohen nämlich sogenannte Probezeitmaßnahmen. Dabei wird zwischen A- (schwerwiegende Verstöße) und B-Verstößen (weniger schwerwiegende Regelmissachtungen) unterschieden.
A-Verstöße beim Fahrausweis auf Probe
Leisten sich Fahranfänger in der Probezeit vom Führerschein eine schwerwiegende Regelmissachtung, so wird diese als sogenannter A-Verstoß gewertet und auf Auswirkungen auf die Probezeit. Folgenden Ordnungswidrigkeiten stellen beispielsweise einen A-Verstoß dar und werden zusätzlich mit den folgenden Sanktionen belegt:
- Missachtung der Vorfahrt: Nehmen Fahranfänger einem anderen Kfz die Vorfahrt, indem Sie beispielsweise die Rechts-vor-Links-Regel nicht beachten, wird dies mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg sanktioniert.
- Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h oder mehr: Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit unter 21 km/h haben auf die Probezeit vom Führerschein keine Auswirkungen. Ein Tempo jenseits dieser Angabe stellt einen A-Verstoß dar und kann je nach Höhe der Geschwindigkeit Bußgelder und Punkte nach sich ziehen.
- Missachtung eines Zebrastreifens: Wer zu schnell an einen Fußgängerüberweg heranfährt und dadurch Personen gefährdet, muss mit einem Bußgeld von 80 Euro sowie einem Punkt rechnen.
- Alkohol am Steuer: Befinden sich junge Fahrer in der Probezeit vom Führerschein, gilt eine 0-Promillegrenze. Missachten sie diese, wird ein Bußgeld von 250 Euro fällig. Zudem werden Betroffene mit einem Punkt in Flensburg sanktioniert.
B-Verstöße beim Führerschein der Klasse B in der Probezeit
Der nachfolgende Liste können Sie entnehmen, welche weniger schwerwiegenden Verstöße in der Probezeit für den Führerschein als B-Verstoß deklariert werden und weitere Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog nach sich ziehen:
- Unsachgemäße Ladungssicherung: Auch bei einem Pkw muss Ladung entsprechend gesichert werden. Ist dies nicht der Fall, drohen ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg.
- Parken auf der Autobahn: Auf der Autobahn ist das Halten und Parken grundsätzlich verboten. Wer sich in der Probezeit für den Führerschein nicht daran hält, begeht nicht nur einen B-Verstoß. Auch ein Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg sind die Konsequenzen.
- Abgefahrene Reifen: Reifen müssen über eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm verfügen, andernfalls kann eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer nicht ausgeschlossen werden. Sind diese abgefahren, drohen ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt.
Wenn Fahranfänger die Regeln missachten: Probezeitmaßnahmen
Doch was hat es nun für Konsequenzen, wenn die Probezeit bei einem Führerschein läuft und der Betroffene sich einen A- bzw. B- Verstoß leistet? Ein einzelner B-Verstoß hat noch keine Konsequenzen, leisten sich Fahranfänger aber zwei davon, werden diese zusammen wie ein A-Verstoß gewertet und lösen Probezeitmaßnahmen aus. Diese erfolgen in drei Stufen:
- 1. Stufe: Leisten Sich Fahranfänger in der Probezeit vom Führerschein einen A- oder zwei B-Verstöße, werden erstmal Probezeitmaßnahmen angeordnet. Die Betroffenen müssen an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar teilnehmen. Zudem verlängert sich die Probezeit um weitere zwei Jahre.
- 2. Stufe: Kommt es erneut zu einem schwerwiegenden Fehlverhalten in der verlängerten Probezeit, erhält der Führerscheinneuling eine schriftliche Verwarnung sowie die Empfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Diese ist im Gegensatz zum Aufbauseminar allerdings nicht verpflichtend.
- 3. Stufe: Stellt der Fahranfänger durch Regelmissachtungen erneut unter Beweis, dass er nicht für die Teilnahme am Straßenverkehr geeignet ist, erfolgt ein Fahrerlaubnisentzug.
Wird in der Probezeit der Führerschein bzw. die Fahrerlaubnis entzogen, kann diese erst nach Ablauf der sogenannten Sperrfrist erneut beantragt werden. Dies ist auch der Fall, wenn der Betroffene nicht am Aufbauseminar teilnimmt.
Die gesetzliche Grundlage diesbezüglich stellt § 2a Absatz 3 StVG dar:
Ist der Inhaber einer Fahrerlaubnis einer vollziehbaren Anordnung der zuständigen Behörde nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 in der festgesetzten Frist nicht nachgekommen, so ist die Fahrerlaubnis zu entziehen.
Eda G. meint
22. April 2023 at 23:41
Hallo,
Ich bin in der Probezeit und bin innerorts bei einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h 45km/h gefahren. Gilt das schon als B-Verstoß?
Oder wird dieses nur mit Bußgeld geahndet?
LG
Danny meint
3. September 2020 at 15:09
Ich habe eine Frage, da ich das nicht ganz verstehe. Ich bin noch bis zum 5.9.20 in der Probezeit. Ich bin während meiner Probezeit zweimal wegen Falschparken und zweimal wegen überhöhter Geschwindigkeit, einmal waren es 14 kmh Innerorts in einer 30er Zone zuviel und kürzlich 59 kmh in einer 50er Zone Außerorts geahndet worden. Zu meiner Frage, hat das irgendwelche Auswirkungen letztendlich auf meine Probezeit und dem Führerschein?
Lg.
Grundmann meint
24. Juni 2020 at 19:57
Habe ein Frage zum Führerschein auf Probe: Wo ist der Geltungsbereich, Deutschland/Europa.Wo ist der Geltungsbeeich konkret geregelt.
Darf mein Sohn (18 Jahre) in Norwegen mit dem deutschen Führerschein auf Probe fahren?
Danke für die Antworten!!
Utzenrath meint
12. April 2020 at 13:06
Hallo,
mir wird gesagt, dass meine Fahrerlaubnis genommen wird, da ich in meiner Probezeit bin und der § 2 a Abs. 2 Nr. 3 StVG in Kraft tritt. Nun möchte ich zweierlei wissen:
Welche Summe spare ich, wenn ich die Verzichterklärung unterschrieben abgebe, um den Kosten für die sonst erforderliche Entziehungsverfügung zu entgehen?
Wie lange kann der Entzug der Fahrerlaubnis gehen, wenn ich für zwei leichte Verstöße oder einen schweren schuldig bin?
Bitte beachten Sie die Probezeit, das absolvierte Aufbauseminar und jetzt die Maßnahme nach § 2 a Abs. 2 Nr. 3 StVG.
Vielen Dank
Andreas meint
5. März 2020 at 8:11
Wie lange wird man bei 3 Punkten der Kategorie A gesperrt, wenn man in der Probezeit war ?
Und kann man sich ,,freikaufen“ wenn man den Führerschein beruflich braucht?
Cüneyt meint
17. Dezember 2019 at 20:25
Hallo, ich wurde in der verlängerten Probezeit mit c.a 84km/h innerorts in einer 50er Zone geblitzt. Zuletzt wurde ich mit 26km/h außerorts vor 1.5 Jahren geblitzt. Was kommt auf mich zu?
günter meint
11. November 2019 at 11:03
h,
ich habe eine Fahrerflucht begangen der schaden liegt bei 5000 Euro, ich hatte aber einen schock, weil im Juni hatte ich einen Vorfall mit einem älteren Herr ich habe zu nah an seinem Auto geparkt, habe aber nix verkratzt oder so ich habe ganz normal geparkt und er kam raus und hat mich angeschrien seid dem habe ich angst zu parken ich habe in dem Moment der fahrerflucht einen schock hatte ich wurde vorgeladen zur Polizei ich habe alles aufnehmen lassen, mir wurde gesagt ich habe eine anzeige alles wird zur Staatsanwaltschaft geschickt, der führer des beschädigten Fahrzeugs ist mir nachgerant ich bin weggefahren. welche strafe erwartet mich
bussgeldkatalog.de meint
5. Dezember 2019 at 14:55
Hallo Günther,
Infos zu den Strafen für Fahrerflucht finden Sie u. a. auf der folgenden Seite: https://www.bussgeldkatalog.de/fahrerflucht/
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Nico meint
23. November 2020 at 1:14
Sehr geehrtes Team vom Bußgeldkatalog,
Ich habe im 3. Jahr der verlängerten Probezeit 2 A Verstöße in relativ kurzer Zeit gesammelt. Im Spätsommer wurde ich mit dem Handy am Ohr erwischt und vor einem Monat wurde ich innerorts geblitzt (vermutlich über 20kmh).
Ich habe noch kein Schreiben mit Beratungsempfehlung u.s.w. der 2. Stufe erhalten. Werden beide vergehen mit dem Schreiben der Stufe 2 zusammengefasst und „abgefrühstückt“ oder springe ich gleich in die 3. Stufe (Führerscheinenzug)?
Ich habe die FS Klasse B bis CE95, müsste ich im Fall des Falles alle Klassen abgeben? Klasse T habe ich schon mit 15 3 Jahre vor der Probezeit gehabt.
Ich fahre mindestens 45.000km im Jahr (LKW und PKW) und bin dringend auf den Führerschein angewiesen. Mit dem LKW fahren finanziere ich mir die Fachschule.
Beste Grüße
Stefan meint
19. Juli 2019 at 11:28
ich habe frage bin selbst auch probeizeit fahre bestanden 5.6.2015 schon verlängert 2jahre bis 5.6.2019 ende probeizeit vorbei richtig?
Henri meint
11. Juni 2019 at 23:11
Hallo ich habe da auch mal eine Frage ich habe füherschein B auf probe und habe klasse CE auch gemacht noch nun habe ich drei A Verstöße
Was passiert jetzt
Aufbauseminar gemacht
Ermanung bekommen
Und Aufforderung zu Unteruschung
Was kann ich jetzt machen
Melih meint
22. März 2022 at 7:07
Was kam bei dir vor als du drei A Verstöße gemacht hast. Danke
Romina meint
17. April 2019 at 18:32
Guten Tag,
mein Freund hat heute mit seinem Auto aufgrund eines rehs die leitplanke geschrammt und diese ist nun leicht verkratzt. Muss das gemeldet werden und was für Konsequenzen könnte das dadurch haben, dass er erst seit 4 monaten den führerschein hat?
bussgeldkatalog.de meint
26. April 2019 at 15:30
Hallo Romina,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Marcel meint
12. April 2019 at 19:31
Moin👋
Habe da mal ne Frage. Ich bin in der verlängerten Probezeit wurde heute mit 58kmh innerorts geblitzt. Was kommt auf mich zu?
Muss dazu sagen das ich Beruflich den Führerschein benötige!
bussgeldkatalog.de meint
19. Juni 2019 at 15:37
Hallo Marcel,
lag die Überschreitung bei weniger als 21 km/h, hat dies in der Regel keinen Einfluss auf die Probezeit. Es fallen jedoch die üblichen Sanktionen gemäß Bußgeldtabelle an.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Max meint
28. März 2019 at 17:51
Ich habe schon ein a- Verstoß und heute beim abbiegen habe ich eine rote Ampel missachtet. Bin in der Probezeit. Was kommt auf mich zu ?
bussgeldkatalog.de meint
6. Mai 2019 at 14:26
Hallo Max,
in der Regel wird eine Verkehrspsychologische Beratung empfohlen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Juliana meint
6. März 2019 at 20:05
Habe ne Frage habe Führerschein mit 17 gemacht bin jetzt 19 also habe meinen früherschein jetzt über 2 Jahre also ist meine probezeit schon vorbei oder geht die bis 21
bussgeldkatalog.de meint
1. April 2019 at 16:11
Hallo Juliana,
auch beim Führerschein mit 17 beginnt die Probezeit nach dem Bestehen der praktischen Prüfung.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Oli meint
10. Dezember 2021 at 19:39
Guten Abend. Ich bin noch in der Probezeit. Ich musste heute gezwungener Weise in der zweiten Reihe halten, weil ich einen dringenden Arbeitsauftrag in der Firma abholen musste. Als ich wieder kam, stand die Polizei hinter mir und hat mich kontrolliert. Er meinte, 80€ und einen Punkt. Anbei sagte er, dass ich noch Ärger von der Bußgeldstelle bekomme. Das war mein erster Verstoß in der Probezeit. Nun bange ich um den Führerschein. Ich brauche diesen aber wegen meiner Arbeit etc.
Dimitri meint
10. Oktober 2018 at 13:36
Hallo,
Ab wann geht den die Verlängerung der Probezeit in Kraft???weitere zwei Jahre ab den ersten A-Verstoß????oder insgesamt 4 Jahre ab dem Erstellungsdatum des Führerscheines.
bussgeldkatalog.de meint
15. Oktober 2018 at 10:25
Hallo Dimitri,
die Probezeit verlängert sich auf insgesamt 4 Jahre.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de