Kurz & knapp: Probezeit nach der MPU
Haben Sie die MPU bestanden und Ihre Probezeit war schon vorher abgelaufen, wird keine neue Fahrerlaubnis auf Probe erstellt. Waren Sie zum Zeitpunkt der Anordnung der MPU noch in der Probezeit, läuft diese danach regulär weiter.
Die Probezeit nach der MPU beginnt wieder an dem Zeitpunkt, an welchem Sie vor dem Entzug der Fahrerlaubnis standen. Hatten Sie also beispielsweise noch fünf Monat Probezeit vor sich, laufen diese nach der Neuerteilung der Fahrerlaubnis weiter.
Mussten Sie während Ihrer Probezeit zur MPU und in diesem Zuge wurde Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen, so starten Sie nach der Wiedererteilung mit einem leeren Punktekonto. Die alten Eintragungen haben dann keinerlei Relevanz mehr.
Gibt es eine Probezeit nach der MPU?
Inhaltsverzeichnis
Eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) kann von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet werden, wenn diese Zweifel an der Fahreignung eines Verkehrsteilnehmers hat. Diese Maßnahme wird häufig im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen am Steuer angeordnet.
Nicht selten wird in diesem Zusammenhang auch die Fahrerlaubnis entzogen. Ein Antrag auf Wiedererteilung ist dann nur nach einer bestandenen MPU möglich. Doch wie verhält es sich eigentlich mit der Probezeit nach einer MPU?
Wird allen Fahrern die Fahrerlaubnis nur wieder auf Bewährung erteilt? Nein. Grundsätzlich durchläuft ein Mensch nur einmal die Probezeit im Straßenverkehr. Haben Sie diese also schon hinter sich, kann sie auch nach einer MPU nicht erneut angeordnet werden.
Anders verhält es sich, wenn Sie sich in der Probezeit befinden und dann die MPU angeordnet wird. In diesem Fall greift nämlich § 2a Absatz 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG):
Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese auf Probe erteilt; die Probezeit dauert zwei Jahre vom Zeitpunkt der Erteilung an. […] Die Beschlagnahme, Sicherstellung oder Verwahrung von Führerscheinen nach § 94 der Strafprozessordnung, die vorläufige Entziehung nach § 111a der Strafprozessordnung und die sofort vollziehbare Entziehung durch die Fahrerlaubnisbehörde hemmen den Ablauf der Probezeit. Die Probezeit endet vorzeitig, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird oder der Inhaber auf sie verzichtet. In diesem Fall beginnt mit der Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis eine neue Probezeit, jedoch nur im Umfang der Restdauer der vorherigen Probezeit.
Nach der MPU: Beginnt die Probezeit für Fahranfänger erneut?
Doch wie lange läuft die Probezeit nach der MPU? Diese beginnt wieder an dem Punkt, an welchem sie vor der Anordnung zur medizinisch-psychologischen Untersuchung war. Ein Beispiel zur Verdeutlichung:
Herr S. hat schon ein Jahr seiner Probezeit absolviert. Er leistet sich dann aber eine schwere Verkehrsordnungswidrigkeit, welche dazu führt, dass ihm die Fahrerlaubnis entzogen wird und er eine MPU absolvieren muss. Diese besteht er und stellt im Nachgang einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Ab dem Zeitpunkt, zu welchem er die Fahrerlaubnis zurückbekommt, läuft auch die Probezeit wieder. Vorher ruht diese. Herr S. befindet sich also noch ein Jahr lang in der Probezeit.
Wie läuft eine MPU ab?
Da wir nun geklärt haben, wie es mit der Probezeit nach einer MPU aussieht, wollen wir Ihnen kurz erklären, wie diese Maßnahme zur Überprüfung der Fahreignung üblicherweise abläuft. Sie besteht aus drei Bereichen, in denen jeweils eine Untersuchung durchgeführt wird:
- Verkehrsmedizin: Ein Arzt wird die medizinische Vorgeschichte und mögliche Erkrankungen in Erfahrung bringen. Dabei geht es auch darum herauszufinden, ob eine Alkohol- oder Drogensucht vorliegt. Im Rahmen dieser Untersuchung wird auch ermittelt, ob der Betroffene abstinent geblieben sind, falls die Auflage für einen Abstinenznachweis mit der Anordnung der MPU einherging.
- Verkehrspsychologie: In einem Gespräch mit einem Psychologen geht es für den MPU-Teilnehmer darum, das eigene Fehlverhalten zu erkennen und zu reflektieren. Zudem möchte der Verkehrspsychologe herausfinden, inwiefern die ausgesprochenen Konsequenzen das zukünftige Verhalten ändern werden und sich der Betroffene fortan an die Verkehrsregeln hält.
- Leistungsdiagnostik: Dieser Leistungstest findet am Computer statt und soll die Bereiche Reaktionsfähigkeit, Konzentration und Aufmerksamkeit überprüfen.
Gut zu wissen: Müssen Sie eine MPU absolvieren, um Ihre Fahreignung unter Beweis zu stellen, so tragen Sie die Kosten dafür in vollem Umfang selbst. Durch verschiedene Kurse können Sie sich auf die Untersuchung umfassend vorbereiten, sodass Sie diese auch beim ersten Versuch bestehen.
Detlef M. meint
19. November 2024 at 9:54
Hallo, wenn einem Fahrer in der Probezeit der Führerschein entzogen wurde, muss er vor Wiedererteilung §2a (Abs.5) ein Aufbauseminar und zusätzlich eine MPU machen, müsste die Probezeit nach §2a (Abs. 2a) StVG nicht noch aufgrund eines A-Verstoß (Fahren unter Drogeneinfluss) in der Probezeit um 2 Jahre verlängert worden sein, obwohl der Führerschein lt. §2a (Abs. 1) Satz 7 entzogen wurde. Kommt trotzdem §2a (Abs. 2a) StVG (… Die Probezeit verlängert sich außerdem um zwei Jahre, wenn die Anordnung nur deshalb nicht erfolgt ist, weil die Fahrerlaubnis entzogen worden ist…) zur Anwendung?
§2a (Abs. 5) StVG besagt zwar…(Auf eine mit der Erteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung gemäß (Abs. 1) Satz 7 beginnende Probezeit ist Absatz 2 nicht anzuwenden). dies bezieht sich aber auf eine neue Probezeit nach Fahrerlaubnisentzug.
Herr S. hätte somit noch 3 Jahre neue Probezeit (1 Jahr Rest vor Fahrerlaubnisentzug und 2 Jahre „durch unterbliebene Anordnung Aufbauseminar aufgrund von Fahrerlaubnisentzug“ nach §2a (Abs. 2a)).
Außerdem dürfte sich Herr S. Sich keinen schwerwiegenden Verkehrsverstoß (A-Verstoß) erlauben,
noch nicht einmal einen Geschwindigkeitsverstoß ohne nicht sofort wieder eine MPU angeordnet zu bekommen.
MFG
(Name von Redaktion entfernt)