Ahndung von Verkehrsverstößen in der Probezeit
Beschreibung | Auswirkung |
---|---|
A-Verstoß in der Probezeit | Probezeit verlängert sich um 2 Jahre. Weiterhin wird ein Aufbauseminar angeordnet. |
A-Verstoß während der verlängerten Probezeit | Verwarnung, die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung wird ausgesprochen. |
Zweiter A-Verstoß in der verlängerten Probezeit | Die Fahrerlaubnis wird entzogen. |
B-Verstoß in der Probezeit | Keine Folge (außer die normale Ahndung für den entsprechenden Verstoß) |
Zwei B-Verstöße | Probezeit verlängert sich um 2 Jahre. Weiterhin wird ein Aufbauseminar angeordnet. |
B-Verstoß und anschließend ein A-Verstoß | Probezeit verlängert sich um 2 Jahre. Weiterhin wird ein Aufbauseminar angeordnet. |
In der verlängerten Probezeit zwei B-Verstöße | Verwarnung, die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung wird ausgesprochen. |
Bei noch zwei weiteren B-Verstößen | Die Fahrerlaubnis wird entzogen. |
Bußgeldrechner für Verstöße in der Probezeit
Wenn Sie in Erfahrung bringen möchten, welche Verstöße Ihre Fahrerlaubnis auf Probe verlängern würden, dann können Sie hierzu unseren Bußgeldrechner nutzen. Klicken Sie sich einfach durch die verschiedenen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten und erhalten Sie einen Überblick darüber, welche Tatbestände unter Umständen zu einer Verlängerung Ihrer Probezeit führen würden.
Kurz & knapp: Probezeit
Fahranfänger in der Probezeit müssen neben den Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog noch mit weiteren Konsequenzen rechnen, wenn sie gegen die Verkehrsregeln verstoßen.
Allgemein werden Zuwiderhandlungen in der Probezeit in A-Verstöße (schwerwiegende Regelmissachtungen) und B-Verstöße (weniger schwerwiegende Regelmissachtungen) eingeteilt.
Ein Verstoß der Kategorie A oder zwei der Kategorie B ziehen eine Verlängerung der Probezeit von zwei auf insgesamt vier Jahre sowie die Anordnung eines Aufbauseminars nach sich.
Übersicht zu speziellen Themen rund um die Probezeit:
A- und B-Verstöße – die wichtigsten Infos im Video
Probezeit für den Führerschein: Eine lästige Zeit für Fahranfänger
Inhaltsverzeichnis
Die Fahrerlaubnis auf Probe stellt für die meisten Fahranfänger nach der bestandenen Führerscheinprüfung einen nervigen Umstand dar.
Hat man sich in diesem Zeitraum einen Verstoß zuschulden kommen lassen, wie zum Beispiel Trunkenheit am Steuer, wurde man geblitzt in der Probezeit oder hat man eine sonstige schwerwiegende Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen, dann drohen neben den üblichen Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog auch ein Aufbauseminar und eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre.
Im Folgenden stellen wir Ihnen die wichtigsten Informationen zum Thema „Probezeit und Führerschein“ zusammen. Wieso ist die Probezeit sinnvoll? Zwischen welchen Arten von Verstößen wird unterschieden? Wie lange dauert die Probezeit beim Führerschein und welches Strafmaß erwartet die jungen Fahranfänger? Wann wird die Fahrerlaubnis entzogen und was ist ein schwerwiegender Verstoß? Über diese Fragen finden Sie in diesem Artikel Antworten gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) und dem Bußgeldkatalog 2024.
Fahranfänger in der Probezeit: Geht von den Fahranfängern eine größere Gefährdung aus?
Die Probezeit ist nicht dazu gedacht, den in der Regel jungen Fahrern auf die Nerven zu gehen. Wer sich nach dem Erhalt der Fahrerlaubnis hinter das Steuer setzt, der weist eine noch mangelnde Fahrerfahrung auf, kann bestimmte Risiken im Vergleich zu älteren Autofahrern schlechter einschätzen und schlechter reagieren.
Diese erhöhte Gefährdung, die von Fahranfängern ausgeht, bestätigte das bayerische Staatsministerium mit einer Statistik, wonach 23 % aller Autounfälle mit Todesfolge auf junge Fahrer zwischen 18 bis 25 Jahren zurückzuführen war. Entsprechend soll die Probezeit dieser Tendenz entgegenwirken.
Dabei gelten als die häufigsten Unfallursachen bei jungen Fahrern die Geschwindigkeitsüberschreitung, der Abstandsverstoß, Alkohol am Steuer (und Drogen) sowie die Missachtung der Vorfahrtsregel.
Führerschein 17 und die Probezeit
Gemäß dem Verkehrsrecht bzw. der StVO macht das Alter keinen Unterschied in Bezug auf die Länge der Probezeit. Sobald der Führerschein erworben wurde, beträgt die Frist der Fahrerlaubnis auf Probe einen Zeitraum von zwei Jahren. Wer beim „Führerschein mit 17“ ohne Begleitpersonen fährt, der muss mit einem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. Daneben erwarten dem Autofahrer auch ein Bußgeldbescheid in Höhe von 70 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.
Bußgeld in der Probezeit: Der Bußgeldkatalog für Anfänger
Das Strafmaß für Fahranfänger in der Probezeit richtet sich nach dem allgemeinen Bußgeldkatalog, der auch für andere Fahrzeughalter gilt. Allerdings folgen je nach Verstoß für den Fahranfänger weitere Konsequenzen
Die Probezeit-Verstöße: Einteilung in A- und B-Verstöße
Hat der Fahrer Ordnungswidrigkeiten begangen, die mit einem Bußgeld von weniger als 60 Euro geahndet wurden (und damit keine Punkte in Flensburg nach sich ziehen), haben diese keinen Einfluss auf die Probezeit und ziehen auch keine Verlängerung der Probezeit nach sich. Erst bei Delikten, die nach der StVO schwer wiegen bzw. bei wiederkehrenden Regelmissachtungen, muss mit einer Verlängerung der Probezeit gerechnet werden. Dabei gelten als schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten in der Regel diejenigen Verstöße,
- die ein Bußgeld von über 60 Euro nach sich ziehen
- bei denen der Tatumstand als Straftat gilt
Verstöße während der Probezeit, die Einfluss auf die Dauer der Probezeit haben, werden in verschiedene Kategorien eingeteilt.
- A-Verstoß in der Probezeit:
Ein Katalog-A-Verstoß gilt als ein schwerwiegender Verstoß. Hier muss der Fahranfänger bereits nach dem ersten Vergehen mit entsprechenden Maßnahmen rechnen: Die Probezeit wird um zwei weitere Jahre verlängert und die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger angeordnet. - B-Verstoß in der Probezeit:
Anders als bei einem A-Verstoß, führen erst zwei B-Verstöße zu einer entsprechenden Probezeit-Maßnahme.
Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht über verschiedene Beispiele für Probezeit-Verstöße aus der A-Kategorie, B-Kategorie und für solche, die keine Relevanz haben in Bezug auf die Verlängerung der Probezeit.
A-Verstoß | B-Verstoß | Verstoß ohne Relevanz auf Probezeit |
---|---|---|
Trunkenheit am Steuer | Termin zur Hauptuntersuchung überzogen | Überschreitung der Parkzeit an einer Parkuhr |
Fahren unter Drogeneinfluss | Fahren mit abgefahrenen Reifen | Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit mit einem PKW von nicht mehr als 15 km/h |
Unfallflucht oder unterlassene Hilfeleistung | Liegengebliebenes Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig gesichert mit Gefährdung Anderer | Vorgeschriebenen Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt |
Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h | ungesicherte Ladung | Unzulässiges Halten in “zweiter Reihe” |
Handy am Steuer benutzt | Unangeschnallte Kinder im Auto mitgenommen | Person auf dem Gepäckträger eines Fahrrads mitgenommen, die älter als 7 Jahre war |
Wenn der Fahranfänger während einer Verlängerung der Probezeit wieder auffällig wurde, entweder durch einen erneuten A-Verstoß oder durch zwei B-Verstöße, so wird neben der schriftlichen Verwarnung eine Empfehlung ausgesprochen, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Wenn trotz der Teilnahme am Aufbauseminar und der schriftlichen Verwarnung der Fahranfänger erneut eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit oder zwei B-Verstöße begeht, wird der Führerschein entzogen. Bis dieser wieder beantragt werden kann, dauert es mindestens drei Monate.
Shan meint
8. Oktober 2016 at 0:19
Hallo,
1.Was bedeutet Verstoß ohne Relevanz auf Probezeit? Also darf man beliebige Überschreitungen haben (mehr als zweimal), sobald jeder nicht mehr als 20 km/h ist?
2.Wenn eine Überschreitungen in andere Land passiert, (z.B in Schweiz, Überschreitung um nur 2kmh…), gilt es auch eine B-Verstoß in Deutschland?
LG
bussgeldkatalog.de meint
10. Oktober 2016 at 8:46
Hallo Shan,
in der Regel ist es tatsächlich so, dass erst Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h Einfluss auf die Probezeit haben. Bei geringfügigeren Verstößen, die jedoch gehäuft auftreten, kann die zuständige Behörde allerdings nach eigenem Ermessen strengere Sanktionen anordnen. Verstöße im Ausland haben im Normalfall keine Auswirkungen auf die Probezeit in Deutschland.
bussgeldkatalog.de
Sahwan A. meint
30. Dezember 2019 at 2:24
Hallo ich bin noch in propezeit und ich habe zwei mal geblitz 1.mal 30er Zone ich habe mit 14kmh zu viel gefahren und 2. Mal auch 30er zone ich habe mit 19 kmh zu viel gefahren ich weiß was passiert mit mein probezeit?
bussgeldkatalog.de meint
15. Januar 2020 at 12:44
Hallo Sahwan,
in aller Regel fallen bei einem Tempoverstoß von bin zu 20 km/h nur Geldbußen an. Auswirkungen auf die Probezeit drohen erst ab 21 km/h zu schnell.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
seval meint
6. Oktober 2016 at 22:29
hallo ich hab mit verlängertem
probezeit und habe sxhon ein aufbauseminar honter mir. und hatte ein verkehrsunfall…
bin gegen die leitplanken gefahren…
mir wird unterstellt das ixh handy in der hand hätte wärend der unfall,woran ich mich nicht erinnern kann weil ich auch ein gehirnerschüttwrung hatte. bis jetzt hab ich nicht von der polizei bkommen… was kommt auf mich zu muss ich mein führersxhein abgeben für immer?
bussgeldkatalog.de meint
10. Oktober 2016 at 9:07
Hallo Seval,
ob ein Unfall in der Probezeit Konsequenzen für eben jene hat, hängt davon ab, wodurch der Unfall zu Stande kam. Warten Sie zunächst ab, wie die zuständige Behörde Ihren Verstoß bewertet. Wird dieser als A-Verstoß bewertet und handelt es sich um ersten Verstoß dieser Art in der verlängerten Probezeit, werden Sie verwarnt und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung wird ausgesprochen.
bussgeldkatalog.de
Sophie meint
21. September 2016 at 19:05
Hallo. Womit muss ich rechnen wenn ich in der verlängerten probezeit bei rot über die Ampel gefahren bin?
Wie lange ist der Führerschein weg?
Ich weiß nicht wie lange die Ampel schon rot war. Bringt es was, einen Anwalt einzuschalten wenn ich mir sicher bin Dass die Ampel unter einer Sekunde rot war?
bussgeldkatalog.de meint
26. September 2016 at 8:41
Hallo Sophie,
entstand keine Gefährdung oder Sachbeschädigung, müssen Sie bei einem einfachen Rotlichtverstoß mit einem Bußgeld in Höhe von 90 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Ein Fahrverbot wird hier in der Regel nicht angeordnet. Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß hingegen sind es zwei Punkte in Flensburg, 200 Euro Bußgeld und ein Fahrverbot von einem Monat. Außerdem handelt es sich bei jedem Rotlichtverstoß – egal ob einfach oder qualifiziert – um einen A-Verstoß. Sollte es sich um Ihren ersten A-Verstoß in der Probezeitverlängerung handeln, werden Sie verwarnt und bekommen eine Teilnahmeempfehlung für eine verkehrspsychologische Beratung. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, Einspruch einzulegen, kann am besten ein Anwalt für Verkehrsrecht beurteilen.
bussgeldkatalog.de
Niklas meint
15. September 2016 at 16:06
Hallo,
ich bin auf einer Straße auf der 60kmh erlaubt sind 70 gefahren und geblitzt worden. Was erwartet mich?
bussgeldkatalog.de meint
19. September 2016 at 8:38
Hallo Niklas,
mit welchem Bußgeld Sie rechnen müssen, können Sie der Tabelle auf folgender Seite entnehmen: https://www.bussgeldkatalog.de/geschwindigkeit/. Auswirkungen auf die Probezeit wird dieser Verstoß in der Regel nicht haben – dies ist erst bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 21km/h der Fall.
bussgeldkatalog.de
Timo S. meint
29. August 2016 at 10:17
Hallo! Ich wurde mit Handy am Steuer in der Probezeit erwischt. Muss ich mit einer Probezeitverlöngerung rechnen?
Darf ich Punkte haben in der Probezeit?
LG, Timo
bussgeldkatalog.de meint
5. September 2016 at 9:44
Hallo Timo,
hierbei handelt es sich um einen sogenannten B-Verstoß. Haben Sie sich in der Vergangenheit keine weiteren Vergehen zuschulden kommen lassen, hat diese keine Auswirkungen auf die Probezeit.
bussgeldkatalog.de
Markus meint
24. August 2016 at 22:20
Hallo,
was passiert wenn ich in der Probezeit ein anderes Auto beim Ausparken anfahre?
Ich würde die Polizei rufen und den Schaden der Versicherung melden. Unfallflucht oder nur einen Zettel hinterlassen würde ich nicht machen.
Ich freue mich auf die Antwort!
Gruß
bussgeldkatalog.de meint
29. August 2016 at 9:07
Hallo Markus,
beschädigen Sie ein anderes Auto, ist es besser, die Polizei hinzuzurufen. Außerdem müssen Sie mit dem anderen Fahrer die Kontaktdaten sowie Informationen zur Versicherung austauschen, damit eine Schadensregulierung möglich ist.
bussgeldkatalog.de
Kevin meint
12. August 2016 at 0:45
Hallo,
ich bin mit 21 km/h zu viel geblitzt worden muss jetzt ein aufbauseminar machen habe jetzt nur angst das ich meine Fahrerlaubnis verliere da ich vor nem Monat ein unfall hatte wo ich dem verkehrsgegner die vorfahrt genommen habe
bussgeldkatalog.de meint
15. August 2016 at 9:26
Hallo Kevin,
während Sie das Aufbauseminar absolvieren, drohen keine probezeitrelevanten Konsequenzen. Sie werden die regulären Bußgelder tragen müssen, hinsichtlich Ihrer Probezeit ist aller Wahrscheinlichkeit aber mit keinen Folgen zu rechnen.
bussgeldkatalog.de
svenja meint
10. August 2016 at 16:06
Hallo
Mein mann ist am Wochenende in einer 50er zone mit 80kmh gefahren. Er ist noch in der Probezeit, was erwartet ihn jetzt?
bussgeldkatalog.de meint
15. August 2016 at 9:42
Hallo Svenja,
in diesem Fall handelt es sich um einen A-Verstoß. Ihr Mann muss mit einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und einer Anordnung zum Aufbauseminar rechnen. Hinzu kommt das reguläre Bußgeld.
bussgeldkatalog.de
Sara meint
10. August 2016 at 12:17
Hey, habe auch eine Frage…
gilt eine geschwindigkeitsüberschreitung von unter 21km/h als ein Verstoß ?
Bin in der Probzeitverlängerung und wurde vermutlich nochmal mit über 21 geblitzt.
Außerdem könnte es sein dass ich vor dem zweiten blitzer auch schonmal geblitzt wurde aber
mit max 5 km/h zu schnell (bin auch nicht sicher ob es mich oder den neben mir erwischt hat).
Ich weiss dass der Führerschein nach einer Probezeitverlängerung und einem erneuten a verstoss noch nicht weg ist, was aber wenn ich tatsächlich ein drittes mal mit sehr gerningem tempo geblitzt wurde? muss ich mir sorgen machen?
bussgeldkatalog.de meint
15. August 2016 at 9:44
Hallo Sara,
hierbei handelt es sich wieder um einen A-Verstoß. Ist dies allerdings Ihr erster in der verlängerten Probezeit, erhalten Sie einen Verwarnung. Bezüglich Ihrer zweiten Geschwindigkeitsüberschreitung mit 5 km/h müssen Sie mit keinen Konsequenzen bzgl. Ihrer Probezeit rechnen.
bussgeldkatalog.de
Dennis meint
9. August 2016 at 10:37
Hallo,
ich hatte gestern ein Unfall wo mir die Vorfahrt genommen wurde. Die Polizei meinte ich wäre zu sehr links aus der Kreuzung gekommen deshalb wäre ich auch etwas Schuld an dem Unfall habe jetzt 1 Punkt und 100 Euro Bußgeld in der Probezeit muss ich mit etwas weiterem Rechnen ? Habe ja nicht Aktiv gefährdet nur habe halt keinen großen Bogen beim Abbiegen gemacht. LG
bussgeldkatalog.de meint
15. August 2016 at 9:48
Hallo Dennis,
ob ein Unfall in der Probezeit Konsequenzen für eben jene hat, hängt davon ab, wodurch der Unfall zu Stande kam. Da Sie aber laut Ihrer Beschreibung keine volle Schuld tragen und keinen A-Verstoß begangen haben, haben Sie wohl mit keinen Konsequenzen bzgl. Ihrer Probezeit zu rechnen.
bussgeldkatalog.de
Ömür meint
23. Juli 2016 at 17:04
Hallo habe tierisch angst dass mein Lappen bald weg sein könnte. Bin heute um 15:25 Uhr in eine 30er Zone eingefahren bei der zwischen 15 Uhr und 19 Uhr die Einfahrt verboten ist noch dazu wurde ich mit 23 zu schnell geblitzt laut Polizist. Bin in meiner (normalen) Probezeit.Brief kam noch keiner ist ja heute erst passiert, was kann mich erwarten? Danke im vorraus
bussgeldkatalog.de meint
25. Juli 2016 at 8:50
Hallo Ömür,
Das verbotswidrige Befahren einer Straße wird mit einem Bußgeld von 15 Euro geahndet (B-Verstoß). Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h führt in der Probezeit zu einer zweijährigen Verlängerung und einer Anordnung zum Aufbauseminar. Darüber hinaus sind die regulären Strafen zu zahlen.
bussgeldkatalog.de
Osman meint
22. Juli 2016 at 4:04
Hallo,
ich bin heute das aller erst mal alleine mit Freunden Auto gefahren. Wir hielten an einer Ampel und beim losfahren habe ich 2 mal abgewirgt so dass das Auto etwas weiter nach vorne gerollt ist. Ich verfiel in Panik und hinter mir haben Leute gehupt so das ich noch panischer wurde. Als ich dann losgefahren bin sprang die Ampel auf rot was ich nicht gesehen habe. Darauf hin wurde ich vom rotblitzer geblitzt.
Was für Konsequenzen folgen jetzt?
Danke im voraus
bussgeldkatalog.de meint
25. Juli 2016 at 8:36
Hallo,
Fahranfänger, die einen Rotlichtverstoß begehen, müssen mit einer Verlängerung der Probezeit und einer Anordnung zum Aufbauseminar rechnen. Bei der Höhe des Bußgeldes kommt es darauf an, wie lang die Ampel schon rot war. Die Bußgelder können Sie auf folgender Unterseite einsehen: https://www.bussgeldkatalog.de/rotlichtverstoss/
bussgeldkatalog.de
Kuso meint
17. Juli 2016 at 13:19
Grüße zusammen.
Ich habe einen A-Vesrtoß während der Probezeit und einen weiteren nach dem Aufbauseminar und in der verlängerten Probezeit erhalten. Darauffolgend habe ich die Empfehlung zum Verkehrspsyschologen erhalten. Ein Jahr später wurde ich in einer 50er Zone mit 10 kmh zu viel geblitzt und gestern erneut mit 10 bis 15 kmh.
Meine Frage ist ganz einfach: Was erwartet mich?
A – Verstöße
– 25 kmh zu schnell in einer 50er Zone
– Mindestabstand von 50m nicht eingehalten
Verwarnungen
– 10 bis 15 kmh zu schnell in einer 50er Zone
– 10 bis 15 kmh zu schnell in einer 50er Zone (noch nicht erhalten)
Ich bin Berufskraftfahrer, was bedeutet dass der Führerschein ziemlich wichtig für mein Berufsleben ist.
Ich danke schonmal im voraus
bussgeldkatalog.de meint
18. Juli 2016 at 9:28
Hallo Kuso,
um einen A-Verstoß mit probezeitrelevanten Konsequenzen handelt es sich erst, wenn Sie 20 km/h zu schnell fahren. Da Sie wohl in beiden Fällen maximal 15 km/h zu schnell waren, erhalten Sie Verwarnungen.
bussgeldkatalog.de
Isabella meint
11. Juli 2016 at 11:43
Eine Freundin von mir ist vor einigen Tagen an einer Kreuzung abgebogen, erlaubt waren 50, sie ist 40-50 km gefahren. Nach der Kreuzung ist eine Frau mit ihrem Hund über die Straße gelaufen, dessen Leine war über die Straße gespannt (30m weiter war ein Fußgängerüberweg, den sie nicht genutzt hat), es war dunkel und die Frau war dunkel angezogen. Meine Freundin konnte die Frau schlecht sehen und musste dementsprechend ausweichen. Sie hat die Frau laut Polizei und eigener Aussage der Betroffenen gefährdet, jedoch nicht berührt, ebenso beim Hund.
Meine Freundin ist 18, dementsprechend noch in der Probezeit. Die Frau hat sie angezeigt wegen Verkehrsgefährdung und vorsätzlicher Körperverletzung (aus Sicht meiner Freundin ist letzteres nicht berechtigt) – Nun hat sie eine Strafe von 700€ & einen Führerscheinentzug von 8 Wochen erhalten, jedoch keine Nachschulung oder Punkte erhalten. Ist dies berechtigt oder würden Sie ihr empfehlen, sich dagegen zu wehren?
Vielen Dank!
bussgeldkatalog.de meint
18. Juli 2016 at 9:25
Hallo Isabella,
wir dürfen keine Rechtsberatung erteilen, wenden Sie sich daher bitte an einen Anwalt.
bussgeldkatalog.de
Sarah meint
10. Juli 2016 at 23:09
Hallo
Hatte 2013 schon einen A-Verstoß und somit 2 Jahre Verlängerung und ein Aufbauseminar .
Nun wurde ich ( innerhalb der verlängerten Probezeit ) mit über 21km/h zu schnell geblitzt ( Toleranz abgezogen ) .
Mit was muss ich nun rechnen ?
Lg
bussgeldkatalog.de meint
11. Juli 2016 at 8:28
Hallo Sarah,
bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von über 21 km/h handelt es sich um ein A-Verstoß. Sollte dies Ihr erster A-Verstoß in der verlängerten Probezeit sein, erhalten Sie eine Verwarnung. Kommt ein weiterer A-Verstoß hinzu, wird die Fahrerlaubnis entzogen.
bussgeldkatalog.de
Fabian meint
6. Juli 2016 at 8:23
Hallo
Was erwartet mich wenn ich in der probezeit bin und bereits die Verlängerung habe und ich angehalten werde und die Betriebserlaubnis erloschen ist ?
Also wenn ich ein Gewindefahrwerk verbaut habe und dieses 1cm tiefer ist aber trotzdem nichts schleift und alle anderen Maße eingehalten werden ?
Mfg
bussgeldkatalog.de meint
11. Juli 2016 at 9:13
Hallo Fabian,
hierbei handelt es sich um einen B-Verstoß. Der erste B-Verstoß innerhalb der verlängerten Probezeit hat keine weiteren Konsequenzen auf Ihre Probezeit.
bussgeldkatalog.de
Younes T. meint
1. Juli 2016 at 14:13
Guten Tag,
Ich würde gerne wissen was mich genau erwartet. Ich habe jetzt meinen 3. Punkt in der Probezeit bekommen. Der erste war die Verlängerung der Probezeit + Aufbausemina, der zweite war die Empfehlung zum Besuch eines Verkehrspsychologen, und der dritte jetzt ist der Entzug der Fahrerlaubnis… Was bedeutet das genau für mich und muss ich eine MPU machen und wie lange ist der Führerschein weg?
bussgeldkatalog.de meint
4. Juli 2016 at 8:31
Hallo Younes,
Ein Entzug der Fahrerlaubnis bedeutet, dass Sie Ihren Füherschein abgeben müssen und damit die entsprechenden Klassen, für welche Sie eine Fahrerlaubnis erworben haben, nicht mehr fahren dürfen. Die Behörde teilt Ihnen mit, wie lange Ihre Sperrfrist gilt. Diese beträgt mindestens sechs Monate. Anschließend können Sie eine neue Fahrerlaubnis beantragen, ob dann eine MPU angeordnet wird, entscheidet die Behörde.
bussgeldkatalog.de
Silvy meint
18. Juni 2016 at 8:51
Hallo
Ich hab mal ne frage wenn ich es richtig verstanden habe ist Handy am Steuer ein B-Verstoß
So Einmaliger B-Verstoß ist ja eine Ermahnung und hat keine Auswirkung des heißt wenn man mit Handy am Steuer erwischt wird bekommt man ne Verwarnung beim zweiten Mal dürfen sie erst eingreifen oder hab ich das jetzt falsch verstanden…
Liebe Grüße
Silvy
bussgeldkatalog.de meint
20. Juni 2016 at 9:02
Hallo Silvy,
Bei einem zweiten B-Verstoß innerhalb der Probezeit wird die Probezeit um zwei Jahr verlängert und es droht ein Aufbauseminar.
bussgeldkatalog.de
Fabio meint
9. Juni 2016 at 22:18
Muss man an einem Aufbauseminar teilnehmen, wenn man als Fahranfänger Abends ohne Abblendlicht gefahren ist?
bussgeldkatalog.de meint
13. Juni 2016 at 9:05
Hallo Fabio,
es handelt sich hierbei um einen B-Verstoß. Ein Aufbauseminar droht daher nur, wenn dies Ihr zweiter B-Verstoß ist bzw. bereits ein A-Verstoß vorliegt.
bussgeldkatalog.de
Maik94 meint
5. Juni 2016 at 22:43
Hallo Liebes Bussgeld Team,
ich habe mal ne frage zählt es als ein A oder B verstoß wenn ich überladen angehalten werde ?
Liebe Grüße
Maik
bussgeldkatalog.de meint
6. Juni 2016 at 8:28
Hallo Maik,
bei einer Überladung handelt es sich um einen B-Verstoß.
bussgeldkatalog.de
Patricia meint
5. Juni 2016 at 3:14
Hallo, ich habe meinen Führerschein seit 2 Wochen, und wurde heute geblitzt. Es war eine Autobahn Auffahrt und es waren 70 km/h erlaubt. Gefahren bin ich allerdings ca. 100 km/h mehr. Das ganze ist durch Ablenkung einer Unterhaltung zustande gekommen. Mit was muss ich rechnen? Etwa mit Entzug meines Führerscheins??
bussgeldkatalog.de meint
6. Juni 2016 at 8:31
Hallo Patricia,
da Sie über 20 km/h zu schnell waren, droht eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und eine Anordnung zum Aufbauseminar.
bussgeldkatalog.de
Nick meint
2. Juni 2016 at 10:03
Guten Tag.
Ich war an einer Kreuzung links Abbieger und vor mir stand ein anderes Fahrzeug, die Ampel zeigte rot. Als der Vordermann los fuhr, bin ich diesem gefolgt. Als ich auf der Kreuzung bemerkt habe, dass mir Fahrzeuge entgegen kommen bin ich stehen geblieben und ein anderes Fahrzeug was zuvor grün bekommen hatte ist in mit rein gefahren (Blechschaden undd 2 Innensassen des Fahrzeuges leicht verletzt). Ich habe nun ein Bußgeldbescheid bekommen mit 280€ Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Zu erwarten habe ich nun noch Verlängerung der Probezeit und die Anordnung zum Aufbauseminar.
Frage 1: Habe ich von der Führerscheinstelle mehr zu erwarten?
Frage 2: Wenn ich nun mit unter 21km/h innerorts geblitzt werde, in der verlängerten Probezeit was erwartet mich dann?
Grüße
bussgeldkatalog.de meint
6. Juni 2016 at 8:43
Hallo Nick,
es ist wohl davon auszugehen, dass die Führerscheinstelle Ihnen bereits alle Sanktionen mitgeteilt hat.
Sofern es sich dabei um Ihren ersten A-Verstoß in der verlängerten Probezeit handelt, haben Sie mit einer Verwarnung und einer Empfehlung zu einer verkehrspsychologischen Beratung zu rechnen. Begehen Sie allerdings in der verlängerten Probezeit einen zweiten A-Verstoß, wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von über 20 km/h, handelt es sich um einen A-Verstoß.
bussgeldkatalog.de
Denise meint
1. Juni 2016 at 18:38
Hallo,
und zwar musste ich letztes Jahr ein Aufbauseminar machen weil ich über rot gefahren bin und habe eine Probezeitverlängerung von 2 Jahren bekommen. Nun wurde ich aber innerorts mit 14kmh zu schnell in einer 30er Zone geblitzt. Mit was muss ich rechnen?
bussgeldkatalog.de meint
6. Juni 2016 at 8:44
Hallo Denise,
Sie müssen mit dem üblichen Bußgeld rechnen. Bezüglich Ihrer Probezeit haben Sie mit keinen Konsequenzen zu rechnen.
bussgeldkatalog.de
Pierre meint
14. Mai 2016 at 2:49
Hallo,
Folgendes: Ich wurde vor 2 Monaten mit 34 km/h zu viel geblitzt. Mir wurde neben dem Bußgeld und dem Fahrverbot das Aufbauseminar auferlegt, an dem ich ab nächster Woche teilnehmen werde. Nun habe ich gestern einem Streifenwagen die Vorfahrt genommen. Vorfahrt missachtet mit Gefährdung. Womit muss ich nun rechnen?
Liebe Grüße
bussgeldkatalog.de meint
17. Mai 2016 at 9:04
Hallo Pierre,
sofern es sich hier um Ihren zweiten A-Verstoß handelt, erhalten Sie eine Verwarnung. Handeln Sie sich nun noch einen dritten ein, wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen.
bussgeldkatalog.de
brendon meint
5. Mai 2016 at 9:45
Hallo ich habe meine Führerschein schon seit ca.3 1/2 jahren.. wurde auch damals als ich mein Führerschein neu hatte geblitzt. Musste auch an einer aufbauseminar teilnehmen. Meine probezeit wurde auch verlängert.. jetzt wurde ich wieder von der Polizei angehalten weil ich am telefonieren war, habe auch 60 euro und 1 Punkt bekommen. Was passiert jetzt mit mein Führerschein muss ich den abgeben und mpu machen??
Mit freundlichem Gruß
Brendon
bussgeldkatalog.de meint
9. Mai 2016 at 9:08
Hallo Brendon,
es handelt sich hierbei um einen B-Verstoß, daher müssen Sie mit keinen weiteren Konsequenzen rechnen.
bussgeldkatalog.de