Ahndung von Verkehrsverstößen in der Probezeit
Beschreibung | Auswirkung |
---|---|
A-Verstoß in der Probezeit | Probezeit verlängert sich um 2 Jahre. Weiterhin wird ein Aufbauseminar angeordnet. |
A-Verstoß während der verlängerten Probezeit | Verwarnung, die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung wird ausgesprochen. |
Zweiter A-Verstoß in der verlängerten Probezeit | Die Fahrerlaubnis wird entzogen. |
B-Verstoß in der Probezeit | Keine Folge (außer die normale Ahndung für den entsprechenden Verstoß) |
Zwei B-Verstöße | Probezeit verlängert sich um 2 Jahre. Weiterhin wird ein Aufbauseminar angeordnet. |
B-Verstoß und anschließend ein A-Verstoß | Probezeit verlängert sich um 2 Jahre. Weiterhin wird ein Aufbauseminar angeordnet. |
In der verlängerten Probezeit zwei B-Verstöße | Verwarnung, die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung wird ausgesprochen. |
Bei noch zwei weiteren B-Verstößen | Die Fahrerlaubnis wird entzogen. |
Bußgeldrechner für Verstöße in der Probezeit
Wenn Sie in Erfahrung bringen möchten, welche Verstöße Ihre Fahrerlaubnis auf Probe verlängern würden, dann können Sie hierzu unseren Bußgeldrechner nutzen. Klicken Sie sich einfach durch die verschiedenen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten und erhalten Sie einen Überblick darüber, welche Tatbestände unter Umständen zu einer Verlängerung Ihrer Probezeit führen würden.
Kurz & knapp: Probezeit
Fahranfänger in der Probezeit müssen neben den Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog noch mit weiteren Konsequenzen rechnen, wenn sie gegen die Verkehrsregeln verstoßen.
Allgemein werden Zuwiderhandlungen in der Probezeit in A-Verstöße (schwerwiegende Regelmissachtungen) und B-Verstöße (weniger schwerwiegende Regelmissachtungen) eingeteilt.
Ein Verstoß der Kategorie A oder zwei der Kategorie B ziehen eine Verlängerung der Probezeit von zwei auf insgesamt vier Jahre sowie die Anordnung eines Aufbauseminars nach sich.
Übersicht zu speziellen Themen rund um die Probezeit:
A- und B-Verstöße – die wichtigsten Infos im Video
Probezeit für den Führerschein: Eine lästige Zeit für Fahranfänger
Inhaltsverzeichnis
Die Fahrerlaubnis auf Probe stellt für die meisten Fahranfänger nach der bestandenen Führerscheinprüfung einen nervigen Umstand dar.
Hat man sich in diesem Zeitraum einen Verstoß zuschulden kommen lassen, wie zum Beispiel Trunkenheit am Steuer, wurde man geblitzt in der Probezeit oder hat man eine sonstige schwerwiegende Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen, dann drohen neben den üblichen Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog auch ein Aufbauseminar und eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre.
Im Folgenden stellen wir Ihnen die wichtigsten Informationen zum Thema „Probezeit und Führerschein“ zusammen. Wieso ist die Probezeit sinnvoll? Zwischen welchen Arten von Verstößen wird unterschieden? Wie lange dauert die Probezeit beim Führerschein und welches Strafmaß erwartet die jungen Fahranfänger? Wann wird die Fahrerlaubnis entzogen und was ist ein schwerwiegender Verstoß? Über diese Fragen finden Sie in diesem Artikel Antworten gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) und dem Bußgeldkatalog 2024.
Fahranfänger in der Probezeit: Geht von den Fahranfängern eine größere Gefährdung aus?
Die Probezeit ist nicht dazu gedacht, den in der Regel jungen Fahrern auf die Nerven zu gehen. Wer sich nach dem Erhalt der Fahrerlaubnis hinter das Steuer setzt, der weist eine noch mangelnde Fahrerfahrung auf, kann bestimmte Risiken im Vergleich zu älteren Autofahrern schlechter einschätzen und schlechter reagieren.
Diese erhöhte Gefährdung, die von Fahranfängern ausgeht, bestätigte das bayerische Staatsministerium mit einer Statistik, wonach 23 % aller Autounfälle mit Todesfolge auf junge Fahrer zwischen 18 bis 25 Jahren zurückzuführen war. Entsprechend soll die Probezeit dieser Tendenz entgegenwirken.
Dabei gelten als die häufigsten Unfallursachen bei jungen Fahrern die Geschwindigkeitsüberschreitung, der Abstandsverstoß, Alkohol am Steuer (und Drogen) sowie die Missachtung der Vorfahrtsregel.
Führerschein 17 und die Probezeit
Gemäß dem Verkehrsrecht bzw. der StVO macht das Alter keinen Unterschied in Bezug auf die Länge der Probezeit. Sobald der Führerschein erworben wurde, beträgt die Frist der Fahrerlaubnis auf Probe einen Zeitraum von zwei Jahren. Wer beim „Führerschein mit 17“ ohne Begleitpersonen fährt, der muss mit einem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. Daneben erwarten dem Autofahrer auch ein Bußgeldbescheid in Höhe von 70 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.
Bußgeld in der Probezeit: Der Bußgeldkatalog für Anfänger
Das Strafmaß für Fahranfänger in der Probezeit richtet sich nach dem allgemeinen Bußgeldkatalog, der auch für andere Fahrzeughalter gilt. Allerdings folgen je nach Verstoß für den Fahranfänger weitere Konsequenzen
Die Probezeit-Verstöße: Einteilung in A- und B-Verstöße
Hat der Fahrer Ordnungswidrigkeiten begangen, die mit einem Bußgeld von weniger als 60 Euro geahndet wurden (und damit keine Punkte in Flensburg nach sich ziehen), haben diese keinen Einfluss auf die Probezeit und ziehen auch keine Verlängerung der Probezeit nach sich. Erst bei Delikten, die nach der StVO schwer wiegen bzw. bei wiederkehrenden Regelmissachtungen, muss mit einer Verlängerung der Probezeit gerechnet werden. Dabei gelten als schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten in der Regel diejenigen Verstöße,
- die ein Bußgeld von über 60 Euro nach sich ziehen
- bei denen der Tatumstand als Straftat gilt
Verstöße während der Probezeit, die Einfluss auf die Dauer der Probezeit haben, werden in verschiedene Kategorien eingeteilt.
- A-Verstoß in der Probezeit:
Ein Katalog-A-Verstoß gilt als ein schwerwiegender Verstoß. Hier muss der Fahranfänger bereits nach dem ersten Vergehen mit entsprechenden Maßnahmen rechnen: Die Probezeit wird um zwei weitere Jahre verlängert und die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger angeordnet. - B-Verstoß in der Probezeit:
Anders als bei einem A-Verstoß, führen erst zwei B-Verstöße zu einer entsprechenden Probezeit-Maßnahme.
Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht über verschiedene Beispiele für Probezeit-Verstöße aus der A-Kategorie, B-Kategorie und für solche, die keine Relevanz haben in Bezug auf die Verlängerung der Probezeit.
A-Verstoß | B-Verstoß | Verstoß ohne Relevanz auf Probezeit |
---|---|---|
Trunkenheit am Steuer | Termin zur Hauptuntersuchung überzogen | Überschreitung der Parkzeit an einer Parkuhr |
Fahren unter Drogeneinfluss | Fahren mit abgefahrenen Reifen | Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit mit einem PKW von nicht mehr als 15 km/h |
Unfallflucht oder unterlassene Hilfeleistung | Liegengebliebenes Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig gesichert mit Gefährdung Anderer | Vorgeschriebenen Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt |
Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h | ungesicherte Ladung | Unzulässiges Halten in “zweiter Reihe” |
Handy am Steuer benutzt | Unangeschnallte Kinder im Auto mitgenommen | Person auf dem Gepäckträger eines Fahrrads mitgenommen, die älter als 7 Jahre war |
Wenn der Fahranfänger während einer Verlängerung der Probezeit wieder auffällig wurde, entweder durch einen erneuten A-Verstoß oder durch zwei B-Verstöße, so wird neben der schriftlichen Verwarnung eine Empfehlung ausgesprochen, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Wenn trotz der Teilnahme am Aufbauseminar und der schriftlichen Verwarnung der Fahranfänger erneut eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit oder zwei B-Verstöße begeht, wird der Führerschein entzogen. Bis dieser wieder beantragt werden kann, dauert es mindestens drei Monate.
Odin meint
22. März 2017 at 9:25
Hey,
Ich habe da ein spezielles problem. Ich habe während meiner Probezeit am 23.01.2015 eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerorts, (mit Toleranzabzug ) gehabt. Ich hab bis heute nur ein Bußgeldbescheid bekommen und noch keine Aufforderung zum Aufbauseminar.
Meine Probezeit ist auch schon seit 7.11.2016 vorbei.
Verjährt eine solche Aufforderung ?
Ich frage weil am 1.02.2017 wurde ich mit einer Geschwindigkeit von 55kmh außerrorts von der autobahnpolizei angehalten.
Jetzt erst habe ich einen brief zu verlängerten probezeit und MPU bekommen. Das vergehen lagt aber außerhalb der probezeit. Kann mir das im nachhinein angelastet werden und so die probezeit verlängern ?
bussgeldkatalog.de meint
27. März 2017 at 9:14
Hallo Odin,
wenn Sie einen A-Verstoß begangen haben, verlängert sich die Probezeit automatisch um zwei Jahre. Demnach fand die erneute Geschwindigkeitsüberschreitung in der verlängerten Probezeit statt.
bussgeldkatalog.de
Thomas meint
11. März 2017 at 17:16
Hallo
Ich wurde mit 80 km/h inner Orts (50 )geläsert also nach abzug 27 km/h zu schnell . Bin aber noch in der verlängerten probezeit da ich schon ein A- verstoß begangen habe . Mit welchen stafen oder Bußgelder muss ich rechen ?
bussgeldkatalog.de meint
13. März 2017 at 10:17
Hallo Thomas,
in diesem Fall müssen Sie mit einer Verwarnung und einer Empfehlung der Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung rechnen. Zudem drohen die Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog.
bussgeldkatalog.de
Mahira B. meint
9. März 2017 at 17:19
Hallo,
ich habe meinen Führerschein am 30.04.2013 erworben und im gleichen Jahr hatte ich einen Unfall bei dem ich, rechts vor links nicht beachtet habe. Bedeutet ich musste bei einem Aufbauseminar teilnehmen und meine probezeit hat sich verlängert.
Jetzt wurde ich gestern leider innerorts geblitzt ich vermute 23-25 kmh zu viel, womit kann ich rechnen?
Wie sieht es denn aus mit meiner Probezeit und der Empfehlung zum MPU?
bussgeldkatalog.de meint
13. März 2017 at 10:19
Hallo Mahira,
in diesem Fall könnte es sich durchaus um einen A-Verstoß handeln, welcher ein Aufbauseminar und eine Verlängerung der Probezeit zur Konsequenz hat. Dies wird Ihnen allerdings schriftlich mitgeteilt. An einer MPU müssen Sie in der Regel nicht teilnehmen. Es drohen in diesem Fall die Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog: 80 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.
bussgeldkatalog.de
Maurice P. meint
9. März 2017 at 17:03
Hallo,
ich frage mich was ist wenn ich einen ASF-Kurs absolviert habe und danach mit z.B.12 kmh zu schnell geblitzt werde ist das dann ein verstoß Kategorie A?
bussgeldkatalog.de meint
13. März 2017 at 10:21
Hallo Maurice,
ja, dabei handelt es sich auch um einen A-Verstoß. Dieser hat allerdings erst ab einer Überschreitung von 21 km/h Auswirkungen auf die Probezeit.
bussgeldkatalog.de
Armin T. meint
7. März 2017 at 1:38
Hallo!
Ich wollte einmal wissen, was für eine Strafe auf jemanden in der Probezeit zukommt, wenn man theoretisch in einem Auto mit 5 Sitzen und 5 Anschnallgurten 6 Personen befördert? Ich meine, dass auf der Rückbank dann statt nur drei vier Personen sitzen…
bussgeldkatalog.de meint
13. März 2017 at 10:31
Hallo Armin,
in diesem Fall handelt es sich in der Regel um einen sogenannten B-Verstoß. Ein solcher führt bei erstmaligem Auftreten zu keinen Probezeitmaßnahmen. Sie werden nur das Bußgeld für den Verstoß bei der Personenbeförderung zahlen müssen.
bussgeldkatalog.de
Lina meint
6. März 2017 at 11:41
Hallo, wie verhält sich das wenn ich innerhalb von zwei Wochen zwei verschiedene Blitzer getroffen habe? Beides unter 20 km/h & ich befinde mich in der Probezeit?
LG
bussgeldkatalog.de meint
13. März 2017 at 10:14
Hallo Lina,
bei solchen geringfügigen Verstößen kommt es üblicherweise nicht zu etwaigen Probezeitmaßnahmen. In der Regel muss nur das Bußgeld gezahlt werden.
bussgeldkatalog.de
Selina meint
23. Februar 2017 at 17:51
Hallo,
Ich wurde heute mit ca 15kmh innerorts zu viel geblitzt. Ich hatte schon mein Aufbauseminar sowie die Ermahnung nach dem 2. Verstoß.
Wird mir nun der Führerschein entzogen oder darf ich ihn behalten weil ich unter den 21kmh war ?
bussgeldkatalog.de meint
27. Februar 2017 at 10:30
Hallo Selina,
Ihnen wird der Führerschein nicht entzogen. Es handelt sich dabei zwar um einen A-Verstoß, dieser hat allerdings erst Auswirkungen auf die Probezeit, wenn Sie mit mehr als 21 km/h unterwegs sind.
bussgeldkatalog.de
Max meint
20. Februar 2017 at 7:57
Hallo,
Habe mein Führerschein seit drei Monaten am 09.12 bin ich ausersehen über eine rote Ampel gefahren bei Ordnungsgemäsen Linksabbiegen.
Habe das rot noch im Blickwinkel gesehen habe mich sehr verschätzt.
Hinter der Ampel war kein Blitzer allerdings auf der Ampel eine Kamera was meine sie wurde ich geblitzt oder nicht?
Grüße
Max
bussgeldkatalog.de meint
20. Februar 2017 at 10:03
Hallo Max,
ob Sie geblitzt wurden oder nicht, können wir Ihnen nicht sagen. Die kleinen Kameras auf der Ampel sind allerdings in der Regel zur Verkehrsüberwachung geeignet und fungieren nicht als Blitzer.
bussgeldkatalog.de
Jennifer meint
12. Februar 2017 at 19:06
Hallo,
die Polizei hat mich und meinen Freund auf der Autobahn angehalten. Mein Freund ist gefahren und es war sein Auto. Er hatte vorne getönte Scheiben, Seitenfenster und Folie zum abziehen, die er natürlich wegmachen musste.
Welche Folgen hat dies?
Er ist 18 Jahre und in der Probezeit (keine weiteren Vergehen)
bussgeldkatalog.de meint
13. Februar 2017 at 10:23
Hallo Jennifer,
das kommt ganz darauf an, ob die Verkehrssicherheit dabei beeinträchtigt war. In diesem Fall drohen 90 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Zudem könnte die Probezeit um zwei Jahre verlängert werden und Ihr Freund muss an einem Aufbauseminar teilnehmen.
bussgeldkatalog.de
Peter meint
8. Februar 2017 at 16:10
Hallo,
Ich bin momentan noch in der Probezeit.
Nun habe ich folgende Frage:
Ich bin im August 2016 mit 18km/h zu schnell geblitzt worden in einer 50 er Zone habe dafür 30€ Verwarngeld bekommen.
Nun bin ich letzte Woche wieder mit 18 km/h zu schnell geblitzt worden ebenfalls in einer 50 er Zone.
Was passiert nun ? Muss ich wieder nur die 30€ Verwarngeld zahlen oder bekomme ich eine Probezeitverlängerung/ Aufbauseminar eventuell sogar ein Fahrverbot ?
Für eine baldige Antwort wäre ich sehr dankbar,
Mit freundlichen Grüßen Peter
bussgeldkatalog.de meint
13. Februar 2017 at 10:10
Hallo Peter,
Sie müssen mit einem Verwarngeld von 30 Euro rechnen. Sollte die Geschwindigkeitsüberschreitung allerdings häufiger vorkommen, können Sie auch als Wiederholungstäter eingestuft werden.
bussgeldkatalog.de
Sandra meint
30. Januar 2017 at 0:22
Hallo Die Polizei hat mich angehalten und meinte ich wäre über eine rote Ampel gefahren. Für mich war es noch gelb.Der Polizist meinte ich bekomme 1 Punkte und 90 Euro Strafe .Da ich noch auf Probe bin ist meine Frage muss ich ein Aufbauseminar mit machen? ??
bussgeldkatalog.de meint
6. Februar 2017 at 11:21
Hallo Sandra,
beim Überfahren einer roten Ampel handelt es sich um einen A-Verstoß. In diesem Fall müssen Sie mit einer Verlängerung der Probezeit und einem Aufbauseminar rechnen.
bussgeldkatalog.de
DK meint
25. Januar 2017 at 11:19
Wenn man in der Probezeit (mit 17 und Auto) einen A-Verstoß hat (21km/h zu schnell außerhalb der Ortschaft) kann man trotzdem den Motorradführerschein machen?
Danke und Gruß
Dieter
bussgeldkatalog.de meint
6. Februar 2017 at 11:41
Hallo,
ja, das ist weiterhin möglich, sofern von der Führerscheinbehörde keine Einschränkung festgelegt wurde. Diese muss schriftlich bei Ihnen eintreffen.
bussgeldkatalog.de
Nico T. meint
23. Januar 2017 at 17:55
Verstoß ohne Relevanz auf Probezeit:
Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit mit einem PKW von nicht mehr als 20 km/h.
Das heißt man könnte theoretisch, unendlich mal mit unter 20 km/h drüber geblitzt werden, ohne das ich zb. zu einem Aufbauseminar muss? (Bußgeld bezahlen ist natürlich klar)
Grüße
bussgeldkatalog.de meint
6. Februar 2017 at 11:50
Hallo Nico,
nein. Sollten Sie sich mehrmals eine Geschwindigkeitsüberschreitung zu schulden kommen lassen, können Sie als Wiederholungstäter eingestuft werden. Bei einem beharrlichen Verhalten wie diesem kann eine hohe Geldstrafe sowie ein Fahrerlaubnisentzug drohen.
bussgeldkatalog.de
Muhamet meint
1. Januar 2017 at 6:44
Hallo! Ich habe einmal einen A Verstoß hinter mir & heute Abend auf der Autobahn (A7 Richtung Hamburg, 100er Zone, ich war locker über 120) würde ich nochmal ‚Rot-Geblitzt“ ! Also meine Probezeit wurde schon damals, vor 1-2 Monate auf 4 Jahre verlängert, das weiß ich obwohl ich noch keinen Brief bekommen habe, dass ich zu aufbauseminar muss, und jetzt meine Frage: Nach diesem 2ten A- Verstoß, muss ich diese psychologische Betreuung machen, oder wird mein Führerschein entzogen? Wenn mein Führerschein entzogen wird, dann für wie lange? Oder muss ich erneut zur Fahrschule? Bitte umfangreiche antworte auf bisschen niedrigen Deutsch-Niveau, bin ein frischer Migrant!
Vielen Dank!
bussgeldkatalog.de meint
2. Januar 2017 at 10:22
Hallo Muhamet,
beim zweiten A-Verstoß in der Probezeit werden Sie verwarnt und erhalten eine Teilnahmeempfehlung für eine verkehrspsychologische Beratung. Allerdings müssen Sie an dieser nicht teilnehmen. Die Fahrerlaubnis wird erst beim insgesamt dritten Verstoß entzogen.
bussgeldkatalog.de
Volker meint
27. Dezember 2016 at 12:39
Hallo
Ich habe seit gut 20 Jahren den Führerschein für die Klasse B und seit 15 Jahren den Führerschein CE. Ich möchte jetzt den Führerschein für die Klasse A machen mein frage ist zählt die neue Probezeit für alle Klassen
Und die Promillegrenze auch
bussgeldkatalog.de meint
2. Januar 2017 at 9:53
Hallo Volker,
die Probezeit sowie die Null-Promille-Grenze gilt in diesem Fall nicht, da Sie ja schon den Führerschein der Klasse B und CE besitzen.
bussgeldkatalog.de
Tyrese meint
28. November 2016 at 18:57
Hatte schon wegen einem a Delikt ein Aufbauseminar.dann bin ich einmal mit 63 durch eine 50 er Zone gefahren. Halt Bußgeld 15 Euro bezahlt.nun evtl mit 33kmh zu schnell auf Autobahn geblitzt was passiert nun ?
bussgeldkatalog.de meint
5. Dezember 2016 at 10:26
Hallo Tyrese,
hierbei handelt es sich um Ihren ersten A-Verstoß in der verlängerten Probezeit. Neben den regulären Strafen für die Geschwindigkeitsüberschreitung werden Sie verwarnt, außerdem wird die Empfehlung zu einer Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung ausgesprochen.
bussgeldkatalog.de
Sophie W. meint
20. November 2016 at 14:03
Hallo mein freund wurde mit 30 zuviel innerhalb geschlossener Ortschaften geblitzt, hat aber schon einmal ein Aufbau Seminar gemacht und seine probezeit wurde schon einmal verlängert. Er ist dem zufolge jetzt noch in der Probezeit. Muss er mit Fahrverbot rechnen?
bussgeldkatalog.de meint
21. November 2016 at 9:36
Hallo Sophie,
handelt es sich um den ersten A-Verstoß während der verlängerten Probezeit, wird – neben den herkömmlichen Sanktionen – eine Verwarnung ausgesprochen. Außerdem wird die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung ausgesprochen.
bussgeldkatalog.de
Peter meint
17. November 2016 at 16:52
Habe schon Probezeit Verlängerung und wurde mit meinem Handy in der Hand geblitzt als ich eine Audio aufnahm. Habe noch keine psychologische Einladung bekommen. Mit was muss ich rechnen? Und verfallen meine Punkte in der Probezeit den irgendwann ?
Mit freundlichen Grüßen
bussgeldkatalog.de meint
21. November 2016 at 10:05
Hallo Peter,
die Punkte verfallen in der gesetzlich geregelten Frist – nähere Informationen dazu finden Sie auf https://www.bussgeldkatalog.de/wann-verfallen-punkte-in-flensburg/. Das Vergehen „Handy am Steuer“ wird als B-Verstoß gewertet, der zunächst keine weiteren Auswirkungen auf Ihre Probezeit hat.
bussgeldkatalog.de
Fabian meint
13. November 2016 at 0:29
Hallo,
ich habe mal eine Frage. Ich bin in der Probezeit wurde vor 1,5 Monaten mit 22kmh zu viel außerorts geblitzt. Ich weiß womit ich zu rechnen habe, jedoch kam der Bußgeldbescheid bzw die Anordnung zum Aufbauseminar noch nicht per Post. Nun habe ich im Internet gelesen, dass man, solange das aufbauseminar noch nicht abgeschlossen ist, man so eine Art Schutz vor anderen verkehrsvergehen hat, da der fahranfänger ja noch nicht die möglichkeit hatte sich durch das aufbauseminar zu bessern. Stimmt das ? Gilt dieser „Schutz“ erst sobald der Bußgeldbescheid und die Anordnung für das aufbauseminar kommt oder auch schon jetzt in der Zeit zwischen vergehen und Bußgeldbescheid?
Also angenommen, mir passiert jetzt, bevor der Bußgeldbescheid kommt, ein A-Verstoß, stehe ich dann schon in diesem Schutz oder bekomme ich trotzdem eine Verwarnung und Empfehlung für die psychologische Beratung, praktisch als 2. A-Verstoß ?
bussgeldkatalog.de meint
14. November 2016 at 10:09
Hallo Fabian,
gemäß § 2a Abs. 2 StVG gilt, dass auch wenn Sie das Aufbauseminar noch nicht absolviert haben, die späteren Verstöße trotzdem bezüglich der Fahrerlaubnis und Probezeit relevant sind. Die Fahrerlaubnisbehörde hat das Recht, Maßnahmen im eigenen Ermessen zu ergreifen.
bussgeldkatalog.de
Janine meint
3. November 2016 at 19:36
Hallo.
Ich habe damals mit einem A Verstoß die Probezeit um 2 Jahre verlängert bekommen. Einen Tag bevor die Probezeit vor einigen Wochen zuende gewesen wäre, wurde ich Innerorts geblitzt. Ich kann mich nicht genau erinnern denke aber das ich bei 70 Kmh in einer 50er Zone gefahren bin. Was wird jetzt passieren ? Ich hab keine ruhige Minute.. Nie geblitzt worden und dann ausgerechnet so fies vor dem letzten Tag. LG
bussgeldkatalog.de meint
7. November 2016 at 9:28
Hallo Janine,
waren Sie mindestens 21km/h zu schnell, handelt es sich um den ersten A-Verstoß während der verlängerten Probezeit. Dieser zieht – neben den gängigen Strafen für die Geschwindigkeitsüberschreitung – eine Verwarnung nach sich. Außerdem wird die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung ausgesprochen. An dieser müssen Sie jedoch nicht teilnehmen.
bussgeldkatalog.de
Wolf meint
1. November 2016 at 23:56
Hallo,
ich habe mit 47 Jahren meinen Führerschein neu gemacht, nachdem ich ihn ca 20 Jahre weg hatte.
Beim Führerscheinamt sagte man mir dass ich keine Probezeit habe, stimmt das ?
bussgeldkatalog.de meint
7. November 2016 at 9:39
Hallo Wolf,
wenn die zuständige Behörde eine solche Aussage tätigt, dann wird sie auch stimmen.
bussgeldkatalog.de
Lara meint
1. November 2016 at 17:18
Ich wurde geblitzt mit 8 km/h zu schnel und außerdem noch mit dem Handy in der Hand, habe aber nicht defintiv, ich hielt es nur in der Hand um auf mein Navi zu schauen. Habe noch keinen A bzw B Verstoß. Dies wären die ersten.
Womit muss ich rechnen?
bussgeldkatalog.de meint
7. November 2016 at 9:53
Hallo Lara,
während der Fahrt dürfen Sie das Handy nicht benutzen. Zusätzlich besteht das Verbot auch, wenn das Fahrzeug steht, der Motor aber läuft. Neben einem Punkt in Flensburg sowie einer Geldbuße in Höhe von 60 Euro wird dies in der Probezeit als B-Verstoß gewertet. Handelt es sich um den ersten B-Verstoß, hat dieser keine Auswirkungen auf die Probezeit.
bussgeldkatalog.de
Florian meint
29. Oktober 2016 at 16:44
Hallo
Ich habe seit ca. Drei Monaten mein Führerschein also noch in der Probezeit. Ich habe drepressionen und werde auch medikamentös behandelt. Habe meine Medikamente aber abgesetzt und hatte eine schwere depressive Episode. Ich bin auf ein Feld gefahren und wollte uhrsprünglich mir das Leben nehmen habe aber den Versuch abgebrochen, bin aber ins Schleudern geraten und habe ein Trafohäuschen gerammt. Danach habe ich Alkohol getrunken und nach Stunden kam dann die Polizei. Ich bin nach dem Vorfall ins Krankenhaus und habe mich wieder einstellen lassen auf meine Medikamente.
Womit muss ich jetzt rechnen?
Vielen Dank im Voraus
bussgeldkatalog.de meint
31. Oktober 2016 at 9:55
Hallo Florian,
in Ihrem speziellen Fall lassen sich nur schwer Aussagen zu möglichen Sanktionen treffen. Möglicherweise könnte Ihnen unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vorgeworfen werden. Eine Geld- bzw. Freiheitsstrafe ist ebenso möglich wie ein Fahrverbot oder sogar der Führerscheinentzug. Darüber hinaus kann es zu Probezeitmaßnahmen kommen.
bussgeldkatalog.de
Burak meint
27. Oktober 2016 at 14:12
Hallo ,
Was für eine Strafe erwartet mich ? Ich bin mit dem Auto über eine Stange + verkehrsschild gefahren dachte mir nichts dabei und bin weiter gefahren. Wollte die Situation mit meinen Eltern reden und nach Rat fragen doch die waren in dem Zeitpunkt im Urlaub.
Nun ist mir bewusst das ich es melden hätte müsste.
Was für eine Strafe würde auf mich zukommen ?
Burak meint
27. Oktober 2016 at 14:15
Zu der Frage eben . Kurze Info ..
bin 18 und noch in der Probezeit
bussgeldkatalog.de meint
31. Oktober 2016 at 9:34
Hallo Burak,
unter Umständen könnte Ihr Verhalten als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gewertet werden. Eine Geld- bzw. Freiheitsstrafe ist ebenso möglich wie ein Fahrverbot oder sogar der Führerscheinentzug. Darüber hinaus kommt es zu Probezeitmaßnahmen.
bussgeldkatalog.de
Maxim meint
14. Oktober 2016 at 16:19
Hallo,
Ich habe seit ca 3 Monaten meinen Führerschein. Gestern Abend bin ich an eine Baustelle gekommen, die sehr plötzlich kam. Vor mir war ein Taxi, das die Baustelle links umfahren hat – dies war leider die Gegenspur. In diesem Moment waren dort aber keine andere Autofahrer, so dass ich dem Taxi gefolgt bin, weil ich nicht richtig aufgepasst habe. Blöderweise waren die einzig dort anwesenden Polizisten, die uns natürlich sofort angehalten haben. Der Polizist meinte ich hätte mit einem Bußgeld zu rechen, was mir angesichts der Tatsache, dass ich Geisterfahrer für knappe 15 meter war relativ komisch vorkommt. Womit habe ich tatsächlich zu rechnen?
bussgeldkatalog.de meint
17. Oktober 2016 at 9:10
Hallo Maxim,
von einem Geisterfahrer spricht man in der Regel nur von Fahrern, die bei Fahrbahnen mit getrennten Richtungsbahnen – also auf Autobahnen oder Schnellstraßen – entgegen der Fahrtrichtung fahren. Unter Umständen könnte Ihnen in Ihrem Fall ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot vorgeworfen werden. Dies würde ein Bußgeld in Höhe von 30 Euro nach sich ziehen. Warten Sie zunächst den Bußgeldbescheid ab.
bussgeldkatalog.de