Ahndung von Verkehrsverstößen in der Probezeit
Beschreibung | Auswirkung |
---|---|
A-Verstoß in der Probezeit | Probezeit verlängert sich um 2 Jahre. Weiterhin wird ein Aufbauseminar angeordnet. |
A-Verstoß während der verlängerten Probezeit | Verwarnung, die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung wird ausgesprochen. |
Zweiter A-Verstoß in der verlängerten Probezeit | Die Fahrerlaubnis wird entzogen. |
B-Verstoß in der Probezeit | Keine Folge (außer die normale Ahndung für den entsprechenden Verstoß) |
Zwei B-Verstöße | Probezeit verlängert sich um 2 Jahre. Weiterhin wird ein Aufbauseminar angeordnet. |
B-Verstoß und anschließend ein A-Verstoß | Probezeit verlängert sich um 2 Jahre. Weiterhin wird ein Aufbauseminar angeordnet. |
In der verlängerten Probezeit zwei B-Verstöße | Verwarnung, die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung wird ausgesprochen. |
Bei noch zwei weiteren B-Verstößen | Die Fahrerlaubnis wird entzogen. |
Bußgeldrechner für Verstöße in der Probezeit
Wenn Sie in Erfahrung bringen möchten, welche Verstöße Ihre Fahrerlaubnis auf Probe verlängern würden, dann können Sie hierzu unseren Bußgeldrechner nutzen. Klicken Sie sich einfach durch die verschiedenen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten und erhalten Sie einen Überblick darüber, welche Tatbestände unter Umständen zu einer Verlängerung Ihrer Probezeit führen würden.
Kurz & knapp: Probezeit
Fahranfänger in der Probezeit müssen neben den Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog noch mit weiteren Konsequenzen rechnen, wenn sie gegen die Verkehrsregeln verstoßen.
Allgemein werden Zuwiderhandlungen in der Probezeit in A-Verstöße (schwerwiegende Regelmissachtungen) und B-Verstöße (weniger schwerwiegende Regelmissachtungen) eingeteilt.
Ein Verstoß der Kategorie A oder zwei der Kategorie B ziehen eine Verlängerung der Probezeit von zwei auf insgesamt vier Jahre sowie die Anordnung eines Aufbauseminars nach sich.
Übersicht zu speziellen Themen rund um die Probezeit:
A- und B-Verstöße – die wichtigsten Infos im Video
Probezeit für den Führerschein: Eine lästige Zeit für Fahranfänger
Inhaltsverzeichnis
Die Fahrerlaubnis auf Probe stellt für die meisten Fahranfänger nach der bestandenen Führerscheinprüfung einen nervigen Umstand dar.
Hat man sich in diesem Zeitraum einen Verstoß zuschulden kommen lassen, wie zum Beispiel Trunkenheit am Steuer, wurde man geblitzt in der Probezeit oder hat man eine sonstige schwerwiegende Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen, dann drohen neben den üblichen Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog auch ein Aufbauseminar und eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre.
Im Folgenden stellen wir Ihnen die wichtigsten Informationen zum Thema „Probezeit und Führerschein“ zusammen. Wieso ist die Probezeit sinnvoll? Zwischen welchen Arten von Verstößen wird unterschieden? Wie lange dauert die Probezeit beim Führerschein und welches Strafmaß erwartet die jungen Fahranfänger? Wann wird die Fahrerlaubnis entzogen und was ist ein schwerwiegender Verstoß? Über diese Fragen finden Sie in diesem Artikel Antworten gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) und dem Bußgeldkatalog 2024.
Fahranfänger in der Probezeit: Geht von den Fahranfängern eine größere Gefährdung aus?
Die Probezeit ist nicht dazu gedacht, den in der Regel jungen Fahrern auf die Nerven zu gehen. Wer sich nach dem Erhalt der Fahrerlaubnis hinter das Steuer setzt, der weist eine noch mangelnde Fahrerfahrung auf, kann bestimmte Risiken im Vergleich zu älteren Autofahrern schlechter einschätzen und schlechter reagieren.
Diese erhöhte Gefährdung, die von Fahranfängern ausgeht, bestätigte das bayerische Staatsministerium mit einer Statistik, wonach 23 % aller Autounfälle mit Todesfolge auf junge Fahrer zwischen 18 bis 25 Jahren zurückzuführen war. Entsprechend soll die Probezeit dieser Tendenz entgegenwirken.
Dabei gelten als die häufigsten Unfallursachen bei jungen Fahrern die Geschwindigkeitsüberschreitung, der Abstandsverstoß, Alkohol am Steuer (und Drogen) sowie die Missachtung der Vorfahrtsregel.
Führerschein 17 und die Probezeit
Gemäß dem Verkehrsrecht bzw. der StVO macht das Alter keinen Unterschied in Bezug auf die Länge der Probezeit. Sobald der Führerschein erworben wurde, beträgt die Frist der Fahrerlaubnis auf Probe einen Zeitraum von zwei Jahren. Wer beim „Führerschein mit 17“ ohne Begleitpersonen fährt, der muss mit einem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. Daneben erwarten dem Autofahrer auch ein Bußgeldbescheid in Höhe von 70 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.
Bußgeld in der Probezeit: Der Bußgeldkatalog für Anfänger
Das Strafmaß für Fahranfänger in der Probezeit richtet sich nach dem allgemeinen Bußgeldkatalog, der auch für andere Fahrzeughalter gilt. Allerdings folgen je nach Verstoß für den Fahranfänger weitere Konsequenzen
Die Probezeit-Verstöße: Einteilung in A- und B-Verstöße
Hat der Fahrer Ordnungswidrigkeiten begangen, die mit einem Bußgeld von weniger als 60 Euro geahndet wurden (und damit keine Punkte in Flensburg nach sich ziehen), haben diese keinen Einfluss auf die Probezeit und ziehen auch keine Verlängerung der Probezeit nach sich. Erst bei Delikten, die nach der StVO schwer wiegen bzw. bei wiederkehrenden Regelmissachtungen, muss mit einer Verlängerung der Probezeit gerechnet werden. Dabei gelten als schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten in der Regel diejenigen Verstöße,
- die ein Bußgeld von über 60 Euro nach sich ziehen
- bei denen der Tatumstand als Straftat gilt
Verstöße während der Probezeit, die Einfluss auf die Dauer der Probezeit haben, werden in verschiedene Kategorien eingeteilt.
- A-Verstoß in der Probezeit:
Ein Katalog-A-Verstoß gilt als ein schwerwiegender Verstoß. Hier muss der Fahranfänger bereits nach dem ersten Vergehen mit entsprechenden Maßnahmen rechnen: Die Probezeit wird um zwei weitere Jahre verlängert und die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger angeordnet. - B-Verstoß in der Probezeit:
Anders als bei einem A-Verstoß, führen erst zwei B-Verstöße zu einer entsprechenden Probezeit-Maßnahme.
Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht über verschiedene Beispiele für Probezeit-Verstöße aus der A-Kategorie, B-Kategorie und für solche, die keine Relevanz haben in Bezug auf die Verlängerung der Probezeit.
A-Verstoß | B-Verstoß | Verstoß ohne Relevanz auf Probezeit |
---|---|---|
Trunkenheit am Steuer | Termin zur Hauptuntersuchung überzogen | Überschreitung der Parkzeit an einer Parkuhr |
Fahren unter Drogeneinfluss | Fahren mit abgefahrenen Reifen | Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit mit einem PKW von nicht mehr als 15 km/h |
Unfallflucht oder unterlassene Hilfeleistung | Liegengebliebenes Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig gesichert mit Gefährdung Anderer | Vorgeschriebenen Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt |
Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h | ungesicherte Ladung | Unzulässiges Halten in “zweiter Reihe” |
Handy am Steuer benutzt | Unangeschnallte Kinder im Auto mitgenommen | Person auf dem Gepäckträger eines Fahrrads mitgenommen, die älter als 7 Jahre war |
Wenn der Fahranfänger während einer Verlängerung der Probezeit wieder auffällig wurde, entweder durch einen erneuten A-Verstoß oder durch zwei B-Verstöße, so wird neben der schriftlichen Verwarnung eine Empfehlung ausgesprochen, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Wenn trotz der Teilnahme am Aufbauseminar und der schriftlichen Verwarnung der Fahranfänger erneut eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit oder zwei B-Verstöße begeht, wird der Führerschein entzogen. Bis dieser wieder beantragt werden kann, dauert es mindestens drei Monate.
Dieter meint
23. November 2017 at 16:21
Hallo BGK-Team,
ein Arbeitskollege hat auf dem Werksgelände (nicht-öffentlicher Grund) an einem Fußgängerüberweg/Zebrasteifen einen anderen Kollegen mit dem Gabelstapler leicht verletzt (Schürfwunde/Prellung). Wegem gerufenen Notarzt/RTW kam auch die Polizei mit dazu. Muss der Fahrer (Staplerschein und Beauftragung vorhanden) mit Konsequenzen für seinen Führerschein auf Probe rechnen – welche? Vorsatz kann ausgeschlossen werden.
bussgeldkatalog.de meint
24. November 2017 at 13:59
Hallo Dieter,
die Sanktionen hängen in der Regel vom Verstoß ab, der dem Unfall zugrunde liegt. Da ein Personenschaden vorliegt, empfehlen wir Ihrem Arbeitskollegen sich an einen Anwalt zu wenden.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Sophia meint
4. Oktober 2017 at 14:26
Hallo,
habe auf Grund von magelnder Ladungssicherung und Sachschaden ein Bußgeld von 60€ und einen Punkt bekommen. Befinde mich in der Probezeit. Was kommt auf mich zu?
bussgeldkatalog.de meint
9. Oktober 2017 at 9:05
Hallo Sophia,
eine unzureichende Ladungssicherung stellt in der Probezeit in der Regel einen B-Verstoß dar.
Das Team von bussgeldkatalog.de
olli meint
2. Oktober 2017 at 20:37
Hallo…ich bin vorhin über eine rote Ampel innerorts gefahren. Ich kann nicht genau sagen,ob die Ampel mehr oder weniger als 1 Sekunde rot war. Ich bin 18 und befinde mich logischerweise noch in der Probezeit. Ich fuhr ganz normal 50 und die Ampel schaltete auf gelb und ich war mir unsicher ob ich bremsen oder fahren sollte,da ich schon relativ nah dran war. Es hat den ganzen Tag geregnet und die Straße stand unter wasser… ich dachte mir mit bremsen schaff ich s nicht mehr also fuhr ich und es blitzte…
bussgeldkatalog.de meint
4. Oktober 2017 at 12:55
Hallo olli,
was genau ist Ihre Frage?
Das Team von bussgeldkatalog.de
lucas meint
2. Oktober 2017 at 20:35
Hallo…ich bin vorhin über eine rote Ampel innerorts gefahren. Ich kann nicht genau sagen,ob die Ampel mehr oder weniger als 1 Sekunde rot war. Ich bin 18 und befinde mich logischerweise noch in der Probezeit. Ich fuhr ganz normal 50 und die Ampel schaltete auf gelb und ich war mir unsicher ob ich bremsen oder fahren sollte,da ich schon relativ nah dran war. Es hat den ganzen Tag geregnet und die Straße stand unter wasser… ich dachte mir mit bremsen schaff ich s nicht mehr also fuhr ich und es blitzte…
bussgeldkatalog.de meint
4. Oktober 2017 at 12:54
Hallo lucas,
was genau ist Ihre Frage?
Das Team von bussgeldkatalog.de
Albert meint
30. September 2017 at 16:25
Hallo,
Ich bin noch in der Probezeit und wurde mit 68 km/h in einer 50 Zone Geblitzt,
auf was kann ich mich vorbereiten.
danke,mfg
bussgeldkatalog.de meint
4. Oktober 2017 at 12:36
Hallo Albert,
in der Regel fällt dafür eine Geldbuße von 35 Euro plus Bearbeitungsgebühr an – abgesehen davon sollten Sie nichts zu befürchten haben.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Turgut meint
13. September 2017 at 8:59
Hallo wurde in der verlängerten probezeit mit 83 statt 50 gelasert ubd dazu 1 woche später mit handy erwischt was erwartet mich
bussgeldkatalog.de meint
4. Oktober 2017 at 9:22
Hallo Turgut,
bei Ihrer Geschwindigkeitsüberschreitung handelt es sich um einen zweiten A-Verstoß. Das bedeutet, dass Sie neben Punkten, einem hohen Bußgeld und einem eventuellen Fahrverbot eine offizielle Verwarnung und die Empfehlung der Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung erhalten werden – diese ist jedoch nicht verpflichtend. Das unerlaubte Benutzen des Handys ist ein B-Verstoß, welcher in der Regel mit 60 Euro Bußgeld und einem Punkt sanktioniert wird.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Rabia meint
9. September 2017 at 11:15
Hallo,
Ich bin noch in der Probezeit und habe 3 A Verstöße begannen. Alle sind hintereinander passiert bevor ich eine Verwarnung schon bekommen habe. Also als ich ein Brief bekommen habe, sind alle Verstöße schon passiert.
Mit was muss ich jetzt rechnen wenn der Führerschein mir entzogen wird? Wann bekomme ich einen neuen?
bussgeldkatalog.de meint
11. September 2017 at 12:26
Hallo Rabia,
bei dem dritten A-Verstoß wird Ihnen unmittelbar die Fahrerlaubnis entzogen, plus einer Sperre von mehreren Monaten. Außerdem erhalten Sie Bußgelder und eventuelle Punkte für Ihre Verstöße. Nach Ablauf dieser Sperre können Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde einen neuen Führerschein beantragen. Je nachdem, um was für Verstöße es sich handelt, müssen Sie hierfür unter Umständen eine bestandene MPU oder ähnliches vorweisen können.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Daniel meint
9. September 2017 at 11:13
ich bin in der probezeit 2x mit überhöhter geschwindigkeit erwischt worden beide male über 21 km/h einmal mit dem handy erwischt worden womit muss ich rechnen soweit ich nachgelesen hab sind das 2 a verstöße und ein b verstoß und da ein b verstoß nur 0,5 a verstöße sind hab ich somit 2,5 verstöße und muss nicht mit dem entzug der fahrerlaubnis rechnen oder? ich bin arbeiter und somit auf meine erlaubnis abgewiesen…
bussgeldkatalog.de meint
11. September 2017 at 12:23
Hallo Daniel,
Sie haben Recht, bei zwei A-Verstößen und einem B-Verstoß sollte noch keine Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgen. Bei einem zweiten A-Verstoß wird Ihnen jedoch eine Verwarnung ausgesprochen und die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen, diese ist jedoch freiwillig. Kassieren Sie noch einen A-Verstoß, würde Ihnen direkt die Fahrerlaubnis entzogen werden.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Daniel A meint
14. September 2017 at 11:41
wird die fahrerlaubnis dann auch mit sperre entzogen oder nur entzogen für monate
bussgeldkatalog.de meint
4. Oktober 2017 at 10:24
Hallo Daniel,
wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen, dann ist das kein bloßes Fahrverbot, welches abgesessen wird. Der Entzug der Fahrerlaubnis bedeutet, dass Sie die Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde neu beantragen müssen. Solange Sie das nicht tun, dürfen Sie auch keine Fahrzeuge führen. Ja, meist wird auch eine Sperre verhangen, bevor Sie einen neuen Antrag stellen dürfen.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Moritz meint
29. August 2017 at 19:25
Heii ich würde in einer Umweltzone geblitzt. Da ich nicht wusste, dass ich eine Umwelt Zone durchfahre hab ich keine Plakette an meinem PKW gehabt. Ich mache mir, Gedanken ob neben den 80 Euro Strafe, die dieser Verstoß mit sich bringen auch schlimmer Konsequenzen wie die Verlängerung der Probezeit auf mich zu kommen könnten. Dieses Vergehen finde ich auch in keiner A / B Einteilung
Liebe Grüße
bussgeldkatalog.de meint
4. September 2017 at 10:03
Hallo Moritz,
tatsächlich zählt das Fahren ohne eine Umweltplakette in der Probezeit zu den B-Verstößen, also den weniger schweren Delikten. Neben den 80 Euro sollten Sie also keine weiteren Sanktionen zu befürchten haben.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Nina meint
21. August 2017 at 7:55
Hallo
Ich habe mal eine allgemein frage für einen freund…alles während der probezeit….
1.Verstoß Alkohol
2.Verstoß Alkohol mit mpu ( wurde draußen gelernt)
3. Verstoß mit 160 auf der Autobahn bei erlaubten 100
Was passiert nun ? Erneute mpu da anderes delikt?oder wird die fahrerlaubnis entzogen ? Wenn ja kann man den führerschein wieder neu beantragen ? Muss man den komplett neu von vorne machen ?
bussgeldkatalog.de meint
21. August 2017 at 9:45
Hallo Nina,
das Fahren unter Alkoholeinfluss und Geschwindigkeitsüberschreitungen von über 21 km/h gelten in der Probezeit als A-Verstöße. Bei einem dritten A-Verstoß wird automatisch die Fahrerlaubnis entzogen – das ist nicht wie ein Fahrverbot, bei welchem der Führerschein lediglich gesperrt ist, sonder der Führerschein muss neu beantragt werden. Da es sich um den dritten A-Verstoß Ihres Freundes handelt, ist mit eben jener Entziehung der Fahrerlaubnis fest zu rechnen.
Möchte der Freund den Führerschein wieder erlangen, dann muss er ihn bei der Fahrerlaubnisbehörde inkl. aller Unterlagen (biometrisches Bild etc.) neu beantragen. Man muss nicht das komplette Fahrschulprogramm noch einmal durchlaufen. Er wird den Führerschein jedoch nicht umgehend wieder beantragen können, sondern erst einmal eine Sperrzeit abwarten müssen.
Für die Geschwindigkeitsüberschreitung Ihres Freundes ist in der Regel ein Bußgeld von 240 Euro und zwei Punkte in Flensburg fällig. Eine MPU wird zwar eher bei Drogen – und Alkoholdelikten verhangen; da hier jedoch eine wiederholte Auffälligkeit vorliegt, ist sie nicht auszuschließen.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Enis meint
7. Juli 2017 at 14:51
Hallo,
ich habe schon 2 jahre probezeit bekommen und musste schonmal ein aufbauseminar machen. jetzt wurde ich nochmal geblitzt mit dem wagen meiner eltern das auf meine mama zugelassen ist, jedoch habe ich jetzt ein brief bekommen worafuf steht, das sie alle angaben von mir angeben müsse. was passiert wenn sie meine angaben abgibt, was würde ich nochmal für eine strafe bekommen wenn ich innerorts 30’er zone mit 62 geblitzt worden bin und 3 kmh toleranzabzug heisst also 59 kmh alsooo 29 kmh zu viel das sind mehr wie 21 kmh. was bekomme ich nochmals für eine strafe oder wird das nur eine geldstrafe werden etc. können sie mir bitte helfen…
bussgeldkatalog.de meint
10. Juli 2017 at 9:50
Hallo Enis,
das Schreiben, das Sie erhalten haben, ist ein sogenannter Anhörungsbogen. Dieser wird in der Regel vor dem Bußgeldbescheid verschickt, in welchem das von Ihnen zu zahlende Bußgeld und das Blitzerfoto enthalten ist. Dieser Anhörungsbogen muss innerhalb einer Woche zurück geschickt werden; Angaben zu Ihrer Person (Name, Geburtsdatum etc.) sind Pflicht, jedoch müssen Sie sich nicht zum Tathergang äußern. Es ist mit einer Geldbuße und Punkten zu rechnen: innerorts bei erlaubten 30 km/h und gefahrenen 62 km/h sind dies voraussichtlich 100 Euro und 1 Punkt. Geschwindigkeitsüberschreitungen sind zudem A-Verstöße; da dies bereits der zweite A-Verstoß ist, wird zudem eine Verwarnung ausgesprochen und die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen. Bei einem dritten A-Verstoß erfolgt die Entziehung der Fahrerlaubnis.
bussgeldkatalog.de
Cem meint
1. August 2017 at 22:38
Hallo ,
ich habe meine Probezeit schon verlängert bekommen gehabt und ein Aufbauseminar absolviert und einen Punkt auch noch glaube ich gekriegt wegen Unfallflucht.
Nun wurde ich eben geblitzt innerorts mit ca. 94-96 km/h in einer 50er Zone. Das ärgerliche ist das ich morgen den 2.8 aus der Probezeit raus wäre. Habe ansonsten nur kleine Ordnungswidrigkeiten also z.b 10-15 km/h zu viel oder so.
So wie ich das verstanden habe, habe ich erst einen A – Verstoß mit der Unfallflucht, anschließend Aufbauseminar gemacht und Probezeit verlängert und dann wieder einen A- Verstoß begangen.
Lautet das, das mir nur eine Verwarnung und eine Empfehlung zur Psychologischen …. droht ? Punkte bei knapp 42 km/h zu viel brauche ich nicht zu befürchten ?
Wie viel Punkte darf man in der Probezeit haben ?
Können Sie mir bitte behilflich sein, kann ansonsten nicht mit so einemGewissen schlafen.
Mfg Cem
bussgeldkatalog.de meint
7. August 2017 at 10:07
Hallo Cem,
für den erneuten A-Verstoß erhalten Sie die Empfehlung für ein verkehrspsychologisches Gutachten. Des Weiteren sieht der Bußgeldkatalog folgende Sanktionen vor: 2 Punkte in Flensburg, 200 Euro Bußgeld und ein Fahrverbot von einem Monat. Es gibt keine maximale Anzahl an Punkten in der Probezeit.
bussgeldkatalog.de
Ciobanu c meint
29. Juni 2017 at 7:33
Halo
Ich habe eine Frage .ich bin in Probezeit und ich bin geblitzt in eine 80 Zone mit 120km vas kommt für mich? Muss ich eine Test machen? Viele Dank
Das ist pasiert in Autobahn
bussgeldkatalog.de meint
3. Juli 2017 at 9:58
Hallo Ciobanu c,
Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Probezeit sind A- Verstöße. Insofern es sich um den ersten A- Verstoß handelt, zieht dies – neben Punkten und einem Bußgeldbescheid – eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach sich. Bei erlaubten 80 km/h und gefahrenen 120 km/h sind dies in der Regel ein Punkt und 120 Euro.
bussgeldkatalog.de
Justin meint
26. Juni 2017 at 11:52
Hallo,
Ich bin in der verlängerten Probezeit mit 89 km/H innerorts in einer 50er Zone erwischt worden. (Beruflich) was kommt auf mich zu? Habe allerdings schon mal ein schreiben bekommen um Punkte abbauen zu können. Gruß, Justin
bussgeldkatalog.de meint
26. Juni 2017 at 14:55
Hallo Justin,
eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h zählt als A-Verstoß. In der Regel bedeutet dies innerorts ein Bußgeld von 80 Euro und einen Punkt. Der erste A-Verstoß in einer verlängerten Probezeit zieht zudem eine zusätzliche Verwarnung und eine Teilnahmeempfehlung an einer verkehrspsychologischer Beratung nach sich.
bussgeldkatalog.de
chris meint
24. Juni 2017 at 18:35
Hallo,
ich hatte mit 18 einen autounfall und daraufhin eine Probezeitverlängerung inkl. Aufbauseminar. Wurde dann 39 kmh zu schnell auf der Autobahn geblitzt und habe eine Verwarnung erhalten. Wurde jetzt nochmal mit 21 kmh zu schnell geblitzt und meine Probezeit endet erst in einem Monat. Was steht mir jetzt bevor?
bussgeldkatalog.de meint
26. Juni 2017 at 9:11
Hallo Chris,
beim dritten A-Verstoß in der Probezeit folgt in der Regel der Führerscheinentzug.
bussgeldkatalog.de
Jessica meint
22. Juni 2017 at 15:07
Hallo zusammen,
Ich bin letzten Jahr in September über Rot gefahren. Daher musste ich zu einem Aufbauseminar gehen. Jetzt sind mir innerhalb kürzester zwei neue Sachen passiert… ich bin bei einer 70 Zone innerorts 22kmh zu schnell gewesen, daraufhin bin ich in einer 100 Zone außerorts 40 km/h zu schnell gewesen und geblitzt wurden. Ich denke jetzt bekomme ich auf jeden Fall ein Führerscheinentzug. Ich möchte gerne wissen für wie lange ich den Führerschein verliere und wie viel ich an Bußgeld zahlen muss?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
bussgeldkatalog.de meint
26. Juni 2017 at 10:11
Hallo Jessica,
Rotlichtverstöße und Geschwindigkeitsüberschreitungen zählen zu der Kategorie A-Verstöße, bei drei A-Verstößen folgt in der Regel die Entziehung der Fahrerlaubnis. Laut aktuellem Bußgeldkatalog kosten innerorts 22 km/h zu viel 80 Euro, außerorts 40 km/h zu viel 120 Euro.
bussgeldkatalog.de
Dominik meint
20. Juni 2017 at 18:46
Hallo,
Ich war eben in Frankreich unterwegs und wurde innerorts mit 72 km/h bei erlaubten 50 mit einer Laserpistole gemessen. Für mich wirkte der Streckenabschnitt wie ganz normale Landstraße. Nach Abzug der 5 km/h Toleranz bleibt jetzt wohl, sofern ich innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zahle, eine Strafe i.H.v. 90€. Ich bin noch ziemlich genau 1 Monat in der Probezeit. Hat dieser hohe Betrag Auswirkungen auf meine Probezeit? Relevant dürfte ja eigentlich, verglichen mit Deutschland, nur die überschrittene Geschwindigkeit sein und nicht der Betrag, oder? Folglich müsste ich keine weiteren Konsequenzen fürchten, trotz der Regelung mit dem Überschreiten des Betrages von 60€ während der Probezeit, ist das so korrekt?
MfG Dominik
bussgeldkatalog.de meint
26. Juni 2017 at 11:03
Hallo Dominik,
eine Geschwindigkeitsüberschreitung zählt in Deutschland zu Verstößen der Kategorie A. Dabei sind die zu viel gefahrenen km/h entscheidend und nicht das Bußgeld, mit denen diese belegt sind. Ein A-Verstoß in der Probezeit wird in der Regel mit einer Probezeitverlängerung um weitere 2 Jahre und einem Aufbauseminar geahndet.
bussgeldkatalog.de
Dominik meint
27. Juni 2017 at 18:58
Hallo,
Aber dann dürfte mir ja trotzdem keine Verlängerung oder gar ein Aufbauseminar drohen. Die Überschreitung betrug 22 km/h. Der französische Polizist meinte, es gingen 5 km/h ab, folglich wäre es eine Überschreitung von 17 km/h. Und selbst bei Abzug der in Deutschland üblichen Toleranz von 3 km/h wäre die Überschreitung mit 19 km/h im Bußgeldbereich von 35€.
Oder liege ich da falsch??
MfG Dominik
bussgeldkatalog.de meint
3. Juli 2017 at 10:44
Hallo Dominik,
nein, droht es nicht, da sich die Geschwindigkeitsüberschreitung in Frankreich ereignet hat und dies in Deutschland keine Auswirkung hat. Wie hoch jedoch das Bußgeld ausfällt, hat das französische Verkehrsrecht zu entscheiden.
bussgeldkatalog.de
sel meint
14. Juni 2017 at 14:54
Hallo,
ich habe seit ein paar Monaten mein Führerschein und habe 3 Straffzettel für falsch parken bekommen, der erste war 10€ Verwarnungsgeld, der zweite war in Holland in Höhe von 60€ und der dritte wieder Verwarnungsgeld in Höhe von 15€.
Muss ich mit Konsequenzen rechnen?
bussgeldkatalog.de meint
19. Juni 2017 at 9:37
Hallo sel,
neben den Bußgeldern sind keine weiteren Konsequenzen zu befürchten.
bussgeldkatalog.de
Mustafa meint
8. Juni 2017 at 1:10
Hallo momentan fahre ich das auto von meinem vater das natürlich auf ihn angemeldet ist der auspuff viel zu laut und ist nich eingetragen ich bin mir sicher dass es lauter als erlaubt ist ich habe angst das mich die Polizei anhält und den wagen still legt was kommt auf micj zu ich bin in der probezeit und sie wurde schon verlängert krieg ich den ganzen mist ab oder der Fahrzeughalter
bussgeldkatalog.de meint
14. Juni 2017 at 13:15
Hallo Mustafa,
ist die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erloschen, fällt ein Bußgeld von 50 Euro an. Hierbei handelt es sich um einen Verstoß, der keine Auswirkungen auf die Probezeit hat.
bussgeldkatalog.de
Matthias meint
14. Mai 2017 at 11:51
Ich habe die vorfahrt genommen es kam zu einem unfall ohne personenschaden
ich bin in der probezeit womit muss ich rechnen
bussgeldkatalog.de meint
15. Mai 2017 at 9:14
Hallo Matthias,
dabei handelt es sich grundsätzlich um einen A-Verstoß. Es wird bei einer Sachbeschädigung ein Bußgeld von 120 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig. Zudem müssen Sie mit einem Aufbauseminar und einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre rechnen.
bussgeldkatalog.de
Artur meint
28. Mai 2017 at 20:08
Ich habe eine frage:bin in der Probezeit und wurde jetzt zum 5 mal geblitzt 3 mal in der 50er zone jeweils gezahlt 15€ und einmal 30er zone und gezahlt 15€ und jetzt vor kurzem wieder in der 30er zone und gefahren dabei 50km.was kommt auf mich zu also was erwartet mich bei 5mal geblitzt worden sein innerhalb 2 Jahren probezeit
bussgeldkatalog.de meint
31. Mai 2017 at 8:53
Hallo Artur,
stellt die Behörde Beharrlichkeit bei Ihnen fest, kann auch bei mehreren geringfügigen Geschwindigkeitsüberschreitungen eine höhere Strafe angesetzt werden. Dies liegt jedoch im Ermessen der Behörde. Waren Sie im letzten Fall mindestens 21 km/h zu schnell, wird die Probezeit auf jeden Fall verlängert und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen.
bussgeldkatalog.de
Hakan meint
10. Januar 2018 at 1:15
Hallo Matthias,
Wollte dich kurz fragen was am ende bei dir rauskam. Weil das gleiche ist heute bei mir auch passiert und habe solche angst das mein führerschein weggenommen wird.
Benjamin meint
14. April 2017 at 12:55
Hallo,
Ich bin vor kurzem mit 34 km/h außerorts zu schnell geblitzt worden und besuche demnachst ein aufbauseminar. Jedoch würde ich jetzt wieder außerorts mit ca 19 km/h zu schnell geblitzt. Womit muss ich jetzt rechnen?
bussgeldkatalog.de meint
19. April 2017 at 11:51
Hallo Benjamin,
bis zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h drohen in der Regel keine probezeitrelevanten Maßnahmen. Ihnen droht daher ein Bußgeld von 30 Euro.
bussgeldkatalog.de
Eric meint
12. April 2017 at 7:49
Guten Tag.
Folgendes Problem:
In den ersten zwei Jahren Probezeit wurde ich zwei mal erwischt. (Geblitzt und Gelasert, innerhalb von 3 Monaten mit jeweils über 21km/h). Aufbauseminar gemacht und Probezeitverlängerung bekommen. Kann mich aber nicht an ein schreiben zur Verkehrspsychologischen Beratung erinnern. Habe auch keine Unterlagen mehr dazu.
Vor 2 Wochen wurde ich wieder geblitzt weil Schild nicht gesehen auf Autobahn. 27km/h zu schnell. Wäre ja wieder ein A-Verstoß.
;Meine Frage: Wie werden die ersten beiden Verstoße geahndet? Zählt nun der „3. Verstoß“ schon als solcher und droht damit der Entzug der Fahrerlaubnis oder erst als 2. Verstoß? (Die anderen beiden lagen ja vor dem Aufbauseminar? Oder droht der Fahrerlaubnisentzug erst nach dem 2. A-Verstoß in der Verlängerten Probezeit?
Mit freundlichen Grüßen, Eric
bussgeldkatalog.de meint
19. April 2017 at 12:05
Hallo Eric,
da die beiden ersten Verstöße vor dem Aufbauseminar stattfanden, sollte die neueste Geschwindigkeitsüberschreitung in der Tat als 2. Verstoß gelten.
bussgeldkatalog.de
Michael meint
9. April 2017 at 9:56
Hallo,
Womit muss ich Rechnen wenn ich ohne eingetragene Felgen+Reifen gefahren bin ?
Es wurde niemand gefährdet, zudem habe ich sie Samstag abends montiert und wollte Montag zum TÜV und eintragen lassen (Termine gibts bei uns keine)
Womit muss ich rechnen ? Bin noch in der Probezeit
bussgeldkatalog.de meint
10. April 2017 at 9:23
Hallo Michael,
in diesem Fall werden 50 Euro Verwarngeld fällig. Sollte allerdings ein Unfall passieren, könnte Ihr Versicherer Ihnen den Versicherungsschutz entziehen. Für die Probezeit hat dies zunächst keine Auswirkungen.
bussgeldkatalog.de
mina meint
8. April 2017 at 10:19
Hallo,
ich bin in der Probezeit noch ,ich bin mit 79 km/h zu viel geblitzt worden Innerorts 50 km was bekomme ich von strafe.
Danke
bussgeldkatalog.de meint
10. April 2017 at 9:26
Hallo Mina,
es droht ein Bußgeld von 100 Euro und ein Punkt in Flensburg. Ihre Probezeit wird um zwei Jahre verlängert und Sie werden aufgefordert an einem Aufbauseminar teilzunehmen.
bussgeldkatalog.de
Julia meint
29. März 2017 at 16:33
Hallo,
ein guter Freund vob mir ist als „kraftfahrzeugführer“ mit einem Kind ohne jede Sicherung gefahren. Er ist noch in der Probezeit und muss jetzt 60€ zahlen und bekommt einen Punkt. Heißt das, dass er jetzt seinen Führerschein abgeben muss? Also weil er einen Punkt in Flensburg bekommen hat?
bussgeldkatalog.de meint
3. April 2017 at 9:59
Hallo Julia,
nein, bei einem Punkt in Flensburg droht kein Fahrerlaubnisentzug. Zudem handelt es sich bei dieser Ordnungswidrigkeit nur um einen B-Verstoß, der erst bei einem weiteren einen Einfluss auf die Probezeit hat.
bussgeldkatalog.de
Florian meint
28. März 2017 at 16:29
Hallo ich bin noch in der Probezeit und bin leider Wiederholungstäter bei der Abtandsmessung. Diesmal haben sie mich mit 145 km\h auf der Autobahn erwischt. Genauen Abstand habe ich nicht, was erwartet mich da Führerschein Entzug ? Wenn ja, wie lange dauert es den Führerschein wieder zu beantragen? LG Florian.
bussgeldkatalog.de meint
3. April 2017 at 10:09
Hallo Florian,
waren Sie am besten den Bußgeldbescheid ab. Ohne eine genaue Angabe des Abstands können wir nicht bestimmen, wie hoch Ihre Strafe sein wird. Ob Sie als Wiederholungstäter eingestuft werden, entscheidet die Behörde im Einzelfall. Ein Führerscheinentzug könnte durchaus drohen. Dieser beträgt mindestens sechs Monate. Wenn Sie diesen neu beantragen müssen, muss mit einigen Wochen Wartezeit gerechnet werden.
bussgeldkatalog.de