Ahndung von Verkehrsverstößen in der Probezeit
Beschreibung | Auswirkung |
---|---|
A-Verstoß in der Probezeit | Probezeit verlängert sich um 2 Jahre. Weiterhin wird ein Aufbauseminar angeordnet. |
A-Verstoß während der verlängerten Probezeit | Verwarnung, die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung wird ausgesprochen. |
Zweiter A-Verstoß in der verlängerten Probezeit | Die Fahrerlaubnis wird entzogen. |
B-Verstoß in der Probezeit | Keine Folge (außer die normale Ahndung für den entsprechenden Verstoß) |
Zwei B-Verstöße | Probezeit verlängert sich um 2 Jahre. Weiterhin wird ein Aufbauseminar angeordnet. |
B-Verstoß und anschließend ein A-Verstoß | Probezeit verlängert sich um 2 Jahre. Weiterhin wird ein Aufbauseminar angeordnet. |
In der verlängerten Probezeit zwei B-Verstöße | Verwarnung, die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung wird ausgesprochen. |
Bei noch zwei weiteren B-Verstößen | Die Fahrerlaubnis wird entzogen. |
Bußgeldrechner für Verstöße in der Probezeit
Wenn Sie in Erfahrung bringen möchten, welche Verstöße Ihre Fahrerlaubnis auf Probe verlängern würden, dann können Sie hierzu unseren Bußgeldrechner nutzen. Klicken Sie sich einfach durch die verschiedenen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten und erhalten Sie einen Überblick darüber, welche Tatbestände unter Umständen zu einer Verlängerung Ihrer Probezeit führen würden.
Kurz & knapp: Probezeit
Fahranfänger in der Probezeit müssen neben den Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog noch mit weiteren Konsequenzen rechnen, wenn sie gegen die Verkehrsregeln verstoßen.
Allgemein werden Zuwiderhandlungen in der Probezeit in A-Verstöße (schwerwiegende Regelmissachtungen) und B-Verstöße (weniger schwerwiegende Regelmissachtungen) eingeteilt.
Ein Verstoß der Kategorie A oder zwei der Kategorie B ziehen eine Verlängerung der Probezeit von zwei auf insgesamt vier Jahre sowie die Anordnung eines Aufbauseminars nach sich.
Übersicht zu speziellen Themen rund um die Probezeit:
A- und B-Verstöße – die wichtigsten Infos im Video
Probezeit für den Führerschein: Eine lästige Zeit für Fahranfänger
Inhaltsverzeichnis
Die Fahrerlaubnis auf Probe stellt für die meisten Fahranfänger nach der bestandenen Führerscheinprüfung einen nervigen Umstand dar.
Hat man sich in diesem Zeitraum einen Verstoß zuschulden kommen lassen, wie zum Beispiel Trunkenheit am Steuer, wurde man geblitzt in der Probezeit oder hat man eine sonstige schwerwiegende Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen, dann drohen neben den üblichen Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog auch ein Aufbauseminar und eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre.
Im Folgenden stellen wir Ihnen die wichtigsten Informationen zum Thema „Probezeit und Führerschein“ zusammen. Wieso ist die Probezeit sinnvoll? Zwischen welchen Arten von Verstößen wird unterschieden? Wie lange dauert die Probezeit beim Führerschein und welches Strafmaß erwartet die jungen Fahranfänger? Wann wird die Fahrerlaubnis entzogen und was ist ein schwerwiegender Verstoß? Über diese Fragen finden Sie in diesem Artikel Antworten gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) und dem Bußgeldkatalog 2024.
Fahranfänger in der Probezeit: Geht von den Fahranfängern eine größere Gefährdung aus?
Die Probezeit ist nicht dazu gedacht, den in der Regel jungen Fahrern auf die Nerven zu gehen. Wer sich nach dem Erhalt der Fahrerlaubnis hinter das Steuer setzt, der weist eine noch mangelnde Fahrerfahrung auf, kann bestimmte Risiken im Vergleich zu älteren Autofahrern schlechter einschätzen und schlechter reagieren.
Diese erhöhte Gefährdung, die von Fahranfängern ausgeht, bestätigte das bayerische Staatsministerium mit einer Statistik, wonach 23 % aller Autounfälle mit Todesfolge auf junge Fahrer zwischen 18 bis 25 Jahren zurückzuführen war. Entsprechend soll die Probezeit dieser Tendenz entgegenwirken.
Dabei gelten als die häufigsten Unfallursachen bei jungen Fahrern die Geschwindigkeitsüberschreitung, der Abstandsverstoß, Alkohol am Steuer (und Drogen) sowie die Missachtung der Vorfahrtsregel.
Führerschein 17 und die Probezeit
Gemäß dem Verkehrsrecht bzw. der StVO macht das Alter keinen Unterschied in Bezug auf die Länge der Probezeit. Sobald der Führerschein erworben wurde, beträgt die Frist der Fahrerlaubnis auf Probe einen Zeitraum von zwei Jahren. Wer beim „Führerschein mit 17“ ohne Begleitpersonen fährt, der muss mit einem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. Daneben erwarten dem Autofahrer auch ein Bußgeldbescheid in Höhe von 70 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.
Bußgeld in der Probezeit: Der Bußgeldkatalog für Anfänger
Das Strafmaß für Fahranfänger in der Probezeit richtet sich nach dem allgemeinen Bußgeldkatalog, der auch für andere Fahrzeughalter gilt. Allerdings folgen je nach Verstoß für den Fahranfänger weitere Konsequenzen
Die Probezeit-Verstöße: Einteilung in A- und B-Verstöße
Hat der Fahrer Ordnungswidrigkeiten begangen, die mit einem Bußgeld von weniger als 60 Euro geahndet wurden (und damit keine Punkte in Flensburg nach sich ziehen), haben diese keinen Einfluss auf die Probezeit und ziehen auch keine Verlängerung der Probezeit nach sich. Erst bei Delikten, die nach der StVO schwer wiegen bzw. bei wiederkehrenden Regelmissachtungen, muss mit einer Verlängerung der Probezeit gerechnet werden. Dabei gelten als schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten in der Regel diejenigen Verstöße,
- die ein Bußgeld von über 60 Euro nach sich ziehen
- bei denen der Tatumstand als Straftat gilt
Verstöße während der Probezeit, die Einfluss auf die Dauer der Probezeit haben, werden in verschiedene Kategorien eingeteilt.
- A-Verstoß in der Probezeit:
Ein Katalog-A-Verstoß gilt als ein schwerwiegender Verstoß. Hier muss der Fahranfänger bereits nach dem ersten Vergehen mit entsprechenden Maßnahmen rechnen: Die Probezeit wird um zwei weitere Jahre verlängert und die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger angeordnet. - B-Verstoß in der Probezeit:
Anders als bei einem A-Verstoß, führen erst zwei B-Verstöße zu einer entsprechenden Probezeit-Maßnahme.
Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht über verschiedene Beispiele für Probezeit-Verstöße aus der A-Kategorie, B-Kategorie und für solche, die keine Relevanz haben in Bezug auf die Verlängerung der Probezeit.
A-Verstoß | B-Verstoß | Verstoß ohne Relevanz auf Probezeit |
---|---|---|
Trunkenheit am Steuer | Termin zur Hauptuntersuchung überzogen | Überschreitung der Parkzeit an einer Parkuhr |
Fahren unter Drogeneinfluss | Fahren mit abgefahrenen Reifen | Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit mit einem PKW von nicht mehr als 15 km/h |
Unfallflucht oder unterlassene Hilfeleistung | Liegengebliebenes Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig gesichert mit Gefährdung Anderer | Vorgeschriebenen Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt |
Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h | ungesicherte Ladung | Unzulässiges Halten in “zweiter Reihe” |
Handy am Steuer benutzt | Unangeschnallte Kinder im Auto mitgenommen | Person auf dem Gepäckträger eines Fahrrads mitgenommen, die älter als 7 Jahre war |
Wenn der Fahranfänger während einer Verlängerung der Probezeit wieder auffällig wurde, entweder durch einen erneuten A-Verstoß oder durch zwei B-Verstöße, so wird neben der schriftlichen Verwarnung eine Empfehlung ausgesprochen, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Wenn trotz der Teilnahme am Aufbauseminar und der schriftlichen Verwarnung der Fahranfänger erneut eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit oder zwei B-Verstöße begeht, wird der Führerschein entzogen. Bis dieser wieder beantragt werden kann, dauert es mindestens drei Monate.
Anton meint
7. Juli 2018 at 10:14
Hallo,
Ich wollte mal nachfragen was jetzt passieren könnte und zwar wurde ich vor länger als einem Jahr gelasert und als dies noch nicht rechtskräftig war, wurde ich mit mehr als 20kmh geblitzt, habe dafür nur die Strafe bezahlt und den Punkt bekommen. Aufbauseminar wurde wegen den Laser Delikt angeordnet. Mir wurde auch gesagt das sich die Bescheide überschnitten haben und deshalb nichts weiter droht. Jetzt wurde ich jedoch nochmal mit mehr als 21kmh geblitzt, also 23kmh.. jetzt ist die Frage ob das mein 2 A Verstoß ist weil sich das eine mal überschnitten hatte oder ob es trotzdem dazu gezählt hatte und ich jetzt mein Führerschein abgeben muss ?
Mit freundlichen Grüßen
bussgeldkatalog.de meint
13. Juli 2018 at 14:07
Hallo Anton,
wenden Sie sich mit diesem Anliegen an die zuständige Behörde. Eine Einschätzung ist uns in diesem Einzelfall nicht möglich.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Murat meint
6. Juli 2018 at 13:54
hallo
Ich wurde gestern in einer Baustelle zone auf der Autobahn wo 80 km erlaubt war. Bin ich mit 140km Geblitzt worden.
Wit was muss ich rechnen zu dem muss ich sagen ich bin 35 Jahre und habe mein FS erst vor ca. Einen Monat gemacht. Davor einen Monat zuvir hab ich meine Mpu gemacht wo mir schon mit 18 verhängt wurde. Doch damals wegen Alkohol, Drogen und Aggressionen. Damals hatte ich den Schein nur 3 Monate.
Muss ich jetzt erneut mit FS. Entzug rechnen??
Mfg
Murat
bussgeldkatalog.de meint
11. Juli 2018 at 16:27
Hallo Murat,
haben Sie die Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts um 60 km/h überschritten, müssen Sie mit einem Bußgeld von 240 Euro, 2 Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von einem Monat rechnen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Ben meint
1. Juli 2018 at 22:55
Hallo,
Ich wurde dabei erwischt wie ich in eine Straße eingefahren bin an der ein weißes Schild mit Rotem Rand steht. Womit muss ich rechnen?
bussgeldkatalog.de meint
11. Juli 2018 at 17:04
Hallo Ben,
Sie sollten ein Bußgeld von 20 Euro erwarten. Probezeitmaßnahmen folgen nicht.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Deniz meint
25. Juni 2018 at 21:12
Hallo, ich wurde angehalten wegen zu hoher Geschwindigkeit, auf einer 50er Zone mit 92.
Kam ein Bußgeldbescheid das es 40km/h zu viel waren und ich 160€ und die anderen Gebühren zahlen muss dazu eben die 2 Punkte bekomme.
So ich war zu dieser Zeit knapp einem Monat vor meinem Probezeit Ende, und das Bescheid kam ca einem Monat nach meinem Ende. Es stand nix mit Probezeit Verlängerung drin? Kann ich aber noch damit rechnen?
Danke im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
Deniz
bussgeldkatalog.de meint
2. Juli 2018 at 12:59
Hallo Deniz,
für die Verlängerung der Probezeit ist in der Regel der Tattag des Verstoßes ausschlaggebend. Da dieser noch in der Probezeit lag, kann die Verlängerung noch erfolgen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Max meint
4. Juni 2018 at 12:44
Hallo,
ich hab eine Frage. Womit muss ich rechnen wenn ich Mit dem Motorrad ohne db Killer fahre? Ich fahre eine 125er und bin in der Probezeit.
bussgeldkatalog.de meint
8. Juni 2018 at 16:08
Hallo Max,
fahren Sie eine Maschine ohne dB-Killer, erlischt automatisch die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs, d.h. Sie dürfen damit nicht mehr am Verkehr teilnehmen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Bruno meint
20. Mai 2018 at 16:53
Hallo, bin in der verlängerten Probezeit mit 23km/h zu schnell innerorts (30er-Zone) geblitzt worden. Mit welchen Konsequenzen muss ich hier rechnen?
bussgeldkatalog.de meint
22. Mai 2018 at 10:49
Hallo Bruno,
eine Geschwindigkeitsüberschreitung von über 20 km/h in der Probezeit ist ein A-Verstoß. Neben den üblichen Sanktionen – in Ihrem Fall wahrscheinlich ein Punkt und 80 Euro Bußgeld plus Bearbeitungsgebühren – wird für einen zweiten A-Verstoß im Regelfall eine offizielle Verwarnung ausgesprochen und die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen, diese ist jedoch freiwillig. Bei einem dritten A-Verstoß wird umgehend die Fahrerlaubnis entzogen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Kathi meint
14. Mai 2018 at 22:25
Hallo zusammen,
unser Sohn ist noch in der Probezeit und hat beim Ausparken ein Auto beschädigt. Er ist weiter gefahren, ohne die Polizei zu informieren, allerdings wurde er dabei beobachtet. Vier Wochen später beschädigt er beim Ausparken ein weiteres Auto, hinterlässt seine Daten und fährt weiter. Mit welchen Maßnahmen muss er jetzt rechnen?
bussgeldkatalog.de meint
18. Mai 2018 at 16:05
Hallo Kathi,
Fahrerflucht gilt in der Probezeit als A-Verstoß. Hierbei droht eine Probezeitverlängerung um 2 Jahre und die Teilnahmepflicht am Aufbauseminar. Fahrerflucht ist außerdem eine Straftat. Eine Geld- oder Freiheitsstrafe, 3 Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot oder der Führerscheinentzug können hier die Folge sein.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Julija Springer meint
23. April 2018 at 1:24
Hallo.. Ich wollte mal fragen was auf mich zukommt.
Ich wurde in November 2017 geblitzt bei der Ausfahrt bei der Autobahn .. mit 31 zu viel .. folgen Probezeit verlängerung um 2 Jahre .. Und 1 Punkt ! Also aufbausieminar…. muss jetz auf die Postkarten hieß es im Gericht ! Und dann das Seminar ablägen!
Doch heute auf dem weg zur Arbeit ! Fahr ich mit einer gäschwindichkeit von 20km ungefähr und die Ampel wurde gelb ich habe es bed so geblickt war schon zu spät um anzuhalten ! Also bin ich einfach weiter gefahren in denn Moment würde ich geblitzt ob die Ampel rot würde weiß ich leider bed aber was ich weiß als ich über sie Ampel rüber bin war sie auf jeden Fall gelb … Und da waren Bahn schienen !
Ich versteh gar nicht wieso ich geblitzt wurde ?
War erwartet mich jetzt ? Ich muss ja eh wegen dem ersten Blitzer eine nachschulung machen ? Bleibt es dann dabei ?
Oder entziehen sie mein Führerschein ?
Es ist ja doppelter A verstohs wenn ich es richtig versteh ? Oder bekomm ich eine verfahrnung und Empfehlung an diesen freiwilligen Kurs teilzunehmen ?
Wäre echt dankbar für ihre Antwort mach mir echt Sorgen um mein Führerschein :(
bussgeldkatalog.de meint
27. April 2018 at 16:45
Hallo Julija,
es gibt auch Ampeln, die schon bei gelb blitzen. Ein A-Verstoß in der Probezeitverlängerung würde zu einer Verwarnung und einer Teilnahmeempfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung führen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Felix meint
3. April 2018 at 8:03
hi,
wurde mit 180 außerorts in einer 100er Zone von der Polizei aufgehalten. Der Polizist meine nach Abzug bin ich immer noch bei 160 kmh. Stimmt das? und wenn ja welche Folgen kommen auf mich zu? ist ein Einspruch sinnvoll?
bussgeldkatalog.de meint
30. April 2018 at 15:25
Hallo Felix,
es werden normalerweise drei Prozent Toleranz abgezogen.
Besprechen Sie die Aussichten eines Einspruchs mit einem Anwalt.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Annika meint
17. März 2018 at 12:42
Hallo. Ich habe einen Unfall ohne Personenschäden verursacht, da ich Vorfahrt missachtet habe (Vorfahrt achten Schild). Bin noch in der Probezeit. Was kommt da auf mich zu?
bussgeldkatalog.de meint
26. April 2018 at 14:52
Hallo Annika,
bitte wenden Sie sich bzgl. einer Einschätzung an einen Anwalt.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Tobias meint
15. März 2018 at 12:44
hallo,
meine frage:
mir wurde 03.2002 mein führerschein wegen alkohl entzogen. ich musste ein aufnauseminar machen was ich dann endlich 2015 auch gemacht habe. ich den führerschein 12.2015 wieder bekommen.
versehentlich bin ich 11.2017 über eine rote ampel gefahren die unter 1 sec rot war. dafür musste ich 130€ strafe inkl bearbeitung usw zahlen. jetz komm ich zur eigentlich frage: gestern habe ich vom strassenverkehrst einen brief erhalten indem steht das ich deswegen eine MPU machen soll und zwar bis zum 16.4.2018 also in einem monat. is das rechtens?
Mit freundlichen Grüßen Tobias
bussgeldkatalog.de meint
26. April 2018 at 14:28
Hallo Tobias,
bitte wenden Sie sich an einen Anwalt.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
R3ckt007 meint
14. März 2018 at 19:30
Was droht mir wenn ich in der Probezeit Verkehrszeichen 250 missachte
bussgeldkatalog.de meint
26. April 2018 at 14:24
Hallo R3ckt007,
in der Regel wird ein Bußgeld von 15 Euro fällig. Auf die Probezeit hat dies normalerweise keine Auswirkungen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Shynx meint
26. Februar 2018 at 21:56
Hallo zusammen,
folgende Situation:
Im Oktober 2015 bekam ich meinen Führerschein. Im November passierte mir durch Falscheinschätzung und Leichtsinn ein fataler Fehler „Rotblitzer unter 1 sec“(1. A-Verstoß) Woraufhin ich ein Aufbauseminar absolvierte, was mir eine verlängerte Probezeit um 2 Jahre bescherte. Ein Jahr später im November 2016 geriet ich auf die linke Fahrbahn und stieß mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammen (2. A-Verstoß).
Nun wurde ich vergangene Woche auf der Autobahn mit 35 Kmh zu viel geblitzt (3. A-Verstoß). Von einer Entziehung der Fahrerlaubnis gehe ich grundsätzlich schon aus (Der Prozess ist ja bekannt). Die einzige Frage, die mir aufkommt, ist die, ob nun automatisch eine Anordnung zu einer MPU folgt. Oder ob hier im Einzelfall entschieden wird.
Mit freundlichen Grüßen
bussgeldkatalog.de meint
23. April 2018 at 9:32
Hallo Shynx,
unter Umständen kann die Fahrerlaubnisbehörde vor dem erneuten Erlangen der Fahrerlaubnis eine MPU fordern. Dies ist grundsätzlich immer dann möglich, wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Kadar meint
11. Februar 2018 at 20:14
Ich habe rote Ampel gefahren und Polizei 👮 gesehen. Bin in der probezeit
bussgeldkatalog.de meint
16. April 2018 at 9:09
Halo Kadar,
ein Rotlichtverstoß in der Probezeit wird als A-Verstoß gewertet. Neben den Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog droht die Verlängerung der Probezeit auf insgesamt 4 Jahre sowie die Teilnahme an einem Aufauseminar.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Mario meint
9. Februar 2018 at 14:54
Hallo, ich wurde 3 Tage vor Ende der Probezeit angehalten, mit einem promillwert von 0,17 womit muss ich rechen?
bussgeldkatalog.de meint
16. April 2018 at 9:03
Hallo Mario,
der Tatbestand Alkohol am Steuer wird in der Probezeit als A-Verstoß gewertet und führt zur Verlängerung der Probezeit auf insgesamt 4 Jahre. Darüber hinaus wird ein spezielles Aufbauseminar angeordnet.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Alexander meint
31. Januar 2018 at 10:54
Was kommt auf mich zu wenn ich in der Probezeit erneut einen A-Verstoß begangen habe?
1. Handy am Steuer
2. Unfall —> Vorfahrt genommen, lediglich Sachschade
bussgeldkatalog.de meint
16. April 2018 at 8:30
Hallo Alexander,
ein zweiter A-Verstoß in der Probezeit zieht eine Verwarnung nach sich.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Paul H. meint
25. Januar 2018 at 20:33
Hallo,
Ich bin in der verlängerten Probezeit (Aufbauseminar schon hinter mir) und habe unglücklicher Weise einen Unfall gebaut, da ich über eine rote Ampel gefahren bin…inkl. Sachschaden bzw. Totalschaden an beiden Fahrzeugen, jedoch keinen Personenschaden.
Ich hatte gelesen, dass ich mir in der verlängerten Probezeit einen A-Verstoß noch leisten darf (Rote Ampel), jedoch weiß ich nicht, ob der Unfall ebenfalls noch geahndet wird…
Was kommt auf mich ggf. zu? MPU? Fahrerlaubnisentzug?
bussgeldkatalog.de meint
26. März 2018 at 11:04
Hallo Paul H.,
ein A-Verstoß in der verlängerten Probezeit, hat eine Verwarnung zur Folge. Außerdem wird dem Betroffenen empfohlen, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Ein zweiter A-Verstoß in der verlängerten Probezeit hat den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge.
Welche Sanktionen Ihnen bei einem Unfall in der Probezeit, in Form von Bußgeld, Punkten in Flensburg und einem etwaigen Fahrverbot drohen, hängt generell davon ab, durch welchen Verstoß der Unfall verursacht wurde. Es kann durchaus auch vorkommen, dass in Einzelfällen eine MPU angeordnet wird.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Franz meint
18. Januar 2018 at 16:04
Hallo,
ein bekannter hat auf einem öffentlichen Parkplatz versehentlich mein Auto angefahren, er ist 18,5 Jahre alt, also noch in der Probezeit. Am Auto ist das Rücklicht und die Soßstange beschädigt. Nun habe ich schon von mehreren Personen gehört das wenn wir die Polizei geholt hätten er seinen Führerschein verloren hätte (Fahrverbot)??
Kann ich aber gar nicht glauben.
bussgeldkatalog.de meint
19. März 2018 at 12:55
Hallo Franz,
in der Probezeit werden Verstöße in A- und B-Verstöße unterteilt. Wird ein A-Verstoß oder werden zwei B-Verstöße begangen, droht neben Punkten und Bußgeld die verlängerung der Probezeit auf insgesamt vier Jahre.
In der Regel droht also kein Fahrerlaubnisentzug.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Enis meint
16. Januar 2018 at 18:51
Hallo ,
Ich bin 17 Jahre alt und habe meine Theoriepruefung fuers auto bestanden. Ich bin gerade an den Fahrstunden. Ich wurde innerorts Geblitzt mit 25 zu viel. Was kommt auf mich zu. Ich habe keine vorstrafen , und keine ahnung was jetzt passiert.
bussgeldkatalog.de meint
15. März 2018 at 17:09
Hallo Enis,
das hängt ganz davon ab, ob Sie mit dem Fahrschulauto oder in einem privaten Pkw geblitzt wurden. Im Fahrschulauto dürfen Sie natürlich im Beisein des Fahrlehrers auch ohne Führerschein fahren. Ganz anders verhält es sich bei einer privaten Übungsrunde. Beim Fahren ohne Fahrerlaubnis handelt es sich um eine Straftat, die laut § 21 Absatz 1 StVG mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden kann.
bussgeldkatalog.de
Armin meint
14. Januar 2018 at 11:39
Ich bin in der Probezeit in Autobahn bei 100 kmh
ungefähr geblitzt geworden (80kmh erlaub)
Mit was muss ich rechnen? ?
bussgeldkatalog.de meint
15. Januar 2018 at 13:09
Hallo Armmin,
laut Bußgeldkatalog müssen wohl Sie mit einem Bußgeld von 30 Euro rechnen.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Samuel meint
12. Januar 2018 at 0:21
Hallo ich bin abends nachhause gekommen und habe geparkt in den moment haben die mich gesehen und sind zu mir gekommen wollten führrerschein und papiere haben danach wollten sie alkohol test und ein drogen test machen
Alkohol war nix und bei drogen test war positiv ich bin in der probezeit noch was kommt auf mir zu
Samuel meint
14. Januar 2018 at 20:16
Und noch eine frage zu d2en oben genanten Aussage solange noch keine feste Antwort da ist darf man da noch fahren oder wie ist es
bussgeldkatalog.de meint
15. Januar 2018 at 12:45
Hallo Samuel,
beim ersten Drogenverstoß gibt es neben dem Bußgeld und den Punkten einen Monat Fahrverbot.
Das Team von bussgeldkatalog.de
bussgeldkatalog.de meint
15. Januar 2018 at 12:42
Hallo Samuel,
Fahren unter Drogeneinfluss gilt als A-Verstoß. Die Folgen finden sich oben in der Tabelle.
Das Team von bussgeldkatalog.de
El leissi meint
27. April 2019 at 1:17
Hallo … mein Sohn hat seid letztes Jahr 21.09.19 seinen Führerschein auf Probe. Er war gestern mit Freunden unterwegs, hat Vorschrift mäßig geparkt. Er ist 2 Stunden mit Freunden in einem Lokal gewesen, er kam dann zurück ist mit den 2 Freunden eingestiegen und nach Hause gefahren. Alles für ihn völlig normal wie immer ohne irgendwelche Vorkommnisse. Jetzt wird ihm aber von der Polizei eine Straftat ( Fahrerflucht) vorgeworfen, weil er angeblich ein anderes Kfz was vor im Stand beim rückwärts einparken hinten rechts, bei ihm vorne links (Fahrerseite) gestreift mit etwas lack Abrieb ohne es selbst zu merken beschädigt haben soll. Er parkte hat die Spiegel noch per Hand eingeklappt und war 2 Std weg.. jetzt wird dieser als Fahrerflucht von der Polizei untersucht… obwohl er nichts bemerkt hat und mir auch Versichert hat das er nichts bemerkt oder sogar gemerkt hat ?
Vielen Dank
Samuel meint
15. Januar 2018 at 17:45
Und noch eine frage zu dehn oben genanten Aussage solange noch keine feste Antwort da ist darf man da noch fahren oder wie ist es .
bussgeldkatalog.de meint
12. März 2018 at 17:59
Hallo Samuel,
solange Sie noch in keiner Form aufgefordert wurden, ihren Führerschein abzugeben und/oder das Fahren einzustellen, dürfen Sie in der Regel weiterfahren.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Sabrina meint
27. Dezember 2017 at 13:51
Hallo, ich war heute zu erste mal geblitzt (Probezeit). Ich war Innerorts mit eine Geschwindigkeit etwas über 50 Kmh (Ortschild schon in Sicht) und habe diese ganz helle rote Blitz gesehen. Was kan jetzt passieren?
bussgeldkatalog.de meint
28. Dezember 2017 at 13:13
Hallo Sabrina,
höchstwahrscheinlich werden Sie einen Bußgeldbescheid bekommen, je nachdem kann sich Ihre Probezeit verlängern.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Dominique meint
16. Dezember 2017 at 17:10
Hallo BKG-Team,
Ich hatte gestern einen Unfall. War ein Blechschaden. Ich stand auf dem Einfädelungsstreifen auf der B6 und es war Stau. Vor dem LKW war eine Lücke so daß ich dachte ich kann da rein fahren, da der LKW auch stand. Plötzlich als ich los fuhr um mich einzufädeln, fuhr der Lkw los. Ich hatte noch gehupt aber das war leider zu spät und so bin ich in seine Seite gefahren. Die Polizei sagte ich bin schuld, da ich damit rechnen muss das der LKW Fahrer mich nicht sehen kann, was er auch zugegeben hat. Meine Probezeit wäre eigentlich am 11.01.2018 zu ende.was kommt jetzt auf mich zu? Mfg
bussgeldkatalog.de meint
20. Dezember 2017 at 12:31
Hallo Dominique,
hierbei handelt es sich um einen A-Verstoß, das heißt, Ihre Probezeit wird um zwei Jahre verlängert. Zusätzlich müssen Sie mit einem Bußgeld und Punkten in Flensburg rechnen.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Daniel meint
15. Dezember 2017 at 17:35
Guten Tag
Ich bin in der verlängerten Probezeit ( A Verstoß Abstand Autobahn) und hatte jetzt ein Unfall in einer Baustelle, ich bin dem Vordermann aufgefahren (20 bis 25 km/h).
Das Schreiben von der Polizei liegt vor. Ordnungswidrigkeiten 1 Punkt 145 € plus Bearbeitungsgebühren. „Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall.“
Ist das jetzt ein A oder B Verstoß?
Muss ich jetzt noch mit schlimmeren rechnen ?
Liebe Grüße
bussgeldkatalog.de meint
20. Dezember 2017 at 11:21
Hallo Daniel,
Sie müssen mit einer schriftliche Verwarnung rechnen. Darüber hinaus wird Ihnen empfohlen, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Burcu meint
4. Dezember 2017 at 12:56
Hallo,
Ich habe demnächst einen MPU Termin, da ich mit 8 Punkten Flensburg an meiner grenze bin. Nach erfolgreichen Absolvieren der Prüfung, wie schaut dann mein Punkte stand Flensburg aus? bleiben die 8 Punkte oder verringert sich das ? Wenn ja bis zu wie vielen Punkten?
Liebe Grüße,
Burcu
bussgeldkatalog.de meint
11. Dezember 2017 at 10:00
Hallo Burcu,
die Punkte werden gelöscht.
Das Team von bussgeldkatalog.de