Ahndung von Verkehrsverstößen in der Probezeit
Beschreibung | Auswirkung |
---|---|
A-Verstoß in der Probezeit | Probezeit verlängert sich um 2 Jahre. Weiterhin wird ein Aufbauseminar angeordnet. |
A-Verstoß während der verlängerten Probezeit | Verwarnung, die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung wird ausgesprochen. |
Zweiter A-Verstoß in der verlängerten Probezeit | Die Fahrerlaubnis wird entzogen. |
B-Verstoß in der Probezeit | Keine Folge (außer die normale Ahndung für den entsprechenden Verstoß) |
Zwei B-Verstöße | Probezeit verlängert sich um 2 Jahre. Weiterhin wird ein Aufbauseminar angeordnet. |
B-Verstoß und anschließend ein A-Verstoß | Probezeit verlängert sich um 2 Jahre. Weiterhin wird ein Aufbauseminar angeordnet. |
In der verlängerten Probezeit zwei B-Verstöße | Verwarnung, die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung wird ausgesprochen. |
Bei noch zwei weiteren B-Verstößen | Die Fahrerlaubnis wird entzogen. |
Bußgeldrechner für Verstöße in der Probezeit
Wenn Sie in Erfahrung bringen möchten, welche Verstöße Ihre Fahrerlaubnis auf Probe verlängern würden, dann können Sie hierzu unseren Bußgeldrechner nutzen. Klicken Sie sich einfach durch die verschiedenen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten und erhalten Sie einen Überblick darüber, welche Tatbestände unter Umständen zu einer Verlängerung Ihrer Probezeit führen würden.
Kurz & knapp: Probezeit
Fahranfänger in der Probezeit müssen neben den Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog noch mit weiteren Konsequenzen rechnen, wenn sie gegen die Verkehrsregeln verstoßen.
Allgemein werden Zuwiderhandlungen in der Probezeit in A-Verstöße (schwerwiegende Regelmissachtungen) und B-Verstöße (weniger schwerwiegende Regelmissachtungen) eingeteilt.
Ein Verstoß der Kategorie A oder zwei der Kategorie B ziehen eine Verlängerung der Probezeit von zwei auf insgesamt vier Jahre sowie die Anordnung eines Aufbauseminars nach sich.
Übersicht zu speziellen Themen rund um die Probezeit:
A- und B-Verstöße – die wichtigsten Infos im Video
Probezeit für den Führerschein: Eine lästige Zeit für Fahranfänger
Inhaltsverzeichnis
Die Fahrerlaubnis auf Probe stellt für die meisten Fahranfänger nach der bestandenen Führerscheinprüfung einen nervigen Umstand dar.
Hat man sich in diesem Zeitraum einen Verstoß zuschulden kommen lassen, wie zum Beispiel Trunkenheit am Steuer, wurde man geblitzt in der Probezeit oder hat man eine sonstige schwerwiegende Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen, dann drohen neben den üblichen Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog auch ein Aufbauseminar und eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre.
Im Folgenden stellen wir Ihnen die wichtigsten Informationen zum Thema „Probezeit und Führerschein“ zusammen. Wieso ist die Probezeit sinnvoll? Zwischen welchen Arten von Verstößen wird unterschieden? Wie lange dauert die Probezeit beim Führerschein und welches Strafmaß erwartet die jungen Fahranfänger? Wann wird die Fahrerlaubnis entzogen und was ist ein schwerwiegender Verstoß? Über diese Fragen finden Sie in diesem Artikel Antworten gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) und dem Bußgeldkatalog 2024.
Fahranfänger in der Probezeit: Geht von den Fahranfängern eine größere Gefährdung aus?
Die Probezeit ist nicht dazu gedacht, den in der Regel jungen Fahrern auf die Nerven zu gehen. Wer sich nach dem Erhalt der Fahrerlaubnis hinter das Steuer setzt, der weist eine noch mangelnde Fahrerfahrung auf, kann bestimmte Risiken im Vergleich zu älteren Autofahrern schlechter einschätzen und schlechter reagieren.
Diese erhöhte Gefährdung, die von Fahranfängern ausgeht, bestätigte das bayerische Staatsministerium mit einer Statistik, wonach 23 % aller Autounfälle mit Todesfolge auf junge Fahrer zwischen 18 bis 25 Jahren zurückzuführen war. Entsprechend soll die Probezeit dieser Tendenz entgegenwirken.
Dabei gelten als die häufigsten Unfallursachen bei jungen Fahrern die Geschwindigkeitsüberschreitung, der Abstandsverstoß, Alkohol am Steuer (und Drogen) sowie die Missachtung der Vorfahrtsregel.
Führerschein 17 und die Probezeit
Gemäß dem Verkehrsrecht bzw. der StVO macht das Alter keinen Unterschied in Bezug auf die Länge der Probezeit. Sobald der Führerschein erworben wurde, beträgt die Frist der Fahrerlaubnis auf Probe einen Zeitraum von zwei Jahren. Wer beim „Führerschein mit 17“ ohne Begleitpersonen fährt, der muss mit einem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. Daneben erwarten dem Autofahrer auch ein Bußgeldbescheid in Höhe von 70 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.
Bußgeld in der Probezeit: Der Bußgeldkatalog für Anfänger
Das Strafmaß für Fahranfänger in der Probezeit richtet sich nach dem allgemeinen Bußgeldkatalog, der auch für andere Fahrzeughalter gilt. Allerdings folgen je nach Verstoß für den Fahranfänger weitere Konsequenzen
Die Probezeit-Verstöße: Einteilung in A- und B-Verstöße
Hat der Fahrer Ordnungswidrigkeiten begangen, die mit einem Bußgeld von weniger als 60 Euro geahndet wurden (und damit keine Punkte in Flensburg nach sich ziehen), haben diese keinen Einfluss auf die Probezeit und ziehen auch keine Verlängerung der Probezeit nach sich. Erst bei Delikten, die nach der StVO schwer wiegen bzw. bei wiederkehrenden Regelmissachtungen, muss mit einer Verlängerung der Probezeit gerechnet werden. Dabei gelten als schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten in der Regel diejenigen Verstöße,
- die ein Bußgeld von über 60 Euro nach sich ziehen
- bei denen der Tatumstand als Straftat gilt
Verstöße während der Probezeit, die Einfluss auf die Dauer der Probezeit haben, werden in verschiedene Kategorien eingeteilt.
- A-Verstoß in der Probezeit:
Ein Katalog-A-Verstoß gilt als ein schwerwiegender Verstoß. Hier muss der Fahranfänger bereits nach dem ersten Vergehen mit entsprechenden Maßnahmen rechnen: Die Probezeit wird um zwei weitere Jahre verlängert und die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger angeordnet. - B-Verstoß in der Probezeit:
Anders als bei einem A-Verstoß, führen erst zwei B-Verstöße zu einer entsprechenden Probezeit-Maßnahme.
Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht über verschiedene Beispiele für Probezeit-Verstöße aus der A-Kategorie, B-Kategorie und für solche, die keine Relevanz haben in Bezug auf die Verlängerung der Probezeit.
A-Verstoß | B-Verstoß | Verstoß ohne Relevanz auf Probezeit |
---|---|---|
Trunkenheit am Steuer | Termin zur Hauptuntersuchung überzogen | Überschreitung der Parkzeit an einer Parkuhr |
Fahren unter Drogeneinfluss | Fahren mit abgefahrenen Reifen | Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit mit einem PKW von nicht mehr als 15 km/h |
Unfallflucht oder unterlassene Hilfeleistung | Liegengebliebenes Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig gesichert mit Gefährdung Anderer | Vorgeschriebenen Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt |
Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h | ungesicherte Ladung | Unzulässiges Halten in “zweiter Reihe” |
Handy am Steuer benutzt | Unangeschnallte Kinder im Auto mitgenommen | Person auf dem Gepäckträger eines Fahrrads mitgenommen, die älter als 7 Jahre war |
Wenn der Fahranfänger während einer Verlängerung der Probezeit wieder auffällig wurde, entweder durch einen erneuten A-Verstoß oder durch zwei B-Verstöße, so wird neben der schriftlichen Verwarnung eine Empfehlung ausgesprochen, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Wenn trotz der Teilnahme am Aufbauseminar und der schriftlichen Verwarnung der Fahranfänger erneut eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit oder zwei B-Verstöße begeht, wird der Führerschein entzogen. Bis dieser wieder beantragt werden kann, dauert es mindestens drei Monate.
Skrijelj meint
9. April 2019 at 19:27
Hallo zusammen,
Ich bin noch halbesjahr in der Probezeit und habe eine Anzeige zur Kennzeichenmissbrauch bekommen.
Ich habe das Auto nicht gefahren, ich habe es auf der Straße gelassen und meine alte Kennzeichen drauf gemacht.
Laut gesätzen ist das ein Verstoß B?
Was wird auf mich zukommen?
bussgeldkatalog.de meint
6. Mai 2019 at 12:45
Hallo Skrijelj,
wenden Sie sich bitte an einen Anwalt. Wir können Ihnen keine Rechtsberatung geben.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Günter meint
6. März 2019 at 15:56
Hallo,
habe schon ein Aufbauseminar hinter mir aufgrund von einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26km/h. Jetzt wurde bei einer Polizeikontrolle festgestellt das THC im Urin und im Blut vorhanden ist.
was kommt auf mich zu
bussgeldkatalog.de meint
1. April 2019 at 16:09
Hallo Günter,
welche Folgen Drogen am Steuer haben, können Sie hier nachlesen: Ratgeber Drogen am Steuer.#
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Elmo meint
24. Februar 2019 at 10:30
Hallo,
ich wurde mit circa 40km/h zu viel auserorts geblitzt, bin in der verlängerten Probezeit und habe bereits ein Aufbauseminar hinter mir. Meine verlängerte Probezeit läuft in 2 Monaten aus. Wird meine Probezeit nun um weitere 2 Jahre verlängert und was ist die Strafen für mein vergehen?
bussgeldkatalog.de meint
28. Februar 2019 at 14:31
Hallo Elmo,
die Probezeit kann nur ein einziges mal – auf insgesamt vier Jahre – verlängert werden. Ein zweiter A-Verstoß in der Probezeit zieht hingegen eine Verwarnung nach sich. Welche Sanktionen für die Geschwindigkeitsüberschreitung drohen, können Sie hier nachlesen: Ratgeber Geschwindigkeit.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Diana meint
23. Januar 2019 at 11:30
Hallo, ich bin noch in der verlängerten probezeit und habe bereits 2 punkte in Flensburg. Ich habe jetzt einen busgeldbescheid wegen 22 km/h überschreitung mit toleranzabzug bekommen, da steht jetzt nichts von einem punkt in flensburg drin. Ich habe beim 2. punkt bereits eine empfehlung zur verkehrspsychologischen beratung bekommen, muss ich jetzt meinen führerschein nach zahlung des Bußgeldes abgeben oder auf weitete verfahren warten ?
Mfg und Danke im voraus
Diana
Timnit meint
29. Dezember 2018 at 6:54
Hallo, bin über eine rote Ampel gefahren und wurde geblitzt. Was erwartet mich ?
bussgeldkatalog.de meint
3. Januar 2019 at 16:55
Hallo Timnit,
die gesuchten Informationen finden Sie hier: Ratgeber Rotlichtverstoß.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Patrick meint
18. Dezember 2018 at 2:43
Hallo, habe da mal ne Frage zur verlängerten Probezeit und zwar habe ich meinen Führerschein (bf17) am 17.12.14 ausgehändigt bekommen, probezeitverlängerung auf 4 Jahre nach knapp nem halben Jahr und 1 Monat fahrverbot. Wurde durch das Fahrverbot die probezeit unterbrochen und läuft in dem Falle am 17.01.19 ab, oder läuft sie jetzt trotzdem am 17.12.18 ab.
MfG
Patrick
bussgeldkatalog.de meint
3. Januar 2019 at 16:26
Hallo Patrick,
ein Fahrverbot wirkt sich nicht auf die Länge der Probezeit aus.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Emilie meint
11. Dezember 2018 at 7:38
Hallo,
mit was muss ich rechnen wenn ich bei rot über die Ampel gefahren bin und geblitzt wurden bin?
Die Zeit beträgt unter 1 sek.
bussgeldkatalog.de meint
14. Dezember 2018 at 13:27
Hallo Emilie
Hier die Sanktionen:
Einfacher Rotlichtverstoß: Bei Rot über die Ampel gefahren (unter 1 Sek.): 90 Euro Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg. Bei Rot über die Ampel gefahren mit Gefährdung: 200 Euro, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot. Bei Rot über die Ampel gefahren mit Sachbeschädigung: 240 Euro, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot.
– Die Redaktion
Remzi meint
3. Dezember 2018 at 18:52
Hallo Ich wurde in einer 50er zone außerhalb mit ca. 81kmh geblitzt. Einen Aufbauseminar hab ich bereits in August absolviert, muss ich mit einem Fahrverbort , Punkte , rechnen?
bussgeldkatalog.de meint
10. Dezember 2018 at 10:34
Hallo Remzi,
nach dem Abzug der Toleranz liegt eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 28 km/h vor. Laut Bußgeldkatalog drohen dafür ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro und ein Punkt in Flensburg. Darüber hinaus wird der Tatbestand als A-Verstoß gewertet.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Michele meint
27. November 2018 at 21:45
Hallo,
ich bin schon in der verlängerten probezeit(aufbauseminar und Verlängerung der probezeit also schon hinter mir), außerdem habe ich auch schon den 1. A verstoss in der verlängerten probezeit hinter mir und die verkehrspsychologische Empfehlung bekommen.
Nun wurde ich auf einer landstraße auf der man 70km/h fahren durfte mit ca 100 km/h geblitzt. Was wird mich jetzt an Kosten erwarten? Wie lange wird mir der Führerschein entzogen, 6 monate?
Und wenn ich direkt die neuerteilung beantrage, darf ich dann nach 3 Monaten wieder Auto fahren?
Danke im voraus
bussgeldkatalog.de meint
30. November 2018 at 16:35
Hallo Michele,
die drohenden Sanktionen können Sie hier nachlesen: Ratgeber Geschwindigkeitsüberschreitung. Wie lange Ihnen der Führerschein entzogen wird, bestimmt die zuständige Behörde. Eine pauschale Aussage ist daher nicht möglich. Beachten Sie zudem, dass unter Umständen für die Neuerteilung auch eine MPU gefordert werden kann.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Nick meint
12. November 2018 at 21:40
Ich habe mit blinken innerorts überholt um in eine Lücke zwischen zwei Autos zu gelangen, welche vor einer Ampel stehen. Dabei ist eine Frau herausgezogen ohne zu blinken und schauen. Sie ist mir eingefahren hat aber auch gesagt es ist ihre Schuld.
Nick meint
12. November 2018 at 21:33
Hallo,
Ich habe in der Probezeit mit dem Motorrad bei stockenden Verkehr innerorts links mit blinken und allem überholt um in eine Lücke zwischen zwei Autos vor einer Ampel zu gelangen. Dabei ist eine Frau ohne zu schauen und ohne zu blinken herausgezogen und hat mit mir einen Unfall ohne Folgen außer Lack Kratzer gebaut. Was kommt auf mich zu?
Marie meint
26. Oktober 2018 at 20:17
Ich habe noch 4 Wochen Probezeit und bin nun wahrscheinlich ausserhalb 23 km zu schnell unterwegs gewesen, da ich auf der Autobahn die Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km übersehen habe. Was ist jetzt massgeblich für die Probezeit Verlängerung der Tattag oder der Tag des Anhörungsbogen? Ich bin nicht der Halter daher brauchen die vllt. länger als 4 Wochen um mich als Fahrer ausfindig zu machen.
bussgeldkatalog.de meint
30. Oktober 2018 at 15:35
Hallo Marie
Entscheidend ist in aller Regel der Tattag.
– Die Redaktion
Tom meint
22. Oktober 2018 at 13:52
Hallo,
ich wurde am 01.07.18 mit 24 km/h zuviel (nach Toleranzabzug) auf der Autobahn, in einer Baustelle geblitzt und ich befinde mich in der Probezeit. Es wurde eine Fahrerermittlung/Zeugenfragebogen (11.07.18) an den Halter gesendet, welcher dieser allerdings unbeantwortet ließ.
Nun ist bis heute kein Bußgeldbescheid o.ä. an mich gesendet wurden. Ist der Vorgang somit verjährt und ich habekeine Sanktionen bzgl. meiner Probezeit zu erwarten??
MfG
bussgeldkatalog.de meint
26. Oktober 2018 at 8:03
Hallo Tom
Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate. Eine Verjährung beginnt zunächst mit Beendigung der ordnungswidrigen Handlung.
– Die Redaktion
Mario meint
21. Oktober 2018 at 14:38
Hallo ich bin 18 und habe seit einem jahr meinen führerschein, Also noch in der probezeit
Letzte woche wurde ich 2 mal geblitzt einmal mit 45 in der 30er zone und mit 35 in der 7er zone.
Aufbaukurs hatte ich davor noch keinen
Was ist zu erwarten?
Gruß Mario
bussgeldkatalog.de meint
26. Oktober 2018 at 7:58
Hallo Mario
Wenn Sie mit 45 in der 30 er Zone geblitzt wurden, dann waren Sie 15 km/h zu schnell. Hierbei handelt es sich um einen B-Verstoß. Das Bußgeld beträgt gemäß Bußgeldkatalog 25 Euro. Wenn Sie sich jedoch einen zweiten B-Verstoß geleistet haben, dann ist von einer Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre und einem Aufbauseminar auszugehen.
– Die Redaktion
Vanessa meint
16. Oktober 2018 at 19:31
Hallo,
Ich bin in einer 30er Zone über eine gelbe Ampel gefahren, die gerade von grün auf gelb gewechselt hat. Die Geschwindigkeit war nicht zu hoch.
Ich bin mir nicht sicher ob ich geblitzt worden bin, denn der Autofahrer hinter mir ist auch noch über die Ampel gefahren.
Ich bin noch in der Probezeit.
Habe ich mit einer Verlängerung oder sonstigen Maßnahmen zu rechnen?
Dankeschön:)
bussgeldkatalog.de meint
17. Oktober 2018 at 10:53
Hallo Vanessa
Es empfiehlt sich in diesem Fall zunächst abzuwarten, ob Sie überhaupt geblitzt wurden und dementsprechend ein Bußgeldbescheid versendet wird. Diesem Schreiben können Sie dann die Details zu dem Verstoß entnehmen, der Ihnen zur Last gelegt wird. Auch mögliche Sanktionen sind darin aufegführt.
– Die Redaktion
Jan meint
12. Oktober 2018 at 16:18
Hallo,
ich habe seit August 2017 meinen Führerschein, befinde mich noch in der Probezeit. Ich wurde bisher 3 mal geblitzt (immer unter 21 kmh zu schnell) und habe mehrfach Strafzettel wegen Falschparkens bekommen (in unterschiedlichen Bundesländern)
Gelten die Parkverstöße (mehr als 60 Minuten parken) als B Verstöße und werde ich dafür belangt, bzw. wie oft kann ich noch ohne Konsequenzen falsch parken?
Vielen Dank
Jan
bussgeldkatalog.de meint
15. Oktober 2018 at 10:22
Hallo Jan,
in der Regel werden Parkvergehen nicht als B-Verstöße gewertet. Allerdings können wiederholte Parkverstöße dazu führen, dass die zuständigen Behörden an Ihrer Fahreignung zweifeln. Dies kann ggf. zu einer MPU führen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Peter meint
10. Oktober 2018 at 10:01
Hallo Team Bußgeldkatalog.de,
Ich wurde in der Probezeit mit 31 kmh zu schnell außerorts geblitzt und habe dafür 1 Punkt bekommen plus Aufbauseminar und 2 Jahre Probezeitverlängerung. Dann wurde ich in der verlängerten Probezeit nochmals außerorts mit 40 kmh zu schnell geblitzt. Dafür gab es 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot und das Bußgeld. Jetzt wurde ich heute in der 30er mit 9 kmh zu viel geblitzt…Was kommt da jetzt auf mich zu oder erwartet mich nur das Verwrngeld?
bussgeldkatalog.de meint
15. Oktober 2018 at 9:53
Hallo Peter,
Geschwindigkeitsüberschreitungen von weniger als 21 km/h wirken sich in der Regel nicht auf die Probezeit aus. Es drohen demnach nur die Sanktionen laut Bußgeldkatalog.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Marie meint
28. September 2018 at 17:14
Hallo liebes Team von Busgeldkatalog.de,
ich bin noch in der Probezeit und wurde Mitte Juli außerorts mit 30km/h geblitzt. Es kam ausschließlich ein Schrieben mit 110 Euro Strafe und dem Hinweis, dass ich nun einen Punkt habe. Nichts, bezüglich eines Aufbauseminars etc.
Nun wurde ich letzten Monat geblitzt, da ich den Mindestabstand zum Vordermann nicht eingehalten habe, statt 66 einzuhaltenden Metern bin ich 24 m aufgefahren. Dies sind weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Im Internet steht, dass ich nun eine Strafe von 190 Euro und wieder einem Punkt zu erwarten habe. Bestimmt kommt diesmal aber auch ein Aufbauseminar, die Verlängerung der Probezeit auf mich zu und ein Fahrverbot auf mich zu?
Liebe Grüße
Marie
bussgeldkatalog.de meint
4. Oktober 2018 at 15:16
Hallo Marie
Es ist davon auszugehen, dass in Ihrem Fall die Teilnahme an einem Aufbauseminar verpflichtend ist. Zur Verlängerung der Probezeit kommt es, wenn Sie einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begehen.
Ihr Team von bussgeldlkatalog.de
Voglwuid meint
27. September 2018 at 1:07
Liebes Team vom Bussgeldkatalog,
ich möchte mich bei Euch für Euren Einsatz herzlich bedanken (obwohl ich ihn noch nie in Anspruch genommen habe) und Euch von ganzem Herzen für Eure Nervenstärke und Geduld bewundern!!!
Habe etwas recherchiert und bin deshalb auf Eure Seite gestossen und total entsetzt, was sich bei uns für (teilweise) hochkriminelle Fahrer rumtreiben! Alkohol, Drogen und immense Geschwindigkeitsüberschreitungen (über 20 kmh) gehen ja gar nicht!!! Bin auch ein flotter Fahrer und hab gerne mal einen Bleifuß, aber bei max. 10 kmh innerorts (30er Zone max. 5 kmh) und max. 20 kmh ausserorts ist bei mir definitiv Schluss!!! Die Geschwindigkeitsbegrenzungen haben definitiv einen Sinn und zwar meistens den Schutz von Unbeteiligten!!! Es gibt so einige Fragesteller hier auf der Seite, bei denen ich mir wünsche, dass sie ihren Führerschein entzogen und nie wieder bekommen! Nochmals vielen Dank an Euch, Ihr seid großartig!
bussgeldkatalog.de meint
28. September 2018 at 14:09
Hallo Volgwuid
Es freu uns zu hören, dass Sie mit unserer Arbeit zufrieden sind!
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Ali Y. meint
19. September 2018 at 1:43
Bin heute über eine Rote ampel gefahren und die ampel war länger als 1 sekunde auf rot. ungefähr nach 1 kilometer hat mich dann die polizei angehalten und mir gesagt das ich über die rote ampel gefahren bin und sie das gesehen haben sie haben mich gefragt ob ich dazu was sagen möchte ich meinte dann zu erst einmal nicht . ich hab jetzt seit ungefähr 6 monaten meinen führerschein also ich bin noch in der probezeit und bisher wurde ich noch nie geblitz oder ähnliches also hab eine weise weste. meine frage was sind jetzt die konsequenzen das ich über die rote ampel gefahren bin nehmen die mir meinen führerschein jetzt komplett weg?
bussgeldkatalog.de meint
21. September 2018 at 16:56
Hallo Ali,
ein Rotlichtverstoß gilt in der Probezeit als A-Verstoß. Dieser hat eine Probezeitverlängerung um 2 Jahre und die Teilnahmepflicht an einem Aufbauseminar zur Folge.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Izabela meint
13. September 2018 at 8:05
Maine Tochter hat vor 1 Jahr führerschein gemacht also noch im probezeit, und die ist leider jemanden ins hinten rein gefahren, der beifahrer hat leichter Nackenschmerzen. Was droht ihr für strafe?
bussgeldkatalog.de meint
14. September 2018 at 16:47
Hallo Izabela,
in diesem speziellen Fall sollten Sie einen Anwalt zurate ziehen. Dieser kann die Situation am besten beurteilen und weiß wie das Strafmaß in diesem Fall ausfällt.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Rico meint
10. September 2018 at 10:53
Wurde heute mit ca. 80 in der 50er Zone geblitzt.
Bin noch in der Probezeit und hatte auch schon einen Unfall bei dem laut Gesetz ich der Verursacher bin. (der Unfall ist noch in staatlicher Bearbeitung)
mit was muss ich rechnen?
bussgeldkatalog.de meint
14. September 2018 at 16:37
Hallo Rico,
eine Geschwindigkeitsüberschreitung von über 21 km/h gilt in der Probezeit als A-Verstoß. Dieser hat eine Probezeitverlängerung um 2 Jahre und die Teilnahmepflicht an einem Aufbauseminar zur Folge.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Josi meint
1. August 2018 at 11:30
Zweiter A-Verstoß in der Probezeit, bei Probezeitverlängerung.. Überfahren einer roten Ampel, bin mir jedoch nicht sicher wie lange diese rot war.. Kommt es hierbei auch nur zu einer Verwarnung mit Empfehlung für einen Verkehrspsychologen und Geldstrafe oder kann es hierbei auch zu einem Führerscheinentzug länger als 1Monat kommen?
Vielen Dank und LG
bussgeldkatalog.de meint
20. August 2018 at 10:15
Hallo Josi,
bei einem Rotlichtverstoß handelt es sich grundsätzlich um einen A-Verstoß. Der zweite A-Verstoß in der Probezeit zieht eine Verwarnung und die Empfehlung für einen Verkehrspsychologen nach sich. Darüber hinaus drohen die Sanktionen gemäß Bußgeldkatatlog. Hierfür spiel die Dauer der Rotphase eine wichtige Rolle. So droht ein einmonatiges Fahrverbot nur, wenn die Ampel länger als eine Sekunde Rot zeigte.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Lisa meint
29. Juli 2018 at 0:52
Hallo ich wollte mal fragen …
Und zwar wurde ich mit dem Handy am Steuer erwischt .. Ich war auf 2 Polizei stellen der eine sagt a Verstoß der andere sagt b Verstoß 😂 in viel formen stehen auch beides drin also a und b …
Ich hab es auf jedenfalls zugegeben das ich das Handy am Steuer hatte und den Wisch auch unterschrieben … Die Beamten haben mir keine genauen Angaben oder folgen zugewiesen …
Also is es nun ein a Verstoß oder ein b Verstoß
Den wenn ich ja nur einen b Verstoß hab passiert ja noch nichts erst wenn ich den zweiten b Verstoß mache ist das gleich ja ein a Verstoß …
LG Lisa
bussgeldkatalog.de meint
20. August 2018 at 9:34
Hallo Lisa,
laut Bußgeldkatalog wird der Tatbestand „Handy am Steuer“ als A-Verstoß gewertet und kann somit zur Verlängerung der Probezeit führen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Patrick meint
12. Juli 2018 at 10:08
Guten tag.
Ich wurde gestern von einem unscheinbaren Motorrad mit Video aufnahme verfolgt. Kurz vor einer Baustelle wo leider schon 80 km/h war wollte ich noch einen lkw überholen und wurde mit ca. 150 km/h gemessen und in der Baustelle auch nochmal mit ca 40 km/h zu schnell bin leider noch in der Probezeit was kommt auf mich zu ?
Lg patrick
bussgeldkatalog.de meint
13. Juli 2018 at 14:45
Hallo Patrick,
eine Geschwidnigkeitsüberschreitung von bis zu 70 km/h zieht gemäß Bußgeldkatalog mindestens ein Bußgeld in Höhe von 440 Euro, zwei Punkte in Flensburg und zwei Monaten Fahrverbot nach sich. Darüber hinaus handelt es sich dabei um einen A-Verstoß, der zur Verlängerung der Probezeit und der Teilnahme an einem Aufbauseminar führt.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Patrick meint
16. Juli 2018 at 20:06
Guten tag.
wie ist das den wird das dann nicht als 2 verstöße geahndet oder zählt das trotzdem nur als 1 Verstoß ?
weil der Polizist hat mir noch irgendetwas von bis zu 1500€ strafe und bis zu 440€ bussgeld gesagt daher würde mich das mal interessieren ?
Lg Patrick
bussgeldkatalog.de meint
13. August 2018 at 9:40
Hallo Patrick,
wenn Sie sich noch in der Probezeit befinden und es zu solch einer Konstellation kommt, dann sollte dies trotz einmaliger Strafe auch als zwei Verstöße vermerkt werden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Patrick meint
16. Juli 2018 at 20:08
Dies wäre auch schon mein 2ter A Verstoß kommt da dann mehr auf mich zu oder wie ist das ?
bussgeldkatalog.de meint
13. August 2018 at 9:42
Hallo Patrick,
ein zweiter A-Verstoß zieht im Regelfall eine offizielle Verwarnung und die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung nach sich.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de