Ahndung von Verkehrsverstößen in der Probezeit
Beschreibung | Auswirkung |
---|---|
A-Verstoß in der Probezeit | Probezeit verlängert sich um 2 Jahre. Weiterhin wird ein Aufbauseminar angeordnet. |
A-Verstoß während der verlängerten Probezeit | Verwarnung, die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung wird ausgesprochen. |
Zweiter A-Verstoß in der verlängerten Probezeit | Die Fahrerlaubnis wird entzogen. |
B-Verstoß in der Probezeit | Keine Folge (außer die normale Ahndung für den entsprechenden Verstoß) |
Zwei B-Verstöße | Probezeit verlängert sich um 2 Jahre. Weiterhin wird ein Aufbauseminar angeordnet. |
B-Verstoß und anschließend ein A-Verstoß | Probezeit verlängert sich um 2 Jahre. Weiterhin wird ein Aufbauseminar angeordnet. |
In der verlängerten Probezeit zwei B-Verstöße | Verwarnung, die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung wird ausgesprochen. |
Bei noch zwei weiteren B-Verstößen | Die Fahrerlaubnis wird entzogen. |
Bußgeldrechner für Verstöße in der Probezeit
Wenn Sie in Erfahrung bringen möchten, welche Verstöße Ihre Fahrerlaubnis auf Probe verlängern würden, dann können Sie hierzu unseren Bußgeldrechner nutzen. Klicken Sie sich einfach durch die verschiedenen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten und erhalten Sie einen Überblick darüber, welche Tatbestände unter Umständen zu einer Verlängerung Ihrer Probezeit führen würden.
Kurz & knapp: Probezeit
Fahranfänger in der Probezeit müssen neben den Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog noch mit weiteren Konsequenzen rechnen, wenn sie gegen die Verkehrsregeln verstoßen.
Allgemein werden Zuwiderhandlungen in der Probezeit in A-Verstöße (schwerwiegende Regelmissachtungen) und B-Verstöße (weniger schwerwiegende Regelmissachtungen) eingeteilt.
Ein Verstoß der Kategorie A oder zwei der Kategorie B ziehen eine Verlängerung der Probezeit von zwei auf insgesamt vier Jahre sowie die Anordnung eines Aufbauseminars nach sich.
Übersicht zu speziellen Themen rund um die Probezeit:
A- und B-Verstöße – die wichtigsten Infos im Video
Probezeit für den Führerschein: Eine lästige Zeit für Fahranfänger
Inhaltsverzeichnis
Die Fahrerlaubnis auf Probe stellt für die meisten Fahranfänger nach der bestandenen Führerscheinprüfung einen nervigen Umstand dar.
Hat man sich in diesem Zeitraum einen Verstoß zuschulden kommen lassen, wie zum Beispiel Trunkenheit am Steuer, wurde man geblitzt in der Probezeit oder hat man eine sonstige schwerwiegende Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen, dann drohen neben den üblichen Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog auch ein Aufbauseminar und eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre.
Im Folgenden stellen wir Ihnen die wichtigsten Informationen zum Thema „Probezeit und Führerschein“ zusammen. Wieso ist die Probezeit sinnvoll? Zwischen welchen Arten von Verstößen wird unterschieden? Wie lange dauert die Probezeit beim Führerschein und welches Strafmaß erwartet die jungen Fahranfänger? Wann wird die Fahrerlaubnis entzogen und was ist ein schwerwiegender Verstoß? Über diese Fragen finden Sie in diesem Artikel Antworten gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) und dem Bußgeldkatalog 2024.
Fahranfänger in der Probezeit: Geht von den Fahranfängern eine größere Gefährdung aus?
Die Probezeit ist nicht dazu gedacht, den in der Regel jungen Fahrern auf die Nerven zu gehen. Wer sich nach dem Erhalt der Fahrerlaubnis hinter das Steuer setzt, der weist eine noch mangelnde Fahrerfahrung auf, kann bestimmte Risiken im Vergleich zu älteren Autofahrern schlechter einschätzen und schlechter reagieren.
Diese erhöhte Gefährdung, die von Fahranfängern ausgeht, bestätigte das bayerische Staatsministerium mit einer Statistik, wonach 23 % aller Autounfälle mit Todesfolge auf junge Fahrer zwischen 18 bis 25 Jahren zurückzuführen war. Entsprechend soll die Probezeit dieser Tendenz entgegenwirken.
Dabei gelten als die häufigsten Unfallursachen bei jungen Fahrern die Geschwindigkeitsüberschreitung, der Abstandsverstoß, Alkohol am Steuer (und Drogen) sowie die Missachtung der Vorfahrtsregel.
Führerschein 17 und die Probezeit
Gemäß dem Verkehrsrecht bzw. der StVO macht das Alter keinen Unterschied in Bezug auf die Länge der Probezeit. Sobald der Führerschein erworben wurde, beträgt die Frist der Fahrerlaubnis auf Probe einen Zeitraum von zwei Jahren. Wer beim „Führerschein mit 17“ ohne Begleitpersonen fährt, der muss mit einem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. Daneben erwarten dem Autofahrer auch ein Bußgeldbescheid in Höhe von 70 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.
Bußgeld in der Probezeit: Der Bußgeldkatalog für Anfänger
Das Strafmaß für Fahranfänger in der Probezeit richtet sich nach dem allgemeinen Bußgeldkatalog, der auch für andere Fahrzeughalter gilt. Allerdings folgen je nach Verstoß für den Fahranfänger weitere Konsequenzen
Die Probezeit-Verstöße: Einteilung in A- und B-Verstöße
Hat der Fahrer Ordnungswidrigkeiten begangen, die mit einem Bußgeld von weniger als 60 Euro geahndet wurden (und damit keine Punkte in Flensburg nach sich ziehen), haben diese keinen Einfluss auf die Probezeit und ziehen auch keine Verlängerung der Probezeit nach sich. Erst bei Delikten, die nach der StVO schwer wiegen bzw. bei wiederkehrenden Regelmissachtungen, muss mit einer Verlängerung der Probezeit gerechnet werden. Dabei gelten als schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten in der Regel diejenigen Verstöße,
- die ein Bußgeld von über 60 Euro nach sich ziehen
- bei denen der Tatumstand als Straftat gilt
Verstöße während der Probezeit, die Einfluss auf die Dauer der Probezeit haben, werden in verschiedene Kategorien eingeteilt.
- A-Verstoß in der Probezeit:
Ein Katalog-A-Verstoß gilt als ein schwerwiegender Verstoß. Hier muss der Fahranfänger bereits nach dem ersten Vergehen mit entsprechenden Maßnahmen rechnen: Die Probezeit wird um zwei weitere Jahre verlängert und die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger angeordnet. - B-Verstoß in der Probezeit:
Anders als bei einem A-Verstoß, führen erst zwei B-Verstöße zu einer entsprechenden Probezeit-Maßnahme.
Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht über verschiedene Beispiele für Probezeit-Verstöße aus der A-Kategorie, B-Kategorie und für solche, die keine Relevanz haben in Bezug auf die Verlängerung der Probezeit.
A-Verstoß | B-Verstoß | Verstoß ohne Relevanz auf Probezeit |
---|---|---|
Trunkenheit am Steuer | Termin zur Hauptuntersuchung überzogen | Überschreitung der Parkzeit an einer Parkuhr |
Fahren unter Drogeneinfluss | Fahren mit abgefahrenen Reifen | Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit mit einem PKW von nicht mehr als 15 km/h |
Unfallflucht oder unterlassene Hilfeleistung | Liegengebliebenes Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig gesichert mit Gefährdung Anderer | Vorgeschriebenen Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt |
Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h | ungesicherte Ladung | Unzulässiges Halten in “zweiter Reihe” |
Handy am Steuer benutzt | Unangeschnallte Kinder im Auto mitgenommen | Person auf dem Gepäckträger eines Fahrrads mitgenommen, die älter als 7 Jahre war |
Wenn der Fahranfänger während einer Verlängerung der Probezeit wieder auffällig wurde, entweder durch einen erneuten A-Verstoß oder durch zwei B-Verstöße, so wird neben der schriftlichen Verwarnung eine Empfehlung ausgesprochen, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Wenn trotz der Teilnahme am Aufbauseminar und der schriftlichen Verwarnung der Fahranfänger erneut eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit oder zwei B-Verstöße begeht, wird der Führerschein entzogen. Bis dieser wieder beantragt werden kann, dauert es mindestens drei Monate.
Sabra E meint
21. Februar 2023 at 4:45
Hallo ,
Ich habe meinen Führerschein seit 27.09.21 und diesen Monat habe ich einen Ordnungswidrigkeit bekommen weil ich weniger als 4/10 des tachowertes Abstand gehalten habe und bin 124kmh gefahren. Ist das ein A oder B Verstoß ? Muss ich einen aufbauseminar besuchen ?
Danke für die Antwort
Marvin meint
24. Oktober 2021 at 19:39
Hallo,
Ich hätte mal eine Frage.
Was hat das für Konsequenz wenn ich beim Ausparken vorwärts oder Rückwärts vom Straßenrand einen Fahrradfahrer zu spät gehsehen hätte und Ich den Radfahrer leicht angefahren hätte, das er vom Fahrrad kippt. Was hätte das für Folgen für mich
Ich bin in der Probezeit noch keine Vorkommnisse
Ich würde mich um eine Antwort hoffen
Grüße Marvin
Alexander K. meint
17. Juli 2021 at 22:58
Parken ohne Umweltplakette in der Umweltzone ein B-Verstoß?
b.z.w. Es wird deshalb ein Bußgeld von 100 € geben aber KEIN Punkt in Flensburg.
Gibt es B-Verstöße ohne Punkte?
Eine Seite behauptet, dass mein o.g. Fall auch ein B-Verstoß wäre.
sanmani meint
29. November 2020 at 6:43
Hallo,
habe in meiner Probezeit 2 A Verstöße innerhalb von 2 Monaten wegen überhöhter Geschwindigkeit gemacht, darauf hin wurde die Probezeit um 2 Jahre verlängert und ich nahm an einem Aufbauseminar teil. Nun wurde ich in meiner verlängerten Probezeit wieder wegen überhöhter Geschwindigkeit geblitzt. Mit was muss ich jetzt rechnen?
Müller meint
4. August 2020 at 7:57
Hallo ich als Anfänger wurde geblitzt mit 10 km/h
Innerorts was droht mir
bussgeldkatalog.de meint
16. September 2020 at 16:28
Hallo Müller,
trotz Gültigkeit des neuen Bußgeldkatalogs werden auf Grund von Unstimmigkeiten in den meisten Bußgeldstellen derzeit die alten Bußgelder angewendet. Laut altem Bußgeldkatalog droht bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 10 km/h in der Probezeit ein Bußgeld in Höhe von 15€.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Justin W. meint
2. Juli 2024 at 14:47
Hallo allerseits,
Meine Frage ich bin jetzt 3 Monate vor ende meiner Probezeit aber wurde heute auf einer fremden strecke wo anscheinend 70 erlaubt waren mit 97 km/h ohne tollerranz geblitzt was wird mir drohen?
ps: der Führerschein ist für meinen weg zur Arbeit/Ausbildung unabdingbar.
Mit freundlichen Grüßen Justin
Noel L. V. meint
4. Juli 2020 at 9:04
Guten Tag,
Ich habe gerade etwas Angst um meinen Führerschein und wollte mir ein wenig Sicherheit holen. Ich bin bereits in der Probezeitverlängerung aufgrund eines sehr unglücklichen Unfalls. Vor 1 1/2 Jahren wurde ich dann in meiner Probezeitverlängerung geblitzt, leider so schnell das es auch ein Fahrverbot mit sich brachte. Seit dem habe ich Angst um meinen Führerschein und war kein einziges mal mehr auffällig im Straßenverkehr bis zu dem Zeitpunkt, an dem ich 10 Tage vor Ende meiner Probezeit angehalten wurde und mir zwei Ordnungswidrigkeiten in Form zweier Anzeigen gedrückt wurden aufgrund eines eigentlich eintragungsfreien Clubsport-Bügel, für den ich keine Papiere hatte und Unterbodenbeleuchtung, die ich während ich von einem Parkplatz runter gefahren bin an hatte. Der Polizist konnte mir selber nicht sagen was für Strafen auf mich zu kommen und meinte zu mir, ich solle es googeln. Muss ich mich nun darauf einstellen, dass mit der Führerschein wegen ein bisschen Licht unterm Auto und Metallstangen auf der Rückbank, die nichts anderes als Ladung darstellen, abgenommen wird?
Toto meint
4. Januar 2020 at 1:35
Guten Abend
Ich habe nach meiner verlängerten Probezeit
Einen A- Verstoß begangen. ( befinde mich im 3. Jahr )
Anschließend eine Ordnungswidrigkeit
( Auffahrunfall) begangen.
Nun noch ein Unfall :
Bin blinkend rückwärts gefahren um in eine 5 Meter Entfernung hinter mir liegende Parklücke zu parken .. und es knallt !
Gegner Fahrzeug macht ein U Turn ( 2×2 Straßenfahrban und in der Mitte Bäume und Beton )
Mitten auf dem Straßenverkehr also keine Ampel / Kreuzung .
Unfall ereignet sich auf meiner Spur die ich RÜCKEWÄRTS fahre genau an der U-Turn stelle.
Ich bin der Meinung sie hätte warten müssen bis ich rückwärts weiter fahre ( ca. 200meter kein Auto rückwärts hinter mir ) und anschließend den u Turn fortfahren.
Die Sache ist die dass die Polizei 50/50 sagt..
Wenn dies passiert krieg ich 1 Punkt ?? und somit mein Lappen abgeben muss ??
Was denkt ihr könnt Ihr mir bitte helfen ratschläge geben bin Ich schuld am Unfall und was passiert mit meinem Führerschein??
Vielen Dank
Schönen Abend
bussgeldkatalog.de meint
15. Januar 2020 at 13:03
Hallo Toto,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung geben. Sie können sich aber an einen Verkehrsanwalt wenden. Es kommt auf den Vorwurf an, der Ihnen zur Last gelegt wird, welche Auswirkungen der Unfall auf die Probezeit hat.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Mekaeel meint
18. Dezember 2019 at 5:17
Hallo
ich habe 2 Fragen zur Probezeit
1- wenn man in probezeit ist und Abend ohne Lichfährt (hab vergessen licht einzuschalten und wurde von der Polizei gestopt ),ist das A oder B Verstoß oder bekommt man nur verwarnung ?
2- das Auto war neu Angemeldet und wurde vo der Polizei fesrgestellt ,dass Keine Umweltplakatte (4 Euro drauf )stand ,die Polizei hat unter dem scheibenwischer einen Zettel galassen,das ich Anhorungsbogen und Verwarnunggeld per Post bekomme . die Frage : ist das A oder B verstoß oder brauch ich keinen Angst zu haben ? (ich bin in Propezeit .
Danke
Michael meint
12. November 2019 at 8:58
Hallo habe am 15.08.2019 einen Unfall gebaut weil ich bei nasser Fahrbahn die Kontrolle über mein Auto verloren habe bin dann Links von der Fahrbahn abgekommen und habe mich Überschlagen. Am Wochenende ist dann der Bußgeldbescheid eingetroffen.
100€ Wegen Fahren mit unangepasster Geschwindigkeit bei schlechter sicht bzw. Witterung
und 10€ wegen der Benutzung der Faslchen Fahrbahnseite.
Des weiteren wurde vermerkt das die Fahrbahn Trocken war trotz Regen
Den Führerschein Besitze ich erst seit dem Letzten Jahr, habe ich mit einem Aufbauseminar zu rechnen?
Andreas meint
10. Oktober 2019 at 15:24
Hallo
Ich habe vor ca 1,5 Jahren ein a Verstoß rotlichtblitzer über 1 in der Probezeit diese wurde verlängert nun habe ich soeben wieder 1 rotlichtblitzer in meiner verlägertenprobezeit bekommen
Was kommt jetzt auf mir zu ?
Danke
Luisa meint
23. August 2019 at 22:02
Guten Tag,
Ich bin in der Probezeit über eine Rote ampel gefahren unter 1 sekunde und habe mein Bußgeldbescheid bekommen 120€ und 1 Punkt, kommt noch mehr auf mich zu? Vielen Dank
bussgeldkatalog.de meint
30. August 2019 at 8:45
Hallo Luisa,
ein solcher Rotlichtverstoß wird als A-Verstoß gewertet. Ein solcher zieht beim ersten Mal die Verlängerung der Probezeit auf insgesamt vier Jahre sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach sich.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Steve B. meint
4. Juli 2019 at 21:56
Hallo
Ich habe ein Bußgeld Bescheid erhalten wo drinne steht sie führten das nicht vorschriftsmäßige Fahrzeug wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war Reifen 2 Achse rechts beschädigt Reifen 1 und 2 Achse alterungsrisse, Was ich bezahlen muss mit Bearbeitungsgebühren 123,50€ außerdem 1 Punkt in Flensburg ist das ein A oder B Verstoß ?
MFG
Daniel meint
27. Juni 2019 at 8:49
Hallo,
was passiert wenn ich 5 oder sogar 10 mal mit 20 zu schnell geblitzt werde, hat solche eine Anhäufung, von Verstößen ohne Relevanz, irgendeine Auswirkung auf meine Fahrerlaubnis bzw. Probezeit?
bussgeldkatalog.de meint
28. Juni 2019 at 11:06
Hallo Daniel,
unter Umständen kann die Führerscheinbehörde Zweifel an der Fahrtauglichkeit des Fahrers erhalten, wenn sich dieser als unbelehrbar erweist. Sie kann in diesem Fall nach eigenem Ermessen Maßnahmen verhängen, die über die regulären Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog hinausgehen. Ein Fahrverbot oder sogar ein Fahrerlaubnisentzug sind hierbei nicht auszuschließen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Maier meint
24. Juni 2019 at 13:47
Hallo, Ich habe heute das zweite Mal folgende Ordnungswidrigkeit begangen: „Sie parkten verbotswidrig auf dem Gehweg.“ In beiden Fällen habe ich Fußgänger in keinster Weise behindert.
Letztes Mal wurde ich „unter Erhebung eines Verwarnungsgeldes in Höhe von 20€“ verwarnt.
Sind diese beiden Ordnungswidrigkeiten B-Verstöße und haben somit Auswirkungen auf die Verlängerung meiner Probezeit??
bussgeldkatalog.de meint
28. Juni 2019 at 10:59
Hallo Maier,
als B-Verstöße gelten Ordnungswidrigkeiten, die einen Punkt in Flensburg und ein Bußgeld von mindestens 60 Euro zur Folge haben.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Jasmin meint
5. Mai 2019 at 13:06
Hallo,
ich habe meine Führerschein am 16.02.2015 bekommen. Am 19.03.2016 beging ich einen A-Verstoß. Meine Frage ist nun endete meine Probezeit am 16.02.2019 oder am 19.03.2019. Vielen Dank im Voraus!
bussgeldkatalog.de meint
6. Mai 2019 at 12:05
Hallo Jasmin,
die Probezeit für Sie würde, ohne Verlängerung, am 16.02.2017 enden. Durch den Verstoß wird die Probezeit auf 2 Jahre verlängert. Somit endet diese am 16.02.2019.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Thuy D meint
13. September 2021 at 7:33
Hi,
Es passierte ein Rotlichtverstoß in Holland in meiner Probezeit. Was kommt nächstes auf mich zu neben dem Bußgeld?