Kurz & knapp: Probezeitverlängerung
Die Probezeitverlängerung für Fahranfänger erfolgt bei einem A-Verstoß (z.B. Fahren nach Alkoholkonsum) oder bei zwei B-Verstößen (z.B. Überziehen der Hauptuntersuchung), nicht aber bei leichten Ordnungswidrigkeiten.
Die Probezeit wird um zwei Jahre verlängert. Sie dauert dann also ingesamt vier Jahre.
Kommt es zu einer Probezeitverlängerung wird zusätzlich ein Aufbauseminar verlangt.
Probezeitverlängerung als Sanktion für Fahranfänger
Inhaltsverzeichnis
Verkehrsteilnehmer, die zum ersten Mal einen Führerschein erwerben, haben gemäß § 2a Absatz 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) eine Probezeit zu absolvieren. Diese dauert in der Regel zwei Jahre. Innerhalb dieser Frist gelten besondere Regeln. Eine davon ist z. B. das absolute Alkoholverbot. Bei bestimmten Verstößen kann die Probezeit für den Führerschein um zwei Jahre verlängert werden, sodass ihre Dauer insgesamt vier Jahre beträgt.
Ab wann droht eine Probezeitverlängerung? Welche Auswirkungen hat die Probezeitverlängerung auf den Führerschein? Diese Fragen beantwortet der folgende Ratgeber.
Wann kann die Probezeit verlängert werden?
Nicht jeder Verstoß gegen die Verkehrsregeln führt zu einer Probezeitverlängerung. Delikte innerhalb dieser Zeitspanne werden laut § 34 Absatz 1 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) in zwei Kategorien aufgeteilt:
- A-Verstoß = schwerwiegende Zuwiderhandlungen
- B-Verstoß = weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten lassen sich dahingehend unterteilen.
Beispiele für A-Verstöße sind:
- Fahren unter Alkoholeinfluss
- Fahrlässige Körperverletzung
- Fahrlässige Tötung
- Unterlassene Hilfeleistung
- Missachtung des Mindestabstands
- Überfahren einer roten Ampel
Beispiele für B-Verstöße sind:
- Nutzung eines Handys am Steuer
- Kennzeichenmissbrauch
- Ladung nicht vorschriftsmäßig gesichert
Welche Folgen hat die Verlängerung der Probezeit?
Die Probezeitverlängerung um zwei Jahre nach einem A- oder zwei B-Verstößen geht mit der Anordnung einer weiteren Maßnahme einher. Der Verkehrssünder ist verpflichtet, auf eigene Kosten an einem Aufbauseminar für Fahranfänger teilzunehmen.
Dieses besteht laut § 35 Absatz 1 FeV aus vier Sitzungen, die jeweils eine Dauer von 135 Minuten haben. Die Teilnehmerzahl liegt zwischen sechs und zwölf. Zum Aufbauseminar gehört auch eine Fahrprobe. Die Kosten liegen in der Regel zwischen 250 und 500 Euro.
Der Inhalt des Aufbauseminars für Fahranfänger ist in § 35 Absatz 2 FeV festgelegt:
In den Kursen sind die Verkehrszuwiderhandlungen, die bei den Teilnehmern zur Anordnung der Teilnahme an dem Aufbauseminar geführt haben, und die Ursachen dafür zu diskutieren und daraus ableitend allgemein die Probleme und Schwierigkeiten von Fahranfängern zu erörtern. Durch Gruppengespräche, Verhaltensbeobachtung in der Fahrprobe, Analyse problematischer Verkehrssituationen und durch weitere Informationsvermittlung soll ein sicheres und rücksichtsvolles Fahrverhalten erreicht werden. […]
Ist die Probezeitverlängerung aufgrund von Alkohol oder Drogen am Steuer veranlasst worden, hat der Betroffene ein besonderes Aufbauseminar zu besuchen. Als Nachweis für die Teilnahme an einem Aufbauseminar wird eine Bescheinigung erstellt. Diese ist innerhalb einer vorgegebenen Frist bei der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen. Weigert sich der Fahranfänger nach einem A- oder zwei B-Verstößen an einem Aufbauseminar teilzunehmen, droht die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Flo meint
10. April 2018 at 23:08
Hallo zusammen
Ich habe jetzt knapp 1 Jahr meinen Führerschein, ich wurde auf der Autobahn in einer 80 er Zone mit 35 km/h zu drüber geblitzt.
Mit was muss ich rechnen?
Muss ich meinen Führerschein abgegeben?
MfG Flo
bussgeldkatalog.de meint
4. Mai 2018 at 16:29
Hallo Flo,
eine Geschwindigkeitsüberschreitung von über 21 km/h gilt in der Probezeit als A-Verstoß. Dieser hat eine Probezeitverlängerung um 2 Jahre und die Teilnahmepflicht einem Aufbauseminar zur Folge.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Susanne meint
16. März 2018 at 11:53
Mein Sohn ist wg Überschreitung Geschwindigkeit in 30 iger Zone bereits in Probezeit und hatte auch ein Aufbauseminar. Er ist nun wieder in einer 30 iger Zone mit 25 kmh zu viel geblitzt worden. Toleranzgrenze ist schon abgezogen. Mit was müssen wir rechnen.
MfG
bussgeldkatalog.de meint
26. April 2018 at 14:47
Hallo Susanne,
bei einem zweiten A-Verstoß gibt es keine gesonderten Konsequenzen abseits der üblichen. Beim dritten A-Verstoß erfolgt der Entzug der Fahrerlaubnis.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Bira97 meint
12. März 2018 at 1:01
Hallo,
Hätte eine Frage zur Verlängerung der Probezeit.
Undzwar wird die Probezeit Verlängerung an dem Tag angehäftet an dem ein Punkt kassiert wurde (z.B. Führerschein seit 08/2017 und Punkt kassiert am 01/2017 also voraussichtliche Ende der Probezeit 01/2019) also man beginnt quasi die Probezeit Verlängerung von vorne oder werden die zwei zusätzlichen am eigentlichen Ende der Probezeit angeftet? (D.h. Führerschein seit 08/2017 Punkt am 01/2017 kassiert voraussichtliche Probezeit Ende 08/2021) also wird die Probezeit Verlängerung sozusagen auf 4 Jahre erhöht?
Bedanke mich für alle kommenden antworten.
bussgeldkatalog.de meint
12. März 2018 at 13:07
Hallo Bira,
die Probezeit wird um 2 Jahre verlängert, beträgt also dann vier Jahre.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Ferhat meint
11. März 2018 at 21:20
Hi zusammen,
Am letzten Dienstag war zwischen 13-14 Uhr auf der A8 Richtung Donauwörth eine Abstandsmessung, ich fuhr mit dem pkw ca 130-150 km/h auf der linken Spur, in der Zeit bog ein pkw vor mir ein, von der mittleren Fahrbahn auf die linke, stattdessen das der pkw Fahrer beschleunigt ist er immer langsamer geworden und beeinträchtigte mich massiv, musste klar bremsen um den Sicherheitsabstand wieder herzustellen. Der Abstand war vllt ca 40-50 Meter, bin noch in der Probezeit, die Probezeit läuft am 19.5 ab. Wie wird das nun jetzt verhandelt? Ich kann in dem Fall nichts dafür ich hab gebremst und versucht den Abstand herzustellen aber der Vordermann tat nichts dafür. Noch kam nichts von der Behörde.
bussgeldkatalog.de meint
12. März 2018 at 13:09
Hallo Ferhat,
da bis jetzt noch nichts von der Behörde kam, sollten Sie warten, ob etwas passiert. Sollte ihnen ein Bußgeld abverlangt werden, haben Sie unter Umständen immer noch die Möglichkeit, Einspruch einzulegen.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Claudia meint
8. März 2018 at 0:04
Hallo. Ein Bekannter von mir hat folgendes Problem..ihm wurde letztes Jahr im April (in der.Probezeit ) der Führerschein entzogen aufgrund von THC Gehalt im Körper..Ende vom Lied war bussgeldbescheid,Fahrverbot ,dann die Anordnung einer MPU sowie die Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar..und schließlich Führerschein neu beantragen..das ganze Prozedere hat er erfolgreich absolviert im Februar dieses Jahres seinen Führerschein zurück bekommen. Nun befindet er sich in der verlängerten Probezeit. Leider wurde er dann heute noch von der Polizei am Handy erwischt..dass er eine Geldstrafe bekommt von 100€ sowie einen Punkt wurde ihm schon gesagt. Aber womit muss er noch rechen? Muss er seinen Führerschein nun endgültig abgeben,bzw. Wird er ihm entzogen? LG
bussgeldkatalog.de meint
26. April 2018 at 12:52
Hallo Claudia,
in der Regel wird das Punktekonto auf Null gestellt, wenn der Führerschein entzogen wurde. Fragen Sie ggf. bei der Fahrerlaubnisbehörde nach, welche Besonderheiten im Fall der Probezeit bestehen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Ömür meint
6. Februar 2018 at 11:47
Hallo, ich bin in der verlängerten Probezeit, und wurde Grade bei 60 im Tunnel glaube ich geblitzt.
Ich selber bin knappe 80-85 gefahren.
Was kommt nun auf mich zu?😲
Wie lange wär so ein Fahrverbot? Da ich ja noch in der Probezeit bin.
bussgeldkatalog.de meint
16. April 2018 at 10:38
Hallo Ömür,
welche Sanktionen Ihnen bei einem Geschwindigkeitsverstoß drohen, können Sie in unserem Ratgeber zur Geschwindigkeitsüberschreitung nachlesen: Geschwindigkeitsüberschreitung bzw. mit dem Rechner ermitteln.
Ein besonderes Fahrverbot ist in der Probezeit allerdings nicht zu erwarten.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Ina meint
22. Januar 2018 at 21:04
Hallo, mein Freund ist in der verlängerten probezeit (vor zwei Jahren mpu und dann neuerteilung), nun wurde er mit 40 km/h zu viel auf der Autobahn geblitzt. Droht ihm erneut eine mpu?
bussgeldkatalog.de meint
26. März 2018 at 10:10
Hallo Ina,
wenn in der verlängerten Probezeit erneut ein A-Verstoß begangen wird, dann erfolgt eine Verwarnung. Außerdem bekommt der Betroffene die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Beim zweiten A-Verstoß innerhalb der verlängerten Probezeit, kommt es zum Entzug der Fahrerlaubnis.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Musti meint
31. Dezember 2017 at 18:19
Hallo,
habe in der Probezeitverlängerung einen B Verstoss (Handy am Steuer) und war im letzten Monat ca. 40 zu schnell innerorts (mobiler Blitzer). Muss ich mit MPU rechnen oder nicht ?
bussgeldkatalog.de meint
15. Januar 2018 at 10:12
Hallo Musti,
beim zweiten A-Verstoß gibt es zunächst eine schriftliche Verwarnung und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Erst nach dem dritten A-Verstoß wird der Führerschein entzogen.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Tim B. meint
29. Dezember 2017 at 14:37
Hallo meine Lieben,
Ich bin in der Verlängerten probezeit und hatte am Montag einen unfall bei dem ich die Vorfahrt missachtet habe A-Verstoß zu allem übel wurde ich jetzt 2 tage später weil ich voll in gedanken war wegen dem Vorfahrtsverstoß auchnoch mit ca. 30 kmh zu schnell auf der Bahn geblitzt. Verliere ich jetzt meinen Führerschein? Lieben Gruß
bussgeldkatalog.de meint
15. Januar 2018 at 9:48
Hallo Tim,
bei beiden Verstößen handelt es sich um A-Verstöße. Beim zweiten A-Verstoß gibt es eine schriftliche Verwarnung sowie die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Nach dem dritten A-Verstoß wird der Führerschein entzogen.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Jacqueline meint
22. Dezember 2017 at 1:34
Guten Abend,
wir haben folgendes Problem und zwar kam heute der Bußgeldbescheid für einen Verkehrsunfall meines Mannes (dieser ist noch in der Probezeit) welcher aufgrund von Glatteis zustande kam. In diesem Bescheid sind 1 Punkt in Flensburg und 145€ Bußgeld angegeben, allerdings keine weiteren Konsequenzen (nicht, das diese nicht schon ausreichen würden). Doch würde uns nun interessieren ob er mit einer Verlängerung der Probezeit rechnen muss oder sogar noch mit weitere Konsequenzen? Wenn ja, mit welchen und wie bzw. wann erfahren wir davon.
Ich hoffe sie können mir weiter helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Jacqueline
bussgeldkatalog.de meint
27. Dezember 2017 at 16:26
Hallo Jacqueline,
nach Ihren Beschreibungen zufolge handelt es sich um einen A-Verstoß, die Probezeit wird um zwei Jahre verlängert.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Cihad meint
14. Dezember 2017 at 1:00
Hallo, ich bin während der Probezeit über Rot gefahren unter einer Sekunde habe da 1 Punkt bekommen. Jetzt ca. nach 1,5 Jahren wurde ich auf der Autobahn in Berlin bei einer 60iger Zone mit 95 km/h geblitzt ( Also 35 km/h zuviel). Meine Frage ist jetzt was passiert mit meinem Führerschein ? Sehr wichtig weil ich drauf angewiesen bin.
Danke im vorraus, Cihad
bussgeldkatalog.de meint
15. Dezember 2017 at 13:57
Hallo Cihad,
bei einem Rotlichtverstoß handelt es sich um einen A-Verstoß, demnach wurde Ihre Probezeit bereits um zwei Jahre verlängert. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von über 21 km/h wird auch als A-Verstoß geahndet. Dies hat eine Verwarnung und Empfehlung der Teilnahme an verkehrspsychologischer Beratung zur Folge. Außerdem müssen Sie 70€ Bußgeld bezahlen und Sie erhalten einen Punkt in Flensburg.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Cihad meint
17. Dezember 2017 at 3:49
Das sind aber 35 km/h zuviel und nicht 21 😂. Das sollten eigentlich 2 Punkte sein und 160€ Bußgeldstrafe und 1 Monat Fahrverbot. Ist es dann immernoch so das ich wegen einem zweiten A-Verstoß eine Verwarnung kriege und eine Empfehlung fürs MPU ?
bussgeldkatalog.de meint
20. Dezember 2017 at 12:35
Hallo Cihad,
ja, das ist so.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Marvin M. meint
4. Dezember 2017 at 16:39
Guten Tag,
Meine Frage bezieht sich auf das Ende der Probezeit. Ich habe meinen Führerschein am 29.04.13 bekommen kurz vor dem Ende wurde ich mit 21 kmh geblitzt. Das Aufbauseminar endete Schloss ich kurz danach ab. Endet meine Probezeit einfach 4 Jahre nach dem Erwerb des Führerscheins oder dem Erwerb des Aufbauseminar es.
Mit freundlichen Grüßen
Marvin
bussgeldkatalog.de meint
11. Dezember 2017 at 10:34
Hallo Marvin,
grundsätzlich endet die verlängerte Probezeit nach dem Erwerb des Führerscheins, da davon ausgegangen wird, dass Sie Ihr Verhalten im Straßenverkehr durch das Aufbauseminar verbessern.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Jannik meint
2. November 2017 at 7:02
Guten Tag ,
ich habe meinen Führerschein nun seit dem 31.08.2012, war dann beim aubau seminar und hatte die Verlängerte Probezeit bekommen. In der verlängerten Probezeit wurde ich einmal geblitzt auserorts mit 21 kmh zu viel, mit diesem anhörungsbogen bin ich dann zum Anwalt gegangen und habe das angefechtet, das war im juli 2015, das Verfahren lief denn also und hatte erstmal keine Strafe bekommen da der Anwalt alles prüfen lassen hat. In der laufzeit des Verfahrens wurde ich dann allerdings von der polizei heraus gezogen weil ich das Schild überhohlen verboten übersehen habe, das war dann im Oktober 2015, zwei Wochen später kam dann der Bußgeld bescheid den ich dann auch bezahlt habe. Dort habe ich dann einen Punkt bekommen und 80 Euro bußgeld meine ich. Habe dann auch eine schriftliche Verwahrung bekommen vom kba, weil es ja ein a Verstoß in der probezeit Verlängerung war. Dann im juni 2016 also 8 Monate später kam dann der bußgeld bescheid von damals mit dem ich beim Anwalt war da ich dort verloren habe. Den habe ich dann bezahlt und habe da den Punkt auch auf meine Kappe genohmen. Theoretisch müsste dann doch meine Fahrerlaubnis entzogen worden sein oder nicht ? Der fall trat jedenfalls nicht auf nach dem ich das bezahlt habe kam bis heute nichts dergleichen das ich irgendwo meinen Lizenz hätte abgeben müssen ( zu meinem vorteil). Also habe ich ja, da kein bescheid kam das ich den abgeben muss , meine 4 jährige Probezeit im August 2016 ja beendet richtig ? Weil nun wurde ich im September 2017 außerorts mit 39 kmh belitzt. Da ich laut meiner berechung ja aber nicht mehr in der probezeit bin, würde dann ja nur die 120 Euro auf mich zu kommen und kein fahrverbot oder entziehung der Fahrerlaubnis oder irre ich mich da ?
Danke für eine schnelle Antwort
mfg
bussgeldkatalog.de meint
6. November 2017 at 10:20
Hallo Jannik,
nach Ihrer Schilderung müssten Sie aus der Probezeit raus sein, das ist korrekt.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Lukas meint
26. Oktober 2017 at 0:21
Ich habe eine 2 jährige probezeitveelängerung bekommen und wurde jetzt mit 41 km/h zu viel geblitzt was meiner Meinung nach nicht richtig ist weil ich gelasert worden bin und kurz danach erst das innerorts Schild kam ..
Normalerweise 70 km/h erlaubt und nicht 50 wie die Polizei sagt .
Lohnt sich ein wiederspruch ?
Mit was für einer Strafe muss ich rechnen wenn ich es akzeptiere ?
bussgeldkatalog.de meint
15. November 2017 at 11:34
Hallo Lukas,
bei einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit über 21 km/h drohen Ihnen ein Bußgeld von 160€, 2 Punkte in Flensburg und 2 Monate Fahrverbot. Zusätzlich kann und wird wahrscheinlich ihre nochmals verlängert.
Wir dürfen Ihnen keine Rechtsberatung geben, ob es sich in Ihrem Fall lohnt, Einspruch zu erheben, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Christian T meint
25. Oktober 2017 at 21:21
Hallo zusammen!
Ich bin in der verlängerten probezeit wegen zuschnellen fahren.
Jetzt hatte ich vor kurzem einen Unfall ohne Personen schaden.
Ich wollte in eine einfährt einbiegen, habe geblinkt, in ruck und seitenspiegel geguckt und schulterblik. Habe nichts gesehen bin in die einfährt mit schritt Geschwindigkeit und rum ist mir ein Radfahrer rein denn ich absolut nicht gesehen habe.
Muß jetzt 113€ mit Bearbeitunggebuehr zahlen und 1 Punkt.
Was kommt noch auf mich zu?
Mfg
bussgeldkatalog.de meint
15. November 2017 at 11:24
Hallo Christian,
zusätzlich zu den Sanktionen aufgrund von Missachtung der Vorfahrt mit Gefährdung wird Ihnen, wenn es Ihr erster A-Verstoß in der verlängerten Probezeit ist, eine Verwarnung ausgesprochen und die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Laura H meint
12. September 2017 at 18:35
Ich habe ein Aufbauseminar hinter mir und somit auch eine Probezeitverlängerung. Meine Probezeit geht noch bis nächstes Jahr Juni 2018. Ich wurde während der verlängerten Probezeit 3x geblitzt aber alles B-Verstöße. Erwartet mich jetzt nachdem ich den 3. Blitzer erhalten habe eine weitere Maßnahme ??
bussgeldkatalog.de meint
4. Oktober 2017 at 8:58
Hallo Laura,
in der Regel nicht. Nebenbei werden Geschwindigkeitsüberschreitungen immer als A-Verstöße kategorisiert, erst bei 21 km/h zu viel drohen weitere Maßnahmen. Die Entscheidung über evt. weitere Strafen obliegt grundsätzlich der ausstellenden Behörde, aber Sie sollten eigentlich bis auf die Geldbuße nichts weiter zu erwarten haben.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Moritz meint
1. September 2017 at 1:54
Ich wurde soeben beim überfahren einer roten Ampel geblitzt. Ich bin mit Richtgeschwindigkeit gefahren und in aller letzten Sekunde bevor es rot geworden ist durchgefahren. Es war wirklich ein Bruchteil einer Sekunde. Hat dies wirklich derart große Konsequenzen für mich? Ich bin ein sehr anständiger Fahrer und habe mein Umfeld stets im Auge doch dies hätte ich mir nicht denken können das mir so etwas passiert. Ich habe ebenfalls noch nie etwas von einer Behörde oder ähnlichen per Post gegen mich erhalten und somit eigentlich eine recht reine Weste. Muss ich mir jetzt den Kopf zerbrechen das ich ein hohes Bußgeld zahlen muss, eine Probezeit Verlängerung bekomme und dann noch auf ein Aufbau Seminar muss, wegen einen Bruchteil einer Sekunde. Außerdem kam ich nicht mal aus der Stadt und habe somit nicht mal ahnen können das dort ein Blitzer steht. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
bussgeldkatalog.de meint
4. September 2017 at 11:08
Hallo Moritz,
das Überfahren einer roten Ampel ist kein Kavaliersdelikt und zählt deshalb als A-Verstoß – deswegen ist schon ein Überfahren bei unter einer Sekunde strafbar. Wenn die Ampel kürzer als eine Sekunde rot war, Sie sich noch in der Probezeit befinden und geblitzt wurde, dann müssen Sie sich auf entsprechende Sanktionen einstellen. Neben voraussichtlich einem Punkt und einem Bußgeld von 90 Euro (Angaben ohne Gewähr) wird zudem die Verlängerung Ihrer Probezeit und ein Aufbauseminar fällig. Dass Sie vorher nicht auffällig gewesen sind oder die Stadt nicht kennen, ändert an diesen Strafen leider nichts.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Admir meint
22. Juni 2017 at 21:36
Hallo,
Ich befinde mich in der verlängerten Probezeit(MPU hatte ich schon), jetzt wurde ich auf der Autobahn mit zu wenig Abstand geblitzt..
Bei 142km/h hatte ich einen Abstand von 20m, weniger als 3/10 des halben Tachowertes.
Wird mir mein Führerschein entzogen?
Danke schon mal für die Antwort
Gruss Admir
bussgeldkatalog.de meint
26. Juni 2017 at 9:24
Hallo Admir,
die Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgt erst bei drei A-Verstößen. Da dies erst der zweite ist, ist nicht mit einem Entzug zu rechnen.
bussgeldkatalog.de
Yaman meint
14. Juni 2017 at 23:26
Hallo ich habe einen verkehrsunfall gehabt ich habe bei extremen platzregen einer anderen persohn die vorfahrt genommen(habe sie wirklich erst gesehen als es zu spat war) und beim links abbiegen ist sie mir mit ca 50 – 60 kmh in die seite gefahre . Meine probezeit wurde schonmal verlängert u d auch abgenommen weil ich das aufbauseminar nicht gemacht hatte. Was droht mir jetzt?
bussgeldkatalog.de meint
19. Juni 2017 at 9:37
Hallo Yaman,
da es sich um Ihren zweiten A-Verstoß in der Probezeit handelt, bekommen Sie die Empfehlung, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
bussgeldkatalog.de
Maik meint
29. Mai 2017 at 0:40
Ich bin innorts mit 50 km geblitzt wurden in einer 30 er Zone
Bin aber zurzeit noch in der Probezeit
Was kommt auf mich zu ??
Ich habe gehört das ich 35 Euro verwarngeld zahlen muss aber keine Verlängerung und auch kein Seminar stimmt das ??
bussgeldkatalog.de meint
31. Mai 2017 at 8:51
Hallo Maik,
waren Sie maximal 20 km/h zu schnell, drohen neben den herkömmlichen Sanktionen keine Auswirkungen auf die Probezeit. Ab einer Überschreitung von mindestens 21 km/h wird jedoch zusätzlich die Probezeit verlängert und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen.
bussgeldkatalog.de
Elisabeth meint
24. Mai 2017 at 21:52
Hallo,
Ich wollte mal fragen woran man in seinem Bußgeldbescheid erkennt, dass die Probezeit verlängert wurde und man zum Aufbauseminar gehen muss. Bis jetzt habe ich in dem Brief nur herraus gelesen, dass ich einen Punkt habe und für 27 km/h zu schnell außerhalb geschlossener Ortschaften 108€ bezahlen muss. Werde ich noch einen Brief erwarten, wo weitere Infos auf mich zu kommen, oder war das alles?
Vielen Dank für eine Antwort.
Grüße Elisabeth
bussgeldkatalog.de meint
31. Mai 2017 at 9:11
Hallo Elisabeth,
diese Informationen werden nicht auf dem Bußgeldbescheid vermerkt. Sie erhalten ein weiteres Schreiben mit allen zusätzlichen Sanktionen.
bussgeldkatalog.de
Ferhat meint
24. Mai 2017 at 10:59
Hallo
Mein bruder hatte ein verlängerte probezeit weil er ein unfall verursacht hatte(ungemessene geschwindigkeit ohne fremschäden)
Januar 2018 wäre es abgelaufen
Jetzt hatte er aktuell leider wider ein unfall
Hat beim links abbiegen den geradeausverkehr aufgrund eines transporters wohl nicht gesehen und es entstand blechschaden aber halt missachtung der vorfahrt..1.punkt muss er stark rechnen sagte die polizei..
Was erwartet ihn?(((
bussgeldkatalog.de meint
31. Mai 2017 at 9:19
Hallo Ferhat,
es sollte sich wohl um die Missachtung der Vorfahrt mit Gefährdung handeln. Es drohen ein Bußgeld von 70 Euro sowie ein Punkt in Flensburg für diesen A-Verstoß. Handelt es sich um den ersten A-Verstoß in der verlängerten Probezeit, wird eine Verwarnung ausgesprochen und die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen.
bussgeldkatalog.de
Filip meint
22. Mai 2017 at 20:30
Hallo ,bin schon in der verlängerten Probezeit .Wurde jetzt mit 19 km/h geblitzt .Was hat das für Folgen für mich ?
bussgeldkatalog.de meint
24. Mai 2017 at 8:11
Hallo Filip,
dabei handelt es sich um einen A-Verstoß. Dieser hat allerdings erst Auswirkungen auf die Probezeit, wenn Sie schneller als 21 km/h fahren. Je nachdem, ob Sie außerorts oder innerorts geblitzt worden sind, ergeben sich die Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog.
bussgeldkatalog.de
Mike meint
4. Mai 2017 at 23:05
Hallo was passiert ich wurde zum 4ten mal geblitzt mit ca 15km/h zuviel bin noch 3tage in der Probezeit
bussgeldkatalog.de meint
8. Mai 2017 at 8:34
Hallo Mike,
grundsätzlich drohen bei weniger als 21 km/h zu schnell keine Konsequenzen in der Probezeit. Allerdings können die Behörden durchaus entscheiden, dass Sie beharrlich agierten und beispielsweise eine Verlängerung der Probezeit oder ein Fahrverbot sowie eine höhere Geldstrafe anordnen.
bussgeldkatalog.de
juja meint
3. April 2017 at 19:27
Hallo,
würde gerne wissen was meinem Freund jetzt passieren kann. Die erneute Probezeit würde bis Ende Oktober gehen.Ein Freund hat schon eine Probezeitverlängerung, wegen Geschwindigkeitsüberschreitung dann Probezeitverlängerung. Jetzt nochmal mit 40 kmh drüber und Bußgeld und einen Monat Fahrverbot + Punkte in einem anderen Bundesland. Jetzt ist er wieder geblitzt worden.
bussgeldkatalog.de meint
10. April 2017 at 9:41
Hallo Julia,
zusätzlich zu den Sanktionen für die Geschwindigkeitsüberschreitung muss Ihr Freund damit rechnen, dass er eine schriftliche Verwarnung erhält und ihm empfohlen wird an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Bei einem weiteren Verstoß wird ihm die Fahrerlaubnis entzogen.
bussgeldkatalog.de
Nils meint
19. März 2019 at 10:03
Hallo
Habe eine Frage
Ich würde in der probezeit geblitz a Verstoß
Aufbauseminar habe ich dann teilgenommen und wurde wieder geblitzt a verstoß
Beckomm dann 1 Monat Fahrverbot + Bußgeld
Jetzt meine Frage was würde bei einem b verstoß passieren
Alles wegen Geschwindigkeits Verstößen
Danke
bussgeldkatalog.de meint
1. April 2019 at 16:48
Hallo Nils,
bei zwei A-Verstößen und einem B-Verstoß drohen noch keine gesonderten Maßnahmen. Anders sieht dies hingegen bei einem weiteren A-Verstoß bzw. 2 B-Verstößen aus.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de