Kurz & knapp: Probezeitverlängerung
Die Probezeitverlängerung für Fahranfänger erfolgt bei einem A-Verstoß (z.B. Fahren nach Alkoholkonsum) oder bei zwei B-Verstößen (z.B. Überziehen der Hauptuntersuchung), nicht aber bei leichten Ordnungswidrigkeiten.
Die Probezeit wird um zwei Jahre verlängert. Sie dauert dann also ingesamt vier Jahre.
Kommt es zu einer Probezeitverlängerung wird zusätzlich ein Aufbauseminar verlangt.
Probezeitverlängerung als Sanktion für Fahranfänger
Inhaltsverzeichnis
Verkehrsteilnehmer, die zum ersten Mal einen Führerschein erwerben, haben gemäß § 2a Absatz 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) eine Probezeit zu absolvieren. Diese dauert in der Regel zwei Jahre. Innerhalb dieser Frist gelten besondere Regeln. Eine davon ist z. B. das absolute Alkoholverbot. Bei bestimmten Verstößen kann die Probezeit für den Führerschein um zwei Jahre verlängert werden, sodass ihre Dauer insgesamt vier Jahre beträgt.
Ab wann droht eine Probezeitverlängerung? Welche Auswirkungen hat die Probezeitverlängerung auf den Führerschein? Diese Fragen beantwortet der folgende Ratgeber.
Wann kann die Probezeit verlängert werden?
Nicht jeder Verstoß gegen die Verkehrsregeln führt zu einer Probezeitverlängerung. Delikte innerhalb dieser Zeitspanne werden laut § 34 Absatz 1 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) in zwei Kategorien aufgeteilt:
- A-Verstoß = schwerwiegende Zuwiderhandlungen
- B-Verstoß = weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten lassen sich dahingehend unterteilen.
Beispiele für A-Verstöße sind:
- Fahren unter Alkoholeinfluss
- Fahrlässige Körperverletzung
- Fahrlässige Tötung
- Unterlassene Hilfeleistung
- Missachtung des Mindestabstands
- Überfahren einer roten Ampel
Beispiele für B-Verstöße sind:
- Nutzung eines Handys am Steuer
- Kennzeichenmissbrauch
- Ladung nicht vorschriftsmäßig gesichert
Welche Folgen hat die Verlängerung der Probezeit?
Die Probezeitverlängerung um zwei Jahre nach einem A- oder zwei B-Verstößen geht mit der Anordnung einer weiteren Maßnahme einher. Der Verkehrssünder ist verpflichtet, auf eigene Kosten an einem Aufbauseminar für Fahranfänger teilzunehmen.
Dieses besteht laut § 35 Absatz 1 FeV aus vier Sitzungen, die jeweils eine Dauer von 135 Minuten haben. Die Teilnehmerzahl liegt zwischen sechs und zwölf. Zum Aufbauseminar gehört auch eine Fahrprobe. Die Kosten liegen in der Regel zwischen 250 und 500 Euro.
Der Inhalt des Aufbauseminars für Fahranfänger ist in § 35 Absatz 2 FeV festgelegt:
In den Kursen sind die Verkehrszuwiderhandlungen, die bei den Teilnehmern zur Anordnung der Teilnahme an dem Aufbauseminar geführt haben, und die Ursachen dafür zu diskutieren und daraus ableitend allgemein die Probleme und Schwierigkeiten von Fahranfängern zu erörtern. Durch Gruppengespräche, Verhaltensbeobachtung in der Fahrprobe, Analyse problematischer Verkehrssituationen und durch weitere Informationsvermittlung soll ein sicheres und rücksichtsvolles Fahrverhalten erreicht werden. […]
Ist die Probezeitverlängerung aufgrund von Alkohol oder Drogen am Steuer veranlasst worden, hat der Betroffene ein besonderes Aufbauseminar zu besuchen. Als Nachweis für die Teilnahme an einem Aufbauseminar wird eine Bescheinigung erstellt. Diese ist innerhalb einer vorgegebenen Frist bei der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen. Weigert sich der Fahranfänger nach einem A- oder zwei B-Verstößen an einem Aufbauseminar teilzunehmen, droht die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Daniela meint
24. Juni 2019 at 17:02
Huhu,
Ich wurde geblitzt und hatte ein aufbauseminar und somit auch die verlängerte Probezeit und 1 Punkt. Im Januar 2020 wäre ich aus der Probezeit. Ich hätte jetzt allerdings einen erneuten A Verstoß wieder mit einem Punkt. Verlängert sich dadurch wieder die Probezeit oder bekomm ich „nur“ das psychischologiche gutachten und wäre im Januar dann trotzdem aus der Probezeit wenn nichts mehr passiert?
bussgeldkatalog.de meint
28. Juni 2019 at 11:03
Hallo Daniela,
die Probezeit wird nur ein einziges Mal verlängert und zwar nach dem ersten A-Verstoß bzw. den ersten zwei B-Verstößen. Weitere A-Verstöße während der verlängerten Probezeit führen zu keiner erneuten Verlängerung.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Gabriele meint
15. Juni 2019 at 19:14
Meine Tochter hat einen A Verstoß begangen und meint, wenn der Brief für das Aufsuseminar nach der Probezeit, also der Regulären kommt, muss sie zwar das Aufbauseminar machen, aber ist aus der Probezeit dann raus! Ich habe ihr erklärt, das sie allein mit dem Delikt schon ihre Probezeit verlängert hat und diese jetzt automatisch 4 Jahre geht, egal, was sie macht und egal, wann der Brief für das Aufbauseminar kommt! Sie will das so nicht begreifen😬😬 Wie kann ich es ihr noch erklären!!
jasmin meint
20. April 2019 at 16:19
Ich habe eine Frage,
ich habe meinen Führerschein am 14.02.2015 erhalten. Ende März 2016 beging ich einen A-Verstoß und meine Probezeit wurde verlängert sowie ein Aufbauseminar angeordnet, welches ich auch absolviert habe. Nun meine Frage: bin ich nun aus der Probezeit? Hat diese am 14.02.2019 oder erst im März 2019 geendet? Welcher Zeitpunkt ist maßgeblich, der Erhalt oder der Zeitpunkt des Verstoßes?
bussgeldkatalog.de meint
26. April 2019 at 15:40
Hallo Jasmin,
die Probezeit beginnt mit dem Erhalt des Führerschein und endet auch demebntsprechend.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Manuel meint
19. Februar 2019 at 13:53
Hallo,
ich habe bereits einen Verstoß wegen Btmg
Im Straßenverkehr, Verlängerung der Probezeit, MPU gemacht sowie ein besonderes Aufbau Seminar. Beides erfolgreich bestanden. Seit dem habe ich mein Führerschein jetzt genau 1 Jahr wieder. Nun habe ich heute einen Unfall mit Blechschaden verursacht ( Vorfahrt übersehen) was droht mir jetzt?
Danke im Vorraus.
v
bussgeldkatalog.de meint
28. Februar 2019 at 13:57
Hallo Manuel,
der Bußgeldkatalog sieht für einen Vorfahrtsverstoß, der zu einem Unfall führt, in der Regel ein Bußgeld in Höhe von 120 Euro und einen Punkt in Flensburg vor. Darüber hinaus wird dies als A-Verstoß gewertet. Dieser zieht eine Verwarnung nach sich.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Mia meint
29. Januar 2019 at 17:57
Hallo,
Im April 2019 wäre meine bisher unauffällige Probezeit zu Ende.
Nun wurde ich beim Überfahren einer Roten Ampel unter 1 Sekunde und ohne Gefährdung von der Polizei gesehen und gestoppt. Kann ich hier noch die mir drohende Probezeitverlängerung abwenden? Jemand sagte mir, dass es auch die Möglichkeit des doppelten Bußgeldverfahrens gäbe…würde das helfen um die Probezeitverlängerung abzuwenden? Oder wie kann ich vorgehen?
bussgeldkatalog.de meint
30. Januar 2019 at 16:28
Hallo Mia,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Lukas meint
17. Januar 2019 at 15:17
Hallo,
Ich wurde vor 2 Wochen mit knapp 60 zu schnell geblitzt, es kam aber noch kein Brief. Jetzt wurde ich wieder mit um die 30 zu schnell geblitzt und bin noch in der Probezeit. Wie wirkt sich das jetzt aus, weil noch hab ich keine Verlängerung der Probezeit.
Hüseyin meint
15. Januar 2019 at 3:09
Wurde geblitzt in der Probezeit 31KM zu schnell hab alles hinter mir dann Rechts vor Links ich war schuld auch nicht schuld kann man sagen war vor Gericht musste alles bezahlen an Strafen aber hab kein Punkt bekommen hab es auch hinter mir und jetzt wurde ich auf der Autobahn innortes wo 60 erlaubt waren 142 Gefahren bin in der probezeit noch weil sie verlängert wurde hab boch 2 Jahre vor mir Konziqunzen jetzt Führerschein Entzug?
Hüseyin meint
15. Januar 2019 at 3:07
Wurde geblitzt in der Probezeit 31KM zu schnell hab alles hinter mir dann Rechts vor Links ich war schuld auch nicht schuld kann man sagen war vor Gericht musste alles bezahlen an Strafen aber hab kein Punkt bekommen hab es auch hinter mir und jetzt wurde ich auf der Autobahn innortes wo 60 erlaubt waren 142 Gefahren was hat das für Konziqunzen jetzt Führerschein Entzug?
Thomas meint
11. Januar 2019 at 0:16
Hallo
Ich hätte da mal ne frage ich wurde mit 31Kmh außerorts zu schnell geblitzt aber hab schon Probezeit um 2 Jahre verlängert bekommen was würde den jetzt auf mich zukommen
bussgeldkatalog.de meint
11. Januar 2019 at 16:50
Hallo Thomas,
in diesem Fall erhalten Sie zusätzlich zu den Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog eine Verwarnung.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Pats meint
2. November 2018 at 20:02
Hallo,
Ich wurde außerorts mit 27km/h geblitzt. Befinde mich derzeit in der verlängerten Probezeit.
Was kommt auf mich zu ?
bussgeldkatalog.de meint
5. November 2018 at 12:42
Hallo Pats,
zusätzlich zu den regulären Sanktionen für eine Geschwindigkeitsüberschreitung müssen Sie mit einer Verwarnung rechnen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Noah P. meint
17. September 2018 at 23:15
hallo,
ich bin in der Probezeit und wurde in einer autobahnbaustelle mit 115 statt 80 geblitzt. Das war mein erstes vergehen. Muss ich mit einem Fahrverbot rechnen bzw. welche strafen muss ich erwarten?
bussgeldkatalog.de meint
21. September 2018 at 17:07
Hallo Noah,
eine Geschwindigkeitsüberschreitung von über 21 km/h gilt in der Probezeit als A-Verstoß und hat eine Probezeitverlängerung um 2 Jahre und die Teilnahmepflicht an einem Aufbauseminar zur Folge. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 – 40 km/h außerorts erwartet Sie in der Regel ein Bußgeld von 120 Euro und 1 Punkt in Flensburg. Ein Fahrverbot droht hier nicht.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Konstantinos P. meint
12. September 2018 at 17:20
Hallo ,bin schon in der 2 Probezeit Jahr und würde geblitzt über rote Ampe. war weniger als 1sek.
was kommt auf mich zu???
bussgeldkatalog.de meint
14. September 2018 at 16:45
Hallo Konstantinos,
ein Rotlichtverstoß gilt in der Probezeit als A-Verstoß. Dieser hat eine Probezeitverlängerung um 2 Jahre und die Teilnahmepflicht an einem Aufbauseminar zur Folge. War die Ampel weniger als eine Sekunde rot, erhalten Sie außerdem ein Bußgeld von 90 Euro und 1 Punkt in Flensburg.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Verena meint
11. September 2018 at 21:58
Hallo ich habe eine Frage ich hatte im August letzten Jahres 2017 ein aufbauseminar und seit dem ist nichts mehr passiert die verlängerte Probezeit endet im April 2018. Ich wurde aber heute innerorts in der 30/km Zone mit 50 geblitzt oder auch 54 km aber ich weiß es nicht genau :( was kommt jetzt auf mich zu muss ich meinen Führerschein abgeben ? :(
bussgeldkatalog.de meint
14. September 2018 at 16:42
Hallo Verena,
das kommt darauf an, ob Sie die Geschwindigkeit um mehr als 21 km/h überschritten haben oder nicht. Ab 21 km/h gilt dies als A-Verstoß. Ein A-Verstoß in der Probezeitverlängerung zieht in der Regel eine Verwarnung und eine Teilnahmeempfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung nach sich. Der Führerscheinentzug droht hier noch nicht.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Adrian meint
8. August 2018 at 1:24
Hallo,
Meine Freundin ist zurzeit in der verlängerten Probezeit und wurde vor ca vor 2 Monaten mit 29 km/h zu viel geblitzt. Es folgte nur eine Geldstrafe und keine Verwarnung und kein Hinweis auf ein weiteres Aufbauseminar. Nun wurde sie erneut mit 50 km/h zu viel geblitzt. Wird jetzt ihr Führerschein entzogen?
bussgeldkatalog.de meint
7. September 2018 at 16:52
Hallo Adrian,
bei einem A-Verstoß in der Probezeitverlängerung droht in der Regel eine Verwarnung und eine Teilnahmeempfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung. Warum das in diesem Fall nicht so war, können wir nicht beantworten. Wird danach aber ein erneuter A-Verstoß in der Probezeitverlängerung begangen, droht in der Regel der Führerscheinentzug.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Sonja meint
2. August 2018 at 15:29
Hallo, ich bin heute eventuell von einem schwarzlichtblitzer in der 30er zone geblitzt worden (weniger als 20 kmh) bin in der verlängerten Probezeit und bin schon einmal mit 6 kmh zu viel geblitzt worden (15 Euro Strafe) was passiert, falls ich geblitzt worden bin?
bussgeldkatalog.de meint
20. August 2018 at 10:27
Hallo Sonja,
Tempoverstöße unter 21 km/h haben auf die Probezeit in der Regel keine Auswirkung. Demnach drohen nur die Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Chris meint
25. Juli 2018 at 20:27
Hallo,
Ich wollte mal wissen was mich erwarten könnte.
Ich hatte einen Verkehrsunfall, hab damals 1 Punkt bekommen und musste ein aufbauseminar machen was ich auch abgeschlossen habe, somit 2 Jahr probezeitverlängerung (bis ende 2019).
Jetzt bin ich mir nicht sicher glaub ich kam in eine abstandsmessung auf der Autobahn und hatte nicht den passenden Abstand da paar min vorher einer vor mir rein fuhr( bin 90-95 km/h gefahren und Abstand geschätzt 40 m).
Was wäre wenn der Abstand wirklich zu gering gewesen ist, mit was muss ich dann rechnen? Wäre da auch einen Führerschein Entzug?
LG
bussgeldkatalog.de meint
13. August 2018 at 11:52
Hallo Chris,
ein Abstandsvergehen ist ein A-Verstoß. Auf einen zweiten A-Verstoß erfolgt im Regelfall eine offizielle Verwarnung und die empfehlende Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Ein Fahrerlaubnisentzug wird zumeist erst ab dem dritten A-Verstoß angeordnet.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Jana meint
24. Juli 2018 at 19:24
Hallo,
Ich hatte in meiner probezeit einen Autounfall, bekam Bußgeld und 1 Punkt.
Hab ein aufbauseminar gemacht und 2 Jahre probezeit verlängerung.
Jetzt bin ich heute evtl in eine abstandsmessung auf der Autobahn gekommen, war nicht ganz bei 100 km/h und geschätzter Abstand war vlt 40 m oder so.
Womit kann ich rechnen wenn was kommt und hat es Auswirkungen auf meinen Führerschein?
Muss ich mit einem Führerschein Entzug rechnen?
bussgeldkatalog.de meint
13. August 2018 at 11:25
Hallo Jana,
ein Abstandsverstoß gilt als A-Verstoß. Bei einem zweiten A-Verstoß wird in der Regel eine offizielle Verwarnung ausgesprochen und die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen. Im Regelfall erfolgt der Fahrerlaubnisentzug erst bei einem dritten A-Verstoß.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Jannik meint
14. Juli 2018 at 18:15
Hallo ich habe 2 punkte und schon eine probezeitverlängerung wegen Drogen am Steuer
Und jetzt wurde ich mit 27 kmh zu schnell geblitzt (auserorts).
Was habe ich zu erwarten?
bussgeldkatalog.de meint
6. August 2018 at 11:18
Hallo Jannik,
in diesem Fall droht ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro sowie ein Punkt. Darüber hinaus handelt es sich um einen A-Verstoß.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Aliyah meint
12. Juli 2018 at 21:52
Hallo bin in der verlängerten Probezeit , habe vorgestern einen Unfall gebaut da ich jemanden drauf gefahren bin (ohne Polizei nur mit Versicherung geregelt ) wurde danach außerorts auf der Autobahn A2 bei Köln bei der baustellenauffahrt mit 31 km zu viel geblitzt was passiert nun ? Kommt es zum Entzug?
bussgeldkatalog.de meint
13. Juli 2018 at 14:56
Hallo Aliyah,
der Entzug der Fahrerlaubnis droht in der Probezeit erst nach dem dritten A-Verstoß.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Nader meint
8. Juli 2018 at 11:42
Hallo, ich bin in Probezeit und hab Rote Ampel Überfahren.. Allerdings war Samstag früh Unterwegs zum Dienst und gab weder Verkehr noch Fußgänger da. Übrigens der Ampel ist nur für Fußgänger. D.h nur wenn sie gelbe Knopf drücken dann funktioniert sonst ist fast immer ausgeschaltet. Anscheinend hat jemanden es gedrückt und weggegangen. Was passiert am schlimsten Fall?
bussgeldkatalog.de meint
13. Juli 2018 at 14:14
Hallo Nader,
ein Rotlichtverstoß zieht mindestens ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro sowie einen Punkt nach sich. Darüber hinaus handelt es sich um einen A-Verstoß, der die Probezeit auf insgesamt vier Jahre verlängert.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Susi meint
18. Juni 2018 at 1:22
Hallo eine bekannte ist aktuell in der Verlängerten Probezeit musste bereits 1monat ihren Führerschein abgeben. Ein aufbauseminar hat sie auch. Jetzt wurde sie in der 30zone(nachts) mit 45kmh // also 15kmh zu viel geblitzt.
Womit muss sie rechnen?
Muss sie den Führerschein abgeben?
Lg
bussgeldkatalog.de meint
18. Juni 2018 at 9:40
Hallo Susi,
bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von weniger als 21 km/h drohen in der Regel nur die Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog. Gemäß Ihren Angaben wäre dies ein Verwarngeld in Höhe von 25 Euro.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Sebastian meint
5. Juni 2018 at 11:19
Hallo,
Ich habe aufgrund von Alkohol am Steuer eine probezeitverlängerung bekommen, habe vor ungefähr 1 Monat den Abstand nicht richtig eingehalten und habe eine Geldstrafe bekommen und habe heute wieder den Abstand wohl nicht richtig eingehalten jeweils auf der Autobahn mit was muss ich jetzt rechnen?
bussgeldkatalog.de meint
8. Juni 2018 at 16:21
Hallo Sebastian,
wir dürfen Ihnen leider keine Rechtsberatung anbieten. Wenn Sie wissen möchten, welche Strafe Sie zu erwarten haben, kann Ihnen sicherlich ein Anwalt weiterhelfen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
André meint
4. Juni 2018 at 8:35
Hallo,
Ich habe während meiner Probezeit noch den Führerschein Klasse C gemacht. Verlängert sich dadurch jetzt die Probezeit oder bleibt das bei den 2 Jahren vom Führerschein Klasse B?
bussgeldkatalog.de meint
4. Juni 2018 at 12:34
Hallo André,
die Probezeit wird hiervon in der Regel nicht verändert.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Rico meint
23. Mai 2018 at 17:26
Hi
Ich habe bereits eine Mpu hinter mir wegen blitzen etc. und bin jetzt fast aus der verlängerten Probezeit raus (endet Juli 18) jetzt wurde ich heute beim überholen außerhalb in der 100er zone mit 149 gelasert. Was passiert? und womit muss ich rechnen .
Dankeschön
bussgeldkatalog.de meint
25. Mai 2018 at 14:29
Hallo,
bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 49 km/h außerorts erwartet Sie ein Bußgeld von 160 Euro, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Damian meint
18. April 2018 at 23:15
Hallo
Habe mir letztes Jahr einen Mietwagen von sixt genommen. Bin damit in den Urlaub nach Rostock gefahren. Mein Vater war auch dabei und ist das Auto auch gefahren. Er wurde damals geblitzt mit 30 km/h Zuviel innerhalb geschlossener Ortschaften. Habe einen anhörungsbogen bekommen, welchen ich ausfüllte und zurückgeschickt habe. Sie gingen davon aus das ich der Fahrer war, weil das so bei sixt angegeben war (Hauptfahrer). Allerdings kam heute ein Brief rein das ich wegen diesem Sachverhalt nun ein aufbauseminar machen muss. Habe ich dort noch eine Chance rauszukommen? Oder wird das so bleiben da ja quasi die Wiederrufszeit erlöschen ist.
bussgeldkatalog.de meint
27. April 2018 at 15:56
Hallo Damian,
wenn die Frist für einen Widerspruch schon verstrichen ist, müssen Sie an der Maßnahme teilnehmen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de