Kurz & knapp: Probezeitverlängerung
Die Probezeitverlängerung für Fahranfänger erfolgt bei einem A-Verstoß (z.B. Fahren nach Alkoholkonsum) oder bei zwei B-Verstößen (z.B. Überziehen der Hauptuntersuchung), nicht aber bei leichten Ordnungswidrigkeiten.
Die Probezeit wird um zwei Jahre verlängert. Sie dauert dann also ingesamt vier Jahre.
Kommt es zu einer Probezeitverlängerung wird zusätzlich ein Aufbauseminar verlangt.
Probezeitverlängerung als Sanktion für Fahranfänger
Inhaltsverzeichnis
Verkehrsteilnehmer, die zum ersten Mal einen Führerschein erwerben, haben gemäß § 2a Absatz 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) eine Probezeit zu absolvieren. Diese dauert in der Regel zwei Jahre. Innerhalb dieser Frist gelten besondere Regeln. Eine davon ist z. B. das absolute Alkoholverbot. Bei bestimmten Verstößen kann die Probezeit für den Führerschein um zwei Jahre verlängert werden, sodass ihre Dauer insgesamt vier Jahre beträgt.
Ab wann droht eine Probezeitverlängerung? Welche Auswirkungen hat die Probezeitverlängerung auf den Führerschein? Diese Fragen beantwortet der folgende Ratgeber.
Wann kann die Probezeit verlängert werden?
Nicht jeder Verstoß gegen die Verkehrsregeln führt zu einer Probezeitverlängerung. Delikte innerhalb dieser Zeitspanne werden laut § 34 Absatz 1 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) in zwei Kategorien aufgeteilt:
- A-Verstoß = schwerwiegende Zuwiderhandlungen
- B-Verstoß = weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten lassen sich dahingehend unterteilen.
Beispiele für A-Verstöße sind:
- Fahren unter Alkoholeinfluss
- Fahrlässige Körperverletzung
- Fahrlässige Tötung
- Unterlassene Hilfeleistung
- Missachtung des Mindestabstands
- Überfahren einer roten Ampel
Beispiele für B-Verstöße sind:
- Nutzung eines Handys am Steuer
- Kennzeichenmissbrauch
- Ladung nicht vorschriftsmäßig gesichert
Welche Folgen hat die Verlängerung der Probezeit?
Die Probezeitverlängerung um zwei Jahre nach einem A- oder zwei B-Verstößen geht mit der Anordnung einer weiteren Maßnahme einher. Der Verkehrssünder ist verpflichtet, auf eigene Kosten an einem Aufbauseminar für Fahranfänger teilzunehmen.
Dieses besteht laut § 35 Absatz 1 FeV aus vier Sitzungen, die jeweils eine Dauer von 135 Minuten haben. Die Teilnehmerzahl liegt zwischen sechs und zwölf. Zum Aufbauseminar gehört auch eine Fahrprobe. Die Kosten liegen in der Regel zwischen 250 und 500 Euro.
Der Inhalt des Aufbauseminars für Fahranfänger ist in § 35 Absatz 2 FeV festgelegt:
In den Kursen sind die Verkehrszuwiderhandlungen, die bei den Teilnehmern zur Anordnung der Teilnahme an dem Aufbauseminar geführt haben, und die Ursachen dafür zu diskutieren und daraus ableitend allgemein die Probleme und Schwierigkeiten von Fahranfängern zu erörtern. Durch Gruppengespräche, Verhaltensbeobachtung in der Fahrprobe, Analyse problematischer Verkehrssituationen und durch weitere Informationsvermittlung soll ein sicheres und rücksichtsvolles Fahrverhalten erreicht werden. […]
Ist die Probezeitverlängerung aufgrund von Alkohol oder Drogen am Steuer veranlasst worden, hat der Betroffene ein besonderes Aufbauseminar zu besuchen. Als Nachweis für die Teilnahme an einem Aufbauseminar wird eine Bescheinigung erstellt. Diese ist innerhalb einer vorgegebenen Frist bei der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen. Weigert sich der Fahranfänger nach einem A- oder zwei B-Verstößen an einem Aufbauseminar teilzunehmen, droht die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Tobias meint
22. September 2022 at 10:49
Hallo, ich habe vor ungefähr einem Monat. Eine Aufforderung zum Aufbauseminar erhalten, bin auch schon auf der Warteliste. Nun wurde ich letzen Sonntag mit 65kmh in der 50 Zone geblitzt. Und gestern auf der Autobahn in einer 80er Zone mit 100 was passiert nun.
Lg.
Jannik meint
2. Dezember 2021 at 13:27
Hallo,
ich hatte am 28.01.2019 freiwillig auf meinen FS verzichtet, nachdem ich unter Drogeneinfluss, in der Probezeit, am Straßenverkehr teilgenommen habe. (um Kosten zu sparen)
Am 28.11.2019 habe ich nach bestandener MPU meinen FS wieder erhalten und ab dem Tag wurden mir zwei weitere Jahre Probezeit aufgebrummt. Die Zeit zwischen Abgabe und Wiedererhalt des FS (286 Tage) wurde mir nicht auf meine Probezeit angerechnet.
Ich habe meinen FS am 09.11.2017 das erste Mal erhalten und nun soll meine Probezeit erst zum 09.09.2022 auslaufen?!?
Ist dies so Rechtens? Und wie kann es sein das ein Amt jeden Führerscheininhaber anders behandelt und manche gar nicht Ihren FS abgeben mussten?
LG
Nejervan meint
31. Januar 2023 at 18:20
Hallo ,
Ich habe schon 3 Punkt, meine Fahrschein
habe ich am 19.04.2018 bekommen.
Zwischen 05.2019 – 07.2021 habe ich die Punkte bekommen und AufbauSeminar Kurs hate ich schon .
Heute habe ich auch ein Strafe bekommen Außerhalb geschlossener ortschafften 21 km/h mehr .
Was würde passieren ؟؟
Khaled N meint
17. Oktober 2021 at 19:13
Halllo .Ich bin bin in der verlängerter Probezrit , weil von mehr als ein Jahr geblitzt wurde ..damald musste ich einen Aufbauseminar machen und ich habe auch einen Punkt. Heute wurde ich wieder geblitzt, weil ich die zulässige Geschwindigkeit mit 20KM vrstossen ..weiss jemand welche Konfequenz könnten passieren ?
Danke
Suli meint
14. Januar 2021 at 20:34
Hallo,
Ich wurde nach dem Ausbauseminar einmal geblitzt, weil ich in letzter Sekunde über Rot gefahren bin.
Jetzt wurde ich erneut geblitzt, als ich auf de Autobahn 7 Kmh zu schnell gefahren bin.
Wir mir der Fuehrerschein jetzt weggenommen ?
LG
Kreuziger meint
3. Oktober 2020 at 19:10
Ab beginnt die Verlängerung der Probezeit nach einem A-Verstoß? Tatdatum-Datum der Rechtskraft oder ?
bussgeldkatalog.de meint
6. Oktober 2020 at 16:30
Hallo Kreuziger,
die Verlängerung der Probezeit nach einem A-Verstoß beginnt ab dem Tag, an dem die Probezeit eigentlich abgelaufen wäre.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Tina E. meint
3. Mai 2020 at 5:54
Hallo , mein Lebensgefährte hat den Führerschein seit 09.2017. Im frühen Sommer 2018 wurde er mit 21km/h zu schnell außerorts geblitzt… Ende vom Lied Aufbauseminar, Bußgeld, 1 Punkt & 2 Jahre probezeit Verlängerung. Nun ist er im März 2020 wieder mit 21km/h geblitzt wurden, wo nur 100 erlaubt sind, außerorts. Was würde denn jetzt auf ihn zukommen? Führerscheinentzug, Mpu oder oder…
P.s. Eine zweite Frage: Stimmt es das man mit dem ersten Aufbauseminar auch den Punkt abgebaut hat, den man bekommen hat ?
Lg Tine
Felix meint
13. Juli 2019 at 3:33
Hallo, Ich habe eine verlängerte Probezeit aufgrund BTMG bekommen.
2 Wochen nach meiner Wiedereinteilung wurde ich bei einer 50er Zone mit 75-80kmh geblitzt.
Was droht mir nur? Muss ich nochmal wegen der Geschwindigkeitsübertretung in der kurzen Zeit zur MPU? Danke.