Übersicht zu speziellen Themen rund die Promillegrenze
Kurz & Knapp: Die Promillegrenze in Deutschland
Für Fahranfänger und Führerscheininhaber unter 21 gilt eine strikte Null-Promillegrenze.
Die übrigen Kfz-Führer müssen eine Promillegrenze von 0,5 einhalten.
Fahrradfahrer dürfen bis zu 1,6 Promille im Blut haben.
Video: Alkohol am Steuer
Wozu gibt es überhaupt Promillegrenzen in Deutschland?
Inhaltsverzeichnis
Ein verlangsamtes Reaktionsvermögen kombiniert mit einem veränderten emotionalen und körperlichen Befinden, eine verringerte Aufmerksamkeit sowie Sehleistung gepaart mit einer erhöhten Risikobereitschaft: Am Steuer eines Auto ist das eine explosive Mischung. Dass betrunken kein Auto gefahren werden sollte, müsste eigentlich jedem einleuchten.
Trotzdem kommt es nicht selten zu einem Unfall im Straßenverkehr, weil ein Autofahrer sich nicht an die vorgeschriebene Alkoholgrenze gehalten hat. Es ist bereits bedauerlich, wenn es aufgrund dieser Uneinsichtigkeit zum Alleinunfall kommt, schlimmer ist es allerdings, wenn deshalb noch andere Personen verletzt oder gar getötet werden.
Um die Zahl der Verkehrstoten insgesamt zu senken, hat der Gesetzgeber eine Promillegrenze beim Autofahren festgelegt. Wie hoch diese ist, werden wir im nachfolgenden Ratgeber erläutern. Wir gehen außerdem auf die Strafen bei Verstößen gegen das Alkohollimit in Deutschland ein, sagen Ihnen, bei wie viel Promille die Grenze für Fahrradfahrer liegt, und klären, ob Fahranfänger eine andere Alkoholgrenze fürs Auto beachten müssen.
Welche Promillegrenze gilt beim Auto?
Ein Glas Wein, ein Sekt zur Betriebsfeier oder ein Feierabendbierchen – das sollte doch eigentlich im Rahmen sein, oder? Grundsätzlich spricht auch nichts dagegen, allerdings sollten Sie dann unter Umständen auf das Autofahren verzichten, wenn es nicht dabei bleibt und Ihr Alkoholspiegel steigt.
In Deutschland gilt gemäß § 24a Straßenverkehrsgesetz (StVG) Alkohol am Steuer ab einer Grenze von 0,5 Promille als Verkehrsordnungswidrigkeit. Wer einen zu hohen Blutalkoholspiegel hat und somit die erlaubten Promillewerte überschreitet, riskiert daher auch ein hohes Bußgeld und weitere Sanktionen.
Wird bei einer Verkehrskontrolle eine Überschreitung der Promillegrenze festgestellt, folgen in der Regel zwei Punkte, 500 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot. Bei einer Wiederholungstat verdoppelt sich die Geldbuße und die Dauer vom Fahrverbot beträgt drei Monate. Beim dritten Verstoß gegen die Promillegrenzen folgt ein Bußgeld in Höhe von 1.500 Euro. Der Führerschein muss dann ebenfalls für drei Monate abgegeben werden.
Selbst wenn die Alkoholgrenze fürs Autofahren noch nicht überschritten wurde, kann der Konsum von Bier, Wein und Co. Konsequenzen haben. Verhält sich ein Kraftfahrer infolge von Alkoholgenuss ab 0,3 Promille auffällig im Straßenverkehr, gefährdet andere oder verursacht sogar einen Unfall, kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Zudem folgen drei Punkte und ein Gerichtsverfahren. Ein mögliches Ergebnis dessen ist sogar eine Freiheitsstrafe.
Es können also selbst geringe Mengen Alkohol, bei denen sich der Betroffene noch unterhalb der 05-Promille-Grenze bewegt, rechtlich Folgen haben. Regelmäßig kommt es auch zum Entzug vom Führerschein ab einer Promillegrenze von über 1,09. Dieser Wert gilt als Grenze für die Fahrtüchtigkeit. Wer mehr getrunken hat und dennoch ein Kfz führt, begeht keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Straftat. In einer Gerichtsverhandlung wird dann festgelegt, wie lange die Sperrfrist bis zur möglichen Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist. Zudem wird in der Regel eine Geldstrafe verhängt.
Bußgelder bei Alkohol am Steuer
Wann ist in pucto Alkohol am Steuer die Promillegrenze erreicht?
Jeder Mensch ist anders und jede Person reagiert verschieden auf Alkohol. Daher können an dieser Stelle auch nur Beispielwerte genannt werden. Grundsätzlich muss gesagt werden, dass die Blutalkoholkonzentration vom Geschlecht, der Größe, dem Gewicht und dem Alter der betroffenen Person abhängen.
Ein Mann von 30 Jahren, 180 cm Größe und 75 kg Gewicht überschreitet in der Regel mit Alkohol die 0,5 Promille, also die Grenze des Erlaubten, wenn er Folgendes trinkt:
- zwei Bier (je 0,5 Liter) oder
- zwei Gläser Wein (je 0,2 Liter) oder
- zwei Gläser Sekt (je 0,2 Liter) oder
- drei Alkopops (je 0,33 Liter) oder
- zwei Longdrinks (je 0,3 Liter)
Rechnen Sie hier Ihren Promillewert aus
Probezeit: Mit wie viel Promille darf man noch mit dem Auto fahren?
Für Fahranfänger liegt die Alkoholgrenze in Deutschland bei 0,0 Promille. Sie dürfen also kein Kfz im Verkehr führen, wenn sie unter Einfluss von alkoholischen Getränken stehen. Dieses Alkoholverbot gilt für alle Kraftfahrer in der Probezeit und für alle Fahrzeugführer, welche das 21. Lebensjahr noch nicht beendet haben. Folgende Personengruppen sind also betroffen:
- Kraftfahrer in der Probezeit, welche das 21. Lebensjahr noch nicht beendet haben.
- Fahranfänger, welche bereits 21 Jahre oder älter sind
- Fahrzeugführer, welche nicht mehr in der Probezeit, aber jünger als 21 Jahre sind
Die Promillegrenze bzw. das Alkoholverbot für junge Fahrer ist im § 24c StVG festgeschrieben. Dort heißt es:
Ordnungswidrig handelt, wer in der Probezeit nach § 2a oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks steht.
Für Fahranfänger bedeutet dies, dass bereits ab einem Wert von 0,1 Promille eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen wird. Es handelt sich dabei um einen A-Verstoß. Beim ersten Verstoß dieser Art folgen ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro und ein Punkt in Flensburg.
Außerdem verlängert sich die Probezeit auf vier Jahre und ein Aufbauseminar wird obligatorisch gefordert. Ein Fahrverbot wird allerdings nicht verhängt, wenn die allgemeine Promillegrenze fürs Auto in Deutschland von 0,5 nicht überschritten wird.
Die nicht mehr ganz so neue Promillegrenze von 0,5
Gesetzlich festgeschriebene Promillegrenzen gibt es in Deutschland seit 1953. Damals lag der Wert noch bei 1,5 Promille im Blut. Die Grenze wurde 1973 per Gesetz auf 0,8 gesenkt. Die heute gültige Promillegrenze von 0,5 gibt es seit 1998.
Gibt es eine Promillegrenze beim Fahrradfahren?
Es gibt nicht nur für das Auto eine Promillegrenze. Auch Fahrradfahrer sollten darauf achten, nicht alkoholisiert mit dem Rad am Straßenverkehr teilzunehmen. Wer in einen Unfall verwickelt wird oder eine auffällige Fahrweise und dabei einen Alkoholwert von 0,3 Promille oder mehr hat, muss mit schweren Folgen rechnen. In der Regel wird in solchen Fällen eine Strafanzeige gestellt. Eine weitere wichtige Promillegrenze ist der Wert von 1,6. Wird ein Radfahrer bei einer Verkehrskontrolle mit einer solch hohen Promillezahl erwischt, verordnen die Behörden eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), sofern er einen Führerschein besitzt bzw. erwerben möchte. Außerdem folgen drei Punkte und eine hohe Geldstrafe.
Können die betroffenen Radfahrer innerhalb einer gesetzten Frist kein positives MPU-Gutachten, also den Nachweis der Fahreignung, erbringen, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Danach darf dann also auch kein PKW oder sonstiges Kfz aufgrund der Verfehlung auf dem Fahrrad mehr geführt werden.
MPU: Ab welcher Promillegrenze wird sie verordnet?
In Sachen Promillegrenzen sind besonders die Werte 1,1 und 1,6 Promille wichtig. Beim ersteren kommt es immer zum Fahrerlaubnisentzug. Zu beachten ist, dass es sich nicht mehr um eine Verkehrsordnungswidrigkeit handelt, sondern ein Straftatbestand erfüllt wird. Daher wird die genaue Strafe stets von einem Richter festgelegt. Möglich sind eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Der zweite Wert gibt an, ab wann eine MPU verordnet wird.
Für die Behörden gibt es begründete Zweifel an der Fahreignung eines Kraftfahrers, wenn dieser mit einem Wert von 1,6 Promille oder mehr sich hinters Steuer setzt. Um die Fahrerlaubnis zurückerhalten zu können, ist daher der Nachweis der Fahreignung mittels MPU zu erbringen.
Mittlerweile sind allerdings schon einige Bundesländer dazu übergegangen die MPU bereits ab einem Wert von 1,1 Promille vorzuschreiben. Diese Grenze für die Anordnung wurde mittlerweile von verschiedenen Gerichtsurteilen bestätigt. Experten gehen davon aus, dass diese Promillegrenze bald in allen Bundesländern für eine MPU gültig sein wird.
Coco meint
27. Oktober 2017 at 8:46
Hallo, hatte bei der Blutentnahme 0,8. Hatte beim Unfall in einer Garage zwei PKW beschädigt, keine Personen. Hab selbst die Polizei alarmiert und Führerschein freiwillig abgegeben. Das Ganze ist fast drei Wochen her. Was geschieht jetzt???
Herzlichen Dank vorab!
bussgeldkatalog.de meint
6. November 2017 at 10:11
Hallo Coco,
die Behörde wird sich bei Ihnen melden und die Sanktionen mitteilen. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren erhalten Sie eine entsprechende Vorladung.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Amina meint
16. Oktober 2017 at 16:31
Hallo
bin vor 5 Wochrn mit Luftwert 1,16 und Blutwert 0,93 erwischt worden. Bei telefonische Nachfrage sagte mir ein Herr, dass ich ein Jahr Sperrzeit bekomme, weil ich auffällig über die Linie gefahren bin. Was kann ich tun?
Gruß
bussgeldkatalog.de meint
6. November 2017 at 9:17
Hallo Amina,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, dies kann nur ein Anwalt.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Marco meint
15. Oktober 2017 at 15:11
hallo,
bin mit 1,36 promille erwischt worden, womit habe ich zu rechnen? man sagte mit das ich den lappen für 1 jahr los bin ohne bußgeld und punkte.
bussgeldkatalog.de meint
16. Oktober 2017 at 8:26
Hallo Marco,
die Strafen für diesen Verstoß sind variabel, daher kann an dieser Stelle keine pauschale Aussage diesbezüglich getätigt werden.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Tobias meint
10. Oktober 2017 at 18:42
Hallo
1,47 promille
Unfall blech schaden und Personen im auto
14 Monate und 1800€ Strafe
Muss ich eine mpu machen?
Ersttäter
bussgeldkatalog.de meint
16. Oktober 2017 at 8:13
Hallo Tobias,
bei dieser Blutalkoholkonzentration scheint eine MPU sehr wahrscheinlich.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Agnes meint
8. Oktober 2017 at 20:49
Heute Nacht aufgehalten worden . Beim blasen kam 0,56 raus . Müsste dann zum Blut nehmen , jetzt muss ich nur noch auf die Ergebnisse warten . Was kommt auf mich zu ?
bussgeldkatalog.de meint
9. Oktober 2017 at 9:44
Hallo Agnes,
für das Fahren mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 – 1,09 Promille sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, 2 Punkte und einen Monat Fahrverbot vor.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Agnes meint
9. Oktober 2017 at 12:51
Ich habe vor 2 Jahren 1 Punkt schon bekommen wegen zu schnell fahren . Wird es dann strenger berechnet wenn die zwei Punkte dazu kommen ?
Lg
bussgeldkatalog.de meint
16. Oktober 2017 at 8:10
Hallo Agnes,
davon ist nicht auszugehen.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Horst meint
5. Oktober 2017 at 17:34
Vor Jahren musste ich einmal blasen und dabei verfärbte sich das Röhrchen blau.
Auf der Wache hatte ich beim Atemkontrolltest 0,54 Promille (damals waren noch 0,8 erlaubt) Ich frage mich immer noch wie viele hat man denn in der Zeit in der es nur die Röhrchen gab umsonst zur Blutprobe geschickt.
Anton meint
22. September 2017 at 13:20
Hallo,
dummerweise mit deutlich >2 Promille (so der Polizist am Telefon; zweiter Bluttestwert steht noch an) Unfall Blech- aber ohne Personenschaden gebaut. Keine Auffälligkeiten in den letzten 20 Jahren. Was kann mich erwarten?
bussgeldkatalog.de meint
4. Oktober 2017 at 11:29
Hallo Anton,
neben Punkten und einer hohen Geldbuße ist die Anordnung einer MPU und die Entziehung der Fahrerlaubnis wahrscheinlich, auch ohne Beschädigung oder Gefährdung. Die Tatsache, dass Sie bis jetzt nicht auffällig waren, wird dies leider nicht abmildern.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Tanja meint
9. September 2017 at 17:21
Hallo,
Ich bin mit 0,9 promille beim pusten nach Fahrerflucht erwischt worden. Danach Bluttest..
Womit muss ich rechnen?
Ersttäter?
bussgeldkatalog.de meint
11. September 2017 at 12:30
Hallo Tanja,
abgesehen von der Trunkenheitsfahrt mit Beschädigung und Gefährdung werden Sie außerdem wegen Fahrerflucht sanktioniert. Die Sanktion ist vom Einzelfall abhängig und kann deshalb nicht pauschal vorhergesagt werden. In jedem Fall müssen Sie sich auf Punkte, eine Geldstrafe von mehreren hundert Euro und auch auf ein mögliches Fahrverbot einstellen. Die Tatsache, dass Sie Ersttäterin sind, mildert dies nicht ab.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Murat meint
9. September 2017 at 1:26
Hallo
das Fahren mit mehr als 1,16 Promille ich muss 9000€ und 9 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen MPU muss machen
bussgeldkatalog.de meint
11. September 2017 at 12:19
Hallo Murat,
wir nehmen an, dass Sie wissen möchten, ob Sie eine MPU machen müssen. Da Ihnen offensichtlich die Fahrerlaubnis entzogen wurde, ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie eine bestandene MPU zum Antrag für die neue Fahrerlaubnis benötigen.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Marc. H meint
4. September 2017 at 13:12
Hallo,
was bedeutet 0,25g/l beim Alkoholtest. Welche erwartet mich denn?
bussgeldkatalog.de meint
11. September 2017 at 11:29
Hallo Marc. H,
eine Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/L wird juristisch gewertet wie eine Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille. Bei einer Fahrt ab 0,5 Promille ist in der Regel mit min. 2 Punkten, 500 Euro Bußgeld und einem einmonatigen Fahrverbot zu rechnen.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Niky meint
30. August 2017 at 10:40
Hallo ich hab Blutwerte 1,39 Promille. Ersttäter so zusagen. Seit Anfang Juni 2017 liegt der Führerschein bei der Polizei.hatte Cannabis dabei aber nicht geraucht. Tage vorher.Toxikologisches Gutachten dauert noch.was hab ich zu erwarten??
bussgeldkatalog.de meint
4. September 2017 at 10:12
Hallo Niky,
in diesem Falle werden Sie voraussichtlich wegen zwei Vergehen bestraft: a) wegen alkoholisiertem Fahren und b) wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis – schließlich ist Ihr Führerschein eingezogen. Sie müssen sich jetzt auf Punkte, ein hohes Bußgeld und ein verlängertes Fahrverbot einstellen. Auch die endgültige Entziehung der Fahrerlaubnis und eine MPU-Anordnung sind wahrscheinlich. Anders als bei einem Fahrverbot müssen Sie bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis den Führerschein neu beantragen.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Heiko meint
18. Juli 2017 at 17:37
Meine Frau hat ein parkendes Auto beschädigt ist weitergefahren hat mich informiert hab auch den Besitzer …Polizei war da schon informiert…meine Frau hatte wurde dann auf Arbeit zum pusten veranlasst 1,2% Mit welcher Strafe muss sie rechnen ( 20 Jahre Führerschein ohne einträge) vielen Dank
bussgeldkatalog.de meint
31. Juli 2017 at 9:10
Hallo Heiko,
das Fahren mit mehr als 1,1 Promille wird als Straftat gewertet. In diesem Fall kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe drohen.
bussgeldkatalog.de
Orhan meint
16. Juli 2017 at 14:24
Hi Leute gestern wurde ich angehalten von der Polizei musste pusten es kam 0.55 da sagte der Polizist das muss er mal 2 nehmen stimmt das? Danach auf der Wache kam dann 0.59 das auch mal 2. Wenn das stimmt hatte ich 1.18 mit was muss ich rechnen?
bussgeldkatalog.de meint
31. Juli 2017 at 9:14
Hallo Orhan,
diese Art der Berechnung ist uns unbekannt. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.
bussgeldkatalog.de
Gerhard meint
27. Januar 2018 at 6:44
Das hat seine Richtigkeit. Es gibt zwei Systeme beim Alkotest.Die tragbaren Geräte zeigen in der Regel die Promilezahl wie sie jeder kennt z.b.1,4 Promille.
Das zweite ,meist Stationäre Gerät zeigt den Wert von z.B. 0,58 an , der dann verdoppelt wird , hier 1,16 Promille.
Bei den Werten unterhalb einer Straftat kann auf die Entnahme einer Blutprobe verzichtet werden.
Jule meint
4. Juli 2017 at 1:09
Hallo,
habe bereits ein Aufbauseminar und dadurch verlängerte Probezeit (die im nächsten Jahr erlischt) hinter mir. Nun wurden wir angehalten, Fahrer hat keinen Führerschein und war alkoholisiert. Ich war Beifahrer und hatte 1,49 Promille. Wir sind mit meinem Auto gefahren und eine Anzeige habe ich schon bekommen.
Was kann auf mich zukommen?
P.S.:
Das Aufbauseminar wurde auf Grund einiger Blitzer und Laser angeordnet.
bussgeldkatalog.de meint
10. Juli 2017 at 10:51
Hallo Jule,
da Sie lediglich der Fahrzeughalter gewesen sind, hat sich der entsprechende Fahrer auf Geldstrafen und eventuell einen Freiheitsentzug bis zu einem Jahr einzustellen. Grundsätzlich kann der Beifahrer ungestraft alkoholisiert sein; da der Fahrer in diesem Fall jedoch selbst alkoholisiert war und zudem keine Fahrerlaubnis hatte, können auch Sie abgestraft werden, da es zu Ihrer Sorgfaltspflicht gehört, den Fahrer abzuhalten. Das jeweilige Mitverschulden ist von den entsprechenden Behörden festzustellen, Fragen nach konkreten Strafen können deshalb nicht pauschal beantwortet werden.
bussgeldkatalog.de
Nicole meint
3. Juli 2017 at 22:25
Hallo,
ein Freund ist mit Atemluftalkohol 1,06 Promille am Wochenende Auto gefahren. Der Wert der Blutuntersuchung steht noch aus.
Vor 16 Jahren erfolgte bereits eine Fahrt unter Alkoholeinfluss. Damals musste eine MPU durchgeführt werden.
Wir wohnen in Hessen, soweit ich weiß gilt da noch die 1,6 Promillegrenze für Verordnung einer MPU.
Meine Frage ist, ob die Fahrt vor 16 Jahren noch herangezogen werden darf oder als verjährt gilt. Denn sollte diese nicht verjährt gelten, würde die aktuelle Trunkenheitsfahrt nach meinem Wissen als Wiederholung zählen und auch bei niedrigerem Alkoholwert als 1,6 Promille eine MPU nach sich ziehen.
Sehe ich das richtig?
Wie schätzen Sie die Folgen ein?
Vielen Dank
bussgeldkatalog.de meint
10. Juli 2017 at 11:02
Hallo Nicole,
eine Fahrt unter Alkoholeinfluss wird in der Regel nach 10 Jahren aus der Akte gelöscht, die dazugehörige MPU wird bei Nicht-Bestehen oder Nicht-Antritt nach spätestens fünf Jahren des Löschens obsolet. Dennoch ist eine erneute MPU, neben Geldstrafen und Punkten, nicht ausgeschlossen. Eine allgemeine Einschätzung ist deshalb schwierig, da sie sehr stark von den jeweiligen Umständen abhängig ist.
bussgeldkatalog.de
pasa meint
13. Juni 2017 at 5:28
Hallo habe vor ca. 3 jahren meinen Führerschein kurz vor ende der Probezeit abgegeben da ich unter alkohol 1,29 Blutabnahme gefahren bin.
Musste ca. 800 euro bezahlen und 9 monaten Sperre plus mpu und aufbauseminar ein Anwalt hat mir gesagt das seit April 2017 die Grenze wieder auf 1,6 Promille gesetzt wurde im Baden-Würtemberg was kann ich machen bitte um hilfe.
bussgeldkatalog.de meint
14. Juni 2017 at 13:18
Hallo pasa,
wurde Ihnen eine MPU auferlegt, dann müssen Sie diese im Regelfall auch absolvieren.
bussgeldkatalog.de
Yvonne meint
6. Juni 2017 at 16:52
Meine Freundin hatte 3,01 Promille sie ist erst Täterin und hat leider ein Verkehrsschild gerammt was droht ihr jetzt
bussgeldkatalog.de meint
7. Juni 2017 at 10:56
Hallo Yvonne,
ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille sind Trunkenheitsfahrten Straftaten. Die Höhe der Strafe, der Fahrerlaubnisentzug sowie die Dauer der Sperrfrist wird in diesen Fällen vor Gericht bestimmt. Ab 1,6 Promille (in manchen Bundesländern auch ab 1,1 Promille) wird außerdem in der Regel eine MPU angeordnet. Diese muss Ihre Freundin erfolgreich absolvieren, um ihre Fahrerlaubnis wiederzuerlangen.
bussgeldkatalog.de
Johann meint
9. Mai 2017 at 18:57
Hallo habe geparkte auto beschädigt , hatte 1.8 promile bin 57 jahre alt , hatte noch nie was gehabt
Mit fahrerlaubnis sperre ist mir klar , strafe auch , mpu muss ich machen oder nicht ?
bussgeldkatalog.de meint
15. Mai 2017 at 9:36
Hallo Johann,
bei einem so hohen Alkoholgehalt ist eine MPU sehr wahrscheinlich.
bussgeldkatalog.de
Abdi meint
1. Mai 2017 at 13:06
Beim ersten mal mit 0,86 erwicht und jetzt nach 6 monten bin ich wieder erwicht worden. nach dem Blasen habe ich 1,3 .womit habe ich zu rechnen?
bussgeldkatalog.de meint
2. Mai 2017 at 9:23
Hallo Abdi,
bei einem Wert von mehr als 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat, da eine absolute Fahruntüchtigkeit besteht. Es drohen drei Punkte in Flensburg, außerdem eine Freiheits- oder Geldstrafe sowie ein variables Fahrverbot. Dies wird in einer Verhandlung von einem Richter festgelegt. Da Sie bereits negativ aufgefallen sind, wird sich dies wohl verschärfend auswirken.
bussgeldkatalog.de
Monika 04 meint
23. April 2017 at 21:28
Mit 2,7 Promille gefahren, kein Unfall verursacht, vor Jahren schon einmal den Führerschein wegen Trunkenheit verloren. Was droht mir jetzt?
bussgeldkatalog.de meint
24. April 2017 at 10:47
Hallo Monika,
das Fahren mit einer Blutalkoholkonzentration von mehr als 1,1 Promille wird als Straftat geahndet. Sie bekommen drei Punkte in Flensburg, außerdem droht eine Freiheits- oder Geldstrafe. Wie lange bzw. wie hoch diese ausfällt sowie die Länge des Fahrverbots wird vom Gericht festgelegt. Außerdem wird bei einem solch hohen Wert eine MPU angeordnet.
bussgeldkatalog.de
Schmidt meint
4. April 2017 at 10:07
Oktober 2016 1,57 % erwischt, Ersttäter.
Urteil 1940€ Strafe 8 Monate Sperre.
Antrag zur Wiederteilung im April gestellt.
Laut Gesetzt ab 1,6% MPU, neue Grenze 1,1% aber noch nicht in allen Bundesländer durchgesetzt. Laut Führerscheinstelle keine MPU notwendig.
Kann mir trotzdem noch eine MPU angeordnet werden?
bussgeldkatalog.de meint
10. April 2017 at 9:40
Hallo,
dazu können Sie eine Anfrage bei der zuständigen Behörde stellen. In Einzelfällen, wo der Verdacht nahe liegt, dass die Fahreignung nicht gegeben ist, kann durchaus auch eine MPU angeordnet werden.
bussgeldkatalog.de
Alen meint
3. April 2017 at 16:19
Hallo,
Am Sonntag 1.26 gepustet, Blut abgenommen und jetzt muss ich auf Werte abwarten. Weiss nicht wieviel es dabei rauskommt. Hat einer ne Meinung?
bussgeldkatalog.de meint
10. April 2017 at 9:44
Hallo Alen,
bei der Blutprobe kann ein anderer Wert herauskommen als bei der Atemalkoholkontrolle. Sie sollten die Werte am besten abwarten.
bussgeldkatalog.de
Evgeny meint
20. Oktober 2017 at 2:50
Bei mir war genau so.1.26 Promille. Ich habe Strafe 1500 euro bekommen. 3 Punkte.Neu Führerschein musste ich machen.Und 11 Monate Fahrverbot. Und bis Letzte Tag Wüste ich nicht ob ich MPU bekomme.Aber Glück gehabt.
berthold meint
31. März 2017 at 20:42
im Maerz mit1,58 Promille erwicht
bussgeldkatalog.de meint
3. April 2017 at 9:33
Hallo Berthold,
Ihnen droht ein Fahrerlaubnisentzug sowie eine Geld- oder Freiheitsstrafe und drei Punkte in Flensburg.
bussgeldkatalog.de
Lara meint
27. März 2017 at 15:43
Erstes mal 0.8 Promille ohne Unfall Führerschein mußte ich vor 4 Wochen ans Gericht schicken habe bis jetzt noch nix gehört weder von Gericht noch von Bußgeldstelle was kommt auf mich zu? Brauche so dringend meinen Schein wieder komme nicht zu arbeit nicht zum Kindergarten ich komme nirgends hin
bussgeldkatalog.de meint
3. April 2017 at 10:16
Hallo Lara,
den Führerschein können Sie bei der zuständigen Behörde abholen, wenn das Fahrverbot verstrichen ist. Bei Bedarf kann Ihnen der Führerschein auch wieder zugeschickt werden. In diesem Fall müssen Sie allerdings mit Kosten rechnen.
bussgeldkatalog.de
Stefan K. meint
14. März 2017 at 22:09
1.mal. 2009. 1.37 Promille 2.mal 2011. 1.37 Promille da musste ich eine MPU machen. 3. Mal 2017 1.08 Promille rest. Womit habe ich zu rechnen?
bussgeldkatalog.de meint
20. März 2017 at 10:13
Hallo Stefan,
Sie müssen mit einem Bußgeld von 1500 Euro rechnen und 3 Punkten in Flensburg. Hinzukommen drei Monate Fahrverbot. Haben Sie den Verkehr gefährdet, müssen Sie mit einem Führerscheinentzug und eine Freiheits- oder Geldstrafe rechnen. Die Behörde bzw. der Richter kann allerdings jederzeit auch weitergehende Konsequenzen festlegen.
bussgeldkatalog.de
Alex meint
27. Februar 2018 at 15:44
Letzte Woche von der Polizei angehalten. Wert 1.37. Kein Unfall. War freundlich zu der Polizei und habe alles mit gemacht was sie wollen. Womit habe ich zu rechnen?
Alex meint
27. Februar 2018 at 22:16
Halo Team
Allgemeine Kontrolle der Polizei. Musste pusten. Wert 1.38.
Haben mich dann mitgenommen zur BL. Wert 1.37. War nie auffällig wegen anderen Sachen im Verkehr .
Mit was für eine strafe muss ich rechnen?
Danke schon mal
bussgeldkatalog.de meint
18. April 2018 at 16:49
Hallo Alex,
wurde die Promillegrenze von 1,09 überschritten, drohen 3 Punkte in Flensburg, die Entziehung der Fahrerlaubnis und eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
bussgeldkatalog.de meint
23. April 2018 at 9:25
Hallo Alex,
ab einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille handelt es sich eine Straftat, bei der ein Gericht die Sanktionen festlegt.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de