Kurz & knapp: Geschwindigkeitsmessung mit ProViDa und ViDistA
ProViDa steht für “Proof Video Data System”, ViDistA für “Video-Distanz-Auswertung”.
Mit beiden System sind nicht nur Geschwindigkeitsmessungen möglich: Auch Abstandsverstöße können hiermit aufgedeckt werden.
Bei ProViDa und ViDistA gilt der übliche Toleranzabzug von 3 km/h bzw 3 Prozent nicht: Hier sind es 5 km/h bei weniger als 100 km/h gefahrener Geschwindigkeit und 5 Prozent bei Geschwindigkeiten darüber.
Verfolgung von Verkehrssündern
Das Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeldern sowie unter Umständen auch mit Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot geahndet wird. Daher kontrolliert die Polizei den Straßenverkehr mit Hilfe von speziell dafür entwickelten technischen Anlagen, zu denen auch Blitzer gehören.
ProViDa und ViDistA jedoch zählen zu den Überwachungssystemen. Da im Zuge der Messung keine Fotos erstellt werden, gehören beide nämlich streng genommen nicht zu den Blitzern.
Wie genau diese Anlagen funktionieren und wie zuverlässig ProViDa und ViDistA bei der Messung sind, erläutert der folgende Ratgeber. Außerdem wird erklärt, inwiefern sich ein Messgerät vom anderen unterscheidet.
Inhaltsverzeichnis
Wofür stehen die Begriffe ProViDa und ViDistA?
ProViDa und ViDistA sind zwei unterschiedliche Systeme zur Berechnung von Geschwindigkeit, die nach dem gleichen Prinzip funktionieren. Der Begriff ProViDa steht für „Proof Video Data System“, was wörtlich übersetzt Beweisvideo-Datensystem bedeutet. Diese Anlage wird auch als Police-Pilot bezeichnet. ViDistA ist die Abkürzung für „Video-Distanz-Auswertung“. Mit beiden Geräten ist unter anderem eine Geschwindigkeitsmessung möglich.
Wie wird mit ProViDa und ViDistA gemessen?
Das Überwachungssystem ProViDa wird in ein ziviles Fahrzeug der Polizei eingebaut, so dass es von außen praktisch nicht zu erkennen ist. ProViDa bietet verschiedene Möglichkeiten der Geschwindigkeitsmessung. Bei einer davon fährt das präparierte Kfz dem Fahrzeug hinterher, dessen Geschwindigkeit ermittelt werden soll.
Während des Nachfahrens werden sowohl die Strecke als auch die für die Durchfahrung benötigte Zeit gemessen. Anhand dieser Daten berechnet ProViDa die durchschnittliche Geschwindigkeit.
Eine Videoanlage zeichnet außerdem die Verfolgung des betroffenen Fahrzeugs auf. Das von ProViDa erstellte Video dient als Beweis für den Verkehrsverstoß.
ViDistA arbeitet ebenfalls mit Videoaufnahmen aus Fahrzeugen heraus. Im Gegensatz zu ProViDa findet die Auswertung allerdings separat in einer Polizeidienststelle statt.
Am Bildschirm kann nachträglich auf der Basis der Videobilder unter anderem die Geschwindigkeit gemessen werden.
Sind mit ProViDa und ViDistA Messfehler möglich?
Wenn ein Verkehrsteilnehmer einen Bußgeldbescheid erhalten sollte, der auf einer Messung mit ProViDa oder ViDistA beruht, wird er sich möglicherweise fragen, wie zuverlässig diese Verfahren sind. Prinzipiell ist ein Toleranzabzug zu gewähren: 5 km/h bei einer Geschwindigkeit von weniger als 100 km/h bzw. 5 Prozent bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h. Werden ViDistA oder ProViDa von der Polizei eingesetzt, sind außerdem weitere Aspekte zu beachten:
Ogulcan B meint
9. November 2022 at 19:37
Hallo, ich wurde gemessen auf der Autobahn, ich habe Einspruch eingelegt und es wurde festgestellt, dass das Fahrzeug von den Beamten mit der Kamera kein Luftdruck eingegeben hatten, vor Gericht war deren Begründung, sie müssen es nicht dokumentieren.
Da angeblich das Fahrzeug ein automatischer Reifendruck Kontrolle hat und das Fahrzeug es anzeigen würde, wenn es zu wenig Reifendruck hat.
Jetzt stelle ich mir die Frage, ist die Klage gegen mich zurecht, oder hätte ich eigentlich einen Freispruch bekommen?
Ich meine, jeder Polizist kann doch behaupten, dass deren Fahrzeug entsprechenden Reifendruck hatten, wer will das denn bezeugen? Deshalb sollte man es doch dokumentieren, oder nicht?
Er hat dem Richter eine Liste gezeigt, wo angeblich steht, dass sie deren Reifendruck nicht dokumentieren müssen, da es ja alles angezeigt wird.
Jetzt ist meine Frage, ist das wahr oder wurde ich unschuldig verurteilt?