Kurz & knapp: Punkte in der Probezeit
Ja, z. B. wenn sie eine rote Ampel überfahren. Für welche Ordnungswidrigkeiten Punkte angeordnet werden, geht aus dem Bußgeldkatalog hervor.
Es kommt weniger auf die Anzahl der Punkte in Flensburg und eher auf A- und B-Verstöße an. Ein A- oder zwei B-Verstöße haben die Probezeitverlängerung auf vier Jahre zur Folge. Zudem muss der Fahranfänger ein kostenpflichtiges Aufbauseminar besuchen.
Begehen Fahranfänger insgesamt drei A-Verstöße, wird die Fahrerlaubnis wieder entzogen. Diese kann dann erst nach Ablauf ein Sperrfrist erneut beantragt werden.
Führerschein auf Probe: Wie viele Punkte darf ich haben?
Inhaltsverzeichnis
Fahranfänger stehen nach der bestandenen Führerscheinprüfung unter besonderer Beobachtung. Leisten sie sich einen schweren Fehltritt und missachten die Straßenverkehrsordnung (StVO) oder andere Vorschriften aus dem Verkehrsrecht, erhalten sie nicht nur Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog.
Führerscheinneulinge müssen nämlich neben Bußgeld, Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot auch mit der Probezeitverlängerung sowie dem Aufbauseminar rechnen, wenn ihnen ein schwerwiegender Verstoß nachgewiesen wird. Doch dürfen Fahranfänger in der Probezeit überhaupt Punkte bekommen? Wann wird der Führerschein entzogen?
Im Nachfolgenden klären wir, wann der Führerschein in der Probezeit wegen vergebener Punkte entzogen werden kann und was es mit den A- und B-Verstößen auf sich hat.
A-Verstoß oder B-Verstoß? Der Punkt während der Probezeit
Mit einer frischen Fahrerlaubnis bleiben Fahrfehler natürlich nicht aus und auch nicht jeder Verstoß gegen das Verkehrsrecht führt direkt zu einem Punkt in der Probezeit. Viele Ordnungswidrigkeiten bleiben noch im Bereich der Verwarnung. Das bedeutet, dass lediglich das Verwarnungsgeld bis maximal 55 Euro gezahlt werden muss. So müssen Fahranfänger bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung bis 15 km/h nur 20 bzw. 15 Euro bezahlen.
Bei gröberen Verstößen hat der Regelbruch dagegen direkte Konsequenzen. Werden Führerscheinneulinge z. B. mit 21 km/h geblitzt, erhalten sie ein Bußgeld von 70 bis 80 Euro sowie einen Punkt in Flensburg. In der Probezeit bleibt es allerdings nicht dabei. Hierbei handelt es sich nämlich um einen sogenannten A-Verstoß, eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. In der Folge wird die Probezeit auf vier Jahre verlängert und ein Aufbauseminar angeordnet. Es gibt aber auch B-Verstöße, welche eine weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung darstellen. Gemeint sind hierbei beispielsweise abgefahrene Reifen, welche die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von 1,6 mm unterschreiten. Hierfür können ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt in der Probezeit folgen.
Zwei B-Verstöße wiegen so schwer wie ein A-Verstoß. Folglich wird die Probezeit erst beim zweiten B-Verstoß verlängert. Der erste hat also für die Fahrerlaubnis zunächst keine weiteren Konsequenzen.
Kommt es in der der verlängerten Probezeit erneut zu einem Punkt bzw. einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen, erhalten die Betroffenen eine Verwarnung sowie eine Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung, welche sie aber freiwillig besuchen können. Der dritte A-Verstoß in der Probezeit führt zum Fahrerlaubnisentzug.
Es ist also nicht so, dass in der Probezeit die Punkte direkt zu Probezeitmaßnahmen führen, es sind vielmehr die Verstöße, die je nachdem, wie schwerwiegend sie sind, Folgen haben.
Wie viele Punkte dürfen Fahranfänger während der Probezeit erhalten?
Es kann relativ schnell passieren, dass mit einem Führerschein auf Probe ein Punkt gesammelt wird. Ein geschwindigkeitsbegrenzendes Schild wird übersehen – geblitzt und schon ist es passiert. Anders als bei erfahrenen Kraftfahrern besteht aber das Risiko, dass Fahranfänger früher ihre Fahrerlaubnis einbüßen müssen. Gezählt werden aber stets A- und B-Verstöße.
Erhalten Sie beispielsweise zwei Punkte in der Probezeit für eine Ordnungswidrigkeit, wird dies nur als ein A-Verstoß gewertet. Es kommt also weniger auf die Anzahl der Punkte an. Einziger Unterschied besteht bei Verstößen, bei denen drei Punkte in der Probezeit vergeben werden. Hierbei handelt es sich um Straftaten wie Fahrerflucht, bei denen die Fahrerlaubnis direkt entzogen werden kann – nicht nur bei Fahranfängern.
Dano5347 meint
19. Februar 2018 at 11:06
hallo… ich bin in der Porbezeit mit 25 kmh ausserhalb Geschlossener ortschaft geblitzt wurden.. und habe schon einen punkt gesammelt weil ich ausversehen ein stopschild überfahren habe. Verliere ich jetzt meine Fahrerlaubnis ?
bussgeldkatalog.de meint
18. April 2018 at 16:24
Hallo,
eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr 21 km/h gilt in der Probezeit als A-Verstoß. Ein erneuter A-Verstoß in der Probezeit zieht eine Verwarnung und eine Teilnahmeempfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung nach sich.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Florian meint
19. Februar 2018 at 0:29
Hallo
Ich habe am 26.2.14 meinen Führerschein erhalten und musste 2015 zum Aufbauseminar mit Probezeitverlängerung endet meine Probezeit jetzt am 26.2.18 oder wie ist das geregelt?
bussgeldkatalog.de meint
18. April 2018 at 15:34
Hallo,
wurde die 2-jährige Probezeit um 2 Jahre verlängert, endet die Probezeit 4 Jahre nach Erwerb der Fahrerlaubnis.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Tiko meint
16. Februar 2018 at 18:48
Hallo
Habe vor 1.5 Jahren ca eine probezeit Verlängerung bekommen und musste ein aufbausemiar machen. Wegen Rotlicht Verstoß
Jetzt hatte ich einen Unfall weil ich den von rechts nicht gesehen habe.
Neben einem Punkt und einer Geldstrafe kommt evtl ein Führerschein Entzug?
Mit freundlichen Grüßen
bussgeldkatalog.de meint
18. April 2018 at 14:50
Hallo Tiko,
eine pauschale Antwort kann hier nicht gegeben werden. Die genauen Sanktionen werden von einem Gericht festgelegt. Im Zweifelsfall können Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Bibbel meint
12. Februar 2018 at 16:13
Hallo,
musste an einer Vorfahrtstraße anhalten, wollte nach links auf die Vorfahrtstraße auffahren. Von rechts kam ein Auto. Als ich dann anfuhr, bin ich denen hinten in die Tür gefahren, da der Wagen plötzlich in meine Straße einbog, deutlich verlangsamte und ohne zu blinken abbog.
Polizei sagt, war meine Schuld., Vorfahrt missachtet, Anzeige, Bußgeld, Nachschulung würde auf mich zukommen. Bin in der Probezeit, womit muss ich rechnen?
bussgeldkatalog.de meint
18. April 2018 at 14:09
Hallo,
ist die Schuldfrage ungeklärt, sollten Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden. Dieser kann Sie umfassend beraten.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Jasar94 meint
6. Februar 2018 at 19:05
Hallo
Habe vor kurzem meinen 3. Punkt in der Probezeit erhalten.
Können sie mir sagen wie lange ich den Führerschein abgeben muss ?
1. Punkt Wänden in pannenbucht
2. Punkt rechts vor links missachten zum Unfall gekommen.
3.Handy am Steuer
bussgeldkatalog.de meint
16. April 2018 at 10:41
Hallo Jasar,
drei Punkte in der Probezeit bedeuten nicht automatisch, dass Sie Ihren Führerschein abgeben müssen. Allerdings ziehen drei A-Verstöße in der Probezeit den Verlust der Fahrerlaubnis nach sich.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Lukas meint
31. Januar 2018 at 14:31
Hallo ich habe 1 punkt wegen 24kmh (nach Abzug) zuschnell bekommen, und aufgrund dessen auch einAufbauseminar machen müssen und Probezeit verlängerung bekommen….
Jetzt wurde ich beim Telefonieren am Steuer erwischt. Mit was muss ich Rechnen
(Ich bin noch in der Probezeit)
Gruß Lukas
bussgeldkatalog.de meint
16. April 2018 at 8:30
Hallo Lukas,
beim zweiten A-Verstoß in der Probezeit erhalten Sie eine Verwarnung.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Yakooo24 meint
27. Januar 2018 at 20:29
Moin,
Wurde in der probezeit einmal über 21 kmh geblitzt und einmal darunter desweiteren einmal wegen einer roten Ampel unter 1er Sekunde und ohne Gefährdung oder ähnlichem. Bescheide sind noch nicht bei mir eingegangen, aber mit was muss ich rechnen und was darf ich mir noch erlauben :P
Schönen abend
bussgeldkatalog.de meint
3. April 2018 at 14:00
Hallo Yakoo24,
Wenn Sie in der Probezeit mit 21 km/h oder mehr geblitzt werden, kann die Probezeit um zwei Jahre verlängert werden. Das heißt, statt zwei Jahren, dauert die Probezeit dann vier Jahre. Außerdem kann ein Aufbauseminar angeordnet werden. Auch die üblichen Sanktionen wie Bußgeld oder Punkte in Flensburg können auf Sie zukommen. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung zwischen 21 und 25 km/h, liegt das Bußgeld laut Bußgeldkatalog bei 70€. Auch ein Punkt in Flensburg wird in diesem Fall verbucht.
Wenn Fahranfänger in der Probezeit eine rote Ampel überfahren, die unter 1 Sekunde rot war, handelt es sich um einen sogenannten A-Verstoß. Dieser zieht eine Probezeitverlängerung und die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach sich. Laut Bußgeldkatalog ist in diesem Fall ein Bußgeld in Höhe von 90€ zu zahlen. Außerdem wird ein Punkt in Flensburg eingetragen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
ZS meint
26. Januar 2018 at 13:06
Hallo,
ich habe auf der Autobahn einen Unfall gebaut. Es lag Schnee, mein Auto kam ins schleudern. Ich war mit 150 km/H unterwegs bei einer Begrenzung von 120 km/H. Auto Totalschaden – Niemanden erwischt – War alleine. Bekam ein Bußgeldbescheid +1 Punkt. Wird mir der Führerschein entzogen, die Probezeit verlängert oder muss ich ein Aufbauseminar machen? Noch bekam nich nichts bis auf den einen Bescheid.
Liebe Grüße
bussgeldkatalog.de meint
26. März 2018 at 11:16
Hallo ZS,
wenn Sie in der Probezeit mit mehr als 20 km/h zu schnell unterwegs sind, droht eine Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre. Das heißt die Probezeit umfasst dann insgesamt vier Jahre. Außerdem wird in der Regel ein Aufbauseminar angeordnet. Weiterhin folgen im Allgemeinen die üblichen Sanktionen laut Bußgeldkatalog, das heißt Bußgeld, Punkte in Flensburg oder auch ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten. Was genau von den Behörden verhängt wird, ist von den Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalls abhängig.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Gerit meint
25. Januar 2018 at 13:56
Servus habe schon 2 Punkte und ein Aufbau Seminar jetzt kommt noch ein Punkt dazu was kann jetzt passieren.
bussgeldkatalog.de meint
16. April 2018 at 8:02
Hallo Gerit,
der Besitz von drei Punkten zieht in der Regel keine besonderen Konsequenzen nach sich.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
John meint
25. Januar 2018 at 8:32
Habe als Fahranfänger am Ende der Probezeit einen Rotlichtverstoß als Fahrradfahrer begangen. Gegen den Bußgeldbescheid habe ich Rechtsmittel eingelegt. Dann lief die Probezeit ab. Erst danach kommt es jetzt, nach Ablauf der Probezeit, zur gerichtlichen Verhandlung. Muss ich jetzt noch Aufbauseminar etc. befürchten?
LG John
bussgeldkatalog.de meint
16. April 2018 at 7:59
Hallo John,
in der Regel ist bei solchen Sanktionen der Tattag entscheidend.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Karina2203 meint
23. Januar 2018 at 1:56
Hallo
Ich wurde während der Probezeit mit thc im Blut angehalten…Brief ist gekommen folgen… 2 Punkte in Flensburg, 3 stelliges Bußgeld , 1 Monat Fahrverbot… vorher noch nie etwas gemacht
Meine Frage kommt noch was auf mich zu Aufbau Seminar oder mpu oder kann mein Führerschein komplett eingezogen werden ?
bussgeldkatalog.de meint
26. März 2018 at 9:54
Hallo Karina2203,
Es kann durchaus sein, dass sie zusätzlich noch zur Teilnahme an einem Aufbauseminar aufgefordert werden, denn Drogen am Steuer gelten als A-Verstoß. Dementsprechend kann auch Ihre Probezeit auf vier Jahre verlängert werden. Wenn ein THC-Gehalt von 1 Nanogramm pro Milliliter im Blut festgestellt wurde, droht Ihnen außerdem der Entzug der Fahrerlaubnis. Bei erneutem Verstoß innerhalb der vierjährigen Probezeit, wird in der Regel eine verkehrspsychologische Beratung auf freiwilliger Basis angeordnet.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Qaisssk meint
22. Januar 2018 at 1:25
Hallo, ich bin noch in der probezeit, ich bin roter Ampel durch gefahren unter 3 Sekunden also ich habe 1 punkt bekommen und ich muss auch Bußgeld bezahlen, wird auch noch mein Probezeit auf vier jahre verlängert?
bussgeldkatalog.de meint
26. März 2018 at 9:22
Hallo Qaisssk,
bei Rot über die Ampel zu fahren, gehört zu den A-Verstößen. Das heißt, es handelt sich um einen schwerwiegenderen Verkehrsverstoß. In der Folge wird die Probezeit in der Regel auf vier Jahre verlängert und ein Aufbauseminar angeordnet.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Melissa K meint
18. Januar 2018 at 21:58
Hallo, wurde mit 21kmh geblitzt und bekam ein Punkt in Flensburg. Daraufhin 4 Tage später wurde ich nochmal geblitzt mit 19kmh beides außerorts. Was kommt auf mich zu? Bin noch in der Probezeit. Däne im Voraus.
bussgeldkatalog.de meint
19. März 2018 at 12:59
Hallo Melissa,
da beide Verstöße unter 26 km/h liegen, gilt noch nicht die Wiederholungstäterregelung. Der zweite Verstoß sollte im Regelfall also gemäß Bußgeldkatalog ein Bußgeld nach sich ziehen.
Allerdings kann ihr erster Verstoß als ein A-Vergehen gewertet werden, da eine Geschwindigkeitsübertretung um 21 km/h oder mehr vorliegt, welches dazu führen würde, dass ihre Probezeit im zwei Jahre verlängert würde.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Paul G. meint
16. Januar 2018 at 22:08
Hallo,
ich habe einen Punkt wegen einem Handyverstoß, wurde aber bei einer Kontrolle durch verdacht auf THC im blut zur Blutabnahme mitgenommen.
Meine Fragen
Wielange kann es dauern das ich überhaupt Post bekomme und inwiefern darf ich meinen Führerschein behalten ? (05.12.2016) bestanden.
bussgeldkatalog.de meint
19. März 2018 at 12:24
Hallo Paul,
wie lange ein Bescheid auf sich warten lässt ist nicht allgemein zu beantworten. Oft dauert es bis zu acht Wochen.
Wurden Sie tatsächlich unter Einfluss von THC beim Autofahren erwischt, drohen ihnen außerdem zwei Punkte und 500 Euro Bußgeld. Unter Umständen droht außerdem ein Strafverfahren nach § 316 StGB wegen Trunkenheit im Verkehr.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Markus804 meint
13. Januar 2018 at 19:17
Hallo,
Ich habe Anfang 2017 einen Punkt für 23km/h zu viel erhalten, ASF gemacht, und 4 Jahre Probezeit bekommen.
Gegen Ende des Sommers bin ich mit dem Krankenwagen geblitzt worden, leider ohne Signal aber wieder mit 23km/h, noch ein Punkt, sonst nichts. Soweit konnte ich das auch online noch nachvollziehen, es wird ja nur zur psych. Beratung „geraten“.
Was aber passiert jetzt beim dritten Punkt? Ich wurde noch einmal mit 21km/h geblitzt, da ich ohne Navi von Mannheim nach Heilbronn finden musste. Die Straßen dort sind sehr verwirrend, es war 100 und auf dem Bild sieht man sogar wie ich mit Blick nach oben versuche Straßenschilder an einer Ampel zu lesen, dabei muss ich ein 80er Schild übersehen haben denn ich bin extra nur die gedachten 100 gefahren auf der Suche nach Orientierung (vielleicht kennt jemand Mannheim, finde ich wirklich nicht einfach).
Jetzt meine Frage, was droht außer dem 3. Punkt?
Kann man in diesem Fall eventuell Einspruch einlegen mit Hinweis auf die damalige Situation?
Hab leider schon einige Zettelchen die meine Unschuld sicher nicht bestärken würden, aber schon vor dem 2. Punkt eigentlich so gut wie keine mehr, ist nicht so als hätte ich nichts aus den Rechnungen gelernt. Nur das war dieses mal wirklich eine ungünstige Situation und ich bin auf meinem Führerschein beruflich angewiesen.
bussgeldkatalog.de meint
15. Januar 2018 at 13:05
Hallo Markus804,
beim dritten A-Verstoß wird der Führerschein entzogen. Sie haben grundsätzlich immer die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Wenn Sie unsicher sind, können Sie sich hierzu von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten lassen. Gerade wenn Sie beruflich darauf angewiesen sind, ist dies empfehlenswert.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Hakim meint
7. Januar 2018 at 13:42
Hallo,
Ich würde mit 8Km/h zu schnell auf der Autobahn und mit Handy in der Hand geblitzt.
Was habe ich zu erwarten.
Lg
bussgeldkatalog.de meint
15. Januar 2018 at 11:25
Hallo Hakim,
Sie müssen mit einem Bußgeld und einem Punkt rechnen. Sollten Sie noch in der Probezeit sein, drohen weitere Maßnahmen, die Sie dem obigen Text entnehmen können.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Albert meint
1. Januar 2018 at 16:30
Hallo Wie sind die Strafen für die Verwendung eines unversicherten Autos?
bussgeldkatalog.de meint
15. Januar 2018 at 10:15
Hallo Albert,
Informationen hierzu finden Sie im passenden Artikel: https://www.bussgeldkatalog.de/kfz-versicherung/
Das Team von bussgeldkatalog.de
Jelvani meint
31. Dezember 2017 at 0:43
Hallo,
ich bin in der Probezeit und habe beim Linksabbiegen ein Auto übersehen. Ich habe einen Bußgeldbescheid über 135€ bekommen. Darauf steht, dass ich auch einen Punkt bekomme. Welche Konsequenzen hat das für mich?
Danke für die Antwort
bussgeldkatalog.de meint
15. Januar 2018 at 10:10
Hallo Jelvani,
der Punkt selbst hat keine weiteren Auswirkungen, sofern Sie nicht noch mehr Punkte ansammeln. Abgesehen davon drohen Ihnen aber in der Regel Probezeitmaßnahmen.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Tina meint
27. Dezember 2017 at 18:36
Hallo,
ich wurde am Ende der Probezeit mit 130 in der 80er Zone geblitzt, außerorts. Ich hab die Strafe schon bezahlt und den Monat Fahrverbot mache ich jetzt gerade. 2 Punkte.. Es kam noch keine Post wegen Probezeit und Aufbauseminar – wann kommt sowas denn ungefähr? Und wie viel Zeit hat man dafür? Ich wohne ab April nämlich woanders und kann dort erst nach einem Seminar suchen, da das nächste hier über 100 km weit weg ist.
LG
bussgeldkatalog.de meint
28. Dezember 2017 at 13:25
Hallo Tina,
wenn Sie noch in Ihrer Probezeit sind, dass wird sich diese um zwei Jahre verlängern.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Tina meint
29. Dezember 2017 at 0:05
Muss man dieses Aufbauseminar auch immer machen? Und was passiert mit den Punkten, kann man die abbauen?
Das Wichtigste.. wann bekommt man denn den Bescheid bezüglich der Probezeit etc..?
bussgeldkatalog.de meint
29. Dezember 2017 at 14:50
Hallo Tina,
das Fahreignungsseminar bzw. Punkteabbauseminar stellt nämlich eine Möglichkeit dar, einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg abzubauen. Verkehrsteilnehmer haben diese Option bis zu einem Stand von fünf Punkten auf dem Konto. Es ist aber keine verpflichtende Veranstaltung.
Wir können Ihnen leider nicht sagen, wann Ihr Bescheid bei Ihnen ankommen wird, bitte wenden Sie sich hierfür an die zuständige Behörde.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Justin meint
21. Dezember 2017 at 16:55
Hallo. und zwar habe ich vor kurzen einen Unfall gebaut wo ich bin 30 kmh bei geschlossener schneedecke aus der Bahn gekommen bin und gegen eine Stein Säule gekracht bin. angeblich soll ich 1 Punkt bekommen. da ich in der Probezeit bin würde ich gerne wissen ob es ein a-verstoß ist oder ein b-verstoß. und mit welchen Folgen ich rechnen muss.
mfG
bussgeldkatalog.de meint
27. Dezember 2017 at 16:11
Hallo Justin,
hierbei handelt es sich um ein A-Verstoß, Ihre Probezeit wird um 2 Jahre verlängert.
Das Team von bussgeldkatalog.de
André meint
21. Dezember 2017 at 14:29
Guten Tag,
ich bin noch in der Probezeit und bin mit einem zu geringen Abstand auf der Autobahn geblitzt worden, da ein anderes Fahrzeug vor mir gezogen ist.
Geschwindigkeit 134 Kmh
Abstand 29 Meter.
womit muss ich rechnen?
bussgeldkatalog.de meint
27. Dezember 2017 at 16:06
Hallo Andre,
Abstandsvergehen werden als A-Verstoß geahndet, Ihre Probezeit wird um 2 Jahre verlängert.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Georg B. meint
18. Dezember 2017 at 7:52
Hallo
Habe meinen Sohn mit meinem PKW zum umrüsten auf Winterräder losgeschickt. Auf dem Weg zur Wekstatt würde er mit den Winterrädern im Kofferraum einige hundert Meter vor der Werkstatt angehalten. Da die montierten Sommerräder einseitig abgefahren waren gabs eine Anzeige. Das Problem ist das mein Sohn nach einer MPU wegen eines THC Deliktes vor drei Jahren noch in der Probezeit ist. Was passiert jetzt.
bussgeldkatalog.de meint
20. Dezember 2017 at 12:57
Hallo Georg,
wenn es sich in der verlängerten Probezeit um den ersten B-Verstoß handelt, muss Ihr Sohn lediglich mit einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Lisa123 meint
7. Dezember 2017 at 13:10
Hallo zusammen,
Ich habe heute im absoluten Halteverbot geparkt, ebenfalls ist mein TÜV seit mehrmals 8 Monate abgelaufen, das hat der Mann vom Ordnungsamt ebenfalls aufgenommen…
Was sind jetzt meine Konsequenzen ?
Lisa123 meint
7. Dezember 2017 at 13:11
Was ich noch dazu sagen muss, ich bin noch in der Probezeit
bussgeldkatalog.de meint
11. Dezember 2017 at 13:19
Hallo Lisa,
für die Überziehung der Hauptuntersuchung sieht der Bußgeldkatalog 60€ Bußgeld und ein Punkt in Flensburg vor. Außerdem zählt dies als B-verstoß. Beim Falschparken handelt es sich ebenfalls um ein B-Verstoß. Bei zwei B-Verstößen in der Probezeit wird ihre Probezeit um zwei Jahre verlängert.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Niklas B. meint
30. November 2017 at 17:21
Hallo, ich bin kurz bevor ich aus der Probezeit draußen gewesen wäre von der Polizei angehalten worden. Der Tabestand war: Betriebserlaubnis erloschen und arg abgefahrene Reifen. Womit muss ich rechnen? Ein Brief von der Polizei kam schon. Habe einen Punkt und Bußgeld bekommen. Aus was muss ich mic jetzt weiter gefasst machen?
bussgeldkatalog.de meint
4. Dezember 2017 at 11:25
Hallo Niklas,
bei zwei B-Verstößen wird Ihre Probezeit um zwei Jahre verlängert, außerdem müssen Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Sandra T. meint
25. November 2017 at 21:38
Hallo habe schon Aufbau Seminar hinter mir und habe ein Punkt in Flensburg erhalten da ich mehr wie 21 kmh innerhalb der Ortschaft gefahren bin. Nun aber bin ich wieder geblitzt worden innerhalb geschlossener Ortschaften unter 21 kmh was passiert mir nun MPU?
bussgeldkatalog.de meint
27. November 2017 at 12:03
Hallo Sandra,
da Sie unter der 21 km/h Marke geblitzt wurden, muss mit keiner MPU gerechnet werden, trotzdem aber müssen Sie entsprechendes Bußgeld bezahlen.
Das Team von bussgeldkatalog.de