Kurz & knapp: Punkte in der Probezeit
Ja, z. B. wenn sie eine rote Ampel überfahren. Für welche Ordnungswidrigkeiten Punkte angeordnet werden, geht aus dem Bußgeldkatalog hervor.
Es kommt weniger auf die Anzahl der Punkte in Flensburg und eher auf A- und B-Verstöße an. Ein A- oder zwei B-Verstöße haben die Probezeitverlängerung auf vier Jahre zur Folge. Zudem muss der Fahranfänger ein kostenpflichtiges Aufbauseminar besuchen.
Begehen Fahranfänger insgesamt drei A-Verstöße, wird die Fahrerlaubnis wieder entzogen. Diese kann dann erst nach Ablauf ein Sperrfrist erneut beantragt werden.
Führerschein auf Probe: Wie viele Punkte darf ich haben?
Inhaltsverzeichnis
Fahranfänger stehen nach der bestandenen Führerscheinprüfung unter besonderer Beobachtung. Leisten sie sich einen schweren Fehltritt und missachten die Straßenverkehrsordnung (StVO) oder andere Vorschriften aus dem Verkehrsrecht, erhalten sie nicht nur Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog.
Führerscheinneulinge müssen nämlich neben Bußgeld, Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot auch mit der Probezeitverlängerung sowie dem Aufbauseminar rechnen, wenn ihnen ein schwerwiegender Verstoß nachgewiesen wird. Doch dürfen Fahranfänger in der Probezeit überhaupt Punkte bekommen? Wann wird der Führerschein entzogen?
Im Nachfolgenden klären wir, wann der Führerschein in der Probezeit wegen vergebener Punkte entzogen werden kann und was es mit den A- und B-Verstößen auf sich hat.
A-Verstoß oder B-Verstoß? Der Punkt während der Probezeit
Mit einer frischen Fahrerlaubnis bleiben Fahrfehler natürlich nicht aus und auch nicht jeder Verstoß gegen das Verkehrsrecht führt direkt zu einem Punkt in der Probezeit. Viele Ordnungswidrigkeiten bleiben noch im Bereich der Verwarnung. Das bedeutet, dass lediglich das Verwarnungsgeld bis maximal 55 Euro gezahlt werden muss. So müssen Fahranfänger bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung bis 15 km/h nur 20 bzw. 15 Euro bezahlen.
Bei gröberen Verstößen hat der Regelbruch dagegen direkte Konsequenzen. Werden Führerscheinneulinge z. B. mit 21 km/h geblitzt, erhalten sie ein Bußgeld von 70 bis 80 Euro sowie einen Punkt in Flensburg. In der Probezeit bleibt es allerdings nicht dabei. Hierbei handelt es sich nämlich um einen sogenannten A-Verstoß, eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. In der Folge wird die Probezeit auf vier Jahre verlängert und ein Aufbauseminar angeordnet. Es gibt aber auch B-Verstöße, welche eine weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung darstellen. Gemeint sind hierbei beispielsweise abgefahrene Reifen, welche die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von 1,6 mm unterschreiten. Hierfür können ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt in der Probezeit folgen.
Zwei B-Verstöße wiegen so schwer wie ein A-Verstoß. Folglich wird die Probezeit erst beim zweiten B-Verstoß verlängert. Der erste hat also für die Fahrerlaubnis zunächst keine weiteren Konsequenzen.
Kommt es in der der verlängerten Probezeit erneut zu einem Punkt bzw. einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen, erhalten die Betroffenen eine Verwarnung sowie eine Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung, welche sie aber freiwillig besuchen können. Der dritte A-Verstoß in der Probezeit führt zum Fahrerlaubnisentzug.
Es ist also nicht so, dass in der Probezeit die Punkte direkt zu Probezeitmaßnahmen führen, es sind vielmehr die Verstöße, die je nachdem, wie schwerwiegend sie sind, Folgen haben.
Wie viele Punkte dürfen Fahranfänger während der Probezeit erhalten?
Es kann relativ schnell passieren, dass mit einem Führerschein auf Probe ein Punkt gesammelt wird. Ein geschwindigkeitsbegrenzendes Schild wird übersehen – geblitzt und schon ist es passiert. Anders als bei erfahrenen Kraftfahrern besteht aber das Risiko, dass Fahranfänger früher ihre Fahrerlaubnis einbüßen müssen. Gezählt werden aber stets A- und B-Verstöße.
Erhalten Sie beispielsweise zwei Punkte in der Probezeit für eine Ordnungswidrigkeit, wird dies nur als ein A-Verstoß gewertet. Es kommt also weniger auf die Anzahl der Punkte an. Einziger Unterschied besteht bei Verstößen, bei denen drei Punkte in der Probezeit vergeben werden. Hierbei handelt es sich um Straftaten wie Fahrerflucht, bei denen die Fahrerlaubnis direkt entzogen werden kann – nicht nur bei Fahranfängern.
Timo meint
11. Juli 2018 at 8:39
Hallo,
Ich habe bereits schon eine Probezeit Verlängerung erhalten.
Nun habe ich den Anstand weniger als 4/10 eingehalten bei Eier Geschwindigkeit über 100 km/h.
Was passiert nun?
Ich habe entnommen, dass es 1 Punkt und 100€ sind!
Ist mein Führerschein dann weg?
Und wenn nicht, was ist dann wenn mir danach nochmals was passieren sollte?
LG
bussgeldkatalog.de meint
13. Juli 2018 at 14:30
Hallo Timo,
ein zweiter A-Verstoß in der Probezeit zieht eine Verwarnung und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung nach sich. Bei einem dritten A-Verstoß folgt der Verlust der Fahrerlaubnis.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Zainab meint
7. Juli 2018 at 15:35
Hallo, wurde mit 23kmh geblitzt und bekam ein Punkt in Flensburg. Daraufhin zwei Monate später wurde ich nochmal geblitzt mit 21kmh. Was kommt auf mich zu? Bin noch in der Probezeit.
Vielen dank
bussgeldkatalog.de meint
13. Juli 2018 at 14:12
Hallo Zainab,
der zweite A-Verstoß in der PRobezeit geht mit einer Verwarnung einher. Darüber hinaus müssen Sie mit Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog rechnen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
David meint
6. Juli 2018 at 12:12
Hallo,
Ich hatte bereits ein aufbauseminar, durch 21 km/h zu schnell, woraufhin meine probezeit auf 4 jahre verlängert wurde. Diese würde in gut einem jahr ablaufen. Gestern wurde ich ohne tüv angehalten und bekomme dafür einen punkt.
Was droht mir jetzt? Vielen dank
bussgeldkatalog.de meint
11. Juli 2018 at 16:20
Hallo David,
die Überziehung der Hauptuntersuchung gilt als B-Verstoß. Ist dies Ihr erster B-Verstoß während der verlängerten Probezeit, hat das neben dem Bußgeld und dem Punkt keine anderen Konsequenzen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Evelyn meint
6. Juli 2018 at 11:29
Hallo,
habe inzwischen 4 B-Punkte und ein Aufbauseminat hinter mir, mit Verlängerung der Probezeit. Nun erwischt mit Handy in der Hand. 1 Punkt und Geldstrafe.
Droht mir jetzt der endgültige Entzug der Fahrerlaubnis?
bussgeldkatalog.de meint
13. Juli 2018 at 14:05
Hallo Evelyn,
da es sich bei dem Tatbestand „Handy am Steuer“ um einen A-Verstoß handelt, droht der Entzug der Fahrerlaubnis.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Peter meint
5. Juli 2018 at 12:00
Guten Tag,
ich bin noch in der Probezeit (A1) und ich würde aufgehalten, da mein Kennzeichen zu steil ist und ich keinen Rückstrahler angebracht habe.
Welche Strafe blüht mir nun?
PS: Ich wurde zuvor noch nicht angehalten.
bussgeldkatalog.de meint
11. Juli 2018 at 18:03
Hallo Peter,
gehen die Behörden von einem Kennzeichenmissbrauch aus, ist das ein B-Verstoß, der alleine noch keine Konsequenzen für die Probezeit hat. Prognosen über die Entscheidung der Behörde können wir aber nicht abgeben.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Burak meint
5. Juli 2018 at 1:19
Hallo ich wurde in der prozeit mit einer probezeitverlängerung über 21 km/h geblitzt. Sollte ich mit einer MPU rechnen, da ich schon auf einen Aufbauseminar war ?
bussgeldkatalog.de meint
11. Juli 2018 at 18:01
Hallo Burak,
ist dies der erste schwerwiegende Verstoß während der verlängerten Probezeit, müssen Sie neben den Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog mit einer Verwarnung und der Empfehlung, freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen, rechnen. Eine MPU kommt nicht auf Sie zu.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Sandra meint
4. Juli 2018 at 18:42
Ich wurde mit 21 km/h zuviel geblitzt und hab noch kein aufbauseminar gemacht. Heute würde ich von einem ritblitzer geblitzt mit was muss ich rechnen?
bussgeldkatalog.de meint
13. Juli 2018 at 13:58
Hallo Sandra,
ein Rotlichtverstoß wird in der Probezeit als A-Verstoß gewertet. Steht bei Ihnen das Aufbauseminar allerdings noch an, müssen Sie in der Regel nur die Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog befürchten. Denn in der Regel folgen weitere Auswirkungen auf die Probezeit erst nach dem Aufbauseminar.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Maik meint
4. Juli 2018 at 15:02
Hallo,
Ich befinde mich in der Probezeit, habe 2 Punkte ( A Verstoß glaube 31kmh innerorts zu schnell) und habe 4 Jahre Probezeit. Aufbauseminar habe ich allerdings schon hinter mir. Nun habe ich ein Bescheid bekommen mit einer Abstandsmessung von 22m bei Tempo 129km/h.
Weniger als 4/10. Habe allerdings gelesen das es nur ein Punkt gibt. Jetzt die Frage:
Gibt es nun Führerscheinentzug?
bussgeldkatalog.de meint
11. Juli 2018 at 10:50
Hallo Maik
Unter Umständen kann Ihnen in Ihrem Fall der Entzug des Führerscheins drohen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Max meint
4. Juli 2018 at 11:19
Hallo,
was passiert, wenn ich am Ende der Probezeit auf dem Motorrad angehalten werde und der DB-Killer nicht mehr drine ist? In der Theorie ist dies ja Fahren ohne Betriebserlaubnis oder ?
Wird die Probezeit verlängert oder gibt es nur ein Verwarngeld?
LG
bussgeldkatalog.de meint
11. Juli 2018 at 17:52
Hallo Max,
das Fahren ohne Betriebserlaubnis ist ein B-Verstoß. Erst bei zwei B-Verstößen wird die Probezeit verlängert.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
David R. meint
30. Juni 2018 at 10:14
Hallo, ich bin in der Probezeit und habe ein Abstandsvergehen (4/10) begangen. Hab ein Bußgeldbescheid bekommen von 100€ + Gebühren und 1Punkt. Kommt noch was wegen einem Aufbauseminar oder würde es dann schon in diesem Bußgeldbescheid erwähnt werden? Danke
bussgeldkatalog.de meint
13. Juli 2018 at 13:38
Hallo David,
die Anordnung für das Aufbauseminar kommt meist mit einer zeitlichen Verzögerung.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Falk meint
29. Juni 2018 at 11:51
Hallo,
Ich habe schon 1 Punkt und musste schon Aufbausiminar machen, da ich mit 22 zu viel geblitzt wurde. Jetzt wurde mein KfZ stillgelegt.
Mit es für einer Strafe muss ich rechnen?
bussgeldkatalog.de meint
13. Juli 2018 at 13:37
Hallo Falk,
anhand Ihrer Angaben können wir dazu keine Einschätzung vornehmen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Moritz meint
28. Juni 2018 at 21:53
Hi ich habe einen Unfall gebaut musste 113€ Strafe zahlen und habe eine Punkt bekommen i h bin noch in der Probezeit
Muss ich jetzt mit einem aufbauseminar rechnen ?
bussgeldkatalog.de meint
11. Juli 2018 at 9:20
Hallo Moritz
In der Regel ist davon in Ihrem Fall auszugehen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Lars meint
28. Juni 2018 at 20:48
Hallo,
meine Probezeit ist kurz vor dem Ende und ich habe eine Anzeige wegen Handy am Steuer bekommen, somit einen Punkt und Geldstrafe. Meine Frage.: Kann ich Anzeige um drei Wochen hinauszögern, dass ich den Punkt nach der Probezeit bekomme? bzw. ich war an einer roten Ampel, mein Auto war aus und ich hatte einen Anruf bekommen, als ich nachsehen wollte fuhr die Polizei an mir vorbei und zog mich raus. Lohnt sich der Einspruch???
bussgeldkatalog.de meint
11. Juli 2018 at 9:17
Hallo Lars
Anzeigen können grundsätzlich nicht hinausgezögert werden. Zu Ihrer zweiten Frage raten wir Ihnen einen Anwalt aufzusuchen, da wir keine Rechtsberatung geben dürfen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Lisa meint
28. Juni 2018 at 19:52
Hallo,
Ich hatte vor etwa 3 Wochen einen Autounfall, dabei handelte es sich um einen ‚Rechts vor Links‘ Fehler meiner Seite aus. Die Polizei hat mir nur gesagt ich werde wohl 120€ bezahlen müssen, ob ich einen Punkt bekomme wussten diese nicht.
Und heute wurde ich angehalten, da ich mit Handy in der Hand an der roten Ampel erwischt wurde.
Das bedeutete ein Punkt und 100€
Vor etwa einem Jahr musste ich ein Aufbauseminar machen da ich zu schnell auf der Autobahn war und somit 2 Jahre extra Probezeit & ich darf mir nur 2 Punkte erlauben ansonsten MPU.
Meine Fragen wäre dann sozusagen:
kommt es zu einer MPU?
Wie viel kostet das?
Und muss ich meinen Führerschein abgeben?
bussgeldkatalog.de meint
11. Juli 2018 at 9:16
Hallo Lisa
Wenn eine MPU gefordert ist, wird Ihnen dies zuvor schriftlich mitgeteilt. Das Entgelt für die MPU ist für alle Begutachtungsstellen verbindlich einheitlich geregelt und richtet sich nach dem von der Behörde vorgegebenen Anlass der Begutachtung. Die Kosten liegen zwischen 350 und 750 EUR. Inklusive Vorbereitungskurs sowie der Sitzungen beim Verkehrspsychologen liegen die Kosten jedoch mitunter in höheren Bereichen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Nele meint
27. Juni 2018 at 9:07
Hallo ich bin noch in der Probezeit und war mit meinem Freund in Berlin, aber da das Auto noch nicht lange in meinem Besitz ist hatte ich noch die alte Umweltplakette drinnen. Mit was muss ich jetzt rechnen?
bussgeldkatalog.de meint
2. Juli 2018 at 13:26
Hallo Nele,
für das verkehrswidrige Befahren der Umweltzone droht ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro. Auswirkungen für die Probezeit sieht der Bußgeldkatalog aber nicht vor.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Nina S. meint
22. Juni 2018 at 19:12
Hi, ich habe heute an der Ampel beim Anfahren aus Versehen anstatt des ersten Ganges den Rückwärtsgang eingelegt. Somit rollte ich gegen das hinter mir befindliche Auto und die Polizei wurde gerufen. An beiden Fahrzeugen lag kein Schaden vor. Die Polizei sprach dennoch von einem Bußgeld in Höhe von 100€ und einem Punkt in Flensburg, sicher waren Sie sich jedoch nicht. Ich bin noch in der Probezeit und möchte wissen, ob ein A oder B Verstoß vorliegt. Wie kann ich herausfinden welche Konsequenzen mir drohen? Kann ich eventuell gegen Beschlüsse vorgehen?
bussgeldkatalog.de meint
2. Juli 2018 at 11:45
Hallo Nina,
welcher Tatbestand vorliegt, ergibt sich in der Regel erst aus dem Bußgeldbescheid. Gegen diesen können Sie Einspruch einlegen. Ob sich dies in Ihrem Fall lohnt, können wir allerdings nicht einschätzen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Dennis meint
21. Juni 2018 at 21:30
Hallo ich habe wärend der peobezeit 2 punkte erhalten am selben tag durch Blitzer über 21 km/h abstandsmessung und ein monat später habe ich durch einen handy verstoß noch einen punkt erhalten
Nun bekam ich den brief über das aufbauseminar und die probezeit Verlängerung in dem aber nur der handyverstoß angegeben ist . Aber ich hab gelesen dass bei 3 punkten der führerschein entzogen wird wenn es durch 3 verschiedene verstöße entstanden ist.??
bussgeldkatalog.de meint
22. Juni 2018 at 15:42
Hallo Dennis,
der Führerschein wird erst bei 8 Punkten in Flensburg entzogen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
L. E. meint
20. Juni 2018 at 17:08
Hallo, vor 1,5 Jahren bin ich außerorts mit 25 km/h außerorts geblitzt worden. Daraufhin bekam ich einen Punkt in Flensburg und musste eine Aufbauseminar besuchen, zusätzlich wurde meine Probezeit um zwei Jahre verlängert.
Nun wurde ich vor vier Wochen mit 22 km/h zu viel außerorts auf der Autobahn geblitzt worden. Da ich wahrscheinlich das erste Geschwindigkeitsbegrenzungsschild übersehen habe, da vor mir ein Wahnsinniger reingezogen ist.
Womit muss ich rechnen?
Vielen dank,
Gruß L.
bussgeldkatalog.de meint
22. Juni 2018 at 10:45
Hallo L.E.
Nach dem dritten A-Verstoß bzw. dem zweiten A-Verstoß in der verlängerten Probezeit wird der Führerschein in der Regel entzogen. Was dann folgt, ist eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten. Ungefähr drei Monate, bevor diese abläuft, können Fahranfänger einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Dina meint
16. Juni 2018 at 12:54
Hallo
Ich bin in der Probezeit und hab schon 1 Punkt. Heute wurde ich erneut über 23 km/h auf der Autobahn geblitzt. Welche Folgen hat das jetzt für mich außer Bußgeld zu zahlen?
Wird meine Probezeit verlängert oder mein Führerschein entzogen?
bussgeldkatalog.de meint
18. Juni 2018 at 9:16
Hallo Dina,
bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h handelt es sich in Probezeit um einen A-Verstoß. Ist dies der erste, führt dieser zu einer Verlängerung der Probezeit und der Teilnahme an einem Aufbauseminar.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Bajram i meint
15. Juni 2018 at 14:42
Hallo, ich habe mein Führeschein am 04.06.15 bestanden.
Ich wurde daraufhin circa 6 Monate später mit Handy am Steuer erwischt, ist dieser Punkt eigentlich schon weg? Weil es 2 und halb Jahren um sind. Und im April 2016 habe ich nochmal 2 punkte bekommen wegen zu schnell. Dann habe ich auch Aufbauseminar gemacht. Heute haben sie mich wieder mit Handy am Steuer erwischt was kommt auf mich zu ? Velriere ich mein Führerschein?
bussgeldkatalog.de meint
18. Juni 2018 at 9:00
Hallo Bajram,
wann ein Punkt verfällt, ergibt sich aus dem Tag der Eintragung in die Punktekartei. Anhand Ihrer Informationen können wir dies nicht entnehmen. Ein Führerscheinverlust aufgrund von Punkten ist grundsätzlich erst bei 8 Punkten möglich.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Katharina meint
15. Juni 2018 at 10:39
Hallo,
ich wurde Ende März 2018 von der Polizei angehalten, weil ich angeblich im Überholverbot meine Eltern im vorausfahrenden Auto überholt habe, da sie ein Problem am Wagen hatten, langsamer wurden und rechts rangefahren sind. Wir sind die Strecke später nochmal abgefahren und es stand kein Überholverbotsschild auf dem Stück, wo wir gefahren sind/ich überholt habe. Vor dem nächsten Überholverbotsschild hatte ich den Überholvorgang bereits abgeschlossen und war auch währenddessen mit erlaubter Geschwindigkeit gefahren. Es war alles gut einsehbar und es wurde niemand dadurch behindert.
Meine Probezeit läuft noch bis diesen September. Was erwartet mich jetzt?
Mit freundlichen Grüßen,
Katharina
bussgeldkatalog.de meint
18. Juni 2018 at 8:58
Hallo Katharina,
ist ein Überholverbot durch die Zeichen 276 bzw. 277 angehordnet, droht bei einem Verstoß gemäß Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro und ein Punkt. Darüber hinaus wird dieser Tatbestand in der Probezeit als A-Verstoß gewertet, was die Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre und die Teilnahme an einem Aufbauseminar zur Folge hat.
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Toni meint
13. Juni 2018 at 17:21
Halli hallo !
Ich wurde im Mai mit 24 kmh drüber in einer 100 Zone geblitzt im Katalog steht 1 Punkt und 70 €. Der Brief kam auch schon, wo ich aber nur die Chance hab mich dazu zu äußern. Ich bin glaube noch in der Probezeit.
Verliere ich jetzt mein Führerschein ? Oder „nur“ Verlängerung der Probezeit, Bußgeld und MPU?
bussgeldkatalog.de meint
14. Juni 2018 at 11:54
Hallo Toni,
Sie haben zunächst den Anhörungsbogen erhalten, der Bußgeldbescheid kommt später. Zusätzlich zu den Strafen gemäß Bußgeldkatalog müssen Sie mit einer Verlängerung der Probezeit rechnen sowie mit einem Aufbauseminar. Eine MPU wird in der Regel bei solch einem erstmaligen Verstoß nicht angeordnet.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Katherina S. meint
13. Juni 2018 at 11:06
Hallo,
ich bin kurz vor Ende meiner Probezeit in eine Abstandskontrolle geraten. Hab dann 1 Punkt bekommen und meine Probezeit wurde dann um 2 Jahre verlängert.
Meine Frage ist, wann genau die erweiterten 2 Jahre Probezeit beendet sind?
Werden die auf das Ablaufdatum der ersten 2 Jahre der Probezeit draufgerechnet oder wann genau laufen die weiteren 2 Jahre Probezeit ab?
bussgeldkatalog.de meint
14. Juni 2018 at 11:46
Hallo Katherina S.,
ja, die verlängerten zwei Jahren werden genau an das Ablaufdatum ersten zwei Jahre Probezeit rangehängt.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Joel meint
13. Juni 2018 at 10:40
Hallo,
Ich habe bereits 2 punkte da ich 2 mal zu schnell geblitzt wurde. Und musste bereits beim 2. Mal zu schnell fshren meinen Führerschein für 1 Monat abgegeben.
Die Polizei hat mich dann vor 2 Wochen kontrolliert wobei einige Veränderungen festgelegt wurden wovon eine zur erlöschender betriebserlaubnis führte. Die Polizisten sagten das ich dafür noch ein Punkt bekomme das wäre jetzt mein 3.
Womit muss ich rechnen?
bussgeldkatalog.de meint
14. Juni 2018 at 11:45
Hallo Joel,
das können wir von hier aus nicht beurteilen, da wir nicht wissen, welche Ordnungswidrigkeiten genau vorliegen. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Murat meint
12. Juni 2018 at 18:11
Hallo,
Ich habe eine wichtige Frage, hatte heute einen Verkehrsunfall und habe die Kontrolle des Fahrzeugs verloren dadurch hat es mich in der Kurve gedreht und bin auf die Gegenverkehr gekommen und mit dem Heck in die Fronr vom anderen Fahrzeuf geknallt.
Die Polizei war da und meint ich habe die Geschwindigkeit nicht eingehalten daher 145€ Bußgeld und 1 Punkt.
Was kommt auf mich zu? Habe schon eine MPU wegen Drogen hinter mir und von der Probezeit Verlöngerung waren noch ca 2,5 Jahre geblieben.
Es wird auf mich zukommen?
Vielen Dank
bussgeldkatalog.de meint
14. Juni 2018 at 11:31
Hallo Murat,
da dies einen zweiten A-Verstoß in der Probezeit darstellt, müssen Sie zusätzlich mit einer schriftlichen Verwarnung rechnen sowie mit der Empfehlung, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Wer mehrmals im Straßenverkehr auffällig wird, muss möglcherweise noch mal die MPU absolvieren.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de