Kurz & knapp: Punkte in der Probezeit
Ja, z. B. wenn sie eine rote Ampel überfahren. Für welche Ordnungswidrigkeiten Punkte angeordnet werden, geht aus dem Bußgeldkatalog hervor.
Es kommt weniger auf die Anzahl der Punkte in Flensburg und eher auf A- und B-Verstöße an. Ein A- oder zwei B-Verstöße haben die Probezeitverlängerung auf vier Jahre zur Folge. Zudem muss der Fahranfänger ein kostenpflichtiges Aufbauseminar besuchen.
Begehen Fahranfänger insgesamt drei A-Verstöße, wird die Fahrerlaubnis wieder entzogen. Diese kann dann erst nach Ablauf ein Sperrfrist erneut beantragt werden.
Führerschein auf Probe: Wie viele Punkte darf ich haben?
Inhaltsverzeichnis
Fahranfänger stehen nach der bestandenen Führerscheinprüfung unter besonderer Beobachtung. Leisten sie sich einen schweren Fehltritt und missachten die Straßenverkehrsordnung (StVO) oder andere Vorschriften aus dem Verkehrsrecht, erhalten sie nicht nur Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog.
Führerscheinneulinge müssen nämlich neben Bußgeld, Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot auch mit der Probezeitverlängerung sowie dem Aufbauseminar rechnen, wenn ihnen ein schwerwiegender Verstoß nachgewiesen wird. Doch dürfen Fahranfänger in der Probezeit überhaupt Punkte bekommen? Wann wird der Führerschein entzogen?
Im Nachfolgenden klären wir, wann der Führerschein in der Probezeit wegen vergebener Punkte entzogen werden kann und was es mit den A- und B-Verstößen auf sich hat.
A-Verstoß oder B-Verstoß? Der Punkt während der Probezeit
Mit einer frischen Fahrerlaubnis bleiben Fahrfehler natürlich nicht aus und auch nicht jeder Verstoß gegen das Verkehrsrecht führt direkt zu einem Punkt in der Probezeit. Viele Ordnungswidrigkeiten bleiben noch im Bereich der Verwarnung. Das bedeutet, dass lediglich das Verwarnungsgeld bis maximal 55 Euro gezahlt werden muss. So müssen Fahranfänger bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung bis 15 km/h nur 20 bzw. 15 Euro bezahlen.
Bei gröberen Verstößen hat der Regelbruch dagegen direkte Konsequenzen. Werden Führerscheinneulinge z. B. mit 21 km/h geblitzt, erhalten sie ein Bußgeld von 70 bis 80 Euro sowie einen Punkt in Flensburg. In der Probezeit bleibt es allerdings nicht dabei. Hierbei handelt es sich nämlich um einen sogenannten A-Verstoß, eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. In der Folge wird die Probezeit auf vier Jahre verlängert und ein Aufbauseminar angeordnet. Es gibt aber auch B-Verstöße, welche eine weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung darstellen. Gemeint sind hierbei beispielsweise abgefahrene Reifen, welche die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von 1,6 mm unterschreiten. Hierfür können ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt in der Probezeit folgen.
Zwei B-Verstöße wiegen so schwer wie ein A-Verstoß. Folglich wird die Probezeit erst beim zweiten B-Verstoß verlängert. Der erste hat also für die Fahrerlaubnis zunächst keine weiteren Konsequenzen.
Kommt es in der der verlängerten Probezeit erneut zu einem Punkt bzw. einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen, erhalten die Betroffenen eine Verwarnung sowie eine Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung, welche sie aber freiwillig besuchen können. Der dritte A-Verstoß in der Probezeit führt zum Fahrerlaubnisentzug.
Es ist also nicht so, dass in der Probezeit die Punkte direkt zu Probezeitmaßnahmen führen, es sind vielmehr die Verstöße, die je nachdem, wie schwerwiegend sie sind, Folgen haben.
Wie viele Punkte dürfen Fahranfänger während der Probezeit erhalten?
Es kann relativ schnell passieren, dass mit einem Führerschein auf Probe ein Punkt gesammelt wird. Ein geschwindigkeitsbegrenzendes Schild wird übersehen – geblitzt und schon ist es passiert. Anders als bei erfahrenen Kraftfahrern besteht aber das Risiko, dass Fahranfänger früher ihre Fahrerlaubnis einbüßen müssen. Gezählt werden aber stets A- und B-Verstöße.
Erhalten Sie beispielsweise zwei Punkte in der Probezeit für eine Ordnungswidrigkeit, wird dies nur als ein A-Verstoß gewertet. Es kommt also weniger auf die Anzahl der Punkte an. Einziger Unterschied besteht bei Verstößen, bei denen drei Punkte in der Probezeit vergeben werden. Hierbei handelt es sich um Straftaten wie Fahrerflucht, bei denen die Fahrerlaubnis direkt entzogen werden kann – nicht nur bei Fahranfängern.
Dennis meint
5. September 2018 at 18:32
Hallo mein Name ist Dennis
Ich wurde grade geblitzt weil ich über eine rote Ampel gefahren bin konnte aber nicht mehr bremsen was kommt da auf mich zu ?
Und habe heute noch eine Knolle wegen falsch parken bekommen also 10€ wegen dem parken
bussgeldkatalog.de meint
14. September 2018 at 10:19
Hallo Dennis,
hier können Sie sich über den Rotlichtverstoß informieren: https://www.bussgeldkatalog.de/rotlichtverstoss/
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Edwin W. meint
29. August 2018 at 17:49
Hey,
ich bin in der probezeit und bin jetzt wahrscheinlich bei meinem letzten verstoß
bei 6 punkten in der probezeit angelangt. was passiert jetzt mit mir??
Danke für eure hilfe
bussgeldkatalog.de meint
13. September 2018 at 9:56
Hallo Edwin W.,
beim dritten A-Verstoß erfolgt normalerweise der Fahrerlaubnisentzug.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Torres meint
25. August 2018 at 7:23
Ich wurde von der Polizei schon einmal wegen Telefon am Steuer angehalten und habe einige Zeit später jemanden von rechts überholt (außerhalb geschlossener Ortschaften). 80er Zone.
Was droht mir ?
bussgeldkatalog.de meint
13. September 2018 at 9:32
Hallo Torres,
zwei A-Verstöße führen in der Regel zur Anordnung eines Aufbauseminars und einer schriftlichen Verwarnung.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Manuel R. meint
22. August 2018 at 15:43
Hallo,
Wurde letzten Sonntag beim Überholen im überhol verbot erwischt. Was hat das jetzt für Konsequenzen für mich ? Bin noch in der Probezeit
bussgeldkatalog.de meint
13. September 2018 at 9:16
Hallo Manuel R.,
beim ersten A-Verstoß erfolgt in der Regel die Anordnung eines Aufbauseminars. Hier können Sie sich über die allgemeinen Konsequenzen informieren: https://www.bussgeldkatalog.de/ueberholen/.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Bilal meint
14. August 2018 at 13:14
Ich hab eine Frage: ich wurde vorkurzem geblitzt mit 33 km/h hab einen Brief bekommen habe aber noch kein Aufbauseminar gemacht weil ich noch kein Brief bekommen habe wo ich das alles machen kann. Gestern wurde ich mit 25 km/h zu viel geblitzt auf der Autobahn was kann passieren ?
Danke im Voraus
bussgeldkatalog.de meint
10. September 2018 at 9:58
Hallo Bilal,
die Anordnung zum Aufbauseminar kommt in der Regel mehrere Wochen nach dem Bußgeldbescheid. In der Regel wirken sich weitere Verstöße bis zum Abschluss des Aufbauseminars nicht auf die Probezeit aus. Die Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog drohen aber trotzdem.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Ramazan meint
9. August 2018 at 10:57
Hallo ich bin grad dabei mein aufbauseminar durzuführen da ich ein punkt in der Probezeit bekommen habe vom zuschnell fahren über 21kmh
Ich wurde aber jetzt schon wieder geblitzt mit über 21 kmh
Heißt ist mein 2ter punkt in der probezeit womit muss ich rechnen 80€ 1 punkt und MPU?
bussgeldkatalog.de meint
7. September 2018 at 17:00
Hallo Ramazan,
ein A-Verstoß in der Probezeitverlängerung hat eine Verwarnung und eine Teilnahmeempfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung zur Folge. Bei 2 Punkten in Flensburg drohen keine weiteren Maßnahmen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Ak meint
9. August 2018 at 0:43
Und zwar wurde ich von einem ampelblitzer geblitzt und es war zwischen Gelb und rot. Jedoch ist es bei diesem Blitzer nicht der 1. sondern es folgen noch 2 andere . Das 2. ist bin vorgefahren und zurück wurde noch einmal geblitzt war jedoch im Stand und das 3 Blitz natürlich alle an einem anderen Tag war es wie beim 1. . Was droht mir jetzt bei 3 mal A verstösse innerhalb kürzester Zeit ?
bussgeldkatalog.de meint
7. September 2018 at 16:58
Hallo Ak,
bei einem dritten A-Verstoß droht in der Regel der Fahrerlaubnisentzug.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Steffi meint
8. August 2018 at 18:32
Hallo,
Ich hab Anfang dieses Jahres einen Unfall gehabt, heute ist der Brief mit der Anordnung zum Aufbauseminar gekommen…..
Jetzt ist meine Frage, ich wurde mit 100 Kmh bei erlaubten 70 geblitzt hab das Schild einfach übersehen! Nun ja ist meine schuld gewesen! Da ich davon ausgehe das ich trotz Abzüge immer noch über den erlaubten 21 kmh liege bekomme ich ja wieder einen Punkt und eine Geldstrafe!
Meine frage ist jetzt was kommt auf mich zu? Probezeit ist mit dem Scheiben ja bereits verlängert und ein Aufbauseminar angeordnet…..
bussgeldkatalog.de meint
7. September 2018 at 16:55
Hallo Steffi,
bei einem A-Verstoß in der Probezeitverlängerung droht eine Verwarnung und eine Teilnahmeempfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Nina T. meint
7. August 2018 at 22:56
Hallo, hatte vor kurzem einen Unfall. Aufgrund von Sichtbehinderung konnte man das auf dem Fahrrad fahrende Kind nicht sehen (es fuhr ebenfalls auf der falschen Straßenseite) beim anfahren habe ich gebrmest jedoch ist das Kind leicht gegen das Auto gestoßen. Habe Post bekommen von 80€ Bußgeld und 1 Punkt, was erwartet mich noch? Zuzufügen ist, das ich noch in der Probezeit bin.
bussgeldkatalog.de meint
7. September 2018 at 16:47
Hallo Nina,
was Sie in diesem speziellen Fall noch erwartet, können wir pauschal nicht beantworten. Das wird in der Regel durch eine Behörde bzw. durch ein Gericht entschieden und hängt davon ab, welcher Verstoß dem Unfall zugrunde lag. Im Zweifel sollten Sie einen Anwalt zurate ziehen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Gio meint
7. August 2018 at 22:08
Hallo,
Ich hab meine nachschulung schon hinter mir, wurde allerdings nochmals mit über 20 km/h zu schnell geblitzt,
Was kommt auf mich zu und ist beim dritten Punkt der Führerschein komplett weg oder nur für eine gewisse Zeit?
Vielen Dank im Voraus.
bussgeldkatalog.de meint
7. September 2018 at 16:44
Hallo Gio,
ein A-Verstoß in der Probezeitverlängerung hat eine Verwarnung und eine Teilnahmeempfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung zur Folge. Bei 3 Punkten in Flensburg drohen erst einmal keine weiteren Maßnahmen, Sie werden lediglich vorgemerkt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Sabrina meint
7. August 2018 at 9:54
Hallo zusammen
Ich würde Anfang vom Jahr schon zweimal geblitzt geweils unter 21km/h ein Bußgeld von 15€ und 20€ Waren fällig jetzt würde ich von der Polizei raus gezogen da ich scheinbar ein LKW im überhol verbot überholt hatte, dass ein Bußgeld von knapp 100€ auf mich zu kommt und Probezeit Verlängerung, da ich noch in der Probezeit bin wurde mir schon gesagt.
Aber muss ich noch mit einem Aufbauseminar oder sonstigen Konsequenzen rechnen?
bussgeldkatalog.de meint
7. September 2018 at 16:41
Hallo Sabrina,
ein A-Verstoß hat in der Probezeit in der Regel eine Probezeitverlängerung um 2 Jahre und die Teilnahmepflicht an einem Aufbauseminar zur Folge.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Sabrina meint
2. August 2018 at 14:17
Ich wurde Anfang vom Jahr zweimal geblitzt musste 15€ und 20€ zahlen jetzt wurd ich von der Polizei erwischt als ich ein LKW überholt hab obwohl überhol verbot war dass ich einen Punkt bekomm und knappe 100€ Strafe wurde mir schon gesagt aber mit was muss ich rechnen wenn ich noch in der Probezeit bin?
bussgeldkatalog.de meint
20. August 2018 at 10:25
Hallo Sabrina,
Überholen im Überholverbot wird in der Regel als A-Verstoß gewertet, sodass Sie mit einer Verlängerung der Probezeit und der Teilnahme an einem Aufbauseminar rechnen müssen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Darleen meint
1. August 2018 at 22:19
Hallo,
Bin noch in der Probezeit(Probezeitverlängerung)
Und wurde heute von einem Rotlichtblitzer erwischt.
Was erwartet mich jetzt?
bussgeldkatalog.de meint
20. August 2018 at 10:20
Hallo Darleen,
bei einem Rotlichtverstoß handelt es sich grundsätzlich um einen A-Verstoß.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Vanessa meint
1. August 2018 at 21:37
Hallo,
ich habe einen Brief bekommen von der Stadt, wo ich knapp 120€ zahlen muss wegen des Missachtens des Rotlichts.
In dem Brief steht: vorgesehene Bewertung 1 Punkt
Muss ich dafür ein Aufbauseminar machen? Wenn ja, auf wie viel Jahre wird die Probezeit verlängert?
Bis wann muss man das Aufbauseminar antreten, denn in 5 Monaten läuft meine Probezeit aus.
bussgeldkatalog.de meint
20. August 2018 at 10:20
Hallo Vanessa,
bei einem Rotlichtverstoß handelt es sich grundsätzlich um einen A-Verstoß. Dieser führt zur Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und verpflichtet zur Teilnahme am Aufbauseminar. Doe Frist dafür ergibt sich aus der entsprechenden Anordnung. Diese sollte in den nächsten Wochen bei Ihnen eingehen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Lena meint
1. August 2018 at 14:26
Hallo,
Und zwar hatte ich einen Unfall in dem ich die Vorfahrt genommen habe. Beiden fahren ist nicht viel passiert.
In meinem Brief steht das ich einen Punkt in Flensburg bekomme und ein Betrag über 100€ zahlen muss, behalte ich meinen Führerschein trotzdem ?
Lg und Danke!
bussgeldkatalog.de meint
20. August 2018 at 10:16
Hallo Lena,
uns ist hierzu keine Einschätzung möglich. Wenden Sie sich ggf. an die zuständige Behörde.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Luisa123 meint
31. Juli 2018 at 18:01
Hallo,
Ich bin noch in der Probezeit und wurde geblitzt weil ich zu dicht aufgefahren bin.
Der Abstand betrug weniger als 5/10 des Tachowertes. Jetzt hab ich ein den Brief bekommen und ein Punkt. Muss ich mit einem aufbauseminar rechnen ?
bussgeldkatalog.de meint
20. August 2018 at 10:09
Hallo Luisa123,
ein enntsprechender Abstandsverstoß zieht mindestens ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro und einen Punkt nach sich. In der Probezeit wird dieser zudem als A-Verstoß gewertet, weshalb die Verlängerung der Probezeit und die Teilnahme an einem Aufbauseminar folgt.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Tarkan meint
30. Juli 2018 at 19:52
Abstandsmessung hab den Abstand nicht eingehalten hab einen Punkt bekommen und muss 100euro Strafe zahlen muss ich jetzt mit Probezeit Verlängerung rechnen und muss ich ein aufbauseminar machen? Oder ist nach dem Bußgeld alles Oke ?
bussgeldkatalog.de meint
20. August 2018 at 10:07
Hallo Tarkan,
der Bußgeldkatalog bewertet einen entsprechenden Abstandsverstoß als A-Verstoß, welcher die Verlängerung der Probezeit und die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach sich zieht.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Nadine meint
29. Juli 2018 at 10:49
Ich bin in der Probezeit mit dem Handy am Ohr und 6 km/h zu viel geblitzt worden. Ich habe gelesen das mittlerweile dies als A-Verstoß gilt, in meinem Bußgeldbescheid stand aber nichts von einer Probezeitverlängerung/Aufbauseminar und Punkt drin. Was kommt noch auf mich zu? Ist es ein A-Verstoß?
bussgeldkatalog.de meint
20. August 2018 at 9:36
Hallo Nadine,
der Tatbestand „Handy am Steuer“ wird als A-Verstoß gewertet und kann somit zur Verlängerung der Probezeit und der Teilnahme an einem Aufbauseminar führen. Die Anordnung für dieses erhalten Sie in der Regel mehrere Wochen nach dem Bußgeldbescheid.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Domenik meint
26. Juli 2018 at 12:25
Bin mit meinem Lkw auf einer Bundesstraße stehen geblieben und dann kam die Polizei und meinte das kostet 80€ und 1 Punkt habe noch 3 Monate Probezeit und wollte wissen was auf mich zukommt
bussgeldkatalog.de meint
13. August 2018 at 12:01
Hallo Domenik,
da Sie einen Punkt erhalten haben, gehen wir davon aus, dass das zugrunde liegende Delikt als A-Verstoß bewertet wurde. In solch einem Fall würde Ihre Probezeit verlängert werden und Sie müssten an einem Aufbauseminar teilnehmen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Michael meint
25. Juli 2018 at 20:37
Hallo würde auf der Autobahn mit zugeringen Abstand geblitzt bei 106 km mit 15 Meter 160€ 2 Punkte und 1 Monat bin aber in der probezeit was kann mir noch passieren mfg
bussgeldkatalog.de meint
13. August 2018 at 11:54
Hallo Michael,
ein Abstandsvergehen ist ein A-Verstoß. Das bedeutet, dass Sie im Regelfall eine Probezeitverlängerung erhalten und an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Vanessa meint
22. Juli 2018 at 15:40
Ich habe gestern ein Vorfahrt gewähren innerorts übersehen und dadurch einen Unfall verursacht. Bin in der Probezeit bis November.
Was kann passieren?
bussgeldkatalog.de meint
13. August 2018 at 10:50
Hallo Vanessa,
eine Vorfahrtsmissachtung ist ein A-Verstoß. Neben Ihren üblichen Sanktionen wird im Regelfall Ihre Probezeit verlängert und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Ali K. meint
20. Juli 2018 at 1:09
Hallo,
Ich würde gerne wissen was in der Probezeit passiert, wenn ich mit 100 bei erlaubten 70 gemessen wurde. Da ich mir sicher bin nicht über 90 gefahren bin. Kann ich dagegen was Unternehmen? Und was erwartet mich für eine Strafe?
Danke im voraus.
MfG Ali K.
bussgeldkatalog.de meint
13. August 2018 at 10:34
Hallo Ali K.
sind Sie in der Probezeit mit min 21 km/h zu viel unterwegs, zählt dies als A-Verstoß. Bei einem ersten A-Verstoß erfolgt neben den üblichen Sanktionen – in Ihrem Fall wären dies etwa ein Punkt und 80 Euro Bußgeld – die Verlängerung Ihrer Probezeit auf vier Jahre, außerdem werden Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen. Wurden Sie geblitzt, dann können Sie nur sehr schwer gegen Ihre Sanktionen vorgehen, denn schließlich gibt es klare Beweise für Ihre Geschwindigkeitsübertretung. Bedenken Sie, dass bei einem dritten A-Verstoß automatisch die Fahrerlaubnis entzogen wird.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Jenny meint
19. Juli 2018 at 7:24
Hallo
Ich bin in der probezeit und habe eine rote Ampel überfahren bei der ich geblitzt wurde, was habe ich zu erwarten?
bussgeldkatalog.de meint
13. August 2018 at 10:07
Hallo Jenny,
dabei handelt es sich um einen A-Verstoß. Neben den üblichen Sanktionen für den Rotlichtverstoß wird im Regelfall Ihre Probezeit verlängert und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Na meint
15. Juli 2018 at 16:54
Hallo,
Bei einem Geschwindigkeitsverstoß über 21kmh in der Probezeit (A) und darauf folgendem Aufbauseminar mit Probezeitverlängerung, einem Vergehen wegen Handybenutzung (B) und nun einem weiteren Geschwindigkeitsverstoß über 21kmh (A) hat man zwar 3 Punkte, doch „nur“ 2A und einen B-Verstoß. Bedeutet das, die FE wird dennoch schon entzogen oder erst beim nächsten Vergehen innerhalb der PZ?
Liebe Grüße und vielen Dank!
Na
bussgeldkatalog.de meint
13. August 2018 at 9:25
Hallo Na,
im Regelfall erfolgt erst ab einem dritten A-Verstoß ein Fahrerlaubnisentzug. Im Einzelfall kann jedoch stets anders entschieden werden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Batu meint
13. Juli 2018 at 8:47
Ich wurde mit 41, 27 und 18 zu schnell geblitzt. Außerdem habe ich innerhalb der Ortschaft einen Zivilpolizisten überholt und anschließend war ich auf einem leeren Parkplatz etwas zu schnell unterwegs ( Gefährdung des Straßenverkehrs ). Außerdem habe ich noch einen Punkt durch dem Handyverbot. Aufbauseminar wird gemacht.
Was erwartet mich nun? Da dies alles innerhalb von 2/3 Monaten passiert ist. Habe ich erstmal nur einen Brief wegen dem Handy bekommen. Habe mich auch schon für ein Aufbauseminar angemeldet.
bussgeldkatalog.de meint
13. Juli 2018 at 14:57
Hallo Batu,
warten Sie am besten die Bußgeldbescheide ab.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de