Punktetabelle zur aktuellen Punkteregel
Punktestand | Maßnahme |
---|---|
1 bis 3 Punkte | Vormerkung |
4 bis 5 Punkte | Ermahnung |
6 bis 7 Punkte | Verwarnung |
8 Punkte | Entzug der Fahrerlaubnis |
Im folgenden Text erfahren Sie mehr zur Punktetabelle. Wenn Sie Ihre Punkte abfragen möchten, finden Sie hier eine Schritt-für-Schritt-Anleitung. Möchten Sie wissen, wie viele Punkte nach einem Verkehrsverstoß auf Sie zukommen, treffen Sie hier bitte eine Auswahl:
Kurz & Knapp: Aktuelle Punkteregelung in Flensburg
Verkehrsordnungswidrigkeiten können mit bis zu 2 Punkten in Flensburg geahndet werden, je nachdem ob auch ein Fahrverbot vorgesehen ist oder nicht. Für die Begehung einer Straftat im Straßenverkehr können entweder 2 (bei verhängtem Fahrverbot) oder 3 Punkte (bei Fahrerlaubnisentzug) im Fahreignungsregister eingetragen werden.
Wenn Sie bereits 8 oder mehr Punkte auf dem Flensburger Punktekonto angesammelt haben, droht die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Je nach Anzahl der verhängten Punkte verfallen die Eintragungen nach 2,5 Jahren (1 Punkt), 5 Jahren (2 Punkte) oder 10 Jahren (3 Punkte).
Warum kam es bei der Punkteregel in Flensburg zur Reform?
Der Vorschlag zur Reform des Punktesystems stammt aus der Feder des damaligen Verkehrsministers Peter Ramsauer. Im Juni 2013 startete dieser den ersten Versuch, für die Verteilung der Flensburger Punkte eine neue Regelung durchzubringen. Diese Bemühungen liefen jedoch zunächst ins Leere. Erst am 01.05.2014 stimmte der Bundesrat Ramsauers Punkteregel-Vorschlag zu und in der Folge wurde das Verkehrszentralregister zum Fahreignungsregister.
Aber wie werden Punkte gemäß neuer Regelung in Flensburg seither verteilt? Und ist die Verjährung der Verkehrspunkte von der neuen Punkteregelung ebenfalls betroffen? In unserem Ratgeber erfahren Sie, was an der Punkteregel alles neu ist, die seit 2014 für alle Verkehrsteilnehmer innerhalb Deutschlands gilt.
Inhaltsverzeichnis
Punkte in Flensburg: Regelung wurde reformiert
Kern der Reformation der Punkteregelung ist die Stufeneinteilung, welche hinsichtlich des Punktestandes betroffener Verkehrsteilnehmer eine entscheidende Rolle einnimmt. Insgesamt sind es drei Stufen, nach denen die Punkte in Flensburg seit 2014 eingeteilt werden. Synonym kursiert auch der Begriff „Punktetacho“ für die neue Kategorisierung der Verkehrspunkte. Was die Regelung vorsieht, können Sie folgender Liste entnehmen:
- Ermahnung: Wer 4 oder 5 Punkte auf seinem Konto anhäuft, erhält eine schriftliche, gebührenpflichtige Erhmahnung. Außerdem wird er auf die Möglichkeit hingewiesen, freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilzunehmen. Dadurch können Betroffene einmalig innerhalb von fünf Jahren einen Punkt abbauen.
- Verwarnung: Bei 6 bis 7 Punkten ergeht eine Verwarnung und es wird gemäß Punkteregelung darauf hingewiesen, dass ebenfalls ein Fahreignungsseminar besucht werden kann. Allerdings ist es bei mehr als 5 Punkten nicht mehr möglich, dadurch Punkte abzubauen.
- Entzug der Fahrerlaubnis: Sobald Sie 8 Punkte auf dem Konto haben, gibt es kein Entkommen mehr, die Fahrerlaubnis wird Ihnen in jedem Fall entzogen. Sie können eine Neuerteilung beantragen, müssen dazu jedoch in der Regel mindestens sechs Monate warten. Außerdem kann im Einzelfall ein Nachweis für die erfolgreiche Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) verlangt werden. Die hierfür aufzubringenden Kosten müssen Sie selbst tragen.
Sie wundern sich, dass die Punkteskala nur noch von eins bis acht reicht? Auch das ist eine Folge der Systemerneuerung. Gemäß alten Richtlinien war das Konto eines Fahrzeugführers erst bei einem Punktestand von 18 oder mehr Punkten voll. Entsprechend der neuen Punkteregelung sind es ganze zehn Punkte weniger, bis Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen werden kann. Außerdem sieht die neue Punkteregel vor, dass pro Verstoß nur noch ein Punkt, zwei Punkte oder derer drei anfallen. Abhängig ist dies von der Schwere des begangenen Verstoßes.
Als Autofahrer erhalten Sie zum Beispiel einen Punkt, wenn Sie am Steuer telefonieren, innerhalb der kalten Jahreszeit ohne Winterreifen fahren oder Sie ein Kind unangeschnallt mit Ihrem Fahrzeug befördern. Geschwindigkeitsüberschreitungen von 25 km/h innerorts oder 30 km/h außerorts werden genauso sanktioniert.
Zwei Punkte sind gemäß neuer Punkteregelung hingegen fällig, wenn Sie erstmals mit über 0,5 Promille Alkohol im Blut ein Fahrzeug führen oder bei noch höheren Geschwindigkeiten der Blitzer auslöst und Ihren Verstoß dokumentiert. Drei Punkte sind ausschließlich für Straftaten fällig, welche mit Führerscheinentzug geahndet werden.
Inwiefern sind Punkte in Flensburg beim Verfall von der Neuregelung betroffen?
Im Vergleich zum alten System liegt der Hauptunterschied bei der neuen Punkteregelung hinsichtlich der Verjährung darin, dass jeder vergebene Punkt für sich selbst und unabhängig von anderen Einträgen verjährt. Neu hinzukommende Punkte haben somit keinen Einfluss auf das Löschverfahren bereits registrierter Vermerke. Was den Zeitraum betrifft, der bis zur Verjährung verstreichen muss, gelten folgende Vorgaben:
- Haben Sie beispielsweise wegen dem Tatbestand „Handy am Steuer“ oder einem einfachen Rotlichtversoß einen Punkt in Flensburg erhalten, verjährt dieser nach 2,5 Jahren.
- Handelt es sich zum Beispiel um schwerwiegende Geschwindigkeitsüberschreitungen, werden Ihnen zwei Punkte im Fahreignungsregister eingetragen. Der Verjährungszeitraum beträgt bei zwei Punkten fünf Jahre.
- Wer auf der Autobahn als Drängler auffällt und dem in der Folge Nötigung im Straßenverkehr zur Last gelegt werden kann, dem drohen für diesen einen Verstoß drei Punkte (sofern die Entziehung der Fahrerlaubnis bestimmt wurde), da es sich um eine Straftat handelt. Erst nach zehn Jahren sind diese drei Punkte verjährt.
Wichtig: Beachten Sie in jedem Fall, dass bei der Verjährung grundsätzlich eine Überliegefrist greift.
Die Punkte werden demnach nicht direkt nach 2,5, 5 oder 10 Jahren gelöscht, sondern abschließend erst ein Jahr nach Ende der Verjährungsfrist.
Alte Punkte vs. neue Punkte: Regelung zur Umrechnung
Was passiert mit Punkten, die bereits vor der Reform auf Ihrem Konto vermerkt waren? Verfallen diese durch die neue Punkteregelung? Zu einer Löschung kommt nicht, sondern stattdessen zur Übertragung ins neue System.
Lediglich alle alten Punkte für Verstöße ohne Verkehrsgefährdung werden gänzlich gelöscht, wie beispielsweise das Befahren einer Umweltzone ohne dafür erforderliche Schadstoffplakette. Anhand folgender Tabelle können Sie die Umrechnung nachvollziehen:
Alter Punktestand | Neuer Punktestand |
1 bis 3 | 1 |
4 bis 5 | 2 |
6 bis 7 | 3 |
8 bis 10 | 4 |
11 bis 13 | 5 |
14 bis 15 | 6 |
16 bis 17 | 7 |
18 und mehr | 8 |
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