Punktetabelle zum Punkteregister in Flensburg
reformiertes Punktesystem | altes Punktesystem | Maßnahmen |
---|---|---|
1 | 1 - 3 | Es wird eine Vormerkung im Punkteregister in Flensburg eingetragen |
2 | 4 - 5 | |
3 | 6 - 7 | |
4 | 8 - 10 | Erteilung einer schriftlichen Ermahnung mit dem Hinweis auf die freiwillige Teilnahme an einem Punkteabbauseminar |
5 | 11 - 13 | |
6 | 14 - 15 | Kostenpflichtige Verwarnung; Punkteabbau nicht mehr möglich |
7 | 16 - 17 | |
8 | 18 | Entzug der Fahrerlaubnis |
Im folgenden Text erfahren Sie mehr zum Punkteregister in Flensburg. Wenn Sie Ihre Punkte abfragen möchten, finden Sie hier eine Schritt-für-Schritt-Anleitung. Möchten Sie wissen, wie viele Punkte nach einem Verkehrsverstoß auf Sie zukommen, treffen Sie hier bitte eine Auswahl:
Kurz & Knapp: Punkteregister in Flensburg
Im Punkteregister von Flensburg, welches offiziell Fahreignungsregister (FAER) heißt, werden bei Verkehrsverstößen die verhängten Punkte als Eintragungen gespeichert. Es finden sich dabei Angaben sowohl zum Tatbestand, der Anzahl der Punkte sowie zur Tilgungsfrist. Auch Personen, die keine Fahrerlaubnis besitzen, können ein Konto im Punkteregister haben, wenn Sie bei Verstößen Punkte erhalten haben.
Für die Speicherung der Eintragungen sowie auch für die Verwaltung der Konten bzw. Daten ist das Kraftfahrtbundesamt (KBA) zuständig. Die Bußgeldbehörden sind für die Verhängung von Punkten nicht zuständig, weshalb in einem Bußgeldbescheid auch keine Angaben zu Punkten gemacht werden müssen.
Betroffene können in Flensburg die Eintragungen im Punkteregister abfragen. Das ist per E-Mail, postalisch oder durch persönliche Vorsprache in Flensburg möglich.
Das Punkteregister des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg
Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Handy am Steuer – für diese und weitere Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr können Punkte in Flensburg eingetragen werden. Bereits seit Januar 1958 speichert das Kraftfahrtbundesamt (KBA) Verkehrspunkte in Flensburg. Damals noch unter der Bezeichnung Verkehrszentralregister (VZR) geführt, heißt die Institution mittlerweile Fahreignungsregister (FAER).
Aber welche Daten werden von der Auskunftei konkret erfasst? Und wie lange werden Einträge im Punkteregister in Flensburg gespeichert? Diese Fragen beantworten wir für Sie in unserem Ratgeber. Außerdem informieren wir Sie, auf welchen Wegen in Flensburg beim Punkteregister eine Auskunft möglich ist.
Inhaltsverzeichnis
Was wird in Flensburg im Punkteregister gespeichert?
Dass bei Ordnungswidrigkeiten je nach Tatbestand eine bestimmte Anzahl von Punkten im Punkteregister in Flensburg erfasst wird, ist den meisten Fahrzeugführern bekannt, aber welche zusätzlichen Daten dort hinterlegt sind, weiß nicht jeder.
Gemäß § 28 Straßenverkehrsgesetz (StVG) können im FAER grundsätzlich alle relevanten Angaben, welche die Fahreignung betreffen, erfasst werden. Hierunter fallen u. a. Informationen
- über einen Entzug der Fahrerlaubnis (z. B. Urteile)
- zu Punkten, die wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit oder einer Straftat verhängt wurden
- zu Einschränkungen oder Verboten zum Führen eines fahrerlaubnisfreien Fahrzeuges
- zur Verlängerung einer Fahrerlaubnis
- zum Verzicht auf die Erlaubnis, Kraftfahrzeuge zu führen
- zur Beschlagnahmung, Sicherstellung oder Verwahrung von Führerscheinen
- zu Maßnahmen während der Probezeit
- zur Teilnahme an Aufbau- bzw. Fahreignungsseminaren (z. B. zum Zweck des Punkteabbaus)
Damit für eine reibungslose Informationsweitergabe gesorgt ist, sind Gerichte und zuständige Behörden verpflichtet, sämtliche das Verkehrsrecht betreffende rechtskräftige Entscheidungen dem Punkteregister in Flensburg zu melden. Im Gegenzug erhalten diese dann bei gegebenem Anlass Zugriff auf die dort erfassten Daten.
Auswirkungen der Punktereform auf das Punkteregister in Flensburg
Mit der Punktereform wurde das System der Punktevergabe im Mai 2014 einer Erneuerung unterzogen. Während die Punkteanzahl bis dahin je nach Tatbestand zwischen einem und sieben Punkten lag, sind es seit der Systemumstellung nur noch einer bzw. zwei oder maximal drei Verkehrspunkte, die abhängig vom Einzelfall pro Vergehen gespeichert werden können.
Aber nicht nur wie die Verteilung der Punkte in Flensburg stattfindet, sondern auch wann es einen Eintrag gibt, wurde angepasst. Im Zuge der Reform sind nur noch dann Punkte zu verhängen, wenn es sich im Verkehrsordnungswidrigkeiten handelt, die eine Gefährdung der Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer darstellen. Wer also beispielsweise unerlaubt ohne entsprechende Umweltplakette mit seinem Auto in einer Umweltzone unterwegs ist, dem droht kein Vermerk im Punkteregister in Flensburg.
Weiterhin ist auch der Entzug der Fahrerlaubnis von den Reformmaßnahmen betroffen. Bis Mai 2014 mussten Verkehrssünder insgesamt 18 Punkte auf ihrem Punktekonto im FAER eingetragen haben, bevor die Fahrerlaubnis entzogen werden konnte. Aktuell ist dies bereits bei acht registrierten Verkehrspunkten möglich.
Wie können Sie beim Punkteregister in Flensburg Ihren Punktestand abfragen?
Wer sich bereits mehrere Ordnungswidrigkeiten zu Schulden kommen ließ, der kann schnell den Überblick darüber verlieren, wie viele Punkte auf dem eigenen Konto bereits vermerkt sind. Wollen Sie Ihren aktuellen Punktestand immer im Blick haben, dann können Sie sich grundsätzlich jederzeit Auskunft vom Punkteregister in Flensburg geben lassen. Drei verschiedene Möglichkeiten kommen hierfür in Frage:
- Abfrage vor Ort: Sowohl am Standort in Flensburg als auch in Dresden ist das KBA mit zahlreichen Mitarbeitern vertreten. Montags bis Mittwochs sowie Freitags können Sie sich zwischen 9:00 und 15:00 Uhr persönlich Auskunft über den Stand Ihres Punktekontos geben lassen. Ein gültiger Personalsausweis oder Reisepass ist dabei notwendige Voraussetzung, um Sie eindeutig identifizieren zu können und Datenmissbrauch vorzubeugen.
- Abfrage per Post: Auskunft beim Punkteregister erhalten Sie auch mittels postalischer Anfrage. Auf der Internetseite des KBA finden Sie ein entsprechendes Formular als PDF-Datei, die kostenlos heruntergeladen werden kann. Keine Berücksichtigung finden hingegen Anträge per Fax. Kopien der Vorder- und Rückseite eines gültigen Ausweisdokumentes sind der Postsendung beizufügen.
- Online-Abfrage: Für die Auskunft per Smartphone, Tablet oder Laptop ist ein Personalausweis mit freigeschalteter Online-Funktion
notwendig. Es handelt sich hierbei um den sog. elekronischen Identitätsnachweis (auch bekannt als eID), welcher nur bei Ausweisen möglich ist, die nach dem 1. November 2010 ausgestellt wurden.
Ist beim Punkteregister in Flensburg die Auskunft kostenlos?
Insbesondere seit der Punktereform von 2014 herrscht häufig noch immer Ungewissheit, wie viele Einträge Kraftfahrer nach der Umstellung auf das neue System haben, wann welche Punkte verfallen und was überhaupt gespeichert wird.
Deshalb steht es jedem Verkehrsteilnehmer frei, einen Auszug aus dem Punkteregister des KBA kostenlos zu beantragen. Die Sachbearbeiter der Zweigstellen des KBA in Flensburg und Dresden beantworten außerdem alle allgemeinen Fragen zum Thema Punktesystem, sofern Sie zu den genannten Öffnungszeiten persönlich vor Ort sind oder telefonisch Kontakt aufnehmen.
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