Im folgenden Text erfahren Sie mehr zur Punktetabelle. Wenn Sie Ihre Punkte abfragen möchten, finden Sie hier eine Schritt-für-Schritt-Anleitung. Möchten Sie wissen, wie viele Punkte nach einem Verkehrsverstoß auf Sie zukommen, treffen Sie hier bitte eine Auswahl:
Kurz & Knapp: Punktetabelle
Anhand der Punktetabelle können Verkehrsteilnehmer feststellen, für welche Verstöße im Straßenverkehr wie viele Punkte vergeben werden.
Je nach Tatbestand werden 1 bis 3 Punkte zugeordnet und im Punkteregister eingetragen.
Verkehrspunkte gemäß der Tabelle werden unter anderem für Geschwindigkeitsüberschreitungen, Alkohol am Steuer oder Abstandsverstößen verhängt. In der Regel muss das Bußgeld aber mindestens 60 € betragen.
Eins, zwei oder drei: Wie viele Punkte werden wann vergeben?
Unter anderem kommt die Punktetabelle in Flensburg bei überhöhter Geschwindigkeit zum Einsatz. Aber was droht Ihnen gemäß Punktetabelle, wenn Ihr Auto (bzw. Sie als Fahrzeugführer) während einer Geschwindigkeitsüberschreitung von einem Blitzer erfasst wird? Grundsätzlich können seit der Punktereform pro Verkehrsdelikt ein bis maximal drei Punkte vergeben werden.
Gemäß der Tabelle in Flensburg werden Punkte aber nicht für jede Ordnungswidrigkeit vergeben, sondern nur, wenn es die Schwere der Tat zulässt. Neben Geschwindigkeitsüberschreitungen ist dies beispielsweise auch bei Alkoholverstößen der Fall. Folgende Tabelle zeigt Ihnen, welche Voraussetzungen für einen, zwei oder drei Punkte gegeben sein müssen:
Aktuelle Punktetabelle
Punkteanzahl | Art des Verkehrsdeliktes | Beispiele |
---|---|---|
1 Punkt | Für Ordnungswidrigkeiten, die den Verkehr beeinträchtigen | - Handy am Steuer - 21 bis 25 km/h zu schnell - Abstand weniger als 5/10 des Tachow ertes |
2 Punkte | Ordnungswidrigkeiten, die den Verkehr besonders beeinträchtigen oder Straftaten ohne Fahrerlaubnisentzug | - 41 bis 50 km/h zu schnell - Abstand weniger als 3/10 des Tachowertes - bei rot über die Ampel gefahre n mit Gefährd ung |
3 Punkte | Straftaten mit Fahrerlaubnisentzug | - Vollrausch (über 1,1 Promille) - Unfallflucht - fahrlässige Tötung |
Inhaltsverzeichnis
Punkte in Flensburg: Sanktionen gemäß Tabelle je nach Tatbestand
Das in Deutschland geltende Verkehrsrecht ermöglicht eine Reihe von Sanktionen, wenn sich Verkehrsteilnehmer nicht an die Straßenverkehrsordnung halten. Einige Tatbestände verlangen aufgrund der Schwere des begangenen Verstoßes weitreichende Maßnahmen. In diesen Fällen bleibt es deshalb nicht beim Bußgeld, sondern es werden zusätzlich in Flensburg Punkte eingetragen. Mittels Tabelle, die hierfür herangezogen wird, kann jedem Tatbestand eine bestimmte Anzahl von Strafpunkten zugeordnet werden.
Ziel ist es, betroffene Fahrzeugführer langfristig zur Einhaltung geltender gesetzlicher Regelungen zu bewegen. Außerdem ermöglicht das Punktesystem bzw. die Tabelle eine härtere Bestrafung von Wiederholungstätern. Aber wie wird in Flensburg die Punktetabelle konkret angewendet? Und was beinhaltet die aktuelle Punktetabelle in Flensburg? Diese und weitere Fragen beantworten wir Ihnen in unserem Ratgeber.
Datenspeicherung in Flensburg: Auskunftei für Punkte
Nach Kiel und Lübeck gilt Flensburg mit etwa 88.000 Einwohnern als drittgrößte Stadt des Landes, als größte im Bundesland Schleswig-Holstein und als am nördlichsten gelegene kreisfreie Stadt Deutschlands. Wer nicht dort beheimatet ist oder studiert, der kennt Flensburg in den meisten Fällen, weil dort das Fahreignungsregister (FAER) seinen Sitz hat. Bis zum 30. April 2014 trug dieses noch den Namen Verkehrszentralregister (VZR).
Egal ob Sie wegen einem Blitzer mit der Punktetabelle Bekanntschaft machen oder gemäß Tabelle Punkte wegen einer anderen Verkehrsordnungswidrigkeit drohen – in jedem Fall kommt es zur Speicherung Ihrer Daten in der Flensburger Auskunftei.
Wem wegen welchen Verstößen wie viele Punkte eingetragen werden können, ist in der Punktetabelle für Kfz festgelegt. In aller Regel werden Verkehrssünder in Form eines Bußgeldbescheides darüber informiert, was ihnen konkret zur Last gelegt wird und ob neben einem Bußgeld auch Punkte gemäß der Tabelle in Flensburg zu erwarten sind. Wer sich nicht sicher ist, wie hoch der eigene Punktstand bereits ist, der kann dies durch eine Punkteabfrage in Erfahrung bringen. Drei Wege stehen Ihnen hierbei zur Verfügung:
- Punkteabfrage auf postalischem Weg
- Online-Punkteabfrage
- Persönliche Abfrage des Punktestandes in den Zweigstellen des FAER in Flensburg und Dresden
Punktetabelle bei Überschreitung vorgegebener Geschwindigkeit
Sie waren mit überhöhter Geschwindigkeit mit Ihrem Auto unterwegs? Punkte drohen gemäß Tabelle in diesem Fall in der Regel nur dann, wenn Sie die ausgeschilderte Höchstgeschwindigkeit um 21 km/h oder mehr überschritten haben. Laut der Punktetabelle, die im Verkehr bei Delikten als Bemessungsgrundlage genutzt wird, kommt es hierbei zur Eintragung von einem Punkt im Fahreignungsregister.
Wann zwei Punkte entsprechend der Flensburger Punktetabelle auf Ihrem Konto gespeichert werden, hängt davon ab, welche Fahrbahnumgebung am Tatort vorzufinden war. Grundsätzlich gilt gemäß Rechtslage Folgendes:
- Wer innerhalb geschlossener Ortschaften ab 31 km/h zu schnell geblitzt wird, dem werden im Regelfall zwei Punkte eingetragen.
- Außerorts müssen Verkehrssünder mit der Speicherung von zwei Punkten rechnen, wenn diese die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit um 41 km/h oder mehr überschreiten.
Sanktionen gemäß Verkehrspunkte-Tabelle bei Alkohol- und Drogenkonsum
Befinden Sie sich noch in der Probezeit, sind Sie zur Einhaltung der 0,0-Promillegrenze verpflichtet. Dies ist seit 2017 gesetzlich vorgeschrieben. Wer bereits länger Auto fährt und dementsprechend kein Fahranfänger mehr ist, für den gilt die 0,5-Promillegrenze.
Erst, wenn es zur Überschreitung des genannten Wertes kommt, müssen Verkehrsteilnehmer mit Sanktionen gemäß der Flensburger Punktetabelle rechnen. Bei wem der Alkoholtest mehr als 0,5 Promille nachweist, für den können zwei Punkte im Fahreignungsregister eingetragen werden. Wenn es der Bußgeldkatalog vorsieht, dann drohen zusätzlich Bußgelder und Fahrverbote.
Nicht nur alkoholische Substanzen, sondern auch andere Drogen, führen im Straßenverkehr zu Sanktionen. Wer im Vollrausch ein Fahrzeug führt oder Drogen während der Fahrt bei sich führt, für den können ebenfalls zwei Punkte auf dem Punktekonto der Flensburger Auskunftei vermerkt werden.
Wann sieht die Kfz-Punktetabelle einen sofortigen Führerscheinentzug vor?
Wer sich nicht nur einer Verkehrsordnungswidrigkeit schuldig macht, sondern eine Straftat im Straßenverkehr begeht, dem können aufgrund der Schwere der Schuld gemäß Punktetabelle drei Punkte eingetragen werden. Als Folgemaßnahme kommt es umgehend zum Entzug der Fahrerlaubnis. Aber ab wann gilt ein Verkehrsdelikt auf deutschen Straßen als Straftat? Um Ihnen einen Überblick darüber zu verschaffen, welche Verstöße zu diesem Bereich gehören, haben wir Ihnen nachfolgend einige Beispiele aufgelistet:
- Das Führen eines Fahrzeugs im Vollrausch (Blutalkoholkonzentration höher als 1,1 Promille)
- Unfallflucht
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Fahrlässige Tötung
- Das Führen eines Fahrzeuges trotz verhängtem Fahrverbot
- Unterlassene Hilfeleistung
So viele Punkte sind laut Tabelle und neuem System maximal zulässig
Punktestand | Maßnahme |
---|---|
1 bis 3 Punkte | Vormerkung |
4 bis 5 Punkte | Ermahnung |
6 bis 7 Punkte | Verwarnung |
8 Punkte | Entzug der Fahrerlaubnis |
Egal ob Sie zu Fuß, mit dem Rad, Motorrad oder Kraftfahrzeug unterwegs sind – die Punktetabelle ist für alle Verkehrsteilnehmer anwendbar. Zur großen Reform des Punktesystems kam es im Jahr 2014. Seit dem gilt eine andere Bepunktung von Verkehrsordnungswidrigkeiten und Straftaten. Vor den Reformmaßnahmen konnten Verkehrsteilnehmer bis zu 18 Punkte in Flensburg eingetragen haben, ohne weitreichende Konsequenzen befürchten zu müssen. Seit 2014 gilt das Punktekonto mit Verbuchung des achten Punktes als voll und die Fahrerlaubnis kann entzogen werden. Wer hingegen weniger Punkte hat, dem drohen je nach Anzahl der Punkte entweder eine Vormerkung, eine Ermahnung oder die Verwarnung durch Beamte des FAER.
Ausnahmen bestätigen jedoch wie auch in anderen Verkehrsrechtsangelegenheiten die Regel: Für Fahranfänger gilt nicht die Acht-Punkte-Grenze, sondern das für Führerscheinneulinge verbindliche Kategoriensystem. Gemeint ist die Unterscheidung zwischen A-Verstößen und Vergehen der Kategorie „B“. Zur Fahrerlaubnis kann es hierbei schon deutlich früher kommen als bei Fahrern, die sich nicht mehr in der Probezeit befinden.
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