Bußgelder – qualifizierter Rotlichtverstoß
Kurz & knapp: Qualifizierter Rotlichtverstoß
Bei einem Rotlichtverstoß differenziert der Gesetzgeber zwischen einfach und qualifiziert.
Ein qualifizierter Rotlichtverstoß liegt immer dann vor, wenn der Fahrzeugführer eine Ampel überquert, die schon länger als eine Sekunde Rot zeigt.
Das Bußgeld beträgt in einem solchen Fall mindestens 200 Euro.
Jede Sekunde zählt, wenn die Ampel Rot zeigt!
Inhaltsverzeichnis
Ampeln – offiziell als Lichtzeichenanlagen bezeichnet – regulieren den Verkehrsfluss und sorgen damit für mehr Sicherheit auf Deutschlands Straßen. Um Unfälle zu vermeiden, ist es notwendig, dass sich alle Verkehrsteilnehmer an die Vorgaben der Ampeln halten.
Werden die Anweisungen der Lichtzeichenanlage missachtet, kann dies zu gefährlichen Situationen und schlimmstenfalls zu einem schweren Unfall führen. Aus diesem Grund sieht der Bußgeldkatalog harte Sanktionen vor. Dies ist insbesondere der Fall, wenn ein qualifizierter Rotlichtverstoß vorliegt.
Im nachfolgenden Ratgeber erhalten Sie unter anderem Antworten auf diese Fragen: Welche Merkmale muss ein qualifizierter Rotlichtverstoß aufweisen? Welche Sanktionen sieht der Bußgeldkatalog in einem solchen Fall vor? Und lässt sich ein Fahrverbot vermeiden?
Was ist ein qualifizierter Rotlichtverstoß?
Wer bei Rot eine Straße überquert und dabei erwischt wird, muss – unabhängig davon ob es sich um Fußgänger, Fahrradfahrer oder Autofahrer handelt – mit Sanktionen rechnen. Der Bußgeldkatalog unterscheidet dabei zwischen einfachen und qualifizierten Rotlichtverstößen.
Ausschlaggebend für die Unterscheidung der Vergehen ist die Länge der Rotphase. Wechselte die Lichtzeichenanlage vor maximal einer Sekunde auf Rot, gilt dieser Rotlichtverstoß als einfach. Ein qualifizierter Rotlichtverstoß hingegen liegt vor, wenn die Ampel bereits seit über einer Sekunde Rot zeigt.
Diese Einteilung wirkt sich auf die Folgen aus, denn ein qualifizierter Rotlichtverstoß zieht gemäß Bußgeldkatalog härtere Sanktionen nach sich.
Das Wichtigste zum Rotlichtverstoß – hier im Video!
Qualifizierter Rotlichtverstoß: Welches Bußgeld droht?
Ein qualifizierter Rotlichtverstoß zieht ein hohes Bußgeld, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot nach sich. Bei der Höhe des Bußgeldes spielen dabei die Umstände eine wichtige Rolle. So drohen bei einem Verstoß ohne Gefährdung oder Sachbeschädigung eine Geldbuße von 200,00 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.
Geht der Verstoß allerdings mit der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer einher, erhöht sich das Bußgeld auf 320,00 Euro. Bei einer Sachbeschädigung sieht der Bußgeldkatalog eine Geldbuße in Höhe von 360,00 Euro vor. Die Anzahl der Punkte und auch das Fahrverbot bleiben allerdings gleich.
Bei besonders schwerwiegenden Verstößen können die Sanktionen allerdings auch nach oben hin angepasst werden.
Kann ein Fahrverbot verhindert werden?
Grundsätzlich geht ein qualifizierter Rotlichtverstoß mit einem Fahrverbot einher. Nicht selten kann ein solches die berufliche Existenz bedrohen, weshalb immer wieder nach Möglichkeiten gesucht wird, das Fahrverbot zu umgehen.
Ein verbreiteter Ansatz ist dabei die Einschränkung der Schuldfähigkeit. Ob ein qualifizierter Rotlichtverstoß allerdings mit Augenblicksversagen gerechtfertigt werden kann, müssen die Gerichte im Einzelfall entscheiden. Es handelt sich dabei aber um eine Ausnahmeregelung.
Ein Augenblicksversagen liegt unter anderem dann vor, wenn:
- Sie auf eine überraschende Verkehrslage falsch reagieren,
- Sie eine unübersichtliche Verkehrssituation falsch deuten,
- Sie ein Verkehrszeichen übersehen, weil die äußeren Umstände nicht auf ein Ge- oder Verbot hinweisen.
Berndt meint
5. Oktober 2020 at 9:00
Wann werden 2 Punkte in Flensburg wieder gelöscht?
Danke
bussgeldkatalog.de meint
6. Oktober 2020 at 16:16
Hallo Berndt,
bei Eintragungen mit 2 Punkten tritt die Verjährung nach 5 Jahren ein.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Rudolf D meint
16. April 2022 at 2:20
Wie lange gelten Punkte bei Rotlichtverstoß !