Bußgeldtabelle: Querparken
Verstoß | Verwarnungsgeld |
---|---|
Zum Parken nicht an den rechten Fahrbahnrand gefahren | 15 € |
… Behinderung | 25 € |
… länger als eine Stunde | 25 € |
… länger als eine Stunde mit Behinderung | 35 € |
Bußgeldrechner: Verstöße beim Halten oder Parken
Kurz & knapp: Querparken
In der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gibt es keine eindeutigen Angaben dazu, ob das Querparken erlaubt oder verboten ist. Daher müssen die zuständigen Beamten in der Regel je nach Einzelfall entscheiden, ob ein Parkverstoß vorliegt oder nicht. Sofern Sie den übrigen Verkehr beim Querparken weder behindern noch gefährden und den vorhandenen Parkraum optimal genutzt haben, können Sie unter Umständen um ein „Knöllchen“ herumkommen.
Mit seiner Länge von knapp 2,7 Metern passt ein Smart häufig selbst in die winzigsten Parklücken – notfalls eben auch quer. Beim Querparken mit einem Smart gilt allerdings dasselbe wie mit anderen Automodellen: Sobald der stehende oder der fließende Verkehr dadurch behindert oder gefährdet werden würde, darf selbst ein Smart nicht quer parken – auch wenn die Chancen mit Deutschlands kürzestem Kleinstwagen wohl am besten stehen, beim Querparken keinen Strafzettel zu kassieren.
Sind die zuständigen Beamten der Meinung, Sie dürften an der jeweiligen Stelle oder auf die jeweilige Art und Weise selbst mit einem Smart nicht quer parken, kommt ein Strafzettel auf Sie zu. Das Verwarnungsgeld liegt in diesem Fall laut Bußgeldkatalog zwischen 15 und 35 Euro.
Kleines Kfz = mehr Rechte beim Parken?
Inhaltsverzeichnis
Vor allem in größeren Städten gestaltet sich die Suche nach einer geeigneten Parklücke relativ schwierig. Fahrer von kleineren Fahrzeugmodellen haben dabei oft bessere Chancen, da sie schlichtweg weniger Platz brauchen.
Teilweise haben allerdings selbst Fahrer von einem Smart, der gerade einmal knapp 2,7 Meter lang ist, Probleme, einen Parkplatz zu finden, und parken daher kurzerhand quer zur Fahrtrichtung.
Aber ist das Querparken gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) überhaupt erlaubt? Stellen kleine Fahrzeuge, wie Smarts, möglicherweise eine Ausnahme dar? Und welche Sanktionen sieht der Bußgeldkatalog vor, wenn Sie als Kraftfahrer Ihren fahrbaren Untersatz unerlaubt quer geparkt haben? Das erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Darf man mit dem Smart quer parken?
Ein explizites Verbot für das Querparken im öffentlichen Straßenverkehr sieht die StVO zwar nicht vor, allerdings lässt sich darüber streiten, ob das Regelwerk das Ganze gestattet:
- Auf der einen Seite schreibt § 12 Absatz 4 StVO vor, dass Kraftfahrer zum Parken an den rechten Fahrbahnrand fahren müssen. Fahrzeuge sollen also demzufolge parallel zur Straße abgestellt werden, damit der übrige Verkehr nicht behindert wird. Dies würde also eher für ein Verbot sprechen.
- Auf der anderen Seite heißt es in § 12 Absatz 6 StVO, dass platzsparend geparkt werden soll, was beim Querparken durchaus der Fall ist. Sofern Sie dabei den Verkehr weder behindern noch gefährden und den vorhandenen Parkraum optimal ausnutzen, sollte also an sich nichts dagegen sprechen.
Grundsätzlich gilt: Parken Sie quer zur Fahrbahn, liegt es stets im Ermessen der zuständigen Beamten, ob diese Ihnen ein „Knöllchen“ unter den Scheibenwischer klemmen oder nicht. Ausschlaggebend für diese Entscheidung ist meist, ob andere Verkehrsteilnehmer durch das Querparken behindert oder sogar gefährdet werden oder nicht.
Worin liegt die Gefahr beim Querparken?
Die eigentliche Gefahr beim Querparken zeigt sich oft erst beim anschließenden Ausparken: Andere Fahrer, die auf der Straße fahren, sind möglicherweise nicht in der Lage, den Blinker des Querparkers zu sehen und Letzterer benötigt viel mehr Platz, um quer aus der Lücke auszuparken, da sich sowohl rechts als auch links von ihm ein Fahrzeug befindet. Darüber hinaus könnten natürlich auch die Autos, die neben ihm stehen, Schwierigkeiten beim Ausparken haben.
Auf der sicheren Seite sind Sie daher, wenn Sie auf das Querparken verzichten und Ihr Kfz stattdessen wie gewohnt parallel zur Fahrbahn an der rechten Straßenseite abstellen. Ansonsten kann ein Strafzettel mit einem Verwarnungsgeld zwischen 15 und 35 Euro auf Sie zukommen. Zahlen Sie den entsprechenden Betrag innerhalb einer Frist von meist einer Woche, drohen Ihnen jedoch keine weiteren Konsequenzen.
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