Radarstrafen in Österreich
Verstoß | Bußgeld* (in EUR) | |
---|---|---|
Innerorts (Tempolimit**: 50 km/h) | ||
Organmandat | Anonymverfügung | |
Mehr als 40 km/h zu schnell | 150-2.180 | |
Landstraße (Tempolimit**: 100 km/h) | ||
Mehr als 50 km/h zu schnell | 150-2.180 | |
Außerortsstraßen (Tempolimit**: 100 km/h) | ||
Mehr als 30 km/h zu schnell | 70 | 70-2.180 |
Autobahn (Tempolimit**: 130 km/h) | ||
Bis 10 km/h zu schnell | 20 | 30 |
11-20 km/h zu schnell | 35 | 45 |
21-30 km/h zu schnell | 50 | 60 |
* Bundeseinheitliche Strafsätze, für geringere Geschwindigkeitsübertretungen können je nach Region andere Sätze erhoben werden. ** Tempolimit für Pkw bis 3,5 t, je nach Kfz können andere Beschränkungen gelten. |
Radarstrafen in der Schweiz
Verstoß* | Bußgeld (CHF umgerechnet in EUR) und andere Folgen | ||
---|---|---|---|
Wo | Innerorts | Außerorts | Autobahn |
Tempolimit | 50 km/h | 80 km/h auf Nebenstraßen, 100 km/h auf Autostraßen | 120 km/h |
1-5 km/h zu schnell | 37 | 37 | 18 |
6-10 km/h zu schnell | 110 | 92 | 55 |
11-15 km/h zu schnell | 229 | 147 | 110 |
16-20 km/h zu schnell | Höhe unbestimmt, Verwarnung | 220 | 165 |
16-20 km/h zu schnell | Höhe unbestimmt, Geld- oder Freiheitsstrafe möglich, 1 Monat Fahrverbot | Höhe unbestimmt, Verwarnung | 239 |
Mehr als 25 km/h zu schnell | Anzeige, 3 Monate Fahrverbot | Höhe unbestimmt, Verwarnung, 1-3 Monate Fahrverbot | Höhe unbestimmt, Geld- oder Freiheitsstrafe möglich, Verwarnung oder Fahrverbot bis 3 Monate |
* Geschwindigkeitsüberschreitung nach Abzug der Geräte- und Messunsicherheit (= Gerätetoleranz) |
Kurz & knapp: Radarstrafen
In Deutschland gibt es keine Radarstrafen. Hierzulande ist von Bußgeldern die Rede. Die Österreicher und Schweizer kennen unter dem Begriff „Radarstrafen“ Sanktionen, die für Geschwindigkeitsverstöße erteilt werden, die wiederum mithilfe von Messgeräten (Blitzern) festgestellt wurden.
In Österreich können Radarstrafen entweder per Organmandat oder Anonymverfügung (geringe Verstöße) sowie per Strafverfügung (schwere Verstöße) erhoben werden. Außerdem ist die Entziehung der Lenkerberechtigung (= Führerscheinentzug) denkbar.
Die Schweizer haben wesentlich höhere Radarstrafen bzw. Bussen. Sie richten sich nach dem Ordnungsbussengesetz.
Bussen, Lenkerausweis, Radarstrafen: So drücken sich unsere Nachbarn im Süden aus
Inhaltsverzeichnis
Was in Deutschland „Knöllchen“ heißt, schimpfen die Österreicher liebevoll „Orgerl“. Die Schweizer kennen keinen Toleranzabzug, dafür aber den Sicherheitsabzug. Wer sich mit den „Bußgeldern“ in der Schweiz oder Österreich befasst, wird schnell feststellen, dass er sich zunächst mit dem Jargon der jeweiligen Region vertraut machen muss.
In diesem Ratgeber möchten wir auf Radarstrafen also Sanktionen für Geschwindigkeitsübertretungen in Österreich und der Schweiz eingehen. Wie teuer ist es, wenn Autofahrer jenseits der südlichen Grenzen Deutschlands geblitzt werden?
Einen Überblick liefern obige Tabellen. Allerdings gibt es dabei einiges zu beachten. Was ist beispielsweise mit Anonymverfügung gemeint und wie ahnden die Schweizer Geschwindigkeitsverstöße? Lesen Sie die Antworten im Folgenden.
Radarstrafen in Österreich: Höhe, Verfahren, Zustellung
Es ist Ihnen vielleicht schon aufgefallen: Die österreichische Tabelle zu den Radarstrafen, die wir oben zur Verfügung gestellt haben, beschränkt sich auf bestimmte Geschwindigkeitsverstöße. Das liegt daran, dass bei geringeren Verkehrsübertretungen (= Verkehrsordnungswidrigkeiten) je nach Region niedrigere Strafen erhoben werden. So können die Radarstrafen in Salzburg ganz anders ausfallen als in Wien. Gesetzlich geregelt ist nur der Strafrahmen.
Was das Verfahren zur Vollstreckung der Radarstrafen angeht, so gibt es in Österreich zunächst drei Optionen:
- Organmandat (auch: Organverfügung oder „Orgerl“): Es ähnelt dem deutschen Strafzettel und wird von der Polizei genutzt, um geringe Übertretungen zu ahnden.
- Anonymverfügung: Auch diese wird nur bei geringen Verstößen verhängt. „Anonym“ ist sie, weil sie an den Halter des Fahrzeugs zugestellt wird, auch wenn er zum Zeitpunkt des Verstoßes gar nicht am Steuer saß. Der Halter bezahlt also auch für den „anonymen“ bzw. ggf. unbekannten Fahrer (sog. Halterhaftung) oder muss diesen selbst auffordern, zu bezahlen.
- Strafverfügung: Wer die Geschwindigkeit exzessiv überschreitet und damit die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, kann nicht mehr nur mit geringen Radarstrafen sanktioniert werden. Stattdessen kommen die bundeseinheitlichen Radarstrafen zum Tragen, die Sie in obiger Tabelle nachlesen können.
Gegen eine Radarstrafe ist ein Einspruch nur möglich, wenn diese nicht per Anonymverfügung oder Organmandat erteilt wurde, dagegen können Autofahrer nämlich kein Rechtsmittel einlegen. Nur bei schwereren Geschwindigkeitsüberschreitungen, bei denen eine Strafverfügung ergeht, gibt es die Option, Einspruch einzulegen.
Weitere Radarstrafen: Vorbemerkung und Entzug der Lenkberechtigung
Lenkberechtigung und Lenkerausweis sind das österreichische Pendant zur deutschen Fahrerlaubnis bzw. zum Führerschein. Bei besonders schweren Verkehrsübertretungen stehen diese auf dem Spiel. Für bestimmte Geschwindigkeitsverstöße reichen die oben genannten Radarstrafen in Österreich nicht mehr aus.
Stattdessen gibt es besondere Strafen wie eben die Entziehung der Lenkberechtigung oder die Vorbemerkung im Führerscheinregister. Eine Vorbemerkung kommt beispielsweise infrage, wenn durch den Geschwindigkeitsverstoß andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden.
Außerdem müssen Wiederholungstäter, also Verkehrssünder, die sich in einem Zeitraum von zwei Jahren schon einmal eine Verkehrsübertretung geleistet haben, etwas länger ohne den Lenkerausweis auskommen. Manche werden zusätzlich zur Nachschulung geschickt. Nachfolgende Tabelle zeigt, wie lange Betroffene auf den Führerschein verzichten müssen.
Verstoß | Strafe bzw. Entziehung für ... |
---|---|
Innerorts | |
über 40 km/h zu schnell | 2 Wochen |
über 60 km/h zu schnell | 6 Wochen |
über 80 km/h zu schnell | 3 Monate |
über 90 km/h zu schnell | 6 Monate |
Außerorts (Freilandstraße) | |
über 50 km/h zu schnell | 2 Wochen |
über 70 km/h zu schnell | 6 Wochen |
über 90 km/h zu schnell | 3 Monate |
über 100 km/h zu schnell | 6 Monate |
Blitzer in der Schweiz: Besonders hohe Radarstrafen
Die Schweizer unterscheiden ebenso wie Deutschland und Österreich zwischen schweren und geringen Übertretungen. Die Ordnungsbusse bzw. das Ordnungsbussenverfahren kommt bei weniger schweren Verkehrsverstößen infrage, wie beispielsweise Falschparken oder wie die Schweizer es nennen: Falschparkieren.
Was Geschwindigkeitsüberschreitungen angeht, so sind die Schweizer besonders streng. Beispiel:
- Deutschland: Eine Übertretung von 11 km/h (außerorts) kostet 20 Euro.
- Schweiz: Für denselben Verstoß bezahlen Sie 120 Euro.
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