Kurz & Knapp: Gibt es ein Radwegbenutzungspflicht?
Die Nutzung des Radwegs ist nur dann verpflichtend vorgeschrieben, wenn ein solcher amtlich durch die Zeichen 237, 240 und 241 ausgewiesen ist. Bei einer Behinderung auf dem Radweg ist eine Nutzung der Straße erlaubt. Auf den Gehweg dürfen Erwachsene nicht ausweichen.
Kinder bis acht Jahren müssen den Gehweg benutzen, der Radweg ist für sie tabu. Kinder zwischen acht und zehn Jahren können mit dem Fahrrad den Gehweg oder den Radweg nutzen.
Ist kein Verkehrszeichen vorhanden, sondern nur Markierungen oder Piktogramme auf der Fahrbahn, besteht keine generelle Radwegbenutzungspflicht. Fahrradfahrern können hier auch der Straße fahren.
Ist der Radweg immer Pflicht?
Kinder bis acht Jahre haben es einfach. Sie müssen mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren. So klar ist das in einem höheren Alter nicht mehr. Über zehn Jahre ist der Gehweg komplett tabu. Nur Aufsichtspersonen (über 16 Jahren), welche ein unter acht Jahre altes Kind beaufsichtigen, dürfen ihn noch benutzen.
Damit bleiben den Fahrradfahrern nur noch die Fahrbahn oder der Radweg. Viele Radfahrer entscheiden sich für die Fahrbahn, denn auf dieser kommen sie meist ohne Hindernisse von A nach B. Aber ist das überhaupt erlaubt oder besteht eine Radwegebenutzungspflicht?
Im nachfolgenden Beitrag klären wir, wann Radler die Radwegebenutzungspflicht beachten müssen und wann ein Ausweichen auf die Fahrbahn erlaubt ist.
Inhaltsverzeichnis
Die Radwegebenutzungspflicht in der StVO
Radwege können gefährlich sein. Statistisch gesehen ist sogar das Unfallrisiko auf einem Radstreifen höher als auf der Fahrbahn. Auf baulich getrennten Radwegen kommt es immer wieder zu Konflikten mit Fußgängern. Hinzu kommt, dass abbiegende Kraftfahrzeuge häufig die Fahrradfahrer übersehen. Dieser Umstand führte dazu, dass festgelegt wurde, dass das Fahren auf der Straße bzw. der Fahrbahn der Regelfall ist. Eine generelle Radwegebenutzungspflicht gibt es also nicht.
Radfahrer müssen aber den Radweg benutzen, wenn ein Schild dies gebietet. Gemeint sind die Zeichen 237, 240 und 241. Das Verkehrsschild ist rund und blau. In Weiß ist ein Fahrrad darauf dargestellt. Ist ein solches Verkehrszeichen angebracht, gilt gemäß § 2 Abs. 4 Straßenverkehrsordnung (StVO) die Benutzungspflicht für Radwege. Die Fahrbahn darf dann nicht mit Fahrrad befahren werden. Es gibt aber Ausnahmen, die ein Ausweichen auf die Straße rechtfertigen:
- Geschlossene Verbände ab 16 Radfahrern dürfen die Fahrbahn benutzen und sogar nebeneinander fahren.
- Die Radwegebenutzungspflicht gilt nicht, wenn der Radweg aus objektiven Gründen unbenutzbar ist (z. B. falsch geparkte Kfz versperren die Durchfahrt, Wildwuchs, vereiste oder stark defekte Fahrbahn).
- Der Radweg kann z. B. nicht mit Anhänger befahren werden, weil die Auffahrt zu schmal oder durch ein Hindernis blockiert ist.
Radwegebenutzungspflicht: Grundsätzliches Urteil von 2010
Um den Verkehr auf der Straße frei von Fahrrädern zu halten, waren viele Kommunen dazu übergegangen, die blauen Schilder für die Radwegebenutzungspflicht aufzustellen. Damit einher geht nämlich auch ein Fahrverbot für die Fahrbahn.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bereitete aber dieser inflationären Handhabung des blauen Schilds mit einem Grundsatzurteil (BVerwG 3 C 42.09) ein Ende. Das Gericht bestätigte, dass für Fahrräder die Benutzung der Fahrbahn der Regelfall ist. Schilder, welche eine Radwegebenutzungspflicht ausweisen dürfen nur in begründeten Ausnahmefällen aufgestellt werden.
Dietrich meint
2. Mai 2023 at 20:44
Typisch für viele Autofahrer gegen über Radfahrern: Es gilt das Recht des Stärkeren. An Kreisverkehren sind Autos fast immer privilegiert. Ich muss als alter Radfahrer zweimal vom Rade steigen, damit der junge Automobilist, der seinen Hintern in die Polster quetscht, flott durchkacheln kann.
Volker W meint
3. Februar 2022 at 12:07
Was ist bitte die ordnungsrechtliche Konsequenz, wenn man gegen die Radwegbenutzungspflicht verstößt? Verwarnung? Bußgeld? Wie hoch? Nach welchen Vorschriften? Danke.
Paul G meint
12. Juli 2021 at 11:19
Radwege könnten komplett abgeschafft werden, da doch die meisten Radfahrer, trotz vorhandener Radwege mit Ausschilderung, diese nicht nutzen.
Gerade auf Landstraßen, auf denen Autos mit 100 km/h fahren dürfen, ist das Radfahren auf der Straße eine unzumutbare Gefahr für alle!!!
Frank meint
7. Juni 2021 at 17:57
Wofür brauchen wir bzw. haben wir eine STVO, wenn Jeder macht was er will?
Aus meiner Erfahrung reagieren Radler oft Pampig, wenn man sie auf die Radwege-Pflicht hinweist. Meine Standardantwort:“ Man sollte eigenes geistiges Unvermögen nicht durch Frechheit kaschieren“.
Wolf G. meint
12. Oktober 2020 at 6:18
Ich selbst bin begeisterter Rennradfahrer und nutze die Radwege zu 90% schon wegen der eigenen Sicherheit. Es gibt aber leider all zu Radwege die jenseits von gut und Böse sind und nicht zu befahren sind. Es ist ein gegenseitiges geben und nehmen. Ich bin beruflich jeden Tag mehere Stunden mit dem Auto unterwegs und was ist schon dabei wenn man mal ein paar Sekunden hinter einem Radfahrer herfahren muss? Geht davon die Welt unter? Kommt man wegen einem Radfahrer zu spät an die Arbeit? Nein bestimmt nicht! Wenn alle etwas mehr Rücksicht walten lassen kommen wir stressfrei und vor allem Gesund dort an wo wir hin wollen ;)
Mertin meint
5. November 2021 at 12:55
Ist es Radfahrern erlaubt auf der Straße zu fahren, wenn links und rechts Radwege vorhanden sind und auf der Straße Piktogramme von einem Fahrrad ist und es eine Hauptverkehrsstasse ist innerorts.
Florian meint
19. April 2020 at 14:07
Bei uns gibt es zwischen den Ortschaften perfekt gepflegte Radwege, die fast immer leer sind. Trotzdem sind sich die Rennradfahrer zu fein um die zu benutzen. Lieber gefährden sie sich und andere, indem sie mitten auf der Landstraße fahren. Wenn man sie höflich auf die Gefahr hinweist, reagieren sie sofort pampig. Warum eigentlich?
Becker meint
16. Juli 2020 at 17:01
Die Reifen von Rennrädern sind sehr schmal und reagieren sehr empfindlich auf Steine bzw. Wurzeln die den Belag anheben was die Benutzung des Radweges sehr unangenehm macht hinzu kommt das an Kreuzungen der Radweg oft dem Fußgänger zugeordnet ist und man dann immer eine Vollbremsung hinlegt anstelle gerade durchzufahren wie auf der strasse
Alexander W meint
22. Juli 2021 at 19:16
Die STVO regelt das ganz klar.
Hier weise ich auf die Radwegebenutzungspflicht hin wenn eine entsprechende Beschilderung vorhanden ist.
AlexB meint
2. August 2021 at 12:28
Also mich hat als Rennradfahrer noch nie ein anderer Verkehrsteilnehmer „höflich“ auf die Gefahr hingewiesen. Meistens kommt die Hupe knapp hinter einem selbst zum Einsatz, oder man fährt neben einen und brüllt diesen durchs geöffnete Beifahrerfenster an (welches den Tatbestand der Verkehrsgefährdung erfüllen kann). Wenn ein solches „höflich“ gemeint ist, braucht man sich nciht wundern wenn der gegenüber „pampig“ reagiert.
Und nein Rennradfahrer sind sich nicht zu fein Radwege zu benutzten.
Hannes meint
15. Dezember 2021 at 10:47
Nein, eine Glasscherbe berechtigt NICHT dazu, einfach durchgehend die Straße zu benutzen, sondern nur auf dem kleinen Stück, wo die Scherbe liegt.
Andreas H. meint
2. April 2020 at 19:16
Auf meiner regelmäßigen Radtour am Wochenende finde ich immer wieder Glasscherben durch weggeworfene Glasflaschen auf dem Radweg. Berechtigt mich das zur Benutzung der Straße? Autofahrer haben sich auch schon über mich aufgeregt, aber ich habe keine Lust mir was in den Reifen zu fahren.
gt meint
14. Mai 2020 at 11:08
Nur weil vielleicht irgendwo auf dem Radweg eine Glasscherbe liegen könnte berechtigt das noch lange nicht grundsätzlich den Radweg zu meiden !!
ww meint
7. Juli 2020 at 22:52
Falsch, natürlich ist ein Radweg objektiv unbenutzbar wenn da Scherben liegen.