Kurz & knapp: Die Rechtsbehelfsbelehrung
Die Rechtsbehelfsbelehrung ist von der Rechtsmittelbelehrung zu unterscheiden. Erstere informiert zum Beispiel in einem Bußgeldbescheid darüber, wie Sie gegen eine behördliche Entscheidung vorgehen können, letztere klärt über die Frist, Form und Art der möglichen Rechtsmittel auf.
Eine fehlende Rechtsbehelfsbelehrung führt nicht automatisch dazu, dass das Urteil bzw. die Entscheidung der Behörde unwirksam wird. Dennoch können Sie von einem Anwalt prüfen lassen, ob sich ein Einspruch lohnen könnte.
Wie eine Rechtsbehelfsbelehrung aussehen könnte, zeigt das Muster, das wir kostenlos zur Verfügung stellen. Sie finden es hier!
Rechtsmittelbelehrung beim Bußgeldbescheid
In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen den Unterschied zwischen einer Rechtsmittelbelehrung und einer Rechtsbehelfsbelehrung. Darüber hinaus erklären wir, wie Sie Rechtsmittel gegen einen Beschluss einlegen und geben Ihnen ein Muster an die Hand.
Es kann vorkommen, dass der Bescheid fehlerhaft ist und/oder Sie zu Unrecht beschuldigt werden.
Um diese Fehler aufzuklären, benötigen Sie einen Rechtsbehelf. Auf der Rechtsbehelfsbelehrung und Rechtsmittelbelehrung erfahren Sie Ihre Fristen, welche gelten. Darüber hinaus werden Ihnen die zuständige Behörde und die Art des Rechtsmittels genannt.
Inhaltsverzeichnis
Was bedeutet Rechtsmittel und Rechtsbehelf? Eine Definition erklärt es
Im Vorfeld ist es nötig, die Begriffe Rechtsmittel und Rechtsbehelf zu definieren, denn oft werden die Begriffe verwechselt.
Die Rechtsbehelfsbelehrung ist eine Belehrung darüber, ob und wie eine Entscheidung einer Behörde oder eines Gerichtes durch einen Rechtsbehelf angefochten werden kann. Ein Urteil kann auf diese Weise geändert oder aufgehoben werden.
Ein Rechtsmittel ist ein Rechtsbehelf, mit dem gegen behördliche Entscheidungen Einspruch erhoben werden kann.
Die Rechtsmittelbelehrung ist wieder rum eine Belehrung über Form, Frist und Art, die beim Rechtsmittel zu beachten sind.
Diese beiden genannten Belehrungen finden im Verwaltungsakt, Strafrecht sowie Steuerrecht Anwendung. Als mögliche Rechtsmittel gelten folgende Möglichkeiten:
- Revision
- Berufung
- Rechtsbeschwerde
Gegen öffentlich-rechtliche Entscheidungen kann ein Einspruch oder Widerspruch als Rechtsbehelf genutzt werden. Gegen einen Bußgeldbescheid ist also ein Einspruch bzw. Widerspruch vonvnöten, um diesen anzufechten.
Kann Rechtsmittel etwas gegen einen Beschluss ausrichten?
Wie bereits erwähnt, müssen in einer Rechtsbehelfsbelehrung die Widerspruchsfrist, in welcher ein geeigneter Rechtsbehelf eingelegt werden kann, die Art und die zuständige Behörde genannt werden.
Immer wieder kommt es dazu, dass zu einem Bußgeldbescheid keine Rechtsbehelfsbelehrung versandt wurde. Die fehlende Rechtsbehelfsbelehrung führt allerdings nicht dazu, dass das Urteil unwirksam wird.
Der Empfänger des Bescheids hat damit seine Frist allerdings versäumt, wofür er aber nichts kann, da ihm diese nicht durch die Rechtsbehelfsbelehrung genannt wurde.
Es ist dann möglich, eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand zu beantragen.
Abhilfebescheid nach Rechtsbehelfsbelehrung oder Widerspruchsbescheid
Haben Sie erfolgreich Rechtsmittel eingelegt, wird Ihnen ein Abhilfebescheid zugesandt. Der Abhilfebescheid besagt, dass das Urteil vollständig oder teilweise aufgehoben wurde.
Sollte Ihr eingelegtes Rechtsmittel nicht erfolgreich gewesen sein, bekommen Sie in Folge der Rechtsmittelbelehrung einen Widerspruchsbescheid zugestellt. Enthalten ist eine weitere Begründung, warum eine Entscheidung gegen den Betroffenen getroffen wurde.
Rechtsbehelfsbelehrung Beispiel:
„Dieser Bußgeldbescheid wird rechtskräftig und vollstreckbar, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach seiner Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der umseitig genannten Behörde Einspruch einlegen. Wird der Einspruch schriftlich eingelegt, so ist die Frist nur gewahrt, wenn der Einspruch vor Ablauf der Frist bei dieser Behörde eingegangen ist.“ (Quelle: Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen)
Seit dem 1.1.2014 sieht die Rechtsmittelbelehrung so aus
Noch vor 2014 wurden bei Zivilprozessen keine Belehrungen ausgegeben. Die Bürger legten dann allerdings immer wieder unzulässige Rechtsbehelfe ein.
Der Bund führte dann die „Rechtsbehelfsbelehrung in alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten“ ein. Infolgedessen kam es zu der Aufnahme der Rechtsmittelbelehrung in die Zivilprozessordnung (ZPO). Noch tiefer ins deutsche Recht integriert wurde sie, indem das Bundesverwaltungsverfahrensgesetz (BVwVfG) den Paragraphen übernahm.
Eine Rechtsbehelfsbelehrung im Verwaltungsakt ist von nun an verankert.
Zusätzlich gibt es im Bundesgetz die Verwaltungsgerichtsverordnung (VwGO), diese klärt zusätzlich die Behelfsbelehrung in Deutschland. Das VwGO reglementiert die Verordnungen für Gerichtsverfahren im Verwaltungsprozessrecht.
Rechtsbehelfsbelehrung: Muster
Jedes Bundesland bzw. jede Behörde pflegt andere Formulierungen, daher gibt es kein bindendes Muster für eine Rechtsbehelfsbelehrung. Wichtig ist vor allem, dass die Widerspruchsfrist, die Art und die zuständige Behörde mit der Rechtsbehelfsbelehrung übereinstimmen. Wie eine mögliche Rechtsbehelfsbelehrung in ihrer Formulierung aussehen könnte, die Ihnen mit dem Bußgeldbescheid zugesandt wird, präsentieren wir Ihnen im Nachfolgenden als Muster, welches Sie kostenlos herunterladen können.
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