Bußgelder – Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot
Verstoß: Nichtbefolgen des Rechtsfahrgebotes | Bußgeld (€) | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
- bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit und dadurch einen anderen gefährdet | 80.- | 1 | nein |
- auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen und dadurch einen anderen gefährdet | 80.- | 1 | nein |
Kurz & knapp: Das Rechtsfahrgebot in Deutschland
Das Rechtsfahrgebot gilt auf Autobahnen immer. In geschlossenen Ortschaften dürfen Sie sich einen Fahrstreifen aussuchen (bis 3,5 t zGm).
Das Gebot besagt, immer möglichst weit rechts zu fahren, jedoch nicht den Abstand von etwa einem Meter zum Fahrbahnrand zu unterschreiten.
Bei einem Verstoß drohen Punkte in Flensburg und ein Bußgeld.
Rechtsfahrgebot – Was bedeutet das und welche Bußgelder und Punkte sieht der Bußgeldkatalog vor?
Inhaltsverzeichnis
Wer in Deutschland am Verkehr als Fahrer teilnimmt, der hat sich mit den grundlegenden Regelungen, die im Straßenverkehr nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) gelten, vertraut zu machen. Dadurch funktioniert nicht nur der Verkehr insgesamt reibungsloser, auch wird die Verkehrssicherheit erhöht.
Eine Grundregelung im Straßenverkehr bildet das Rechtsfahrgebot, das im Allgemeinen besagt, dass möglichst weit rechts gefahren werden soll, also nicht nur bei Gegenverkehr oder während Überholvorgängen. Was dies im Detail bedeutet, wie Verkehrsteilnehmer sich auf den Straßen richtig zu verhalten haben und welche Bußgelder, Punkte oder Fahrverbote nach dem Bußgeldkatalog 2024 und der entsprechenden Bußgeldtabelle bei einem Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot auf Sie zukommen können, darüber informieren wir Sie im Folgenden.
Was besagt das Rechtsfahrgebot? – Video
Rechtsfahrgebot laut StVO: Was muss beachtet werden?
Die Regelungen zum Rechtsfahrgebot finden sich in der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) in § 2 Abs. 2. Folgendes ist demnach zu beachten:
- Gemäß Rechtsfahrgebot müssen Fahrzeugführer in Deutschland auf den Straßen im Allgemeinen möglichst weit rechts fahren müssen. Dies gilt vor allem beim Überholtwerden, an Kuppen, bei Gegenverkehr, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.
Möglichst weit rechts fahren bedeutet aber nicht, auf der Straße und im Straßenverkehr bis aufs Äußerste der rechten Straßenseite zu fahren! Vielmehr wird empfohlen, beim Fahren etwa einen Meter Abstand zum Fahrbahnrand zu halten.
Das Verkehrsrecht sieht auch Ausnahmen vom Rechtsfahrgebot vor.
- Wenn die Verkehrsdichte es rechtfertigt
Ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot liegt dann nicht vor, wenn der Fahrzeugfahrer auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung unterwegs ist und die Verkehrsdichte auf der Straße eine Abweichung vom Rechtsfahrgebot rechtfertigt (zum Beispiel bei stockendem Verkehr auf der Autobahn). - Rechtsfahrgebot innerorts
Das Rechtsfahrgebot innerorts gilt für Kfz bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse (zGM) nicht. Innerhalb geschlossener Ortschaften können Fahrer dieser Fahrzeuge auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung den Fahrstreifen frei wählen. - Rechtsfahrgebot auf der Autobahn
Ein Rechtsfahrgebot auf Autobahnen gilt generell. Auf den linken Fahrstreifen darf in der Regel nur gefahren werden, um andere Fahrzeuge zu überholen. Im Anschluss daran muss sich der Fahrzeugführer wieder rechts einordnen.
… dass der Rechtsverkehr auf das Frankreich im Zeitalter der französischen Revolution zurückzuführen ist. Damals erließ Robespierre ein Gesetz, das den Rechtsverkehr vorschrieb. Später wurde dieses von Napoleon auf den gesamten Verkehr erweitert und fand seine Verbreitung in Folge der Eroberungen auch in Europa.
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot – Sanktion gemäß „Bußgeldkatalog zum Rechtsfahrgebot“
Wenn der Fahrer auf den Fahrstreifen hin und her wechselt und gerade auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen mit mehreren Spuren die linke ohne Grund verwendet, liegt hier ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot vor. Dies gilt außerhalb geschlossener Ortschaften auch auf Straßen mit mehr als zwei Fahrstreifen in eine Fahrtrichtung.
Ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot führt zu einem Bußgeld und zu Punkten in Flensburg, aber nicht zu einem Fahrverbot.
- Wird das Rechtsfahrgebot vom Fahrzeughalter bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit nicht beachtet und entsteht dadurch eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer, erwartet den Fahrer neben dem Bußgeld von 80 Euro auch ein Punkt in Flensburg.
- Wird das Rechtsfahrgebot vom Fahrzeughalter auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen missachtet und werden andere im Verkehr dadurch gefährdet, gibt es auch hierfür ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro und einen Punkt in Flensburg.
Detlev N. meint
5. September 2022 at 14:19
Seit 1992 gilt aufgrund eines Fehl-Straf-Urteils (Lichthupernverbot (§5 Abs.5 StVO) kein Rechtsfahrgebot mehr.
Jedes Ar… kann jeden normalen Menschen am Überhohlen hindern.
Solche Ar… wurden vor 1992 daran erkannt, dass der Geschädigte die Lichthupe verwendete.
Ich fahre täglich ca. 100 km Autobahn bei geringer Verkehrsdichte. Dabei stoße ich täglich auf 5 bis Blockierdrängler.
Wenn man solche Ar… rechts überhohlt, drängeln die auch bei 160 km/h noch.
Osman meint
24. Oktober 2022 at 20:09
Völliger Unsinn, was du da schreibst!
Das Rechtsfahrgebot galt vor 1992 uneingeschränkt und es gilt seit/nach 1992 uneingeschränkt.
Und ein Verbot, die Lichthupe so wie in § 5 Abs. 5 StVO beschrieben zu verwenden, gab und gibte es ebenfalls nicht.
Ich verstehe nicht wieso solche dermaßen unsachlichen und lügenbehafteten Kommentare hier freigeschaltet werden.
S.B. meint
15. August 2022 at 12:15
kompliziert wird’s bei 2-spurigen auf 120kmh begrenzten Autobahnen/Bundesstr.
Hier erlebe ich es häufig, dass sich rechts mit 90kmh die LKW tummeln, d.h. ich fahre links mit 120-130kmh (lt Tacho). Dann kommt eigentlich immer ein PKW von hinten der die Höchstgeschwindigkeit überschreitet und mir irgendwann Lichthupe gibt.
Jetzt könnte ich mich zwar rechts zwischen 2 LKW einordnen, aber dann müsste ich u.U. abbremsen, bevor ich wieder überholen kann, d.h. aus meiner Sicht befinde ich mich in einem immer währenden Überholvorgang.
Ich denke nicht, dass hier ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot vorliegt.
Der hinter mir nötigt mich aus meiner Sicht aber, was eine Straftat ist (StGB § 240). Gerne wird dann rechts rübergezogen, um mir vorzumachen wie toll Slalomfahren funktioniert… und rechts überholt (Verstoß §5 Abs 1 StVO).
Detlev N. meint
4. Oktober 2022 at 9:10
Liebe*r S.B.,
Du solltest mal Deinen Tacho überprüfen. Ich fahre täglich 100 km Autobahn bei geringer Verkehrsdichte mit der dort zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Nur ein- bis zweimal pro Monat werde ich überhohlt.
5- bis 10-mal pro Tag werde ich jedoch von Blockierdränglern genötigt Tempo 100 zu fahren.
Das „Lichthupenverbot“ wurde 1992 per Fehl-Urteil eingeführt und in den Medien (Tagesschau) verbreitet. Vorher haben sich die meisten Autofahrer an das Rechtsfahrgebot gehalten. Seit dem nicht mehr.
Das Problem mit dem Selbsteinklemmen ist mir bekannt und nachvollziehbar. Schuld ist wiederum das „Lichthupenverbot“ und der von 90 % der Autofahrer deshalb nicht eingehaltene Sicherheitsabstand. Wenn der Nachfolgende die Lichthupe betätigt, kannst Du davon ausgehen, dass er zügig überhohlen wird und Du nach ihm wieder auf die Überhohlspur kommst.
Vor 1992 war das Autofahren deutlich sicherer und angenehmer. Wenn jemand kurz Platz gemacht hat, hat sich der Überholende nicht selten per Handzeichen bedankt.
Osman meint
24. Oktober 2022 at 20:04
Lieber Detlev,
du hast eine eigenartige Wahrnehmung des heutigen Straßenverkehrs.
Sicherlich solltest vielmehr du du deinen Tacho überprüfen.
Wenn du bei 120km/h auf der Autobahn nur 1-2 Mal im Monat überholt wirst, umgekehrt dort aber pro Tag mehrmals von vorausfahrenden Autos blockiert wirst (oder was sollen überhaupt „Blockierdrängler“ sein? Das ist ein Widerspruch in sich!), dann dürfte ziemlich klar sein, dass bei dir etwas falsch läuft.
Ein Lichthupenverbot gibt es nicht bzw. sowas wurde auch nicht durch ein „Fehl-Urteil“ in 1992 eingeführt. Zumal die Gerichte nicht die Regelungen der StVO erlassen, sondern sie nur auslegen und anwenden. Was aber natürlich nicht in Ordnung ist, ist mit der Lichthupe zu dängeln – so wie du es scheinbar machen willst.
Dass es zahlreiche Links- und Mittelspurschleicher gibt, die das Rechtsfahrgebot oft nicht einhalten, hat sicher nichts nichts mit so einem vermeintliche Lichthupenverbot zu tun, sondern damit, dass die Leute das Rechtsfahrgebot nicht verstehen oder aus Unachtsamkeit, Gedankenlosigkeit oder schlichter Arroganz nicht beachten. Das Rechtsfahrgebot gilt völlig unabhängig davon, ob irgendein Drängler von hinten mit Karacho dicht aufgefahren kommt und wild mit der Lichthupe blinkt oder auch nicht blinkt.
Armin O meint
27. Mai 2022 at 15:48
„Mittelspurfahren“ macht Sinn – zumindest innerhalb der permanent überlasteten Autobahngebiete. Natürlich gilt das Rechtsfahrgebot dann, wenn kilometerweit kein zu überholendes Fahrzeug zu sehen ist. Aber ich sehe nicht ein, die Mittelspur zu meiden, wenn ich permanent auf die rechte Spur und dann wieder zurück auf die mittlere Spur fahren müßte, um zu meinem Ziel zu gelangen. Wer zwischen 100 und 130 km/h schnell ist, darf sich auch die Mittelspur vornehmen. Es kann nicht im Sinne der StVO sein, permanent zwischen rechter und mittlerer Fahrspur zu wechseln, weil ständig auffahrende oder abfahrende andere Verkehrsteilnehmer einen dazu veranlassen, entweder auf die Bremse zu latschen oder das Gaspedal zu malträtieren. Wer Mittelspurfahren generell unter einen Bußgeld- und Punktevorbehalt stellt, der hat nicht mehr alle Tassen im Schrank.
Matze meint
27. Januar 2022 at 17:43
Meiner Meinung nach, müsste das 10x mal so hart bestraft werden..
Ich fahre jeden Tag 500 km über die A3 und komme MINDESTENS drei mal in gefährliche Situationen wegen Mittel- und linksspurschleicher
Am besten diejenigen nochmal in die Fahrschule stecken!
80€ und 1 Punkt ist ein Witz für die Gefährdung und Behinderung !
@Raik W.
Da hast du vollkommen recht, die fahrschulautos sind auch ständig auf der mittelspur…
Und die Polizei hängt lieber mit 30 Einsatzfahrzeugen an Raststätten und ziehen vereinzelt Leute raus die nichtmal was falsch machen… leider viel zu wenig Polizei auf den Autobahnen unterwegs
Raik W. meint
21. Mai 2020 at 12:43
Wir haben festgestellt, das es ein „Rechtsfahrgebot“ defacto nicht mehr gibt. Es kommt uns so vor, als wurde daraus ein „Rechtsfahrerbot“. Da wird mit 100-110 km/h in der Mitte oder gar rechts gefahren und niemand, aber auch wirklich niemand wird deswegen bestraft. Wir haben den Eindruck, das dieses Fehlverhalten mittlerweile von den Ordnungskräften toleriert wird, da sogar Polizei, Krankenfahrzeuge ohne Signale und sogar die Fahrschulen gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen. Dabei könnte der Staat so WAHNSINNIG viel Bußgelder ,allein mit diesem Vergehen kassieren. Fakt ist, es MUSS in dem Punkt etwas passieren, das nimmt überhand. Man kann nicht mehr normal und entspannt Auto fahren, weil man STÄNDIG von solch Pennern ausgebremst wird. Wir sind für höhere Strafen und straffere Kontrollen oder (wie in den USA), ein Rechtsüberholen zu erlauben.
UDO meint
2. November 2019 at 13:57
Laut ADAC gibt es auf mehrspurigen Autobahnen eine hin und wieder Regelung,das heißt, wenn auf dem
äusseren Fahrstreifen Fahrzeuge fahren darf man ständig rechts fahren.
Harald meint
27. Dezember 2018 at 19:38
Sehr geehrte Community,
ich möchte hier weder den einen noch den anderen Beitrag kommentieren.
Ich möchte die Fakten zum Thema „Rechtsfahrgebot“ aus meiner Sicht (bitte um Korrektur, falls ich falsch liege, habe damit kein Problem) darstellen. Diese kommt aus der Tätigkeit als Handelsvertreter seit 2000 mit einer ursprünglichen Fahrleistung zwischen 40.000 und 50.000 km p.a. Durch Krankheit komme ich seit rund 11 Jahren noch auf max. 20.000 km p.a. (in diesem Fall kann ich für die Erkrankung nur dankbar sein; Autofahren macht keine Freude mehr).
Hinweis: Anfänglich habe ich pro einer Stunde Fahrzeit eine Reserve von 15 Minuten eingeplant, jetzt plane ich bereits mindestens eine 3/4 Stunde ein. Meine Beobachtung: Viele der Staus und Stopp `n Go`s werden nicht durch einen Unfall, Bauarbeiten o.ä. ausgelöst, sondern durch „Linksfahrer“, „Schleicher“, „Raser“ und/oder „Drängler“ (Stichwort: „Geisterstau“).
1. Die deutschen Straße sind Allgemeineigentum des deutschen Steuerzahlers, also gibt es keine Sonderrechte für einzelne Verkehrsteilnehmer. Hierfür hat der Gesetzgeber die StVO erstellt, die die gemeinsame Nutzung dieser Straßen und den Umgang auf ihnen regelt. Wenn jemand der Meinung ist, weil wenig Verkehr herrscht, es Mitten in der Nacht ist, weil er sich nicht schneller fahren/die Spur wechseln traut u.v.a.m. als Argumentation für die Rechtsfahr-Verweigerung verwenden zu dürfen => FEHLANZEIGE!!!
2. In Deutschland herrschen u.a. das „Rechtsfahrgebot“, das „Rechtsüberholverbot“ und ein Verbot (k.A. wie das juristisch korrekt heißt) für das zu nahe Auffahren/Drängeln.
3. Es kann nicht angehen, dass Verkehrsteilnehmer auf einer dreispurigen Autobahn (heute war es die A9 zwischen Berlin und Nürnberg) konsequent mit 140 km/h auf der linken Spur fahren (kein Tempolimit, keine Nässe oder Glätte), obwohl die rechte Spur (auf mehreren Kilometer freie Sicht) weder durch einen LKW oder ein anderes Kfz benutzt, und die Mittelspur nur sporadisch genutzt wurde. Der Überholvorgang wurde dann nach ca. 20 Minuten vollzogen. Die Oberunverschämtheit ist allerdings, wenn beim nächsten Tempolimit (hier der Hienberg zwischen Hormersdorf und Schnaittach mit 100 km/h) genau diese Pappnasen (wahrscheinlich immer noch mit 140 km/h) vorbeiziehen und einen den Stinkefinger und andere Freundlichkeiten zuteilwerden lassen!
4. Es kann weiterhin nicht angehen, dass (in diesem Fall war es letzte Woche die A6 zwischen Nürnberg und AK Oberpfälzer Wald) in einer limitfreien Zone ich mit ca. 220 km/h unterwegs bin und ein Drängler dann noch auf ein paar Meter auffährt und dann in einer viel zu schmalen Lücke rechts mit > 220 km/h überholt. Wohlgemerkt, ich war eindeutig beim Überholen, die rechte Spur immer mit Fahrzeugen durchsetzt.
5. Es kann weiterhin überhaupt nicht angehen, dass die Herren und Damen aus Nr. 3 und Nr. 4 dann mit Ausschermanövern und Vollbremsung zu „Scheriffs“ der deutschen Straßen mutieren.
6. Zusatz zum Verhalten der Verkehrsteilnehmer überhaupt: Es ist m.E. der Gipfel der Respektlosigkeit und Zeichen der menschlichen Verwahrlosung gg. anderen Verkehrsteilnehmern, wenn a) die Rettungsgasse entweder gar nicht gebildet oder von den Supertollen als Überholstreifen verwendet wird oder b) einem Pannen-/ Unfallfahrzeug ba) Gar nicht geholfen wird bb) Nur geglotzt wird ob Blut oder ähnlich interessantes fließt bc) so nah mit hohem Tempo vorbeigerauscht wird, dass die Warnweste zum Segel wird. Hinweis: Die Fakten aus Nr. 6 gehören zwar nicht zum Thema Rechtsfahrgebot usw. aber kommen immer öfters vor und zeigen die Geisteshaltung bzw. Verrohung der Verkehrsteilnehmer insgesamt.
Hinweis, insbesondere an die Linksfahrer, Raser und Drängler: Ich habe mich nach den heutigen Vorfall entschieden, der Polizei meine Daten aus der Dashcam in meinem Fahrzeug anzubieten. Ob das etwas hilft bzw. anerkannt weiß ich nicht, aber etwas anderes kann ich ja nicht tun, oder!?!?!?!!
Freundschaftliche Grüße an alle „normalen“ Fahrer – H.D.
Fabiwalker meint
25. September 2018 at 15:42
Ich wurde auf der Autobahn von einem Fahrer, der das Rechtsfahrgebot missachtete, mit Vorsatz schikaniert.
Die Situation war folgendermaßen: Ich fahre mit 150 Km/h auf der Überholspur, um einen LKW zu überholen, der ca. 100 Km/h fuhr. Vor mir versucht ein Auto mit einer unwesentlich höheren Geschwindigkeit (110-120 Km/h) als der LKW, diesen zu überholen. Als er merkt, dass ich näher komme, bremst dieser abrupt auf ca. 90-100 Km/h. Ich hupe ihn an. Er beschleunigt erneut auf ca. 120 Km/h, ich fahre rechts rüber, er ebenfalls. Anschließend wechsele ich auf die linke Spur, um ihn zu überholen. Anstatt mich passieren zu lassen, beschleunigt er auf ca. 150 km/h und wechselt trotzt freier rechter Fahrspur auf die Überholspur. Dort bremst er erneut auf ca. 130 km/h herunter, um mich aus Vorsatz auszubremsen und zu schikanieren. Das geht dann immer so weiter bis ich an einer Ausfahrt die Autobahn verlasse. Wie ist da die Rechtslage? Also für mich ist das Missachtung des Rechtsfahrgebotes, Behinderung und Gefährdung des Straßenverkehrs und Nötigung.
bussgeldkatalog.de meint
4. Oktober 2018 at 15:00
Hallo Fabiwalker
Wir dürfen Ihnen keine Rechtsberatung erteilen. Sie können einen Anwalt mit den Details Ihres Falles betrauen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
E. van G. meint
3. Juli 2018 at 11:17
Paragraph 7 Absatz 3c ist der absolute Schwachsinn und widerspricht dem Rechtsfahrgebot.
bussgeldkatalog.de meint
11. Juli 2018 at 10:33
Hallo E. van G.
Der von Ihnen genannte Paragraph widerspricht dem Rechtsfahrgebot nicht, sondern formuliert eine Ausnahme.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Stefan meint
26. Januar 2018 at 1:06
Hallo,
ich habe zwei Fragen zum Rechtsfahrgebot:
1.) Hin und wieder gibt es auf Autobahnen oder mehrstreifigen Bundesstraßen die Situation (vor allem in Abschnitten mit elektronischen Verkehrsbeeinflussungsanlagen), dass z. B. auf dem rechten Fahrstreifen eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h angeordnet ist, auf der mittleren und linken Spur aber beispielsweise 100 km/h.
Wenn die rechte Spur frei ist, müsste ich so ja nach dem Rechtsfahrgebot dort fahren, also 80 km/h und dürfte nicht die mittlere nutzen und 100 km/h fahren.
2.) Wie stellt sich die Situation innerorsts auf Kraftfahrtstraßemn dar? Gilt hier auch freie Spurwahl und ist das Überholen rechts erlaubt?
bussgeldkatalog.de meint
16. April 2018 at 10:54
Hallo Stefan,
in der Regel gilt innerorts freie Spurwahl. Allerdings ist das Überholen von rechts grundsätzlich untersagt.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Roland V. meint
14. April 2017 at 17:29
Ich bin am 14.03.17 auf der A99 mit 110 km/h rausgezogen worden wo 120 km/h maximum waren.
Wurde mit der Begründung gegen das Rechtsfahrgebot rausgezogen.
Da aber nicht viel auf der Autobahn los war und keine Gefährdung bestand, sind dann trotzdem die 80€ fällig ?
bussgeldkatalog.de meint
19. April 2017 at 13:09
Hallo Roland,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten und müssen zur Einschätzung Ihres Falles auf einen Anwalt verweisen.
bussgeldkatalog.de
Jonathan meint
13. April 2018 at 17:12
Warum fährst du nicht einfach Rechts? Zurecht wurdest du rausgezogen. Hoffentlich sind die 80€ fällig geworden.
Günay K. meint
16. Februar 2017 at 2:12
Habe mir gerade ein spaß erlaubt mit einem Kollegen und bin ein paar mal Schlangenlinien gefahren und hab das warnblinllicht angemacht es war sonst kein Verkehr da Zivil Polizei hat meinen Kollegen angehalten als ich schon abgebogen bin nachhause was kann mir passieren möchte im September auch ne Ausbildung zum polizisten machen denkt ihr ich werde deshalb nicht mehr genommen ?
bussgeldkatalog.de meint
20. Februar 2017 at 10:12
Hallo Günay,
grundsätzlich handelt es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit, die sanktioniert werden kann. Inwiefern dies einen Einfluss auf Ihre Ausbildung als Polizist hat, können wir Ihnen leider nicht beantworten.
bussgeldkatalog.de
Andreas A. meint
16. Oktober 2016 at 21:59
Vor einer kurwe ca 500m überholte mir ein lkw .dieser lkw kam dann mittig den entgegen kommenden Pkw entgegen. Pkw wich den lkw links über der Bordstein aus. Ich hielt vorsorglich am rechten Fahrbahnrand an. Die Fahrerin des Pkw drehte um verfolgte mich und zeigte mich an wegen angeblichen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot .Führerschein weg Arbeit weg war die folge.
Wolle meint
2. Oktober 2016 at 19:54
Was passiert eigentlich, wenn einer auf einer 4-spurigen Autobahn ohne Geschwindigkeitsbegrenzung und bei sehr wenig Verkehr auf der 3. oder sogar 4. Spur mit 100 – 120 km/h fährt, und man selber fährt auf der soweit das Auge sehen kann freien rechten Spur mit 130 km/h an ihm vorbei? Ist man da dann auch der Dumme, nur weil man das Risiko nur wegen dem nicht eingehen will über mehrere Spuren nach links, und anschließend wieder nach rechts zu wechseln?
bussgeldkatalog.de meint
4. Oktober 2016 at 9:19
Hallo Wolle,
grundsätzlich ist es verboten, rechts zu überholen – auch in einer solchen Situation. Allerdings muss jeder Autofahrer auf die mittlere bzw. rechte Spur wechseln, wenn diese frei ist (das beständige Fahren auf der mittleren Spur ist erlaubt, wenn hin und wieder Fahrzeuge auf der rechten Spur fahren). Auch darf keine Behinderung des anderen Verkehrs vorliegen.
bussgeldkatalog.de
Ferdinand meint
9. Oktober 2016 at 17:18
Das ist falsch! Wenn die Lücke rechts groß genug ist,ist man verpflichtet,rechts zu fahren.
Da wochentags vorwiegend LKW rechts fahren,sollte die Lücke mindestens 100m betragen.
Eine solche Lücke kann bei Richtgeschwindigkeit problemlos genutzt werden.
Da auch auf Autobahnen das Rechtsfahrgebot gilt,wäre es legitim,vom Autofahrer zu fordern,
dass er seine Geschwindigkeit so wählt,dass er die rechts vorhandenen Lücken auch nutzen
kann.
bussgeldkatalog.de meint
10. Oktober 2016 at 8:28
Hallo Ferdinand,
dem § 7 Absatz 3c der Straßenverkehrsordnung (StVO) können Sie folgendes entnehmen: Sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen mit Zeichen 340 gekennzeichnet, dürfen Kraftfahrzeuge abweichend von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren, den mittleren Fahrstreifen dort durchgängig befahren, wo – auch nur hin und wieder – rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Dasselbe gilt auf Fahrbahnen mit mehr als drei so markierten Fahrstreifen für eine Richtung für den zweiten Fahrstreifen von rechts.
Unsere oben getätigte Aussage ist also korrekt.
bussgeldkatalog.de
Johnny meint
23. Mai 2019 at 10:14
liebe Leute,
fahret doch wo und wann immer es geht auf der Rechten Fahrbahn.
Irgendwann wird euer Körper es ganz automatisch machen; wenn ihr darauf achtet immer daran zu denken und es dann auch zu machen.
So gäbe es keine diktatorische Mittel.- und Linksspurenfahrer mehr.
Auch hätten alle so die Möglichkeit sich frei und ungenötigt, gemäß der StVO, im Verkehr zu bewegen.
Angst und Unsicherheit sind schlechte Begleiter im Straßenverkehr.
Allzeit gute Fahrt wünscht euch
Johnny
Nico meint
2. Oktober 2016 at 11:13
Wenn ich innerorts zu schnell in einer Kurve fahre und ich ein wenig zu viel am Gegenverkehr dran bin und es kam nicht zu Unfall welche Strafe droht mir da ? Weil das rechtsfahrgebot gibt es ja nur ausserorts oder etwa nicht?
bussgeldkatalog.de meint
4. Oktober 2016 at 9:22
Hallo Nico,
das Rechtsfahrgebot gilt grundsätzlich, also nicht nur außerorts. Natürlich dürfen Sie auch innerorts keine Kurve schneiden. In der Regel fallen die in der obigen Tabelle genannten Sanktionen an.
bussgeldkatalog.de
Nico meint
4. Oktober 2016 at 10:07
Und ab wann verstosse ich genau gegen das rechtsfahrgebot ? Es wird nichts richtig angegeben wenn ich sagen wir mal 30 cm von der gestrichelten lienie in der Mitter weg bin also der Fahrstreifen Begrenzung ist alles easy ?
bussgeldkatalog.de meint
10. Oktober 2016 at 9:34
Hallo Nico,
im Gesetz (§ 2 Abs. 2 StVO) ist kein bestimmter Wert festgelegt. Dies kommt auch immer auf die jeweilige Situation bzw. die Straße an. Wichtig ist, dass Sie den entgegenkommenden Verkehr nicht behindern oder gefährden.
bussgeldkatalog.de
Felix meint
11. März 2016 at 21:18
Super @ Stephan,
hoffentlich passiert dir das noch öfter; und wird richtig teuer, bis du das Rechtsfahrgebot verstehst!
Und Stephanie, das ging mir leider auch schon so, nur dass der Volld*pp davor noch den rechten Blinker betätigt hatte und links geblieben und gebremst hat -.-
Stephanie meint
11. Februar 2016 at 16:48
Ich bin letztens Abends von der A7 auf die A1 gewechselt, es war nichts los und es gibt dort 2 Spuren, die in einer Kurve verlaufen.
Schon von weiter hinten habe ich gesehen, dass ein Auto ebenfalls auf diese Straße gewechselt ist und links fährt.
Da nur das andere Auto und ich da waren, bin ich erst rechts gefahren und habe gedacht vielleicht wechselt er die Spur. Aber nein, er ist da geblieben. Da man ja nicht Rechts überholen darf, bin ich auf die Linke Spur gefahren, habe mein Tempo beibehalten und bin somit langsam immer näher gekommen. Anstatt die Spur zu wechseln, hat das Auto jedoch merklich gebremst und ich war genötigt ebenfalls zu bremsen und auf der rechten Spur zu überholen.
In der Situation hatte ich, glaube ich, tatsächlich ein paar kmh zu viel drauf, der andere war aber merklich langsamer als das erlaubte Tempo.
Leider habe ich weder das Kennzeichen, noch einen anderen Beweis für die Situation. Würde ihn gerne zur Rede stellen.
Andrea meint
17. Mai 2016 at 22:29
Rechts überholen ist übrigens auch verboten und wird mit einem Punkt in Flensburg geahndet! ;-)
Gelaber2 meint
6. Juli 2016 at 16:20
Auch wieder falsch. Gibt einen Punkt.
Stefan meint
11. Dezember 2015 at 18:21
Bin mit meinem Freund zusammen am 05.12.15 mit dem Auto vom Köln-Bonner Flughafen auf der A3 Richtung Frankfurt zurück gefahren, wurde dabei auf der Hälfte der Strecke Nachts um 1 Uhr von einer Polizei Streife angehalten, mit der Begründung ich habe Sie auf dem Mittelstreifen 120 km/h fahrend behindert, und dass Nachts um 1 Uhr.
Lars meint
28. Dezember 2015 at 10:05
Richtig so, Stefan. Dieses Mittelspurfahren nervt und kann gar nicht oft genug bestraft werden. Egal wann. Dann kommen mal 2 schnellere, muss einer entweder abbremsen, oder ein riskantes Manöver fahren. Warum fährst du dann nicht einfach rechts? Ist doch nachts um 1. Da ist dann nichts los.
werner meint
31. Dezember 2015 at 16:36
wir haben in Deutschland ein Rechts-fahr gebot. Leider wird das nicht eingehalten worden.
deshalb hat die Polizei zurecht gehandelt.
Arthur meint
4. Januar 2016 at 7:48
@Stefan
Richtig so!
Was hast Du auch auf der mittleren Spur zu suchen, wenn die Rechte frei ist und
ein Auto von hinten sich Dir nähert?
Ist immer interessant diese Fahrzeuge zu übeholen…man muss bei einer
dreispurigen Fahrbahn von ganz rechts auf links wechseln und wieder zurück.
Besonders lustig, wenn man die unbegrenzte Autobahn ausnutzen möchte.
Es heisst Rechtsfahrgebot nicht Mittel- oder Linksfahrgebot!
Technohansi meint
16. Januar 2016 at 1:06
Stefan fahr einfach rechts !
Andreas A. meint
20. September 2015 at 5:14
Bin mit Sattelzug vor einer scharfen Rechtskurve stehen geblieben, um den Gegenverkehr passieren zu lassen. Hinter mir fuhr noch ein Sattelzug in ca 200 meter. An meinen lkw kam der Gegenverkehr vorbei. Bei dem lkw hinter mir wurde es allerdings etwas eng. Eine autofahrerin wich über den Seitenstraßen mit Bordstein aus .jetzt drehte sie um und verfolgte mich hielt mich ca 10km an und hat mich die schuld gegeben fuer ihr Ausweichmanoewer.der lkw, der ihr zu nahe hatte mich bereits überholt. Am nächsten Tag zeigte sie mich an.das Gericht sprach mich schuldig
100 Euro Geldbuße und 1 punkt in Flensburg ausserdem noch die gerichtskosten .Mein Anwalt bekam erst nach ca
8 wochen das Urteil zugeschickt. Leider habe ich schon 7 Punkte in Flensburg
Ralf meint
20. Oktober 2018 at 10:58
Hallo Zusammen,
ich bin relativ viel auf deutschen Autobahnen unterwegs, und stelle schon seit vielen Jahren fest, daß sehr viele Leute, bei mehrspurigen Bahnen, auf der mittleren Spur fahren, bzw. nicht rechts fahren, obwohl diese frei wäre. Dieses Phönomen, so kommt es mir vor, hat sich in den letzten Jahren noch verstärkt. Auch im europäischen Ausland ist das so (kenne die Gesetze dort nicht). Das hat sicher verschiedene Gründe, wie z.B. – Ablenkung, Angst, Fehleinschätzung der Geschwindigkeiten anderer Verkehrsteilnehmer, fehlende generelle Aufmerksamkeit, Fehlinformation. Fakt ist, daß durch diese Fahrweise Staus entstehen, Unfälle passieren, der Verkehrsfluss behindert wird und daraus resultierend natürlich auch die Schadstoffemission steigt (weil durch unnötiges Bremsen Energie verpufft, die dann wieder zum Beschleunigen aufgewendet werden muß). Von daher ist der Gedanke des autonomen Fahrens im Grundsatz nicht verkehrt; es wäre ein Traum, wenn GPS gesteuerte Elektrofahrzeuge (mit aus komplett alternativ gewonnener Energie natürlich) in einem permanenten Fluß dahingleiten würden, Abstände mit Vorlauf korrekt errechnet wären, und so die Fahrzeuge immer in der richtigen Geschwindigkeit unterwegs wären. So müsste NIE gebremst werden, es wäre alles in Bewegung und es könnte jede Menge Energie gespart werden. Wenn das Fhzg. die Autobahn verlässt, wird es auch dort rechtzeitig runtergebremst, so daß es mit der optimalen Verzögerung die entsprechende Ausfahrt ausrollt. Zumindest erstmal für Autobahnen vielleicht eine realistische Sache. Bin jetzt aber vom Thema abgekommen; es wäre vielleicht gut, wenn beim Erwerb des Führerscheines mehr Augenmerk auf die Rechtsfahrgeschichte gelegt würde.
Haltet die Räder unten,
Ralf Roster
Sunstreet meint
14. Mai 2022 at 0:06
Dann fahren sie doch Zug! Dann sind alle ihre Kriterien erfüllt :-).