Bußgelder – Falsche Bereifung
Verstoß: Bereifung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Fahrzeug mit abgefahrenen Reifen geführt | 60.- | 1 | nein |
- mit Gefährdung | 75.- | 1 | nein |
Kfz (außer Mofa) oder Anhänger ohne ausreichende Profiltiefe der Reifen geführt | 60.- | 1 | nein |
Inbetriebnahme eines Kfz (außer Mofa) oder Anhängers mit abgefahrenen Reifen als Halter angeordnet oder zugelassen | 75.- | 0 | nein |
Fahren bei Schnee und Glatteis mit Sommerreifen | 60.- | 1 | nein |
- mit Behinderung des Verkehrs | 80.- | 1 | nein |
Bußgeldrechner bei falscher Bereifung
Wenn Sie sich für Ihren speziellen Fall das Bußgeld, mögliche Punkte oder ein Fahrverbot in Bezug auf die Reifen oder andere Delikte leicht und schnell ausrechnen lassen wolle, dann nutzen Sie hierzu den nachfolgenden Bußgeldrechner, dieser beinhaltet die Sanktionen des gegenwärtigen Bußgeldkataloges.
Kurz & Knapp: Reifen
Die Reifen sind ein wichtiger Faktor für die Verkehrssicherheit Ihres Kfz. Informationen zu den Reifen, die Sie aufziehen dürfen bzw. müssen, finden Sie zum einen in § 36 der StVZO, zum anderen in Ihrer Zulassungsbescheinigung.
Wichtige Aspekte sind der Geschwindigkeitsindex, der Tragfähigkeitsindex (beide dem Reifen zu entnehmen) sowie die Profiltiefe (1,6 mm sind gesetzlich vorgeschrieben) und der Reifendruck (in der Werkstatt zu überprüfen).
Seit 2010 gibt es in Deutschland eine Winterreifenpflicht. Ist ein Reifen mit dem Alpine-Symbol (Berg mit Schneeflocke) gekennzeichnet, handelt es sich um einen Winterreifen.
Reifen tragen zur Verkehrssicherheit bei
Inhaltsverzeichnis
Wer als Autofahrer im Straßenverkehr unterwegs ist, muss nicht nur auf seine Fahrweise Acht geben. Auch das Fahrzeug an sich bildet einen erheblichen Faktor in Bezug auf die Sicherheit.
Um diese im Straßenverkehr zu gewährleisten, dürfen gemäß Verkehrsrecht nur Fahrzeuge am Verkehrsgeschehen teilnehmen, die als verkehrssicher gelten. Dazu tragen unter anderem auch die regelmäßigen Hauptuntersuchungen bei.
Wer trotz Mängel am Fahrzeug auf den deutschen Straßen unterwegs ist, dem drohen nach dem Bußgeldkatalog 2024 nicht nur Bußgelder, sondern auch Punkte in Flensburg. Die Reifen gelten dabei als wichtiger Faktor, stellen Sie doch das Bindeglied zwischen dem Auto und der Straße dar.
Durch ungeeignete Reifen kann sich nicht nur der Bremsweg verlängern. Auch Aquaplaning ist beispielsweise eine Folge einer zu geringen Profiltiefe. Mit welchen Sanktionen Sie in Bezug auf die Reifen an Ihrem Fahrzeug zu rechnen haben, darüber informieren wir Sie im Folgenden. Darüber hinaus klären wir die wichtigsten Fragen zum Geschwindigkeitsindex und zur Mindestprofiltiefe bei Reifen.
Weiterführende Ratgeber zu Reifen
Welche Reifen darf ich fahren?
Welche Reifen Sie aufziehen dürfen, ist in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) unter § 36 Bereifung und Laufflächen festgeschrieben. Welche Kombination aus Reifen und Felgen dabei für Ihr Auto vorgeschrieben ist, entnehmen Sie der Zulassungsbescheinigung.
Neben der Breite der Reifen und der Bauweise, spielen vor allem der Geschwindigkeitsindex sowie Lastindex beim Reifen eine entscheidende Rolle.
Bei Reifen gibt der Geschwindigkeitsindex an, für welche maximale Höchstgeschwindigkeit diese zugelassen sind. Der Tragfähigkeitsindex hingegen begrenzt das maximale Gewicht, welches auf einem Autoreifen lasten darf. Werden diese Vorgaben nicht eingehalten, drohen Sanktionen gemäß dem Bußgeldkatalog aufgrund von falscher Bereifung.
Welche Profiltiefe ist die Richtige?
Um abgefahrene Reifen zu vermeiden, sollten Sie das Reifenprofil im Auge behalten, regelmäßig die Profiltiefe der Fahrzeugbereifung messen und ggf. einen Reifenwechsel durchführen.
Die Mindestprofiltiefe für Reifen ist in Deutschland gesetzlich festgelegt. Daher müssen Autofahrer immer darauf achten, dass ihre Reifen in Gänze eine Tiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen. Auf einer Seite stark abgenutzte Reifen sollten daher schnell gewechselt werden.
Fachleute sprechen Empfehlungen in Bezug auf die Profiltiefe aus: Üblicherweise sollten Reifen für den Winter mindestens 4 mm haben, Reifen, die im Sommer verwendet werden 3 m.
Führen Sie ein Auto, das die erforderliche Mindestprofiltiefe von 1,6 mm nicht aufweist, werden 60 € fällig. Dazu kommt, dass auch ein Punkt sicher ist. Ensteht zusätzlich eine Gefährdung, erhöht sich das Bußgeld nochmals auf 75 Euro.
Was ist der Unterschied zwischen Sommerreifen und Winterreifen?
Straßen- und Wetterverhältnisse stellen an Reifen unterschiedliche Anforderungen, um ein Höchstmaß an Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Aus diesem Grund ist es sinnvoll und gesetzliche vorgeschrieben, dass Fahrzeuge mit einer entsprechenden Bereifung ausgestattet sind.
Aus diesem Grund existieren spezielle Reifenarten für Sommer und Winter. Sommerreifen zeichnen sich durch ihre spezielle Gummimischung aus, die auch bei hohen Temperaturen noch formstabil bleibt, wohingegen Winterreifen auch bei Schnee und Eisglätte nach ausreichend Grip geben.
Winterreifenpflicht in Deutschland
In vielen Ländern besteht eine Winterreifenpflicht, um eine Gefährdung der Verkehrssicherheit zu vermindern. In Deutschland gilt die Verpflichtung seit Dezember 2010. Das heißt, dass bei „winterlichen Fahrverhältnissen wie Schnee und Glatteis“, ganz gleich zu welcher Jahreszeit, Winterreifen Pflicht sind. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt dies in § 2 Abs. 3a.
Winterreifen sind in der Regel mit dem sogenannten Alpine-Symbol (Schneeflocke am Berg) gekennzeichnet. Werden bei diesen bestimmten Witterungsbedingungen dann Reifen für den Sommer verwendet, droht ein vergleichsweise hohes Bußgeld.
Bußgelder bei falscher Bereifung:
- Wer die Winterreifenpflicht missachtet, drohen Bußgelder sowie der Punkt in Flensburg.
- Entsteht zusätzlich eine Behinderung, erhöht sich das Bußgeld auf 80 Euro.
- Entsteht zusätzlich eine Gefährdung, erhöht sich das Bußgeld auf 100 Euro.
- Kommt es zusätzlich zu einem Unfall, erhöht sich das Bußgeld auf 120 Euro.
Wer darauf verzichten möchte, die Pkw-Reifen regelmäßige zu wechseln, kann auch auf Ganzjahresreifen bzw. Allwetterreifen zurückgreifen. Praktisch sind diese in Ländern, wo der Unterschied zwischen den Jahreszeiten gering ist.
Die Ganzjahresreifen gelten in ihrer Bauart jedoch als Kompromiss zwischen Winterreifen und Sommerreifen. Zwar ist es grundsätzlich auch gestattet mit Winterreifen im Sommer zu fahren, allerdings führt dies zu erheblichen Verschleißerscheinungen.
Aufgepasst: Zwar gelten im Allgemeinen die Reifen mit einer Kennzeichnung MS-Reifen als Winterreifen, aber diese Kennzeichnung ist keine geschützte Zeichen und kann auch von Herstellern verwendet werden, deren Reifen nicht den strengen Standards entsprechen. Autoreifen hingegen, die ein Alpine-Symbol (Berg mit Schneeflocke) verwenden, müssen zuvor einen Reifentest bzw. Bremstest auf winterlichen Verhältnissen wie Schnee und Glätte bestehen.
Die Winterreifenpflicht im Video erklärt
Reifenprofil messen – Diese Möglichkeiten haben Sie
Um die gesetzliche Mindestprofiltiefe nicht zu unterschreiten, sollten Sie stets ein Auge auf die Reifen Ihres Fahrzeugs werfen. Für die Messung können Sie dabei auf manuelle Geräte, wie einen Profilmesser zurückgreifen oder eine digitale Messung in Werkstätten durchführen lassen.
Viele der heutigen Autos verfügen weiterhin über einen so genannten „Tread Wear Indicator“ (TWI). An dieser Reifenverschleißanzeige erkennt der Fahrer, ob die gesetzliche Mindestprofiltiefe nicht mehr gegeben ist.
Mischbereifung
Bei der Mischbereifung werden Radialreifen und Diagonalreifen gemeinsam verwendet. Welche Kombinationen von Mischbereifungen erlaubt sind, darüber gibt Ihnen die folgende Tabelle eine Übersicht.
Ausführung | erlaubt |
---|---|
Bezeichnungen der Modelle sind verschieden | ja |
Hersteller sind unterschiedlich | ja |
Winterreifen mit Sommerreifen zusammen | ja |
Tiefen der Profile unterscheiden sich stark | ja |
Reifengrößen unterscheiden sich und werden so nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt | nein |
Herkömmliche Reifen mit Run-Flat-Modellen kombiniert, ohne das es durch Angaben in den Papieren erfolgen muss | nein |
Richtiger Reifendruck – Auf diese Weise sparen Sie Geld!
Als Fahrer sollten Sie darüber hinaus auch auf einen entsprechenden Reifendruck Ihres Fahrzeugs achten. Deshalb ist dieser regelmäßig zu kontrollieren – lassen Sie diesen ggf. in der Werkstatt prüfen. Die verschiedenen Fahrzeughersteller geben den empfohlenen Reifendruck für ihre Modelle an.
Bei hohen Geschwindigkeiten wird empfohlen, den Reifendruck um 0,2 bis 0,6 bar zu erhöhen. Der richtige Reifendruck kann den Verschleiß der Reifen reduzieren, sodass sich die Lebensdauer verlängert und außerdem verringert er den Kraftstoffverbrauch.
Svenja meint
30. Januar 2019 at 15:54
Hallo zusammen,
ich kenne jemanden, der auf bei stärkerem Schneefall mit Sommerreifen fährt, weil er keine Lust hat die Reifen zu wechseln. Auch wenn man ihn drauf anspricht, wird dies belächelt und auf die leichte Schulter genommen.
Kann man einen solchen Fall der Polizei bzw. dem Ordnungsamt melden?
Danke und viele Grüße
Svenja
bussgeldkatalog.de meint
30. Januar 2019 at 16:29
Hallo Svenja,
grundsätzlich können Sie dies melden, ob die Behörden allerdings auch aktiv werden, lässt sich nicht einschätzen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Olli meint
9. November 2018 at 23:33
Hab jetzt Alu Felgen Grösse 6J 15 H2 ET38 mit Bereifung 195/55/R15 Liegen DOT 0315 M+S
Hab ein Gutachten zur ABE vom TÜV Rheinland .
Demnach ist Felge und Reifengrösse für den T98 ( G-Caravan 1,6 SZR ) freigegeben mit der Auflage u.a. A 02 :
….wird eine andere Reifengrösse verwendet , ist diese in den Fahrzeugpapieren nachzutragen ….
Im FZ-Schein steht bei mir 175/70/R14 .
Ich fahre aber 185/65/R15 schon seit 4 Jahren , keine Probleme beim Tüv .
Muss ich das jetzt zusätzlich eintragen lassen .
Ein Tüvtler sagte mir ja , der andere NEIN , laut ABE Gutachten ist keine A01 vorgeschrieben .
Zweite Frage : Laut DOT 0315 und dem Zusatz M+S , gilt der dann offiziell als Winterreifen ?
Die Schneeflocke wurde ja erst später eingeführt ?!?!
Gruß
Olli
bussgeldkatalog.de meint
12. November 2018 at 10:47
Hallo Olli,
wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die zuständige Behörde.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Mathias meint
1. November 2018 at 18:19
Hallo,
muss ich beide Reifen einer Achse erneuern, wenn einer der beiden Reifen defekt ist?
Habe mir hinten rechts einen Nagel eingefahren. Wollte jetzt nur diesen Reifen erneuern, da der Andere nur wenig gelaufen ist und zudem nur ein Jahr alt.
bussgeldkatalog.de meint
5. November 2018 at 12:57
Hallo Mathias,
aus Sicherheitsgründen sollten die Reifen einer Achse das selbe Profil und eine nahezu gleiche Profiltiefe aufweisen. Lassen Sie sich ggf. in einer Werkstatt beraten.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
bob meint
11. April 2018 at 23:12
hallo,
ich wurde mit zu wenig profiltiefe angehalten… der polizist sagte mir da es kostet mich einen punkt, 75€bußgeld und 25€ bearbeitungsgebühr… nun ist der brief gekommen indem sie 115€strafe und 28,50€ für die gebühr wollen…. was soll ich tuen? muss ich das bezahlen, obwohl es mehr als angegeben ist?
bussgeldkatalog.de meint
7. Mai 2018 at 8:33
Hallo Bob,
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Thomas S. meint
7. April 2018 at 16:51
Hallo,
Ich habe 3 verschiedene Sommerreifen auf dem auto, da ich jetzt tüv machen will. Kann mir die Plakette verwehrt werden?
bussgeldkatalog.de meint
30. April 2018 at 15:53
Hallo Thomas S.,
wenn eigentlich gleiche Reifen vorgesehen sind, kann dies durch den TÜV beanstandet werden.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Roy meint
22. März 2018 at 19:54
Hallöchen,
Folgende Frage :
Im Fahrzeugschein ist eingetragen „Nur Reifen eines Herstellers und Profil Typs zulässig“, jetzt mein Problem, das Profil/der Reifen wurde eingestellt, ich muss aber nur 2 Reifen wechseln lassen. Im Gutachten der Felgen muss nur Achsweise derselbe Reifen sein (dies würde ich auch machen) und die Hersteller Freigabe des Reifenherstellers ist auch vorhanden. Kann ich auf der Vorderachse Z.B Falken Ziex 215/40R18 fahren und Hinterachse Falken Azenis 215/40R18?
Ich weise nochmal auf die Eintragung hin.
Mit freundlichem Gruß
Roy
bussgeldkatalog.de meint
26. April 2018 at 15:44
Hallo Roy,
normalerweise sind die Angaben im Fahrzeugschein einzuhalten. Wenden Sie sich an den TÜV, um Abweichungen zu klären.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Kallenbach meint
8. März 2018 at 20:28
Bin im Bereich Transport „Schwer und schwerstbehinderter Menschen “ täglich auf Tour .(Hamburg) . Mein derzeiter Arbeitgeber sieht nunmehr vor, die Winterreifen auch im Sommer einzusetzen, was grundsätzlich so wohl auch möglich scheint . Das Kfz ist ein Opel MV Kastenwagen (Langausführung) mit Hebebühne .
Man bestreitet , dass der Bremsweg sich verlängert , sich das Kfz bei erheblicher Erhitzung der Fahrbahn stabil fühen lässt . Wie dem auch sei, Bei einem potentiellen Auffahrunfall, eben mit der nicht passenden Bereifung, wer wird nunmehr in die Pflicht genommen , der Betreiber oder der Fahrer ?
bussgeldkatalog.de meint
26. April 2018 at 13:43
Hallo Kallenbach,
Winterreifen sind im Sommer eher ungeeignet, weshalb bei einem Unfall bspw. die Versicherung Probleme machen kann. Inwieweit weitere Folgen für Fahrer und Halter drohen, ist nur im konkreten Fall zu beantworten. Wenden Sie sich daher an einen Anwalt.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Matthias meint
21. Februar 2018 at 19:08
Hallo, eine Frage: Habe 3 ganze Sommerreifen und ein vollwertiges Ersatzrad. Kann ich da so fahren, oder muss ich einen neuen Reifen kaufen, der zu den 3 vorhandenen passt?
bussgeldkatalog.de meint
23. April 2018 at 8:45
Hallo Matthias.
die Nutzung des Ersatzrades ist in der Regel nur im Notfall zulässig.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Manuel R. meint
19. Februar 2018 at 11:49
Guten Tag, ich habe momentan bei mir am Auto 2 unterschiedliche Felgen montiert.
Vorne 2 16 Zoll Felgen (7mm) und hinten 2 15 Zoll Felgen (abgefahren 2,6mm). Reifenhöhe ist soweit gleich, kann allerdings momentan die beiden anderen 16 Zoll Felgen hinten nicht montieren, da die Zentrierringe abhanden gekommen sind und ich die auf die schnelle nicht herbekomme.
Nun die Frage, mit was für einem Bußgeld müsste ich rechnen?
bussgeldkatalog.de meint
23. April 2018 at 8:32
Hallo Manuel,
entspricht Ihre Bereifung nicht den gesetzlichen Vorgaben, kann dies zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Dies zieht in der Regel ein Bußgeld von 50 Euro nach sich. Liegt eine Gefährdung vor, kann sich diese noch erhöhen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Jenny meint
26. Januar 2018 at 16:23
Hallo,
ich wurde ende letzten Jahres von der Polizei angehalten, weil ich angeblich die falschen Reifen auf meinem Auto habe.
Mein Auto hat M+S Reifen drauf ohne Schneeflocke, so wie ich das überall lese, darf ich damit fahren oder‘?
Hab jetzt ein Bußgeld von 88 Euro bekommen, was ich auch nicht verstehe wie das zusammen gesetzt wird.
Lieben Gruß
bussgeldkatalog.de meint
16. April 2018 at 8:12
Hallo Jenny,
seit 2017 müssen Winterreifen über das Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) verfügen. Eine Übergangsregelung gilt allerdings für Reifen mit M+S Kennzeichnung, wenn sie bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt worden sind.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Dirk meint
25. Januar 2018 at 14:34
Hallo,
ich habe mir ein Auto gekauft, wo bereits geänderte Räder drauf sind.
Ich habe dabei mal nach geforscht und fest gestellt das die Räder zwar so passen und die auch ohne Probleme eingtragen werden können. Das einzige was nicht stimmt ist die Traglast des Reifens. Laut meinen Recherchen brauche ich eine Traglast von mindestens 93 habe aber nur 92 drauf was ein minimaler Unterschied ist. Ist das jetzt Verkehrswidrig wenn ja was für eine Starfe fällt dafür an, naja und das die Räder so nicht eingetragen sind.
Gruß
bussgeldkatalog.de meint
16. April 2018 at 8:02
Hallo Dirk,
wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen am besten direkt an eine TÜV-Stelle.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Bo meint
5. Dezember 2017 at 22:34
Hallo,
kann ein, in ein 07er Wechselkennzeichen eingetragenes Auto auch stillgelegt werden wenn es sich auf einer Probefahrt befindet ? Wie läuft das generell ab wenn solch ein Fahrzeug gerade z.B. mit zeitgenössischen Felgen gefahren wird welche aber nicht der Serienbereifung entsprechen, alles im Rahmen einer Prüf und Probefahrt.
Gruß
bussgeldkatalog.de meint
11. Dezember 2017 at 12:13
Hallo,
sind die Reifen nicht eingetragen, erlischt die Betriebserlaubnis. Dies zieht ein Bußgeld von 50 Euro nach sich.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Bo meint
1. Dezember 2017 at 11:35
Hallo,
ich fahre einen E46 M3 mit folgender kleinster Reifengröße eingetragen im Fzg. Schein 225/45 ZR 18 und 255/40 ZR 18, nun habe ich Semi Slicks für die Nordschleife montiert, diese sind im Strassenverkehr zugelassen, allerdings gibt es nicht alle Reifengrößen, so habe ich z.B. 225 40 18 und 255 35 18, nun habe ich etwas davon gelesen das eine Abweichung von 4% erlaubt ist, mit dieser Kombi wäre ich bei 3,5%, darf ich damit so fahren und behalte meinen Versicherungsschutz ? MfG
bussgeldkatalog.de meint
4. Dezember 2017 at 11:38
Hallo,
sind die Reifen nicht eingetragen, erlischt die Betriebserlaubnis. Dies zieht ein Bußgeld von 50 Euro nach sich.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Azhar meint
14. November 2017 at 0:51
Hallo,
Im mein Schein steht folgende Bereifung : 205/65 r15
Habe aber 205/70 r15 drauf
Mit welche Folgen habe ich zu rechnen bei einer Polizeikontrolle ?
Und bei einen Unfall ? Versicherungsschutz ?
bussgeldkatalog.de meint
15. November 2017 at 15:45
Hallo Azhar,
sind die Reifen nicht eingetragen, erlischt die Betriebserlaubnis. Dies zieht ein Bußgeld von 50 Euro nach sich.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Marcus meint
12. Oktober 2017 at 20:00
Hallo, welche Strafe ist zu erwarten, wenn ich Felgen in 8Jx17 mit 225/45R17 ringsum eingetragen habe, aber breitere Felgen eines anderen Herstellers mit der selben Bereifung fahren würde, also nur die Felgen nicht eingetragen sind?
bussgeldkatalog.de meint
16. Oktober 2017 at 8:17
Hallo Marcus,
in diesem Fall kann die Betriebserlaubnis erlöschen.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Ibo meint
27. Juli 2017 at 16:44
Hi frage habe ein Fahrwerk drinne ist eingetragen habe Felgen dazu sind nicht eingetragen und Rad reifenkombination stimmt nicht wenn ich damit fahre welche Strafe erwartet mich
bussgeldkatalog.de meint
31. Juli 2017 at 10:09
Hallo Ibo,
die Nutzung von nicht eingetragenen Bauteilen kann dazu führen, dass die Betriebserlaubnis erlischt ggf. wird Ihr Fahrzeug stillgelegt.
bussgeldkatalog.de
Tsilis meint
30. Mai 2017 at 18:33
Ich habe eine 530xd gekauft das Profil vom reifen war 6 mm aber vom aussen der Reifen ist fast 1,3 mm ,das Auto hat eben TÜV bekommen vom bmw Auto Händler, wenn ich werden kontrolliert vom Polizei ich
bekomme Strafe oder Punkte
bussgeldkatalog.de meint
31. Mai 2017 at 8:49
Hallo Tsilis,
führen Sie ein Fahrzeug mit abgefahrenen Reifen, droht ein Bußgeld von mindestens 60 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.
bussgeldkatalog.de
Dieter P. meint
26. April 2017 at 20:00
Guten Tag,
wenn ich also mit einem Fahrzeug fahre, an dem serienmäßig 13″ Felgen eingetragen sind und ich mit 17″ Felgen angehalten werde, sind das 50 Euro und kein Punkt, richtig?
Inwiefern wird dann entschieden, ob dies eine Gefährdung ist?
bussgeldkatalog.de meint
2. Mai 2017 at 9:53
Hallo Dieter,
werden abnahmepflichtige Änderungen nicht eingetragen, erlischt die Betriebserlaubnis. Ein Bußgeld von 50 Euro ist in der Regel die Folge. Ob eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vorliegt, wird je nach Einzelfall entschieden.
bussgeldkatalog.de
eray meint
19. April 2017 at 11:58
Hallo wie lange muss man eigentlich winterreifen drauf lassen bis april, Mai? Gibt es da eine vorgabe? Da es ja zum beispiel gestern und heute geschneit hat. und ich bereits sommerreifen drauf habe.
LG
bussgeldkatalog.de meint
24. April 2017 at 11:17
Hallo Eray,
der Gesetzgeber hat kein bindendes Datum angegeben. Vielmehr sind die Wetterverhältnisse entscheidend. Laut § 2 Abs. 3a StVO dürfen Sie bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur mit Winterreifen unterwegs sein.
bussgeldkatalog.de
Andre meint
5. April 2017 at 16:36
Wenn ich 175er rundherum eingetragen habe, aber mit Mischbereifung 175 vorne und 195 oder 205 hinten erwischt werde, erlischt da die Betriebserlaubnis? laut rechner kostet das nur 15€- was ich mir fast nicht vorstellen kann.
bussgeldkatalog.de meint
10. April 2017 at 9:37
Hallo Andre,
das stimmt. Allerdings können bei einer Gefährdung höhere Strafen drohen. Kommt es zudem zu einem Unfall, kann der Versicherungsschutz erlischen.
bussgeldkatalog.de
Sebastian H. meint
20. März 2017 at 8:40
Bußgeld/Reifen?
Ich habe Verkehrsteilnehmer getroffen, die pro Reifen ihre 60€ bezahlt haben. Also maximal 240€ möglich.
Auch richtig, da mit jedem abgefahrenen Reifen, die Gefahr eines Unfalls steigt.
Gruß Sebastian Holzner
bussgeldkatalog.de meint
20. März 2017 at 10:04
Hallo Sebastian,
das ist richtig, das Bußgeld kann pro Reifen gelten, wenn alle Reifen abgefahren sind.
bussgeldkatalog.de
Vanessa meint
10. Februar 2017 at 11:32
Danke für den Artikel! Erst gestern habe ich mich mit meinem Mann über falsche Bereifung geredet. Ich war aber der Meinung, dass es ein Fahrverbot für Sommerreifen im Winter gibt. Das scheint aber nicht der Fall zu sein?!
bussgeldkatalog.de meint
13. Februar 2017 at 10:13
Hallo Vanessa,
nein, in diesem Fall droht nur ein Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.
bussgeldkatalog.de
Justin meint
27. Januar 2017 at 17:46
Hallo, wird ein Bußgeld eigentlich immer pro Reifen berechnet oder gelten die oben genannten Angaben für das gesamte Fahrzeug? Viele Grüße
bussgeldkatalog.de meint
6. Februar 2017 at 11:29
Hallo Justin,
das Bußgeld gilt für das gesamte Fahrzeug.
bussgeldkatalog.de
Hasani I. meint
16. November 2016 at 1:03
Was pasoert wen polizei kontrolliert auto,une wen die teifen sind nich die richtige zum. Ei schpiel auto mus die reifen haben215/55/16 aber ich habe andere reifen 205/55/16.Mit freundlichen grüß
bussgeldkatalog.de meint
21. November 2016 at 10:17
Hallo Hasani,
sind die Reifen nicht eingetragen, erlischt die Betriebserlaubnis. Dies zieht ein Bußgeld von 50 Euro nach sich. Welche Reifen vom Hersteller erlaubt sind, können Sie den COC-Papieren entnehmen.
bussgeldkatalog.de
ard meint
7. April 2017 at 23:38
Also bei vorgeschriebener Bereifung von 195/65/15, 205/55/16 drauf zu haben zieht ein Bußgeld von 50€ nach sich, jedoch keinen Punkt stimmts? Dafür eine Probezeit Verlängerung zu kriegen wäre in der Tat irgendwo lächerlich.
bussgeldkatalog.de meint
10. April 2017 at 9:28
Hallo,
das ist richtig.
bussgeldkatalog.de
Eder R. meint
13. Juli 2016 at 16:06
im Sommer mit noch Guten Winterreifen fahren, ist dies erlaubt
bussgeldkatalog.de meint
18. Juli 2016 at 9:31
Hallo Herr Eder,
verboten ist dies nicht, allerdings kann die Versicherung gegebenenfalls nicht greifen.
bussgeldkatalog.de
C.Horm meint
2. Januar 2018 at 22:34
Mit was für einem Bußgeld (Summe und vielleicht auch Punkten) in der Probezeit muss ich rechnen wenn die Montierten Räder nicht im Fahrzeugschein eingetragen sind oder ich keine ABE Für die Räder habe?
MFG Horn
bussgeldkatalog.de meint
15. Januar 2018 at 10:53
Hallo Horn,
ohne Eintragung erlischt die Betriebserlaubis. Sie müssen mit einem Bußgeld von 50 Euro rechnen.
Das Team von bussgeldkatalog.de
stefan meint
16. April 2018 at 16:54
Was heisst die betriebserlaubniss erlischt?
Ich darf nicht mehr weiterfahren?
bussgeldkatalog.de meint
7. Mai 2018 at 9:29
Hallo Stefan,
ohne Betriebserlaubnis dürfen Sie in Deutschland das entsprechende Fahrzeug nicht führen. Tun Sie dies doch, drohen Sanktionen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de