Bußgeld: Rettungsgasse befahren?
Verstoß | Bußgeld in Euro | Punkte in Flensburg | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Unberechtigtes Befahren der Rettungsgasse | 240 | 2 | 1 Monat |
… mit Behinderung | 280 | 2 | 1 Monat |
… mit Gefährdung | 300 | 2 | 1 Monat |
… mit Unfall | 320 | 2 | 1 Monat |
Kurz & knapp: Rettungsgasse befahren
Da es in der Regel nur eine Ordnungswidrigkeit darstellt und keine Straftat, wenn Sie unberechtigterweise die Rettungsgasse nutzen, fällt keine Strafe im rechtliche Sinne an. Sie müssen aber mit einem hohen Bußgeld, 2 Punkten in Flensburg und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen.
Nein, auch für Motorradfahrer ist es streng verboten, die Rettungsgasse zu durchfahren.
Nein, in der Regel ist dies nicht gestattet. Ist andernfalls jedoch kein Platz, um eine ausreichend breite Rettungsgasse zu bilden, dürfen Sie ausnahmsweise auf den Seitenstreifen ausweichen.
Das Befahren der Rettungsgasse ist tabu!
Inhaltsverzeichnis
In einer Notsituation können Sekunden über Leben und Tod entscheiden. Um so schnell wie möglich vor Ort zu sein, dürfen Rettungsfahrzeuge im Einsatz die Verkehrsregeln deshalb großteils ignorieren. Doch dies nützt wenig, wenn die Straßen durch andere Fahrzeuge so verstopft sind, dass der Einsatzwagen kaum vorankommt.
Aus diesem Grund ist es in Deutschland Pflicht, dass alle Kfz-Fahrer eine Rettungsgasse bilden, sobald auf einer Autobahn oder autobahnähnlichen Straße der Verkehr ins Stocken gerät oder stillsteht. Wer erst dann eine Rettungsgasse bildet, wenn bereits der Einsatzwagen mit Blaulicht und Sirene im Rückspiegel auftaucht, handelt zu spät. Damit gefährdet er nicht nur Menschenleben, sondern riskiert obendrein ein hohes Bußgeld, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot. Die Rettungsgasse muss immer zwischen der äußersten linken Fahrspur und dem Fahrstreifen direkt rechts daneben gebildet werden.
Die Rettungsgasse bietet naturgemäß genug Platz, um es einem Pkw oder Motorrad zu ermöglichen, an den anderen Fahrzeugen vorbeizuziehen, und so mancher Fahrer gibt dieser Versuchung nach. Tatsächlich ist es jedoch streng verboten, die Rettungsgasse unberechtigt zu befahren. Und als „unberechtigt” gilt jeder Fahrzeugführer, der nicht hinter dem Steuer eines Polizei- oder Hilfsfahrzeugs auf dem Weg zu einem Einsatz sitzt. Auch Motorradfahrer genießen hier keinen Sonderstatus.
Sie dürfen in der Rettungsgasse also weder einem Rettungsfahrzeug hinterherfahren noch diese zum Überholen benutzen oder gar darin wenden. Auch unnötige Spurwechsel sollten Sie vermeiden, denn mit derartigen Manövern riskieren Sie, die Rettungsgasse für die Einsatzfahrzeuge zu blockieren.
Rettungsgasse befahren: Bußgeld, Punkte, Fahrverbot
Verbotswidrig die Rettungsgasse zu befahren, kann Menschenleben gefährden. Die Ordnungshüter betrachten eine solche Zuwiderhandlung deswegen keinesfalls als Lappalie und verhängen scharfe Sanktionen. Diese bestehen aus zwei Punkten in Flensburg, einem Fahrverbot von einem Monat und einem Bußgeld von mindestens 240 Euro.
Haben Sie durch das Befahren der Rettungsgasse den Verkehr behindert, gefährdet oder gar einen Unfall verursacht, erhöht sich das Bußgeld.
Mathias F meint
30. März 2023 at 21:24
Aber wo kein Kläger, da kein Richter…
Mittlerweile sehe ich bei fast jedem Stau mindestens einen Egoisten der in der Rettungsgasse vor fährt und sich vor dem Unfall wieder einreiht. Diesen Leuten passiert nichts, alle regen sich drumherum auf, aber machen kann man nichts.
Biggi meint
11. Januar 2024 at 19:06
Natürlich kann man was machen. Man meldet das KFZ Kennzeichen der Polizei. Übrigens tat ich dies. Jemand rauschte mit hoher Geschwindigkeit durch die Rettungsgasse. Ich konzentrierte mich auf das Kennzeichen und auf die Farbe des Autos und rief einige Sekunden später 110 an, da ich mich darüber sehr ärgerte. Schade, dass der Einzelne im Grunde genommen feige ist und einfach wegschaut. Aber das ist ja mittlerweile typisch für unsere Gesellschaft.
Ralf W meint
9. Juli 2021 at 12:09
In den Großstädten ist es mit dem bilden einer Rettungsgasse nicht so einfach. Rote Ampel alle Spuren belegt und dann auch noch Martinshorn und Blaulicht von hinten. Eine große Panik im Straßenverkehr und keiner weiß wo hin.
Meine Idee ist, in Großstädten eine Rettungspur ein zu setzen die rot makiert ist und nur für Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr und alle mit Sonderrechten zugefahren sind. Und auch nur bei Sondereinsätzen.
Bei Missbrauch sind sehr hohe und empfindliche Strafen fällig, kein Bußgeld.
S.Ha. meint
4. Oktober 2023 at 9:24
In der Regel versuchen die Fahrzeuge rechtzeitig (!) auf Freiflächen auszuweichen. Auch Busspuren dürfen kurzfristig genutzt werden. Bei den knappen und sich überschneidenen Fahrspuren ist dieser Vorschlag fern der Realität.
S.Ha. meint
4. Oktober 2023 at 9:34
Aktuelles Beispiel: der Schönbuchtunnel (A81) bei Stuttgart war am 03.10.2023 gegen 19:00 Uhr gesperrt. Unzählige Fahrzeuge (+/-100) fuhren rückwärts durch die Rettungsgasse und verließen die Autobahn über die parallel verlaufende Ausfahrt nach Gärtringen. Die haben alle keine Konsequenzen zu befürchten.