Kurz & knapp: Roller fahren
Grundsätzlich gelten für Rollerfahrer dieselben Verkehrsregeln wie für andere Verkehrsteilnehmer auch. Das gilt sowohl für Tempolimits als auch für die Promillegrenze. Allerdings dürfen Sie beispielsweise auch nicht Roller fahren, ohne einen Helm aufzusetzen.
Nein. Um mit einem Roller fahren zu dürfen, brauchen Sie einen Führerschein der Klasse AM. Für diese Fahrerlaubnis müssen Sie eine Ausbildung in der Fahrschule absolvieren.
Seit dem 28.07.2021 können Sie den Rollerführerschein ab 15 machen. Hier finden Sie eine Übersicht zu den neuen Regelungen.
Motoroller fahren: Mehr Flexibilität im Stadtverkehr
Inhaltsverzeichnis
Für viele junge Menschen ist ein Roller quasi der motorisierte Einstieg in den Straßenverkehr. Da dieser im Gegensatz zu einem Pkw nicht sonderlich groß ist, bietet er zudem andere Möglichkeiten bei der Parkplatzsuche.
Und diese kann gerade in großen Städten einige Zeit in Anspruch nehmen. Für junge Menschen, die auf dem Land mit wenig öffentlichen Verkehrsmitteln wohnen, bringt es eine enorme Mobilität, wenn sie mit dem Roller fahren dürfen.
Doch welche Regeln müssen Rollerfahrer beachten? Gibt es spezifische Bußgelder, wenn Sie zum Beispiel ohne Helm mit einem Roller fahren? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.
Roller fahren: Wichtige Verkehrsregeln
Bevor wir genauer auf die Regeln für das Fahren mit dem Roller eingehen, wollen wir erst einmal erklären, um was für ein Kfz es sich dabei handelt. Ein Roller ist ein zweirädriges Kraftfahrzeug mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h. Das bedeutet schon einmal, dass Sie mit diesem Fahrzeug nicht auf eine Autobahn auffahren dürfen. Es handelt sich quasi um ein kleines Motorrad.
Wenn Sie mit dem Roller fahren, müssen Sie sich zudem an die allgemeinen Vorgaben zum Tempolimit halten. Auch andere Verkehrsregeln, wie beispielsweise die Promillegrenze, gelten für alle motorisierten Verkehrsteilnehmer.
Dennoch gibt es einige Besonderheiten, welche Sie beachten müssen, wenn Sie mit einem Roller unterwegs sind. Nachfolgend haben wir einige davon für Sie zusammengefasst:
- Sie dürfen nicht ohne Helm mit dem Roller fahren.
- Wenn Sie ohne Führerschein mit dem Roller fahren, riskieren Sie eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Das wird mit einer Freiheits- oder Geldstrafe geahndet.
- Der Roller muss über ein Kennzeichen und eine Versicherung verfügen.
- Sie dürfen nicht mit dem Roller auf dem Gehweg fahren.
Wichtig: Auch beim Parken gibt es mit dem Roller eine Besonderheit. Zwar ist es grundsätzlich nicht erlaubt, ein Kfz auf dem Gehweg abzustellen, wenn dies nicht durch ein entsprechendes Verkehrsschild angeordnet wird. Durch den vielerorts herrschenden Parkplatzmangel drücken die Ordnungsämter allerdings meist ein Auge zu, wenn Sie Ihren Roller auf dem Gehweg parken.
Welche Sanktionen drohen, wenn Sie mit dem Roller die Regeln missachten?
Wenn Sie mit dem Roller fahren und sich nicht an die Verkehrsregeln halten, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann gemäß Bußgeldkatalog mit einer Geldbuße, Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot von bis zu drei Monaten sanktioniert werden.
Die nachfolgende Tabelle fasst einige Bußgelder zusammen, die speziell für Rollerfahrer ausgesprochen werden können:
Ordnungswidrigkeit | Geldbuße |
---|---|
Vorschriftswidrig den Gehweg genutzt | 55 € |
Mit dem Roller auf die Autobahn gefahren | 20 € |
Ohne Helm Roller fahren | 15 € |
Wichtig: Seit geraumer Zeit sind auch elektrische Tretroller zur Teilnahme am Straßenverkehr zugelassen. Wenn Sie mit einem solchen Gefährt unterwegs sind, müssen Sie eine Reihe zusätzlicher Regeln beachten. Welche das sind und wie Verstöße sanktioniert werden, erfahren Sie in unserem Ratgeber zum E-Scooter.
Richtig Roller fahren lernen: Besuch in der Fahrschule
Wie bereits erwähnt, dürfen Sie ohne eine entsprechende Fahrerlaubnis nicht mit einem Roller fahren. Um die Führerscheinklasse AM zu erwerben, ist der Besuch einer Fahrschule Pflicht. Hierbei werden Ihnen die theoretischen und praktischen Kenntnisse zur Teilnahme am Straßenverkehr vermittelt.
Dabei gibt es eine gesetzlich festgeschriebene Mindestanzahl an Theoriestunden, welche Fahrschüler absolvieren müssen. Für die Fahrerlaubnisklasse AM sind in der Theorie mindestens 12 Doppelstunden (á 90 Minuten) im Grundstoff vorgesehen. Zusätzlich müssen Sie zwei Doppelstunden im Zusatzstoff belegen. Haben Sie an diesen Unterrichtseinheiten teilgenommen, werden Sie für die Teilnahme an der Theorieprüfung zugelassen. Meistern Sie diese, steht der praktischen Fahrprüfung nichts mehr im Wege.
Bevor Sie die Praxisprüfung antreten, müssen Sie erst einmal einige Fahrstunden absolvieren. Hierbei schreibt der Gesetzgeber allerdings weder eine Mindestanzahl noch Sonderfahrten vor.
Wie viele Stunden Sie also brauchen, richtet sich alleine nach Ihren Fähigkeiten und den jeweiligen Lernerfolgen. Die praktische Fahrprüfung dauert circa 45 Minuten. Haben Sie diese bestanden, dürfen Sie fortan im öffentlichen Straßenverkehr mit dem Roller fahren.
Wichtig: Besitzen Sie keine entsprechende Fahrerlaubnis und fahren mit einem Roller, begehen Sie eine Straftat. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis wird mit einer Freiheits- oder Geldstrafe bestraft.
Ab wie vielen Jahren dürfen Sie den Rollerführerschein machen?
Wie eingangs erwähnt, ist es vor allem unter jungen Menschen populär, einen Roller zu fahren. Das hat mit dem Mindestalter zu tun, welches für diese Fahrerlaubnisklasse gefordert wird. Dieses liegt nämlich bei 15 Jahren.
Nach einem Modellversuch wurde den Bundesländern seit 29.11.2019 freigestellt ist, ob sie den Mopedführerschein mit 15 einführen wollen oder nicht. Die rechtliche Grundlage dafür lieferte § 6 Absatz 5a Straßenverkehrsgesetz (StVG). Wer einen Mopedführerschein mit 15 Jahren besaß, durfte dann auch nur in den Bundesländern mit dem Roller fahren, welche die Altersgrenze ebenfalls gesenkt hatten. Folgende Bundesländer entschieden sich zunächst für die Absenkung:
- Bayern (als Ausnahmegenehmigung im Einzelfall)
- Brandenburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Mit Ende des Modellversuchs entschieden die Bundesländer eine einheitliche Regelung einzuführen. Mit dem 28.07.2021 gilt nun in ganz Deutschland das Mindestalter von 15 Jahren.
ameis meint
4. Juni 2022 at 16:28
darf ich mit dem motorrad mitig aud der landstrasse fahren