Kurz & knapp: Rollsplitt
Mit Rollsplitt werden kleine Steinkörner (Splitt) bezeichnet, die lose auf der Straße liegen. Rollsplitt ist von Bedeutung für die Straßeninstandsetzung, kann aber auch als Streumittel bei Schnee und Glätte zum Einsatz kommen. Wie Rollsplitt dabei hilft, Straßen instand zu halten, lesen Sie hier.
Bei Rollsplitt besteht eine erhöhte Rutschgefahr und der Bremsweg ist verlängert, sodass langsames und vorsichtiges Fahren sinnvoll ist. Passen Sie Ihre Fahrweise deshalb an den Untergrund an und verringern Sie Ihre Geschwindigkeit, damit Sie die Steinchen nicht unnötig stark aufwirbeln.
Bei Rollsplitt ist heutzutage nicht immer eine Geschwindigkeitsbegrenzung vorgegeben. Nach wie vor üblich ist jedoch ein Tempolimit von 30 oder 40 km/h.
Rollsplitt: Was ist das?
Inhaltsverzeichnis
Rollsplitt ist ein mit Teer vermischter Splitt, der aus kleinen scharfkantigen Steinchen besteht. Vor allem im Sommer sind die kleinen, losen Steinchen auf der Straße keine Seltenheit. Sie werden dort durch die zuständigen Gemeinden verteilt. Doch für was ist Rollsplitt eigentlich gedacht und warum liegt der Rollsplitt auf der Straße?
Es gibt zwei Möglichkeiten, Rollsplitt auf der Fahrbahn zum Einsatz zu bringen:
- Ausbesserung kleiner Straßenschäden und Unebenheiten der Fahrbahn
- Rollsplitt im Winter streuen bei Schnee und Glätte
Zur Verbesserung der Fahrbahn hat Rollsplitt eine vorbeugende Funktion. Ziel ist die Versiegelung kleinerer Straßenschäden wie Risse und Abplatzungen. Dadurch wird verhindert, dass im Herbst und Winter zu viel Feuchtigkeit in die Fahrbahn eindringt und schwere Frostschäden verursacht.
Kleinere Schäden frühzeitig mit Rollsplitt zu versiegeln, gilt als kostengünstiger und zeitsparender als die Ausbesserung großer Schlaglöcher oder Bodenwellen. Dem Verschleiß der Oberfläche wird etwas entgegengesetzt, die Lebensdauer der Straße erhöht sich um mehrere Jahre.
Nachdem beschädigte Straßenabschnitte zunächst mit einer Bitumenemulsion bedeckt werden, folgt die Verteilung des Splitts. Die Zeiten, in denen der Rollsplitt durch spezielle Walzen in die Fahrbahn gedrückt wurde, sind vielerorts vorbei. Je nach Verkehrsdichte sind es die Reifen der Fahrzeuge auf der Straße, die den Rollsplitt in den Untergrund drücken. So können nach der Verteilung der Steinchen einige Wochen vergehen, bis diese nicht mehr durch den Verkehr aufgewirbelt werden.
Wann Rollsplitt eine Gefahr darstellt
Rollsplitt ist bei Autofahrern wenig beliebt. Sie befürchten, dass Rollsplitt einen Schaden am Auto verursacht. Dies ist insbesondere bei höheren Geschwindigkeiten, zum Beispiel bei Rollsplitt auf der Autobahn, schwer zu vermeiden. Tatsächlich ist das nicht die einzige Nachteilbei der Verwendung der kleinen Steinchen:
- Rollsplitt kann Lackschäden zur Folge haben.
- Es können Steinschlagschäden an der Frontscheibe entstehen.
- Es besteht erhöhte Rutschgefahr.
- Durch die Steinchen auf der Fahrbahn ist der Bremsweg verlängert.
Um Schäden und Unfällen durch Rollsplitt vorzubeugen, sollten Sie ihre Fahrgeschwindigkeit verringern. Es ist die Aufgabe der Gemeinden, durch entsprechende Hinweisschilder auf den Rollsplit hinzuweisen. Schilder aufzustellen, welche auf den betroffenen Streckenabschnitten mit Rollsplitt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 oder 40 km/h festlegen, ist jedoch keine Pflicht.
Auf den Einsatz von Rollsplitt ist dennoch durch das Verkehrsschild für Rollsplitt hinzuweisen. Das Verkehrszeichen für Rollsplitt ist ein Zusatzzeichen (Nummer 1007-32) mit der schwarzen Beschriftung „Rollsplit“ auf weißem Grund. Die zuständige Gemeinde muss ein solches Schild anbringen, um ihrer Aufsichtspflicht gerecht zu werden.
Schäden durch Rollsplitt: Wer haftet?
Andere Autofahrer wegen überhöhter Geschwindigkeit oder die Rollsplitt verteilenden Gemeinden für Lackschäden oder Glasschäden durch Splitt haftbar zu machen, ist kaum möglich. Inwieweit Sie alleine für die Reparatur aufkommen müssen, hängt von Ihrem Versicherungsstatus ab.
Anders sieht es hingegen aus, wenn durch den Rollsplitt ein Unfall entsteht, weil die Gemeinde versäumt hat, auf die schmutzige Fahrbahn durch eine Beschilderung hinzuweisen. So zumindest urteilte der 7. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (Urteil vom 18.06.2015, Az. 7 U 143/14). In dem zugrunde liegenden Streitfall verunfallte der Sohn des Klägers auf Rollsplitt mit dem Motorrad. Weil das warnende Schild „Gefahrenstelle“ (VZ 101) zu weit von der Unfallstelle entfernt war, musste die Gemeinde zwei Drittel der Forderungen nach Schadensersatz und Schmerzensgeld tragen.
Die Teilkasko-Versicherung zahlt zumeist Glasschäden durch Steinschläge. Lackschäden sind hingegen nur durch eine Vollkasko-Versicherung abgedeckt.
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