Bußgelder – Überfahren einer roten Ampel mit dem Fahrrad
Verstoß | Punkte | Bußgeld (Euro) |
---|---|---|
Mit dem Fahrrad über eine rote Ampel gefahren | 1 | 60.- |
... mit Gefährdung | 1 | 100.- |
... mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung | 1 | 120.- |
Mit dem Fahrrad über eine rote Ampel gefahren, die länger als eine Sekunde Rot leuchtete | 1 | 100.- |
... mit Gefährdung | 1 | 160.- |
... mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung | 1 | 180.- |
Kurz & Knapp: Rote Ampel auf dem Fahrrad missachten
Missachten Fahrradfahrer eine rote Ampel, müssen sie mit einem Punkt in Flensburg rechnen und je nach Schwere des Verstoßen zwischen 60 und 180 Euro zahlen.
Wird eine rote Ampel mit dem Fahrrad überfahren, gilt für die Höhe der Sanktion wie beim Kfz die Dauer der roten Anzeige. Leuchtete die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot, steigt das Bußgeld.
Ein Rotlichtverstoß auf dem Rad kann Auswirkungen auf den Führerschein haben. Da hier Punkte anfallen, können zu viel auf dem Konto die Entziehung der Fahrerlaubnis nach sich ziehen.
Diese Folgen drohen bei einem Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad
Mit unseren kostenlosen Bußgeldrechner können Sie selbst ausrechnen, welche Konsequenzen drohen:
Inhaltsverzeichnis
Rote Ampel mit dem Fahrrad: So verhalten Sie sich richtig
In den meisten Fällen ist der Bußgeldkatalog für Radfahrer um einiges milder als derjenige für Autofahrer. Das deutlich größere Gefahrenpotential von Pkw oder Lkw schlägt sich im Verkehrsrecht durch höher Strafen und strengere Regelungen nieder.
Für einen Fußgänger ist es in der Tat ein großer, teils lebenswichtiger Unterschied, ob er von einem Auto, einem Lkw oder einem Fahrrad angefahren wird.
Doch Radfahrer sollten sich deshalb nicht allzu sicher wähnen: der Bußgeldkatalog „Rote Ampel mit dem Fahrrad überfahren“ zeichnet sich nicht durch Nachsicht aus.
Beim Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad drohen 2024 empfindliche Strafen für Fahrradfahrer. Die Bußgelder kosten schnell 100 Euro.
Mit dem Fahrrad bei Rot über die Ampel: Eine Gefahr im Straßenverkehr
Fahren Radfahrer über eine rote Ampel, stellt dies einen massiven Eingriff in den laufenden Verkehr dar. In Deutschland verlassen sich viele Verkehrsteilnehmer nahezu blind auf die Ampeln – bei grün geben sie Gas. Fährt nun ein Fahrrad bei Rot über die Ampel, müssen Autofahrer schnell reagieren und Ausweichmanöver durchführen. Schnell kommt es in dieser Situation zum Unfall. Entsprechend hoch ist das Bußgeld. Mit dem Fahrrad über eine rote Ampel zu fahren, kostet ebenfalls einen Punkt in Flensburg!
Überfahren Radfahrer ein rotes Verkehrslicht mit dem Fahrrad, kann ein Ampelblitzer sie erwischen. Da Fahrräder jedoch keine Kennzeichen tragen, ist die Identifizierung und Nachverfolgung des Verkehrssünders schwer zu bewerkstelligen.
Wie hoch ist das Bußgeld? Eine rote Ampel mit dem Fahrrad zu überfahren ist teuer
Wie auch bei Autos unterscheidet das Verkehrsrecht zwischen zwei Arten von Rotlichtverstößen:
- Der einfache Rotlichtverstoß bezeichnet das Überfahren einer roten Ampel, wenn diese weniger als eine Sekunde lang Rot leuchtete
- Der qualifizierte Rotlichtverstoß besteht, wenn die Ampel bereits länger als eine Sekunde Rot leuchtete
Das Bußgeld passt sich je nach Verstoß an. Liegen weder Gefährdungen noch Unfallfolgen vor, variiert das Bußgeld zwischen 60 Euro für den einfachen Verstoß und 100 Euro für das Missachten eines roten Verkehrslichts, das bereits länger rot leuchtete.
Wenn auf Radwegen, die neben Gehwegen liegen, keine Fahrradampeln angebracht sind, gilt für Fahrradfahrer die Fußgängerampel fürs Fahrrad. Eine Nichtbeachtung bedeutet für den Radfahrer auch hier ein Bußgeld zwischen 60 Euro und 180 Euro.
Fahrrad und rote Ampel: Ist der Führerschein bei Verstößen weg?
Missachten Sie mit dem Fahrrad eine rote Ampel, ist die Strafe gemäß Bußgeldkatalog 2024 aus einem Bußgeld zwischen 60 Euro und 180 Euro und einem Punkt in Flensburg zusammengesetzt. In der Regel fallen für Radfahrer weder Fahrverbot noch Führerscheinentzug an.
Auch Autofahrer sollten angepasst mit dem Rad fahren: Je nachdem, wie viele Punkte sich bereits auf Ihrem Flensburger Konto angesammelt haben, können Sie jedoch „das Fass zum Überlaufen“ bringen, wenn Sie eine rote Ampel überfahren. Das Fahrrad führte zwar zum Verstoß – dennoch kann der Autoführerschein entzogen werden.
Dies passiert, wenn schon sieben Punkte in Flensburg liegen. Bei acht vollen Zählern greift automatisch der Entzug der Fahrerlaubnis: Sie müssen Ihren Führerschein abgeben und das Auto in der Garage lassen.
Sie können durch eine kostenlose Abfrage beim KBA herausfinden, wie viele Strafpunkte Sie in Flensburg haben.
Spike meint
8. Januar 2024 at 22:02
Ich wurde geblitzt als ich in der Nacht ohne jeglichen Verkehr über eine rote Ampel gefahren bin mit dem Bike. Kann das zugeordnet werden, schließlich habe ich ja kein Nummernschild am Fahrrad. Werden also biometrische Merkmale zur Identifikation gernutzt?!
G meint
30. März 2022 at 2:57
wie ist’s denn, wenn man mit dem fahrrad über rote fußgängerampeln fährt und dabei für radfahrer freigegebene gehwege benutzt? kostet das auch nur 5 euro wie es bei fußgängern der fall ist?
eigentlich muss man ja schieben. was kostet das fahren statt schieben?
folglich kann es ja eigentlich nur 5 euro + x für das nicht Schieben kosten?
Oskar meint
5. Januar 2022 at 18:39
Bei Umschaltung der Pkw-Verkehrsampel auf grün, bin ich mit dem Fahrrad ebenfalls in die gleiche Richtung auf dem Radweg (außerorts) losgefahren, obwohl die separate Fahrradampel noch rot anzeigte.
Im Nachhinein stellte ich fest, dass man für die Umschaltung einen separaten Knopf drücken musste, damit auch diese Ampel auf grün schaltet.
Ich muss sagen, dass ich bis auf das „Nichtdrücken“ des Schalters aufmerksam die Kreuzung überquert habe (mich also umsichtig gemäß § 1 der STVO verhalten habe).
Trotzdem hielt mich ein Polizist, der dies wohl gesehen hat, an und notierte meine Personalien.
Er wollte wissen, warum ich bei roter Ampel die Straße überquert habe. Ich schilderte ihm das oben gesagte und wies darauf hin, wenn ich als Verkehrsteilnehmer auf der Straße gefahren wäre, hätte er mich sicherlich nicht angehalten.
Er stellte jetzt keinen Strafzettel aus, wies aber darauf hin, dass in ca. 4 Wochen hierzu ein Anschreiben erhalte.
Robert meint
11. Juli 2021 at 21:53
Verjährt und falls ja, wann verjährt der Punkt für das Überfahren einer roten Ampel mit dem Fahrrad?
Heiko W. meint
19. November 2020 at 15:43
Einen reinen Fußgängerüberweg, der mit einer Ampel gesichert war, habe ich mit dem Rad auf dem gemeinsamen Geh/Radweg überfahren. Es gab da keine Fußgänger und Autos vor der Ampel. Ich fuhr zudem langsam, höchstens 15km/h. Situation ist doch vergleichbar mit einem Zebrastreifen. Wenn kein Fußgänger kreuzt, dann weiterfahren. Außerdem war der Rad/Fußweg durch Bordsteine getrennt von der Fahrbahn. Da sind 200€ doch zuviel?
Amelie meint
26. März 2020 at 12:43
Hallo,
Muss ich bei einem Bußgeld von 60Euro für eine angebliches Überfahren einer roten Ampel mit dem Fahrrad in der Probezeit mit einem Aufbauseminar rechnen?
Johann meint
30. Dezember 2019 at 1:31
Hallo,
Ich habe versehentlich eine rote Ampel mit dem Fahrrad überfahren, da ich dachte, dass diese nicht für mich gelten würde. Folgende Situation: Ich fuhr mit dem Fahrrad in eine T-Kreuzung auf einem baulich abgetrennten Fahrradweg ohne Haltelinie oder „Fußgängeraussparung“ ein. Eine Gefährdung des Querverkehrs war aus meiner Perspektive ausgeschlossen, da dieser nicht von rechts kommen kann und der Radweg baulich abgetrennten ist. (Somit auch keine Gefahr durch den von links kommenden Verkehr, da dieser nur unter Zerstörung des eigenen Fahrzeuges den Radweg Mitbenutzung könnte) Zudem befindet sich an der der beschriebenen Stelle keine Fahrrad Ampel.
Meine Fragen:
Handelt es sich um einen Rotlichtverstoß?
Falls ja, sind in dem Falle 100 ein im Verhältnis stehendes Strafmaß?
Heiko W. meint
19. November 2020 at 15:53
Gleiche Situation habe ich auch. Komisch, das hier noch nicht darauf geantwortet wurde. Ich gehe deshalb vor Gericht. 200€ für nix bei mir. Das ist Wegelagerei, oder?
Alexander meint
16. Dezember 2019 at 11:20
Wie viel „Kulanz“ habe ich denn als Fahrradfahrer bei roten Ampeln?
Wenn ich mit ca. 20-25 km/k auf eine gemischte Fußgänger-/Fahrrad-Ampel zufahre, kann ich doch bei 3-4 m Abstand zur Ampel keine Vollbremsung mehr machen. Hätte ich eine Gelbphase, würde ich ja ggf. je nach Abstand anhalten. Aber bei plötzlichem umspringen von grün auf rot, kann ich da nicht gefahrlos anhalten, ohne schon mitten auf der Straße zum stehen (oder liegen) zu kommen. Bei 20-25 km/h fahre ich ca. 5-7 m pro Sekunde.
Von daher gibt es für mich als Fahrradfahrer gar keine „Rotlicht“-Verstöße unterhalb einer Sekunde. Muss ich trotzdem mit Strafen rechnen?
Matthias meint
26. August 2019 at 23:33
Wenn ich mit dem Fahrrad an eine Kreuzung heran fahre, bei der keine Fahrradsignalisierung besteht und nur Fußgängersymbole in der Fußgängerampel sind: a) Was tue ich bei Fahrzeug-Grün und Fußgänger-Rot? Kann ich belangt werden?
Was kann ich tun, wenn dies bei einem linksseitig benutzungspflichtigen Radweg der Fall ist und die Phase der Fahrzeuge nicht eingesehen werden kann? Muss ich mein Rad schieben?
Georg meint
14. September 2020 at 11:11
Hallo,
Nach §37 Absatz 2 Satz 6 der StVO gilt für Fahradfahrer grundsätzlich die Fahrbahnampel, außer es gibt eine besondere Ampel mit einem Fahrradsysmbol. Das kann eine reine Fahrradampel sein, die sinnvollerweise oft auch eine Gelbphase hat, oder die unsägliche kombinierte Ampel, bei der auf einem Leuchtzeichen sowohl ein Fahrrad- als auch ein Fußgängersysmbol abgebildet ist.
Der Hinweis „Wenn auf Radwegen, die neben Gehwegen liegen, keine Fahrradampeln angebracht sind, gilt für Fahrradfahrer die Fußgängerampel fürs Fahrrad.“ weiter oben in diesem Artikel galt demnach nur bis zum 31.12.2016. Seitdem gibt es dem Paragraphen zufolge keine Situation mehr, in der man Fahrrad fahrend eine reine Fußgängerampel zu befolgen hat. Vielmehr ist eine solche ein Hinweis darauf, dass der damit versehene Weg ein Fußweg ist und man dort tasächlich das Fahrrad schieben muss.
Gruß
Georg
Karolin meint
22. August 2019 at 23:56
Hallo, ich bin morgens bei Rot über eine Ampel gefahren. Ich musste weder abbiegen, noch eine Straße bzw. Kreuzung überqueren. Die Ampel ist nur für Fußgänger, die von der Fußgängerzone auf die andere Seite wollen. Als Radfahrer bin ich dann einfach langsam geradeaus weitergewollt, da die Fußgängerzone noch geschlossen und kein Mensch da war. Rot war natürlich trotzdem. Gelten die gleichen Gesetze hierbei? Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Karolin
bussgeldkatalog.de meint
30. August 2019 at 8:28
Hallo Karolin,
es spielt grundsätzlich keine Rolle,ob die rote Ampel in dem Moment einen Zweck erfüllte oder nicht.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Siegfried meint
21. November 2022 at 17:18
Das gleich Problem hatte ich heute auch ! Es handelte sich um eine reine Fußgängerampel und ich hatte auch kurz gehalten und geschaut, ob jemand käme, den ich vielleicht behindern könnte, und bin dann weitergefahren. An der nächsten Ampel wurde ich dann von Polizisten, die wohl einige Meter hinter mir an der Ampel standen, zur Rede gestellt. Meine Personalien wurden festgestellt und mir wurde ein Bußgeld in Höhe von 100 € nebst 28,50 € Verwaltungsgebühr angekündigt, obwohl die Polizisten selber sagten, ich hätte kurz gehalten und mich umgeschaut und ich in keinem Augenblick irgendjemanden gefährdet habe. Relativ dazu finde ich das Bußgeld geradezu astronomisch hoch.
Till meint
19. Oktober 2018 at 13:37
Hallo,
ich bin mit dem Rad über eine rote Fußgängerampel gefahren und habe keinen Punkt bekommen (Nur Bußgeld von 60€)
Trotzdem wurde jetzt ein Aufbausemniar sowie verlängerte Probezeit angeordnet.
Ist das rechtens?
LG Till
bussgeldkatalog.de meint
22. Oktober 2018 at 10:42
Hallo Till,
der Bußgeldkatalog sieht für die Missachtung eines Rotlicht durch Fahrradfahrer in der Regel ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro sowie einen Punkt vor. Darüber hinaus wird dieser Tatbestand als A-Verstoß gewertet und wirkt sich somit auf die Probezeit aus.
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Jonas meint
18. Oktober 2023 at 13:54
Wie verhält es sich denn, wenn man ein längeres Stück auf einem Fußgängerweg fährt(Der Radweg wäre auf der Straße) und man biegt dann rechts ab? Als Radfahrer, der den korrekten Radweg benutzt, müsste man logischerweise auf grün warten und kann dann erst fahren, genau wie ein PKW. Fußgänger auf dem Fußgängerweg nicht, da sie ja keine Spur schneiden sondern einfach ums Eck laufen. Ist es dann ein Umfahren der roten Ampel oder ein Fahren auf dem Gehweg wenn der Gehweg nicht nur zur direkten Umfahrung der Ampel genutzt wurde sondern ein längeres Stück? Eine Ordnungswidrigkeit ist es ja in jedem Fall, das Strafmaß unterscheidet sich je nach Auslegung jedoch deutlich.
Vielen Dank!
Ludwig meint
17. September 2018 at 8:21
Hallo
mit über 1 Sekunde habe ich und eine zweite Person eine Ampel qualifiziert überfahren.
1. Sie muss 100 Euro zahlen.
2. Ich muss 200 Euro zahlen
3. Ich habe die 1 Tage wegen Urlaub versäumt ABER auf dem gelben Umschlag ist kein Zustellung datum vermerkt.
Wie bewirke ich auch auf die normalen 100 Euro abgestuft zu werden und wie kann ich die Frist verlängern.?
Grüße“!
bussgeldkatalog.de meint
17. September 2018 at 16:10
Hallo Ludwig
Bei Unklarheiten wegen des Bußgeldbescheides wenden Sie sich bitte direkt an die verantwortliche Bußgeldstelle. Wenn Sie Einspruch einlegen wollen, müssen Sie einen Anwalt aufsuchen. Wir dürfen Ihnen keine Rechtsberatung erteilen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Saskia meint
7. August 2017 at 8:29
Hallo,
angeblich bin ich auch über eine rote Ampel mit meinem Fahrrad gefahren. Als die Kontrolle stattfand, fragte ich nach der Strafe und mir wurde nur gesagt es kostet 60 EUR. Über einen Punkt wurde nichts gesagt. Was gilt denn nun? Und kann ich dagegen vorgehen, weil die Belehrung nicht korrekt war?
bussgeldkatalog.de meint
7. August 2017 at 10:11
Hallo Saskia,
gemäß Bußgeldkatalog wird neben dem Bußgeld ein Punkt fällig.
bussgeldkatalog.de
Ramin meint
25. Juli 2017 at 1:49
Hallo,
Ich bin innerorts über eine rote Ampel gefahren(länger als 1 sek.) außerdem hatte mein Fahrrad kein Licht an. Die Polizisten meinten das ich 60 Euro bezahlen muss plus 30 dazu und vllt noch mehr weil ich kein Licht an hatte, zudem noch 1 Punkt kriege. Ich besitze noch kein Führerschein, ich bin aber schon dabei es zu machen,ich bin schon beim Straßen-Verkehrs Amt. Angemeldet. Kann es sein das ich mein Führerschein nicht mehr kriege bis zum 2- Lebensjahr ?
Nrw2017
bussgeldkatalog.de meint
31. Juli 2017 at 10:38
Hallo Ramin,
ein Punkt sollte sich in der Regel nicht auf den Erhalt des Führerscheins auswirken.
bussgeldkatalog.de
Tim meint
17. April 2017 at 0:30
Hallo,
ich bin bei rot über eine Ampel mit meinem Fahrrad gefahren, da ich es eilig hatte, aber ich besitze bisher keinen führerschein (nur den fahrradführerschein wenn man so will) ich habe jetzt aber einen Punkt dafür bekommen, kann ich dagegen etwas tun? ich meine beim fahrradführerschein wird man ja nicht ordentlich belehrt und ist auch noch sehr jung.
bussgeldkatalog.de meint
19. April 2017 at 11:43
Hallo Tim,
grundsätzlich kann jeder Verkehrsteilnehmer Punkte bekommen, auch dann, wenn er keine Fahrerlaubnis besitzt. Bis zu einem Punktestand von 4 Punkten können Sie durch ein Punkteabbau-Seminar Ihren Punktestand reduzieren.
bussgeldkatalog.de
julien meint
11. Oktober 2016 at 12:04
Hab mal ne Frage bin Fahranfänger hab meinen Führerschein 1 jahr und bin mit dem fahrrad über rot gefahren udn muss 60 € bussgeld bezahlen wollte wissen wiel cih einen punkt in flensburg gekriget habe ob mein führerschein jetzt weg ist
bussgeldkatalog.de meint
17. Oktober 2016 at 9:24
Hallo Julien,
überfahren Sie mit dem Fahrrad eine rote Ampel, fällt hierfür – neben dem Bußgeld – ein Punkt in Flensburg an. Dies gilt als A-Verstoß und hat Auswirkungen auf Ihre Probezeit. Diese wird um zwei Jahre verlängert. Außerdem müssen Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen.
bussgeldkatalog.de