Bußgelder – Rote Ampel übersehen
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Kurz & knapp: Rote Ampel übersehen
Wenn Fahrzeugführer eine rote Ampel übersehen, kann das Sanktionen in Form eines Bußgelds, Punkten in Flensburg oder eines Fahrverbot nach sich ziehen.
Die Sanktionen verschärfen sich, wenn die Ampel bereits über eine Sekunde rot war oder wenn es infolgedessen zu einer Gefährdung oder Sachbeschädigung kam.
Haben Sie die rote Ampel nicht gesehen und wollen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen, können Sie sich dabei von einem Anwalt für Verkehrsrecht unterstützen lassen.
Rote Ampel übersehen – wie kann das passieren?
Inhaltsverzeichnis
Einmal kurz nicht aufgepasst – plötzlich ist die Ampel rot und Sie haben die Haltelinie schon überquert. Ein Szenario, das nur allzu häufig im Straßenverkehr passiert.
Bei intensiver Sonneneinstrahlung kann es passieren, dass Autofahrer nicht wirklich erkennen können, ob die Ampel schon auf Rot steht. Häufig sieht es dann so aus, als würde die Ampel grün leuchten, obwohl sie eigentlich schon rot ist. Auch kann es passieren, dass Sie die rote Ampel nicht gesehen haben, weil diese durch Bäume oder durch ein großes Fahrzeug wie einen Lkw verdeckt war.
Wird eine rote Ampel überfahren, können je nach Länge der Rotphase ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und sogar ein Fahrverbot bis hin zum Führerscheinentzug die Folge sein. Wer eine rote Ampel mit oder ohne Absicht missachtet, riskiert außerdem sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden. Die Gefahr eines Unfalls ist in solch einem Fall extrem erhöht.
Doch was droht, wenn Sie eine rote Ampel übersehen und geblitzt worden sind? Können Sie einen Einspruch gegen den Rotlichtverstoß einlegen? Und was kann ich tun, wenn ich nicht erkenne, ob die Ampel Rot oder Grün anzeigt? All das erfahren Sie im Folgenden.
Was ist, wenn ich nicht erkenne, ob die Ampel schon rot ist?
Wie können Autofahrer eine rote Ampel übersehen? Können Sie aufgrund der starken Sonneneinstrahlung nicht eindeutig erkennen, ob die Ampel rot oder grün ist, empfiehlt es sich, die Geschwindigkeit zu reduzieren und auf das Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmer zu achten. Überqueren bereits Fußgänger vor Ihnen die Straße und werden andere Autofahrer auf Ihrer Fahrspur oder auf der gegenüberliegenden Seite langsamer oder halten an, ist es unwahrscheinlich, dass Sie noch Grün haben.
Was Sie auf keinen Fall tun sollten, ist stark abzubremsen, wenn Sie die Farbe der Ampel nicht erkennen. Dadurch kann es ganz leicht zu einem Auffahrunfall kommen, wenn die Ampel tatsächlich auf Grün steht und der nachfolgende Verkehr nicht damit rechnet, dass Sie bremsen.
Achten Sie außerdem auf die Ampeln der anderen Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger- oder Fahrradampeln. Auch diese können Aufschluss darüber geben, ob Sie gerade fahren dürfen oder nicht. Dass Sie die rote Ampel übersehen haben, verschafft Ihnen später in der Regel keine Milderung der Sanktionen.
Rote Ampel übersehen – diese Sanktionen könnten drohen
Welche Sanktionen nach einem Rotlichtverstoß auf Sie warten, ist abhängig davon, wie lange es bereits Rot war, als Sie die Ampel überfahren haben. Bei weniger als einer Sekunde wird von einem einfachen Rotlichtverstoß, bei mehr als einer Sekunde von einem qualifizierten Rotlichtverstoß gesprochen. Was droht also, wenn Sie eine rote Ampel übersehen haben?
- Einfacher Rotlichtverstoß: Bei unter einer Sekunde Rot drohen ein Bußgeld von 90 Euro und ein Punkt in Flensburg.
- Qualifizierter Rotlichtverstoß: Ist die Ampel mehr als eine Sekunde rot, können ein Bußgeld von 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot die Folge sein.
Rote Ampel übersehen mit anschließender Gefährdung
Beachten Sie dabei, dass eine Gefährdung, die entsteht, wenn Sie eine rote Ampel übersehen, die Sanktionen noch verschärfen kann. Nach einem einfachen Rotlichtverstoß drohen dann nämlich schon ein Bußgeld von 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.
Ist die Ampel mehr als eine Sekunde rot und Sie übersehen sie und gefährden dadurch andere Verkehrsteilnehmer, kann sich das Bußgeld auf 320 Euro erhöhen. Außerdem erhalten Sie zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Der Führerscheinentzug und eine Geld- oder Freiheitsstrafe sind hierbei je nach Art und Schwere der Gefährdung möglich.
Sachbeschädigung nachdem eine rote Ampel übersehen wurde
Auch eine aus einem Rotlichtverstoß resultierende Sachbeschädigung kann die Sanktionen erhöhen. Stand die Ampel weniger als eine Sekunde auf Rot, als sie überfahren wurde und verursacht der Fahrer eine Sachbeschädigung, kann das ein Bußgeld von 240 Euro, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot zur Folge haben.
Haben Sie die rote Ampel übersehen und diese war schon länger als eine Sekunde rot, ist es auch hier möglich, dass daraus eine Sachbeschädigung resultiert. In dem Fall müssen Sie ein Bußgeld von 360 Euro zahlen, erhalten zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. Je nach Schwere der Sachbeschädigung kann hier auch der Entzug der Fahrerlaubnis und eine Geld- oder Freiheitsstrafe drohen, wenn der Verstoß nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat einzuordnen ist.
Rote Ampel übersehen: Kann ich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen?
Gegen einen Bußgeldbescheid, in dem Ihnen ein Rotlichtverstoß zur Last gelegt wird, können Sie Einspruch einlegen. Sie sollten in solch einem Fall immer einen Anwalt für Verkehrsrecht um Rat fragen. Dieser kann am besten beurteilen, ob ein Einspruch Sinn macht, wenn Sie eine rote Ampel übersehen haben. Ein Anwalt kann Ihnen bei der Begründung des Einspruchs helfen und gegebenenfalls Akteneinsicht beantragen.
Yannik meint
21. Januar 2021 at 12:31
Guten Tag,
mir ist folgendes passiert: Ich bin heute morgen mit dem Auto über eine Ampel gefahren – worauf hin ich zweimal geblitzt worden bin. Ich wollte die Gelbphase noch „schaffen“ und bin dann mit ca. 60 Km/h über die Ampel gekommen – bei erlaubten 50 Km/h.
Meine Frage zu der Ampel: Wo ich geschaut hatte war die Ampel Gelb – wäre Sie Rot gewesen – wäre ich natürlich stehen geblieben.
Kann es hierbei sein, dass das blitzen bei Gelb passiert ist, also dann ein Gelblicht verstoß war, oder handelt es sich dann um ein Rotlichverstoß – wenn ja müsste dieser eigentlich höchstens im Zeitraum von einer Sekunde passiert sein ?
Besten Dank