Fahrverbot, Punkte, Bußgeld: Rote Ampel überfahren
Verstöße an einer roten Ampel mit Grünpfeil
Beschreibung | Bußgeld (€) | Punkte |
---|---|---|
Nach rechts abbiegen ohne vorher an der roten Ampel zu halten, an der rechts ein grüner Pfeil angebracht ist | 70.- | 1 |
- mit Gefährdung | 100.- | 1 |
- mit Unfall | 120.- | 1 |
Nach rechts abbiegen ohne vorher an der roten Ampel zu halten, an der rechts ein grüner Pfeil angebracht ist und dabei den Fußgänger- oder Fahrradverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtung behindern | 100.- | 1 |
Rotlichtverstoß als Radfahrer oder Fußgänger
Verstoß | Bußgeld (€) | Punkte |
---|---|---|
Als Radfahrer rote Ampel überfahren | 60.- | 1 |
- mit Gefährdung | 100.- | 1 |
- mit Unfall | 120.- | 1 |
Als Radfahrer rote Ampel überfahren, die bereits seit mehreren Sekunden rot war | 100.- | 1 |
- mit Gefährdung | 160.- | 1 |
- mit Unfall | 180.- | 1 |
Als Fußgänger Rotlicht missachtet | 5.- | |
- mit Unfall | 10.- |
Bußgeldrechner: Rotlichtverstöße
Kurz & knapp: Rote Ampel überfahren
Wird eine rote Ampel überfahren, lösen in der Regel zwei Kameras aus, sofern an der Lichtzeichenanlage ein Blitzer installiert ist. Die erste Kamera wird beim Überfahren der Haltelinie aktiviert und die zweite beim Einfahren in den Gefahrenbereich der Kreuzung. Dadurch lässt sich feststellen, ob ein einfacher oder ein qualifizierter Rotlichtverstoß vorliegt.
Von einem einfachen Rotlichtverstoß ist die Rede, wenn die Ampel zum Zeitpunkt des Überfahrens erst seit weniger als einer Sekunde auf Rot stand. Um einen qualifizierten Rotlichtverstoß hingegen handelt es sich, wenn die Ampel bereits seit mehreren Sekunden rot war, als sie überfahren wurde. Da das Unfallrisiko bei Letzterem weitaus höher ist, wird eine solche Regelmissachtung auch strenger geahndet.
Für einen einfachen Rotlichtverstoß sieht der Bußgeldkatalog zwischen 90 und 240 Euro, ein bis zwei Punkte in Flensburg sowie ggf. ein einmonatiges Fahrverbot vor. Ein qualifizierter Rotlichtverstoß zieht ein Bußgeld zwischen 200 und 360 Euro, zwei Punkte sowie ein Fahrverbot von einem Monat nach sich. Detaillierte Infos finden Sie in dieser Tabelle.
Unter Umständen kann es sich bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß um eine Straftat handeln, wenn das Ganze als Gefährdung des Straßenverkehrs gewertet wird. Gemäß § 315c des Strafgesetzbuchs (StGB) kann darauf eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren folgen. Auch die Entziehung der Fahrerlaubnis ist in einem solchen Fall möglich.
Übersicht zu speziellen Themen rund um den Rotlichtverstoß:
Welche Konsequenzen haben Rotlichtverstöße?
Inhaltsverzeichnis
Für einen geregelten und flüssigen Verkehr sind Ampeln unerlässlich – gerade bei Einmündungen oder Kreuzungen. Da im Verkehrsrecht vor allem die Sicherheit im Straßenverkehr im Fokus der Betrachtung liegt, müssen Fahrer, die eine rote Ampel überfahren, wegen der hohen Gefahr mit entsprechend strengen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog rechnen.
Überfahren Sie als Kraftfahrer eine rote Ampel, reicht die Strafe von einem Bußgeld über Punkte in Flensburg bis hin zu einem Fahrverbot. Unter Umständen kann ein Rotlichtverstoß auch als Straftat gewertet und dementsprechend schlimmstenfalls mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden. Worauf Sie sich wann einstellen müssen, erklären wir im Ratgeber.
Das Wichtigste zum Rotlichtverstoß: Hier im Video!
Was ist der Unterschied zwischen einem einfachen und qualifizierten Rotlichtverstoß?
Mit welchem Bußgeld oder welcher Strafe Sie nach dem aktuellen Verkehrsrecht zu rechnen haben, hängt davon ab, wie lange die Lichtzeichenanlage schon auf Rot stand, als Sie mit Ihrem Fahrzeug die rote Ampel überfahren haben. Je nachdem, ob die Rotphase länger oder kürzer als eine Sekunde betrug, unterscheidet sich auch das Maß der Ahndung.
In diesem Rahmen spricht man auch von einem einfachen oder einem qualifizierten Rotlichtverstoß. Dabei unterscheidet sich die Höhe des Bußgeldes, die Vergabe der Punkte und das Erteilen von einem Fahrverbot je nach Schwere des Verstoßes:
- Einfacher Rotlichtverstoß: Die Lichtzeichenanlage hat nicht länger als eine Sekunde Rot gezeigt. Hier folgen 90 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg. Kommt es durch einen einfachen Rotlichtverstoß zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder zu einer Sachbeschädigung, fallen die Sanktionen strenger aus und es wird zusätzlich ein Fahrverbot von einem Monat verhängt.
- Qualifizierter Rotlichtverstoß: Die Lichtzeichenanlage hat länger als eine Sekunde Rot gezeigt. Geahndet wird dies mit einem Bußgeld in Höhe von 200 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von einem Monat. Kommt es zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder zu einer Sachbeschädigung, drohen 320 bzw. 360 Euro Bußgeld, wenn Sie bei Rot über die Ampel gefahren sind und diese bereits seit mehreren Sekunden rot war.
Welche Art von Rotlichtverstoß im Detail wie streng geahndet wird, können Sie in dieser Tabelle nachlesen.
Sonderfall: Rote Ampel mit Grünpfeil überfahren
Nicht selten sind Lichtzeichenanlagen an vielbefahrenen Kreuzungen mit einem grünen Pfeil ausgestattet. Dieser soll für kürzere Wartezeiten sorgen, indem er es Fahrern ermöglicht, rechts abzubiegen, obwohl die Ampel eigentlich auf Rot steht. Fahrer, die nach links oder geradeaus fahren möchten, müssen jedoch warten. Dabei wird zwischen einer Ampel mit einem grünen Blechpfeil und einer Ampel mit integriertem grünen Leuchtpfeil unterschieden:
- Grüner Blechpfeil: Hier müssen Sie zunächst einmal an der Haltelinie anhalten, bevor Sie die rote Ampel überfahren. Nachdem Sie überprüft haben, ob die Straße frei ist, dürfen Sie zwar trotz roter Ampel rechts abbiegen, sind dazu allerdings auch nicht verpflichtet. Um einen Rotlichtverstoß handelt es sich in einem solchen Fall jedoch nicht.
- Grüner Leuchtpfeil: An einer Ampel mit grünem Leuchtpfeil müssen Sie nicht erst an der Haltelinie anhalten, sondern können sofort rechts abbiegen. Darüber hinaus sind Sie hier – im Gegensatz zum grünen Blechpfeil – dazu verpflichtet, abzubiegen.
Wie wird der Rotlichtverstoß nachgewiesen?
Wird die rote Ampel überfahren, so gibt es verschiedene Methoden, um dies nachzuweisen. Hierzu gehören:
- Beobachtung durch einen Polizisten
- Videoaufnahme des Rotlichtverstoßes
- „Blitzerfoto“ eines Ampelblitzers
Der Beweis durch Polizisten erfolgt vor allem im Rahmen einer Rotlichtüberwachung, kann sich aber auch zufällig ereignet haben. Auch können „normale“ Zeugen zum Nachweis eines Rotlichtverstoßes herangezogen werden. Dies geschieht vor allem im Rahmen von Unfällen. Für den Fall, dass es an der Lichtzeichenanlage einen Ampelblitzer gibt, löst dieser zweimal aus: Das erste Mal beim Überfahren der Haltelinie und das zweite Mal, wenn Sie in den Gefahrenbereich der Kreuzung einfahren. So kann unter anderem festgestellt werden, ob Sie tatsächlich einen Rotlichtverstoß begangen haben oder doch „nur“ einen Haltelinienverstoß. Zudem kann dabei zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Rotlichtverstoß unterschieden werden.
Rotlichtverstoß bei Fahrradfahrern und Fußgängern
Auch Radfahrer und Fußgänger werden wegen der Missachtung der roten Ampel geahndet. Hat der Radfahrer die rote Ampel missachtet, so droht ihm ein Bußgeld in Höhe von mindestens 60 Euro. Dabei kann sich das Bußgeld je nach Schwere der Zuwiderhandlung auf bis zu 180 Euro erhöhen. Für Rotlichtverstöße müssen Radfahrer überdies auch mit einem Punkt in Flensburg rechnen.
Fußgänger müssen gemäß Bußgeldkatalog ein Verwarnungsgeld von 5 Euro zahlen, wenn sie bei Rot die Ampel überqueren. Kam es durch den Rotlichtverstoß zu einem Verkehrsunfall, steigt der Betrag auf 10 Euro.
Rote Ampel überfahren in der Probezeit?
Wenn Fahrer in ihrer Probezeit bei roter Ampel eine Kreuzung durchfahren, dann droht ihnen eine Verlängerung ihrer Probezeit um zwei Jahre. Weiterhin wird ein Aufbauseminar angeordnet, das es zu absolvieren gilt, um den Führerschein zu behalten.
Schließlich gilt es als sogenannter A-Verstoß (schwerwiegende Regelmissachtung), wenn Sie als Fahranfänger eine rote Ampel überfahren.
Rote Ampel überfahren: Wann lohnt sich ein Einspruch?
Der Bußgeldkatalog sieht für einen Rotlichtverstoß nicht nur hohe Bußgelder, sondern auch andere Sanktionen vor. Vor allem bei einem drohenden Fahrverbot denken Verkehrssünder über einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid nach, um so ihren Führerschein zu retten. In der Regel hat ein Einspruch aber vor allem dann Erfolg, wenn es zu Messfehlern kam oder als Nachweis lediglich das Sekunden-Zählen eines Polizeibeamten angegeben ist. Im Folgenden informieren wir Sie darüber, wo sich überall Fehler bei der Messung einschleichen können:
- Installierte Messgeräte können fehlerhaft sein. Hier reicht der Nachweis minimaler Fehler, um einen Bußgeldbescheid aufgrund eines Rotlichtverstoßes zu entgegnen.
- Aufbau und Durchführung der Messung waren fehlerhaft.
- Wenn das Fahren über Rot nicht im Rahmen einer gezielten Rotlichtüberwachung festgestellt wurde, so lässt sich in diesem Fall ein qualifizierter Rotlichtverstoß nur schwer nachweisen. Wird als Beweis des Verstoßes lediglich das Sekunden-Zählen des Polizisten angegeben, so lässt sich der Bußgeldbescheid leichter anfechten.
Hatice meint
4. Januar 2021 at 9:29
Bin bei Rot 2sk gefahren habe 2punkte und Geldstrafe und 1Monat Führerscheinentzog bekommen
es sind 2Jahre wie lange muss ich noch warten bis die Punkte weg sind, oder wie bekomme ich die Punkte weg.
Thomas meint
7. Dezember 2020 at 9:45
Moin zusammen ,
die Ampel ist auf Rot umgesprungen und die Polizei ( 3 Beamte ) in Zivil hat mich gesehen beim Überfahren der Ampel. 90 Euro + 1 Punkt meinten sie. Lohnt ein Einspruch dagen da es kein Foto oder Video gibt ?
Alicja meint
28. Oktober 2020 at 11:33
Hallo habe heute einen Anhörungsbogen erhalten. Habe ein Rotlichtverstoß von 000,45 ich weiss echt nicht was das jetzt heisst.
bussgeldkatalog.de meint
2. November 2020 at 17:34
Hallo Alicja,
bei einem Rotlichtverstoß von unter einer Sekunde ohne Gefährdung und ohne Sachbeschädigung drohen 90€ Bußgeld sowie ein Punkt in Flensburg.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Sk meint
14. August 2020 at 0:56
Hallo,
Ich stand vor einer roten Ampel ( bin nicht los gefahren ) und habe nur die Linie überschritten weil mein Auto gerollt ist. Daraufhin wurde ich noch einmal geblitzt. Womit muss ich jetzt rechnen und kann ich widersprechen einlegen?
(Bin nicht in Probezeit)
Danke im Voraus
Armin meint
12. August 2020 at 8:33
Hallo,
am 27.07.2020 bin ich mit dem Auto an der Dachauer Straße in München unterwegs gewesen und an dieser Straße ist ein Ampelblitzer (das weiß ich auch weil ich dort regelmäßig vorbei fahre), jedoch war ich zu spät zu einem Termin.
Ich bin mit den erlaubten 60kmh gefahren und als ich an die Ampel kam hat sie gerade auf gelb umgeschatlen, und ich bin weiterhin mit den 60kmh gefahren aber habe nicht mehr gebremst. Als ich auf die Ampel zu gefahren bin war sie gelb und auch als ich noch drunter gefahren bin, aber ich denke, dass sie während ich direkt darunter gewesen bin gerade auf rot umgeschaltet hat.
Von dem Blitzer habe ich allerdings keinen Blitz gesehen.
Mit was muss ich rechnen? Das ist ja jetzt schon zwei Wochen her?
Danke
bussgeldkatalog.de meint
16. September 2020 at 16:54
Hallo Armin,
alle Infos zum Überfahren einer gelben Ampel finden Sie unter https://www.bussgeldkatalog.de/gelbe-ampel/.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Coluci meint
8. Juli 2020 at 5:57
Hallo… ich habe mal eine frage und hoffe ihr könnt mir weiter helfen.
Gestern Abend auf 50er zone gefahren und hinter dem ampel ist ein Fest Blitzer kurz vorm vorbeifahren der Ampel ist es gelb geworden und wollte nicht auf Gas gehen weil ich sonst geblitzt sein würde deswegen habe ich gebremst und bin über die linie gefahren ungefähr 1m
Wo die Fußgänger die Straße überqueren.
Es war 1 Uhr Nachts keine Fußgänger weit und breit.
Was könnte jetzt auf mich zu kommen hoffe ihr könnt mir weiterhelfen….
Sucherdoll meint
5. Juli 2020 at 17:53
Ampel hat gerade auf Rot geschaltet ,kurz danach in der dreißiger Zone mit ca.50km/h geblitzt. Schild mit 30km/h befand sich an der Ampel. Schlecht sichtbar,alles innerhalb einer Ortschaft.
Was droht mir?
Alex meint
26. März 2020 at 18:39
Hallo ich hätte da eine Frage.
Ich wurde am 23.11.2019 auf der Autobahn geblitzt, ich war 23 km/h zu schnell (knapp 100 Euro Bußgeld und ein Punkt)
Nun bin ich Mitte Januar 2020 über eine rote Ampel gefahren und wurde dann auch geblitzt. Ich habe den Anhörungsbogen noch nicht erhalten.
Wenn da wirklich noch was kommen sollte, bin ich dann ein Wiederholgstäter oder sind es zwei verschiedene vergehen?
Marvin meint
13. November 2019 at 14:57
Hallo, ich wurde vor etwa 8 Wochen „angeblich“ an einer großen Kruezung mit feststehenden Blitzern geblitzt weil ich eine Rote Ampel überfahren haben soll. Nun weiß ich aber ganz genau (Weil ich Fahranfänger bin) das ich weder zu schnell war noch über rot gefahren bin, was auch zwei Freunde bestätigen können, die ebenfalls gesehen haben und bestätigen können, das die Ampel noch grün war. Nun habe ich aber tatsächlich ein Schreiben bekommen. Ich bin auf meinen Führerschein angewiesen weil ich als Student täglich 100km hin und zurück pendeln muss. Meine frage wäre einfach, ob es reicht mit meine Freunden als Zeugen dagegen anzugehen?
Stefan meint
7. August 2019 at 15:32
Hallo, nur um mein Gewissen zu beruhigen. Wenn im Anhörungsbogen bei der „Vorgeworfenen Rotzeit: 000,51 Sek.“ steht, bin ich somit unter der „1 Sekunde Rotzeit“ und muss nicht mit Fahrverbot rechnen?
Karl meint
27. Mai 2019 at 14:15
Moin, hier meine Frage: gibt’s Beispiele, wo es in der Folge zu anerkannten Einsprüchen gegen festgesetze Fahrverbote gekommen ist? Wenn ja, können Sie diese bitte zumindest grob einmal umschreiben.
Danke und Gruß
Christa meint
4. März 2019 at 10:11
Es war gelb, noch kein rot. Ich blieb vor der Ampel stehen. Es blitzte einmal, dann noch einmal. Ich stand immer noch vor dem Blitzer vor der Ampel. Wohl mit den Vorderreifen auf einer Linie. Werde ich einen Bußgeldbescheid bekommen? Bei grün bin ich weitergefahren.
bussgeldkatalog.de meint
15. März 2019 at 16:32
Hallo Christa,
eine Einschätzung dazu ist uns nicht möglich.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
MA meint
2. Februar 2019 at 0:22
Hallo,
Ich bin am Samstag zum 1. Mal mit dem Auto meines Freundes gefahren und fuhr dabei auf eine ampel zu. Etwa 50 Meter vor der Kreuzung schaltete die Ampel auf gelb, da ich nicht so genau beurteilen konnte wie schnell das Auto meines Freundes bremst und er mir sagte ich könnte nicht vor der Haltelinie anhalten ohne eine Vollbremsung zu machen. In der Fahrschule wurde mir auch gelernt lieber noch weiter zu fahren anstatt eine Vollbremsung zu machen. Ich bin der Meinung es hat geblitzt (jedoch nur 1 Mal), meine 3 Mitfahrer sagen es hat nicht geblitzt.
Ich mache mir sehr große Sorgen da ich noch in der Probezeit bin und meinen Führerschein dringend benötige um damit in die Arbeit zu kommen, da die öffentliche Verkehrsanbindung bei uns sehr schlecht mit den Öffnungszeiten meiner Praxis zu vereinbaren ist. Ich habe auch niemanden, der mich täglich hinfährt und wieder abholt.
Muss ich mir Sorgen machen und wenn ja kann man in meiner Situation von Fahrverbot absehen?
Bernd meint
1. Februar 2019 at 9:55
Hallo,
wegen Rotlichtverstoß unter einer sec nun 90 € plus Gebühren.Die polizei sagte mir das die Sache vor einen Jahr Bußgeld wegen Geschwindigleit nichts damit zutun hätte.DIe Bußgeldstelle sagte mir das die das gerne sagen und mir deswegen 20 € etra noch draufschlagen dafür.Ist das normal?
Vielen Dank
Melanie
Jeni meint
20. Januar 2019 at 16:10
Hallo, ich habe ein Anhörungsbogen bekommen mit einer Rotzeit von 0,4s lohnt sich da ein Einspruch? Ich war der Meinung das noch Gelb war und wollte natürlich keine Vollbremsung machen da ich 50km auf dem Tacho hatte. Habe in fast 10 Jahren noch nie einen Punkt bekommen.
Grüße Jeni
bussgeldkatalog.de meint
30. Januar 2019 at 15:54
Hallo Jeni,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Benny meint
29. November 2018 at 3:54
Hallo,
ich habe heute bei uns in Hamburg in erster Position an der roten Ampel gewartet. Als die Ampel umgesprungen ist bin ich los gefahren. Doch nach ca. 1 Meter wurde ich 1x geblitzt.
Nun zu meiner Frage: Bin ich leicht zu früh los gefahren, da die Ampel noch nicht zu Ende umgesprungen ist?
Und wenn ja, wird man dann nicht 2x fotografiert?
Und was könnte nun auf mich zu kommen?
Gruß Benny
bussgeldkatalog.de meint
30. November 2018 at 16:19
Hallo Benny,
wir kennen die örtlichen Gegebenheiten nicht und können daher auch keine Einschätzung geben. Mögliche Sanktionen können Sie mit dem Bußgeldrechner im Ratgeber ermitteln.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Gitta meint
11. November 2018 at 21:20
Hallo, ich habe eine Anhörung erhalten, weil ich eine rote Ampel (über 1 Sekunde) überfahren haben soll.
Ich kann mich daran nicht erinnern, kann aber laut Kalender sagen, dass ich dort langgefahren bin.
2 Polizisten haben es scheinbar beobachtet. Als Berlinerin fahre ich gelegentlich „spätgelb“, aber rot glaube ich nicht.
Ich fahre seit 30 Jahren Unfall- und Punktefrei. Lohnt sich ein Widerspruch? 2 Polizistenaussagen wiegen sicher viel.
Muss ich auch den Führerschein für 1 Monat abgeben?
bussgeldkatalog.de meint
12. November 2018 at 10:51
Hallo Gitta,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Lara meint
30. Juni 2018 at 5:26
Hallo
Ich bin gestern über eine gerade rot werdende Ampel geblitzt worden. ( also unter 1 Sek.) Bin noch in der Probezeit und mich würde interessieren ob ich mit Fahrverbot zu rechnen habe.
Vielen Dank im Voraus
bussgeldkatalog.de meint
11. Juli 2018 at 16:56
Hallo Lara,
ein Fahrverbot kommt erst infrage, wenn die Ampel länger als eine Sekunde lang rot war.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Olaf meint
4. Juni 2018 at 15:22
Hallo, am Wochenende ist mir folgendes passiert. Ich bin in einer ortsfremden Stadt auf einer Kreuzung gefahren, in der eine Linksabbieger, Rechtsabbieger und Geradeausspur war. Versehentlich habe ich mich auf die Geradeausspur eingeordnet, musste aber nach rechts abbiegen. Nachdem ich mir sicher war, dass die rechte Fahrspur frei war und dort auch die Ampel für Rechtsabbieger auf grün geschaltet war, habe ich die Fahrspur gewechselt und bin rechts abgebogen. Darauf hin hat es zweimal geblitzt. da ich anscheint den Haltestreifen für die Geradeausfahrer überfahren habe und somit das Signal für die rote Ampel ausgelöst habe. Mit was muss ich in diesem Fall rechnen? Vielen Dank für Ihre Antwort.
bussgeldkatalog.de meint
8. Juni 2018 at 16:10
Hallo Olaf,
es ist uns leider nicht erlaubt, Sie juristisch zu beraten. Ihre Frage kann Ihnen aber sicherlich ein Anwalt beantworten.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
chreng meint
14. Mai 2019 at 16:41
Hallo Olaf,
hatte exakt den gleichen Fall. Fremde Stadt, nachts, keine Gefährdung, große Kreuzung, Null Verkehr, stand mehrere Sekunden an der Geradeausspur, bemerkte Fahrrichtungsfehler und wechselte dann nach Aufleuchten des Grünpfeiles für die Rechtsabbiegespur in diese Spur und bog rechts ab. Dabei 2 x geblitzt, fuhr direkt mit ca. 6 km/h auf den am re Rand stehenden Blitzer zu. In der Anhörung wurde nur das erste Foto gezeigt. Gerichtseinspruch blieb ohne Berücksichtigung, Urteil folgte dem Bussgeldbescheid. Da mehrere Sekunden gestanden heisst es einfach > 1 sec und Fahrverbot. Bei < 1 sec einfacher Verstoß Rechtsabbiegen aus anderer Spur steht im Bussgeldkatalog Nr. 131.1 als Regelsatz 15 € !
chreng
Yakup meint
12. Mai 2018 at 16:40
Hallo ,
Ich habe ein Gerichtsurteil undzwar ; Der Betroffene wird weg.Fahrlässiger nicht befolgung des Rotlichts 200 Euro veruerteillt. Beim Gericht hatte ich EXTRA mit der Richterin gesprochen dass die Tilgung nach 2.5 Jahre verfällt oder nicht ? Hatte sie ausdrücklich JA gesagt. Jetzt erfahre ich vom Flensburg dass es nach 5 Jahren später löscht was muss ich tuen beim Gericht Fahrverbot aufgehoben . Weil es Fahrlässig war.
Vielen lieben Dank für ihre Antwort…
bussgeldkatalog.de meint
14. Mai 2018 at 8:58
Hallo Yakup,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Elsa meint
15. April 2018 at 11:01
Hallo,
ich habe eine Frage zu größeren Kreuzungen mit Fußgängerampeln. Die Autos fahren hier bei stockendem Verkehr oft noch bei Grün in den Kreuzungsbereich, ohne zu warten, dass dieser Bereich frei wird. Bis sie an der Fußgängerampel auf der anderen Seite angekommen sind, ist diese längst grün. Um die Kreuzung zu räumen, fahren sie aber noch drüber.
Wie wird dieser Verstoß bewertet? Die Fußgängerampel ist an der Stelle schon länger als 1 Sekunde grün, Fußgänger werden klar gefährdet, aber der Autofahrer fuhr noch bei Grün über die für ihn geltende Ampel.
Gruß
Elsa
bussgeldkatalog.de meint
7. Mai 2018 at 9:17
Hallo Elsa,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher ggf. an einen fachkundigen Anwalt.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Ludisi meint
28. März 2018 at 19:50
Hallo, ich habe heute einen Zeigenfragebogen in Bezug auf das Überfahren einer roten Ampel erhalten. Ich bin Halterin des Fahrzeugs aber eindeutig nicht gefahren, da das Beweisfoto einen Mann abbildet. Da der Fahrer mit mir verwandt ist, habe ich von meinem Zeignisverweigerungsrecht gebrauch gemacht. Der Fahrer ist beruflich auf den Führerschein angewiesen und noch in der Probezeit. Wie wird nun nach ihm ermittelt? Die Tat ist über einen Monat her.
bussgeldkatalog.de meint
30. April 2018 at 15:04
Hallo Ludisi,
ggf. wird per Foto in Ihrem Umfeld gefahndet.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Stefan K meint
21. Februar 2018 at 8:35
Vor 2 Wochen wurde ich an einer Kreuzung geblitzt. Die Gelbphase der Ampel hatte gerade begonnen und ich wollte noch schnell „durchrutschen“. Daher gab ich nochmals kurz Gas. Direkt nach der Ampel steht wohl ein festverbauter Blitzer (Als Ortskundiger hätte ich sicher gehalten, naja). Dieser löste 2x kurz hintereinander aus.
Den Anhörungsbogen zur Geschwindigkeitsüberschreitung (73 statt 50 außerhalb geschlossener Ortschaften) habe ich jetzt erhalten. Wegen dem Doppelblitz bin ich mir jetzt garnicht sicher, ob ich es tatsächlich noch bei Gelb geschafft habe.
Wie ich erfahren habe, blitzt diese Anlage wohl beides: Rotphase und Geschwindigkeit.
Jetzt meine Frage:
Kann es sein, dass ich unter Umständen noch einen zweiten Anhörungsbogen zu diesem weiteren Vergehen erhalte oder wäre diese zusätzliche Ordnungdwidrigkeit bereits auf dem ersten Anhörungsbogen enthalten?
MFG
Stefan
bussgeldkatalog.de meint
23. April 2018 at 8:39
Hallo Stefan,
in der Regel ist davon auszugehen, dass ein möglicher Rotlichtverstoß ebenfalls auf dem Bescheid vermerkt wäre. Da es sich in diesem Fall um Tateinheit handeln würde.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de