Fahrverbot, Punkte, Bußgeld: Rote Ampel überfahren
Verstöße an einer roten Ampel mit Grünpfeil
Beschreibung | Bußgeld (€) | Punkte |
---|---|---|
Nach rechts abbiegen ohne vorher an der roten Ampel zu halten, an der rechts ein grüner Pfeil angebracht ist | 70.- | 1 |
- mit Gefährdung | 100.- | 1 |
- mit Unfall | 120.- | 1 |
Nach rechts abbiegen ohne vorher an der roten Ampel zu halten, an der rechts ein grüner Pfeil angebracht ist und dabei den Fußgänger- oder Fahrradverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtung behindern | 100.- | 1 |
Rotlichtverstoß als Radfahrer oder Fußgänger
Verstoß | Bußgeld (€) | Punkte |
---|---|---|
Als Radfahrer rote Ampel überfahren | 60.- | 1 |
- mit Gefährdung | 100.- | 1 |
- mit Unfall | 120.- | 1 |
Als Radfahrer rote Ampel überfahren, die bereits seit mehreren Sekunden rot war | 100.- | 1 |
- mit Gefährdung | 160.- | 1 |
- mit Unfall | 180.- | 1 |
Als Fußgänger Rotlicht missachtet | 5.- | |
- mit Unfall | 10.- |
Bußgeldrechner: Rotlichtverstöße
Kurz & knapp: Rote Ampel überfahren
Wird eine rote Ampel überfahren, lösen in der Regel zwei Kameras aus, sofern an der Lichtzeichenanlage ein Blitzer installiert ist. Die erste Kamera wird beim Überfahren der Haltelinie aktiviert und die zweite beim Einfahren in den Gefahrenbereich der Kreuzung. Dadurch lässt sich feststellen, ob ein einfacher oder ein qualifizierter Rotlichtverstoß vorliegt.
Von einem einfachen Rotlichtverstoß ist die Rede, wenn die Ampel zum Zeitpunkt des Überfahrens erst seit weniger als einer Sekunde auf Rot stand. Um einen qualifizierten Rotlichtverstoß hingegen handelt es sich, wenn die Ampel bereits seit mehreren Sekunden rot war, als sie überfahren wurde. Da das Unfallrisiko bei Letzterem weitaus höher ist, wird eine solche Regelmissachtung auch strenger geahndet.
Für einen einfachen Rotlichtverstoß sieht der Bußgeldkatalog zwischen 90 und 240 Euro, ein bis zwei Punkte in Flensburg sowie ggf. ein einmonatiges Fahrverbot vor. Ein qualifizierter Rotlichtverstoß zieht ein Bußgeld zwischen 200 und 360 Euro, zwei Punkte sowie ein Fahrverbot von einem Monat nach sich. Detaillierte Infos finden Sie in dieser Tabelle.
Unter Umständen kann es sich bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß um eine Straftat handeln, wenn das Ganze als Gefährdung des Straßenverkehrs gewertet wird. Gemäß § 315c des Strafgesetzbuchs (StGB) kann darauf eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren folgen. Auch die Entziehung der Fahrerlaubnis ist in einem solchen Fall möglich.
Übersicht zu speziellen Themen rund um den Rotlichtverstoß:
Welche Konsequenzen haben Rotlichtverstöße?
Inhaltsverzeichnis
Für einen geregelten und flüssigen Verkehr sind Ampeln unerlässlich – gerade bei Einmündungen oder Kreuzungen. Da im Verkehrsrecht vor allem die Sicherheit im Straßenverkehr im Fokus der Betrachtung liegt, müssen Fahrer, die eine rote Ampel überfahren, wegen der hohen Gefahr mit entsprechend strengen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog rechnen.
Überfahren Sie als Kraftfahrer eine rote Ampel, reicht die Strafe von einem Bußgeld über Punkte in Flensburg bis hin zu einem Fahrverbot. Unter Umständen kann ein Rotlichtverstoß auch als Straftat gewertet und dementsprechend schlimmstenfalls mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden. Worauf Sie sich wann einstellen müssen, erklären wir im Ratgeber.
Das Wichtigste zum Rotlichtverstoß: Hier im Video!
Was ist der Unterschied zwischen einem einfachen und qualifizierten Rotlichtverstoß?
Mit welchem Bußgeld oder welcher Strafe Sie nach dem aktuellen Verkehrsrecht zu rechnen haben, hängt davon ab, wie lange die Lichtzeichenanlage schon auf Rot stand, als Sie mit Ihrem Fahrzeug die rote Ampel überfahren haben. Je nachdem, ob die Rotphase länger oder kürzer als eine Sekunde betrug, unterscheidet sich auch das Maß der Ahndung.
In diesem Rahmen spricht man auch von einem einfachen oder einem qualifizierten Rotlichtverstoß. Dabei unterscheidet sich die Höhe des Bußgeldes, die Vergabe der Punkte und das Erteilen von einem Fahrverbot je nach Schwere des Verstoßes:
- Einfacher Rotlichtverstoß: Die Lichtzeichenanlage hat nicht länger als eine Sekunde Rot gezeigt. Hier folgen 90 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg. Kommt es durch einen einfachen Rotlichtverstoß zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder zu einer Sachbeschädigung, fallen die Sanktionen strenger aus und es wird zusätzlich ein Fahrverbot von einem Monat verhängt.
- Qualifizierter Rotlichtverstoß: Die Lichtzeichenanlage hat länger als eine Sekunde Rot gezeigt. Geahndet wird dies mit einem Bußgeld in Höhe von 200 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von einem Monat. Kommt es zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder zu einer Sachbeschädigung, drohen 320 bzw. 360 Euro Bußgeld, wenn Sie bei Rot über die Ampel gefahren sind und diese bereits seit mehreren Sekunden rot war.
Welche Art von Rotlichtverstoß im Detail wie streng geahndet wird, können Sie in dieser Tabelle nachlesen.
Sonderfall: Rote Ampel mit Grünpfeil überfahren
Nicht selten sind Lichtzeichenanlagen an vielbefahrenen Kreuzungen mit einem grünen Pfeil ausgestattet. Dieser soll für kürzere Wartezeiten sorgen, indem er es Fahrern ermöglicht, rechts abzubiegen, obwohl die Ampel eigentlich auf Rot steht. Fahrer, die nach links oder geradeaus fahren möchten, müssen jedoch warten. Dabei wird zwischen einer Ampel mit einem grünen Blechpfeil und einer Ampel mit integriertem grünen Leuchtpfeil unterschieden:
- Grüner Blechpfeil: Hier müssen Sie zunächst einmal an der Haltelinie anhalten, bevor Sie die rote Ampel überfahren. Nachdem Sie überprüft haben, ob die Straße frei ist, dürfen Sie zwar trotz roter Ampel rechts abbiegen, sind dazu allerdings auch nicht verpflichtet. Um einen Rotlichtverstoß handelt es sich in einem solchen Fall jedoch nicht.
- Grüner Leuchtpfeil: An einer Ampel mit grünem Leuchtpfeil müssen Sie nicht erst an der Haltelinie anhalten, sondern können sofort rechts abbiegen. Darüber hinaus sind Sie hier – im Gegensatz zum grünen Blechpfeil – dazu verpflichtet, abzubiegen.
Wie wird der Rotlichtverstoß nachgewiesen?
Wird die rote Ampel überfahren, so gibt es verschiedene Methoden, um dies nachzuweisen. Hierzu gehören:
- Beobachtung durch einen Polizisten
- Videoaufnahme des Rotlichtverstoßes
- „Blitzerfoto“ eines Ampelblitzers
Der Beweis durch Polizisten erfolgt vor allem im Rahmen einer Rotlichtüberwachung, kann sich aber auch zufällig ereignet haben. Auch können „normale“ Zeugen zum Nachweis eines Rotlichtverstoßes herangezogen werden. Dies geschieht vor allem im Rahmen von Unfällen. Für den Fall, dass es an der Lichtzeichenanlage einen Ampelblitzer gibt, löst dieser zweimal aus: Das erste Mal beim Überfahren der Haltelinie und das zweite Mal, wenn Sie in den Gefahrenbereich der Kreuzung einfahren. So kann unter anderem festgestellt werden, ob Sie tatsächlich einen Rotlichtverstoß begangen haben oder doch „nur“ einen Haltelinienverstoß. Zudem kann dabei zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Rotlichtverstoß unterschieden werden.
Rotlichtverstoß bei Fahrradfahrern und Fußgängern
Auch Radfahrer und Fußgänger werden wegen der Missachtung der roten Ampel geahndet. Hat der Radfahrer die rote Ampel missachtet, so droht ihm ein Bußgeld in Höhe von mindestens 60 Euro. Dabei kann sich das Bußgeld je nach Schwere der Zuwiderhandlung auf bis zu 180 Euro erhöhen. Für Rotlichtverstöße müssen Radfahrer überdies auch mit einem Punkt in Flensburg rechnen.
Fußgänger müssen gemäß Bußgeldkatalog ein Verwarnungsgeld von 5 Euro zahlen, wenn sie bei Rot die Ampel überqueren. Kam es durch den Rotlichtverstoß zu einem Verkehrsunfall, steigt der Betrag auf 10 Euro.
Rote Ampel überfahren in der Probezeit?
Wenn Fahrer in ihrer Probezeit bei roter Ampel eine Kreuzung durchfahren, dann droht ihnen eine Verlängerung ihrer Probezeit um zwei Jahre. Weiterhin wird ein Aufbauseminar angeordnet, das es zu absolvieren gilt, um den Führerschein zu behalten.
Schließlich gilt es als sogenannter A-Verstoß (schwerwiegende Regelmissachtung), wenn Sie als Fahranfänger eine rote Ampel überfahren.
Rote Ampel überfahren: Wann lohnt sich ein Einspruch?
Der Bußgeldkatalog sieht für einen Rotlichtverstoß nicht nur hohe Bußgelder, sondern auch andere Sanktionen vor. Vor allem bei einem drohenden Fahrverbot denken Verkehrssünder über einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid nach, um so ihren Führerschein zu retten. In der Regel hat ein Einspruch aber vor allem dann Erfolg, wenn es zu Messfehlern kam oder als Nachweis lediglich das Sekunden-Zählen eines Polizeibeamten angegeben ist. Im Folgenden informieren wir Sie darüber, wo sich überall Fehler bei der Messung einschleichen können:
- Installierte Messgeräte können fehlerhaft sein. Hier reicht der Nachweis minimaler Fehler, um einen Bußgeldbescheid aufgrund eines Rotlichtverstoßes zu entgegnen.
- Aufbau und Durchführung der Messung waren fehlerhaft.
- Wenn das Fahren über Rot nicht im Rahmen einer gezielten Rotlichtüberwachung festgestellt wurde, so lässt sich in diesem Fall ein qualifizierter Rotlichtverstoß nur schwer nachweisen. Wird als Beweis des Verstoßes lediglich das Sekunden-Zählen des Polizisten angegeben, so lässt sich der Bußgeldbescheid leichter anfechten.
Barbara meint
10. Januar 2017 at 22:20
Hallo,
ich bin gerade von einem festinstalltierten Blitzer geblitzt worden. Die Ampel war nicht länger als 1 Sekunde rot. Im Feierabendverkehr war viel los auf der Kreuzung. Im letzten Augenblick habe ich den installierten Blitzer gesehen, habe gebremst und bin daher nur über die Haltelinie jedoch nicht über die Kreuzung gefahren. Handelt es sich um einen Rotlichtverstoß mit Gefährdung bzw. muss ich mit einem Fahrverbot rechnen ?
Grüße
Barbara
bussgeldkatalog.de meint
16. Januar 2017 at 10:18
Hallo Barbara,
haben Sie die Haltelinie überfahren, sollte der Ampelblitzer ausgelöst haben. Ob Sie tatsächlich einen Bußgeldbescheid erhalten werden, können wir jedoch nicht sicher beantworten. Sollte dies der Fall sein, haben Sie die Möglichkeit, Einspruch einzulegen und darzulegen, dass Sie die Kreuzung nicht befahren haben. Unter Umständen kann dann die Hilfe durch einen Anwalt für Verkehrsrecht hilfreich sein.
bussgeldkatalog.de
Christina meint
4. Dezember 2016 at 5:03
Hallo,
och bin neulich an einer Kreuzung vor einer roten Ampel zum Stehen gekommen. Neben mir befand eine weitere Spur, auf welcher man links abbiegen konnte. Leider habe ich die Ampel mit dem Pfeil zum Linksabbiegen, welche grün wurde, mit der zu meiner Spur geordneten Ampel verwechselt und bin somit bei Rot losgefahren. Einen Blitzlicht habe ich nicht bemerkt und auch niemand kam zu Schaden! Zudem bin ich noch in der Probezeit..
Könnten Sie mir sagen, welche Strafe mich erwartet? Schon einmal danke im Voraus!!
Mit freundlichen Grüßen,
Christina
bussgeldkatalog.de meint
5. Dezember 2016 at 9:55
Hallo Christina,
die regulären Strafen für einen Rotlichtverstoß können Sie der obigen Tabelle entnehmen. Da es sich um einen A-Verstoß handelt, hat dies auch Auswirkungen auf die Probezeit. Diese wird um zwei Jahre verlängert, außerdem wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet.
bussgeldkatalog.de
Christoph meint
9. November 2016 at 13:04
Hallo,
Ich wurde heute mit einem Dienstfahrzeug unterwegs.. Habe Die Gegend leider nicht gekannt und war mich am orientieren. Dann wollte ich rechts abbiegen und habe das rote Ampelsignal, aus welchem Grund auch immer, nicht gesehen.. Ich bin auf meinem Führerschein wirklich angewiesen weil ich Probleme bei mein Arbeitgeber bekommen könnte.. Ich mache mir gerade wirklich Gedanken über die Folgen..
Tely meint
26. Oktober 2016 at 9:17
Ich wurde letztens beim Überfahren einer Roten Ampel von Zivilpolizisten mit einer Handkamera aus dem Auto hinter mir gefilmt. Nachdem sie mich anschließen aus dem Verkehr gezogen haben, hieß es direkt, dass es länger als 2 Sekunden waren. Nun die frage, die Aufnahme ist recht verwackelt, man sieht zwar dass ich über Rot gefahren bin, aber wie soll der Polizist mit seiner Handkamera Aufnahme genau nachvollziehen können, wie lange die Ampel schon rot war, als ich diese Überquert habe, das ist doch theoretisch bei so einer Aufnahme nur eine Schätzung und kann nicht genau gemessen werden?! Lohnt sich in diesem Fall der Einspruch?
Mfg
Tely
bussgeldkatalog.de meint
31. Oktober 2016 at 9:19
Hallo Tely,
generell können Sie gegen jeden Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Ob sich dies in Ihrem Fall lohnt, kann am besten ein Anwalt für Verkehrsrecht beurteilen. Wir dürfen Ihnen an dieser Stelle keine Rechtsberatung bieten.
bussgeldkatalalog.de
chris meint
21. Oktober 2016 at 14:28
Guten Tag zusammen,
Ich habe einen Rotlichtbescheid erhalten wonach die Ampel 1,07 Sekunden Rot gewesen sein soll. Meiner Meinung nach war die Ampel zwar noch Gelb, aber gut. Lohnt es sich dagegen vorzugehen, vorallem weil es sich hierbei nur um 0,07 Sek über der 1 Sek schwelle handelt, ist diese Überhaupt so genau Messbar, wenn ich mit 50 Km/h über eine Ampel fahre?
bussgeldkatalog.de meint
24. Oktober 2016 at 8:55
Hallo Chris,
grundsätzlich können Sie immer innerhalb der festgelegten Frist gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch erheben und Ihre Sicht der Dinge erklären. Die meisten Rotlichtblitzer verfügen über vor und hinter der Haltelinie angebrachte Kontaktschleifen. Diese sind in der Regel sehr genau, müssen jedoch regelmäßig gewartet und geeicht werden, damit die Messungen zulässig sind. Leider dürfen wir Ihnen hier keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Wenden Sie sich in Ihrem speziellen Fall deshalb an einen Anwalt für Verkehrsrecht.
bussgeldkatalog.de
tabita meint
27. Juli 2016 at 21:33
Hallo bin vor ca 1 woche über eine rote ampel gefahren umd wurde geblitzt …hab natürlich direkt geguckt wie teuer es werden könnte ..jedoch weiß ich nicht woran es ausgemacht wird ob es eine gefährdung dagestellt hat oder nicht?
Und kann ich i.wie den entzug entgehen da ich auf mein fs angewiesen bin da meine Arbeit 1 stunde Fahrt von mir entfernt ist
bussgeldkatalog.de meint
1. August 2016 at 8:28
Hallo Tabita,
von einer Gefährdung wird gesprochen, wenn Sie durch ihr Verhalten andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr bringen. Benötigen Sie Ihren Führerschein weiterhin, so kontaktieren Sie einen Anwalt, dieser kann Sie weitergehend beraten.
bussgeldkatalog.de
frank meint
11. Juli 2016 at 0:14
Hallo!
Bin heute von einem Rotblitzer an einer Ampel geblitzt worden. Kurze Angaben zur Situation:
Ich befand mich auf einer Umleitung wegen eines Staus. Die angegebene Autobahnauffahrt war aber gesperrt sodass ich nach einer neuen Abfahrt suchte. Zu meiner Überraschung fuhr ich geradewegs auf eine rote Ampel zu und wurde geblitzt. Ich bremste sofort und kam noch im ersten Drittel der Kreuzung zum stehen und fuhr zurück zur Haltelinie. Die Kreuzung war zu dieser Zeit völlig leer.
Ich habe im letzten Jahr keine Bußgeldbescheide erhalten und habe noch keine Punkte in Flensburg.
Mit welche Strafe habe ich zu rechnen bzw. ist ein Einspruch gegen ein Fahrverbot sinnvoll (ich gehe davon aus dass die eine Sekunde bereits überschritten war).
Danke!
MfG
Frank
bussgeldkatalog.de meint
11. Juli 2016 at 8:22
Hallo Frank,
mit welchen Konsequenzen Sie rechnen müssen, können Sie der obigen Tabelle entnehmen. Ob sich ein Einspruch lohnt, kann Ihnen ein Anwalt beantworten. Wir dürfen keine Rechtsberatung erteilen.
bussgeldkatalog.de
habbl71 meint
6. Juli 2016 at 13:58
Ich bin gestern über eine rote Ampel gefahren und zerbreche mir den Kopf über meine Konsequenzen. Ich war für ne Sekunde unaufmerksam und sah, dass die Ampel auf Gelb schaltete. Dann habe ich beschleunigt um noch schnell drüber zu fahren und kurz bevor ich die Ampel überfuhr, schaltete sie auf Rot und dann hat`s natürlich geblitzt. Eine Sekunde ist ja sehr kurz und ich kann nicht beurteilen, wie lange die Ampel rot war. Ab zwei Sekunden bekommt man ja die hohe Strafe!! Ich habe Angst vor dem hohen Bußgeld und einem Fahrverbot.
Vielen Dank schonmal für Ihre Antwort
Dragan meint
8. Juni 2016 at 9:49
Hallo.
Morgen hab ich geblitzt beim rote Ampel. Also waren regnet und haltelinie auch nicht ganz deutlich. Rote waren schon lange und bin normal langsam halten. Dan bin ich zwei mal geblitzt. Nach dem hab ich alle gemerkt weil ich waren allein auf die Kreuzung. Nach zweiten Blitz hab ich Tür geöffnet und gemerkt mein reifen halbe Meter iber die haltlinie! Was tun jetzt? Gibt es Strafe für dat. Dankeschön für antwortete
bussgeldkatalog.de meint
13. Juni 2016 at 9:16
Hallo Dragan,
die Bußgelder können Sie der obigen Tabelle entnehmen.
bussgeldkatalog.de
Beate meint
7. Juni 2016 at 20:39
ich hab ein schreiben bekommen wo ich 2 mall an 1 ampel geblitzt wurde und das in abstant von ca 2 sekunden und wohlte wissen ob so was wirksam is
bussgeldkatalog.de meint
13. Juni 2016 at 9:20
Hallo Beate,
ein Blitzer an einer Ampel löst in aller Regel zweimal aus. Der erste Blitz hält die Überquerung der Haltelinie fest und das zweite Bild wird aufgenommen, um zu überprüfen, ob der Autofahrer in den Gefahrenbereich hinein gefahren ist.
bussgeldkatalog.de
Patrick B. meint
29. Mai 2016 at 13:12
Hallo, und zwar habe ich die Frage gibt es Baustellen Ampeln mit Rotlicht Blitzer?
Danke für ihre Antwort
Mit freundlichen Grüßen
Patrick
bussgeldkatalog.de meint
30. Mai 2016 at 9:05
Hallo Patrick,
dies ist nicht auszuschließen.
bussgeldkatalog.de
wackler-merk meint
25. Mai 2016 at 8:06
Hallo,
bin gestern bei Rot losgefahren, weil ich meinte, die Ampel hätte auf Grün geschaltet. Leider war da eine Blitzampel, die hat mit gelbem Licht zweimal geblitzt, weil ich dann sehr schnell meinen Fehler bemerkt habe, bin ich nicht weiter gefahren und es war auch kein Verkehr. Mit welchen Sanktionen muss ich rechnen?
Elsbeth
bussgeldkatalog.de meint
30. Mai 2016 at 9:17
Hallo Elsbeth,
es kommt darauf an, wie lange die Ampel schon rot war. Die entsprechenden Sanktionen können Sie der obigen Tabelle entnehmen.
bussgeldkatalog.de
Roelof S. meint
3. Mai 2016 at 15:52
Guten Tag,
am vorletzten Wochenende bin ich von einem festinstallierten Gerät geblitz worden als ich wohl eine rote Ampel überfahren habe. In meiner Erinnerung war es aber so, dass ich noch bei Grün oder Gelb die Haltelinie überfahren habe. Da aber sehr viel Verkehr war und das Fahrzeug vor mir abgestoppt hat, musste ich auch bremsen und kam somit wohl in die Rotphase. Ich habe mir das Kenntzeichen des Fahrzeuges gemerkt. Da ich noch keinen (Bußgeld-) Bescheid habe, weiß ich nun noch nicht, ob es sich um einen qualifizierten Rotlichverstoß handelt oder nicht. Auf jeden Fall denke ich, dass solche Sitautionen bzw. Gegebenheiten nicht ungewöhnlich sind. Wie soll ich mich verhalten bzw. dann später dazu äußern.
Vielen Dank im Voraus für eine Antwort bzw. Infos.
MfG R. S.
bussgeldkatalog.de meint
9. Mai 2016 at 8:44
Hallo Roelof,
kontaktieren Sie bitte einen Anwalt, wir dürfen keine Rechtsberatung erteilen.
bussgeldkatalog.de
Melanie meint
28. April 2016 at 10:54
Die Frage hat sich erledigt. DANKE!
Melanie meint
28. April 2016 at 10:28
Hallo
Ich bin am Dienstag irgendwie aus Angst vorm Zahnarzt über eine rote Ampel einer Kreuzung gefahren. Fahre seit 12 Jahren und bin eine sehr gute Fahrerin und fahre auch mega vorsichtig, doch so etwas ist mir noch nie passiert. Ich kam nicht in den Kreuzungsbereich hinein, sondern es War nach der Ampel eine Rechtsabbiegerspur. Habe ein total schlechtes Gewissen, kann nicht mehr schlafen garnichts. Geblitzt wurde ich nicht. GGefährdet nach meiner Ansicht auch keinen. Passiert ist außerdem auch nichts.
Muss ich mit etwas rechnen. Eine kleine Kamera hing nur oben auf der Ampel für die Verkehrsdichte zu messen. Seitdem Vorfall passe ich doppelt und dreifach auf.
Stephan meint
24. April 2016 at 12:41
Hallo zusammen
Ich bin am Freitag von der Polizei angehalten worden da ich mich ausversehen verkehrt eingeordnet habe es war ein fahrstreifen für geradeaus und 2 zum linksabbiegen da ich auf der linksabbieger Spur stand und geradeaus gefahren bin da beide Ampeln auf grün standen die für linksabbieger und die für geradeaus hat mich die Polizei rausgezogen da sie das gesehen hat.
Was wird da auf mich zukommen zb. Punkte oder Bußgeld.
L.G.
bussgeldkatalog.de meint
25. April 2016 at 8:54
Hallo Stephan,
Es kommt darauf an, was Ihnen konkret vorgeworfen wird. Möglich wäre der Vorwurf, dass Sie die Fahrstreifenbegrenzung überfahren haben und/oder dass Sie das Verkehrszeichen missachtet haben.
bussgeldkatalog.de
Stefan meint
23. April 2016 at 17:32
Hallo,
unser Auto ist auf meiner Frau zugelassen. Ich bin vor 2 Wochen ein Roteampel überfahren. Jetzt hat meine Frau ein Schreiben bekommen. Sie hat zwei möglichkeiten, entwedersich zu der Sache äußern oder sich verwigern.
Was passiert, wenn sie sich verweigert?
Lg
bussgeldkatalog.de meint
25. April 2016 at 8:45
Hallo Stefan,
die Polizei wird dann auf anderem Wege versuchen, den Verursacher zu finden.
bussgeldkatalog.de
Hannah meint
15. April 2016 at 17:14
Hallo, vor einer Woche wurde ich von einem Polizisten auf einem Motorrad angehalten, da ich angeblich beim linksabbiegen eine rote Ampel überfahren haben sollte. Ich saß mit einer weiteren Person im Auto, die bestätigen kann, dass ich NICHT über rot gefahren bin. Der Polizist war alleine. Lohnt es sich Einspruch zu erheben? Ich bin rechtschutzversichert.
Ich bin noch in der Probezeit, das heißt, dass Unmengen an Kosten auf mich zukommen würden (Aufbauseminar etc.) denen ich natürlich entgehen möchte, da ich mir sicher bin, dass ich nicht über rot gefahren bin!
LG
bussgeldkatalog.de meint
18. April 2016 at 8:32
Hallo Hannah,
wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, wir dürfen Ihnen keine Rechtsberatung erteilen.
bussgeldkatalog.de
Michael meint
4. März 2016 at 15:37
Hallo ich bin bei links kurve über rot gefahren nach meine Meinung wahr es ganz genau rot wo vorbei gefahren bin mit welche strafe muss ich rechnen?
bussgeldkatalog.de meint
7. März 2016 at 10:25
Hallo Michael,
eine Auflistung der Bußgelder zum Rotlichtverstoß können Sie der obigen Tabelle entnehmen.
bussgeldkatalog.de
Frank meint
1. Februar 2016 at 23:03
Hallo, ich habe innerorts mit erhöhter Geschwindigkeit das Rotlicht missachtet.
Die Geschwindigkeitsüberschreitung war 19km/h und wie lange das Rotlicht schon leuchtete (über 1Sekunde) steht nicht im Anhörungsbogen. Es steht aber dabei, dass die Ordnungswidrigkeiten tateinheitlich gewetet wurden.
Ich habe in den letzten 12 Monaten, sogar die letzten 3 Jahre keinen Bussgelbescheid erhalten.
Wie hoch wird ein Bussgeld festgesetzt, muss ich mit Punkten oder Fahrverbot rechnen und lohnt sich ggf. ein Einspruch.
Besten Dank
Frank
bussgeldkatalog.de meint
8. Februar 2016 at 10:49
Hallo Frank,
Sie haben immer das Recht, einen Einspruch einzulegen, ob dies erfolgreich sein kann, muss im Einzelfall und ggf. in Absprache mit einem Anwalt abgewogen werden. Für den Rotlichtverstoß (unter 1 Sekunde) gibt es in der Regel einen Punkt und 90 Euro Strafe. Bei Tateinheit wird der geringere Verstoß hälftig angerechnet. Das Bußgeld dürfte damit insgesamt bei ca. 110 Euro liegen.
Bussgeldkatalog.de
Marina meint
22. Januar 2016 at 15:26
Hallo !
Eine Frage, auf die ich hier keine Antwort finde. STAND schon mehrere Sekunden wartend an der roten Ampel in vordester Reihe. (Theodor-Heuß-Platz, Berlin) Die Lampen befanden sich auf gleicher Linie mit der Winschutzscheibe. In Sichthöhe (ca. 30-50 m) befand sich eine zweite Ampel für Fußgänger. Ich war leider etwas unaufmerksam und fuhr los, als diese, für mich deutlichere Ampel, auf GRÜN schaltete. Es war eher ein Impuls. Es kam zu einem Zusammenprall mit leichtem Blechschaden. Frage: Mit welchen Bußgeldern, Punkten, Führerscheinentzug etc muss ich bei dieser ganz klaren nicht vorsätzlichen Handlung rechnen. Selbst der Polizist, der den Unfall aufgenommen hat bestätigte, dass diese Ampel desöfteren für solche Irrtümer sorgt.
Habe seit 30 Jahren keine Unfälle verursacht.
Vielen Dank für eine Auskunft, mit freundlichen Grüßen, M.
bussgeldkatalog.de meint
25. Januar 2016 at 9:49
Hallo Marina,
laut Bußgeldkatalog kommen auf Sie zwei Punkte, 360 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot zu. Sollte es tatsächlich so sein, wie Sie geschildert haben, könnte die Konsultation eines Anwalts sinnvoll sein. Er könnte klären, ob möglicherweise ein Augenblicksversagen vorliegt.
Bussgeldkatalog.de
Saskia meint
4. Januar 2016 at 8:47
Hallo,
ich wurde im September 2015 von einem festinstallierten Blitzer beim überqueren einer roten Ampel geblitzt.
Ich habe gelesen, dass es Fristen von 3 Monaten gibt, in welcher Zeugenfragebogen o.ä. einem zugestellt werden müssen. Gelten die Weihnachtstage als Unterbrechung?
Der Wagen ist auf meine Mutter gemeldet.
Es handelt sich dabei um mein erstes (ausversehenes!) Vergehen im Straßenverkehr.
Wie läuft so etwas ab?
Meine Mutter muss mich meinen Infos nach benennen (?)
Kann ich durch die vergangene Frist Einspruch einlegen?
Mir wäre es wichtig, das Fahrverbot zu umgehen, da ich beruflich bedingt von meinem Auto abhängig bin.
Über eine kurze Auskunft würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank im Voraus!
Saskia
bussgeldkatalog.de meint
4. Januar 2016 at 9:37
Hallo Saskia,
Sie liegen richtig. Es gibt bestimmte Fristen beim Bußgeldbescheid. Grundsätzlich beträgt die Verjährungsfrist drei Monate, maximal aber sechs Monate, wenn sie unterbrochen wurde. Die Verjährung kann also durch einen Anhörungsbogen bzw. Zeugenfragebogen, den Sie erhalten, einmalig unterbrochen werden. Wenn Ihre Mutter als Halterin einen Zeugenfragebogen erhält, unterbricht das nicht die Verjährungsfrist für Sie. Die drei Monate laufen also weiter. Wenn Sie nach den drei Monaten noch keine Post erhalten haben, ist eine Verjährung sehr wahrscheinlich. Feiertage sollten in der Regel keine Rolle spielen, da das Fristende kalendarisch bestimmt wird. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Bußgeldbescheid verjährt ist, kann Sie ein Anwalt über weitere Schritte beraten.
Bussgelkatalog.de
Geraldine meint
14. November 2015 at 17:40
Hallo,
ich bin bei rot mit dem Fahrrad rechts abgebogen. Tatsächlich dachte ich in diesem Moment, das wäre richtig so, ich habe keinen Führerschein und wollte nur nicht den Fußgängern und abbiegenden Autos nicht in die Quere kommen, wenn es grün ist. Habe auch niemanden behindert oder gefährdet. Hinter mir standen leider Polizisten zu Fahrrad, die mich danach angehalten und aufgeklärt haben… Jetzt muss ich ein Bußgeld zahlen. Hab mich danach belesen und in anderen Ländern ist da Abbiegen für Fahrradfahrer erlaubt, aus den Gründen, aus denen ich mich auch dazu entschieden habe. Es wurde sogar schon überlegt, das in Deutschland einzuführen. Nun würde ich gerne Einspruch einlegen, aber reichen meine Begründungen denn dafür aus? Habe ich mehr Kosten zu befürchten, wenn ich mir keinen Anwalt nehme?
vielen Dank für jede Auskunft.
Geraldine
bussgeldkatalog.de meint
16. November 2015 at 9:25
Hallo Geraldine,
auch wenn überlegt wird, diese Regelung hier einzuführen – noch gilt sie nicht. Demnach haben Sie gegen geltendes Recht verstoßen und das entsprechende Bußgeld fällt an. Es steht Ihnen dennoch frei, sich einen Anwalt zu nehmen um Einspruch einzulegen – er wird Sie zu den Erfolgsaussichten beraten können.
Bussgeldkatalog.de
G. Engel-Schnick meint
18. Oktober 2015 at 8:46
Hallo,
habe Mitte Mai 2015 rote Ampel überfahren und bin von einem fest installierten Gerät geblitzt worden (länger als 1Sek.). Nach ca. 3 Wochen kam ein Zeugenfragebogen, in dem ich allerdings als Fahrerin ausgeschlossen wurde.Ich nahm mein Zeugnisverweigerungsrecht in Anspruch, weil ich ansonsten Familienangehörige, die das Fahrzeug auch hätten fahren können, belastet hätte.
Nun habe ich Mitte Okt. des Jahres einen Anhörungsbescheid erhalten und mich nun doch als Fahrerin beschuldigt. Ist dieser Vorwurf nach 5 Monaten rechtens, obwohl ich im Erstschreiben eindeutig als Fahrerin ausgeschlossen wurde?
Danke im Voraus
bussgeldkatalog.de meint
19. Oktober 2015 at 11:01
Hallo,
die Verjährung kann in verschiedenen Fällen unterbrochen werden – etwa auch durch die Zusendung eines Anhörungsbogens. In diesem speziellen Fall kann Ihnen ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt sicherlich weiter helfen.
Bussgeldkatalog.de
Paul meint
26. August 2015 at 20:22
Hi,
wenn ich immer mit dem Fahrrad zur Schule fahre muss ich immer Ampeln drüber fahren, hab aber manchmal nicht die Zeit, das Rotlicht abzuwarten. Natürlich schaue ich ob frei ist! Jetzt die Frage, wenn mich ein Polizist beobachtet, kann er mich ja anhalten, kann aber weder meine Personalien feststellen (Weil ich zur Schule keinen Ausweis mitnehme), noch mein Nummernschild festhalten, da ich ja keins habe. In wie fern kann ich jetzt angeklagt/beschuldigt werden?
Danke im Vorraus
bussgeldkatalog.de meint
31. August 2015 at 9:20
Hallo Paul,
wenn Sie sich nicht ausweisen können, kann die Polizei Maßnahmen zur Identitätsfeststellung ergreifen. In diesem Fall müssen Sie Ihre Personalien angeben. Sollten Sie sich weigern, dürfen die Beamten Sie bzw. Ihre mitgeführten Sachen durchsuchen. Sollte Ihre Identität danach noch immer ungeklärt sein, dürfen die Beamten Sie mit auf die Dienststelle nehmen, um dort Ihre Personalien festzustellen.
Bussgeldkatalog.de