Fahrverbot, Punkte, Bußgeld: Rote Ampel überfahren
Verstöße an einer roten Ampel mit Grünpfeil
Beschreibung | Bußgeld (€) | Punkte |
---|---|---|
Nach rechts abbiegen ohne vorher an der roten Ampel zu halten, an der rechts ein grüner Pfeil angebracht ist | 70.- | 1 |
- mit Gefährdung | 100.- | 1 |
- mit Unfall | 120.- | 1 |
Nach rechts abbiegen ohne vorher an der roten Ampel zu halten, an der rechts ein grüner Pfeil angebracht ist und dabei den Fußgänger- oder Fahrradverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtung behindern | 100.- | 1 |
Rotlichtverstoß als Radfahrer oder Fußgänger
Verstoß | Bußgeld (€) | Punkte |
---|---|---|
Als Radfahrer rote Ampel überfahren | 60.- | 1 |
- mit Gefährdung | 100.- | 1 |
- mit Unfall | 120.- | 1 |
Als Radfahrer rote Ampel überfahren, die bereits seit mehreren Sekunden rot war | 100.- | 1 |
- mit Gefährdung | 160.- | 1 |
- mit Unfall | 180.- | 1 |
Als Fußgänger Rotlicht missachtet | 5.- | |
- mit Unfall | 10.- |
Bußgeldrechner: Rotlichtverstöße
Kurz & knapp: Rote Ampel überfahren
Wird eine rote Ampel überfahren, lösen in der Regel zwei Kameras aus, sofern an der Lichtzeichenanlage ein Blitzer installiert ist. Die erste Kamera wird beim Überfahren der Haltelinie aktiviert und die zweite beim Einfahren in den Gefahrenbereich der Kreuzung. Dadurch lässt sich feststellen, ob ein einfacher oder ein qualifizierter Rotlichtverstoß vorliegt.
Von einem einfachen Rotlichtverstoß ist die Rede, wenn die Ampel zum Zeitpunkt des Überfahrens erst seit weniger als einer Sekunde auf Rot stand. Um einen qualifizierten Rotlichtverstoß hingegen handelt es sich, wenn die Ampel bereits seit mehreren Sekunden rot war, als sie überfahren wurde. Da das Unfallrisiko bei Letzterem weitaus höher ist, wird eine solche Regelmissachtung auch strenger geahndet.
Für einen einfachen Rotlichtverstoß sieht der Bußgeldkatalog zwischen 90 und 240 Euro, ein bis zwei Punkte in Flensburg sowie ggf. ein einmonatiges Fahrverbot vor. Ein qualifizierter Rotlichtverstoß zieht ein Bußgeld zwischen 200 und 360 Euro, zwei Punkte sowie ein Fahrverbot von einem Monat nach sich. Detaillierte Infos finden Sie in dieser Tabelle.
Unter Umständen kann es sich bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß um eine Straftat handeln, wenn das Ganze als Gefährdung des Straßenverkehrs gewertet wird. Gemäß § 315c des Strafgesetzbuchs (StGB) kann darauf eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren folgen. Auch die Entziehung der Fahrerlaubnis ist in einem solchen Fall möglich.
Übersicht zu speziellen Themen rund um den Rotlichtverstoß:
Welche Konsequenzen haben Rotlichtverstöße?
Inhaltsverzeichnis
Für einen geregelten und flüssigen Verkehr sind Ampeln unerlässlich – gerade bei Einmündungen oder Kreuzungen. Da im Verkehrsrecht vor allem die Sicherheit im Straßenverkehr im Fokus der Betrachtung liegt, müssen Fahrer, die eine rote Ampel überfahren, wegen der hohen Gefahr mit entsprechend strengen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog rechnen.
Überfahren Sie als Kraftfahrer eine rote Ampel, reicht die Strafe von einem Bußgeld über Punkte in Flensburg bis hin zu einem Fahrverbot. Unter Umständen kann ein Rotlichtverstoß auch als Straftat gewertet und dementsprechend schlimmstenfalls mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden. Worauf Sie sich wann einstellen müssen, erklären wir im Ratgeber.
Das Wichtigste zum Rotlichtverstoß: Hier im Video!
Was ist der Unterschied zwischen einem einfachen und qualifizierten Rotlichtverstoß?
Mit welchem Bußgeld oder welcher Strafe Sie nach dem aktuellen Verkehrsrecht zu rechnen haben, hängt davon ab, wie lange die Lichtzeichenanlage schon auf Rot stand, als Sie mit Ihrem Fahrzeug die rote Ampel überfahren haben. Je nachdem, ob die Rotphase länger oder kürzer als eine Sekunde betrug, unterscheidet sich auch das Maß der Ahndung.
In diesem Rahmen spricht man auch von einem einfachen oder einem qualifizierten Rotlichtverstoß. Dabei unterscheidet sich die Höhe des Bußgeldes, die Vergabe der Punkte und das Erteilen von einem Fahrverbot je nach Schwere des Verstoßes:
- Einfacher Rotlichtverstoß: Die Lichtzeichenanlage hat nicht länger als eine Sekunde Rot gezeigt. Hier folgen 90 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg. Kommt es durch einen einfachen Rotlichtverstoß zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder zu einer Sachbeschädigung, fallen die Sanktionen strenger aus und es wird zusätzlich ein Fahrverbot von einem Monat verhängt.
- Qualifizierter Rotlichtverstoß: Die Lichtzeichenanlage hat länger als eine Sekunde Rot gezeigt. Geahndet wird dies mit einem Bußgeld in Höhe von 200 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von einem Monat. Kommt es zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder zu einer Sachbeschädigung, drohen 320 bzw. 360 Euro Bußgeld, wenn Sie bei Rot über die Ampel gefahren sind und diese bereits seit mehreren Sekunden rot war.
Welche Art von Rotlichtverstoß im Detail wie streng geahndet wird, können Sie in dieser Tabelle nachlesen.
Sonderfall: Rote Ampel mit Grünpfeil überfahren
Nicht selten sind Lichtzeichenanlagen an vielbefahrenen Kreuzungen mit einem grünen Pfeil ausgestattet. Dieser soll für kürzere Wartezeiten sorgen, indem er es Fahrern ermöglicht, rechts abzubiegen, obwohl die Ampel eigentlich auf Rot steht. Fahrer, die nach links oder geradeaus fahren möchten, müssen jedoch warten. Dabei wird zwischen einer Ampel mit einem grünen Blechpfeil und einer Ampel mit integriertem grünen Leuchtpfeil unterschieden:
- Grüner Blechpfeil: Hier müssen Sie zunächst einmal an der Haltelinie anhalten, bevor Sie die rote Ampel überfahren. Nachdem Sie überprüft haben, ob die Straße frei ist, dürfen Sie zwar trotz roter Ampel rechts abbiegen, sind dazu allerdings auch nicht verpflichtet. Um einen Rotlichtverstoß handelt es sich in einem solchen Fall jedoch nicht.
- Grüner Leuchtpfeil: An einer Ampel mit grünem Leuchtpfeil müssen Sie nicht erst an der Haltelinie anhalten, sondern können sofort rechts abbiegen. Darüber hinaus sind Sie hier – im Gegensatz zum grünen Blechpfeil – dazu verpflichtet, abzubiegen.
Wie wird der Rotlichtverstoß nachgewiesen?
Wird die rote Ampel überfahren, so gibt es verschiedene Methoden, um dies nachzuweisen. Hierzu gehören:
- Beobachtung durch einen Polizisten
- Videoaufnahme des Rotlichtverstoßes
- „Blitzerfoto“ eines Ampelblitzers
Der Beweis durch Polizisten erfolgt vor allem im Rahmen einer Rotlichtüberwachung, kann sich aber auch zufällig ereignet haben. Auch können „normale“ Zeugen zum Nachweis eines Rotlichtverstoßes herangezogen werden. Dies geschieht vor allem im Rahmen von Unfällen. Für den Fall, dass es an der Lichtzeichenanlage einen Ampelblitzer gibt, löst dieser zweimal aus: Das erste Mal beim Überfahren der Haltelinie und das zweite Mal, wenn Sie in den Gefahrenbereich der Kreuzung einfahren. So kann unter anderem festgestellt werden, ob Sie tatsächlich einen Rotlichtverstoß begangen haben oder doch „nur“ einen Haltelinienverstoß. Zudem kann dabei zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Rotlichtverstoß unterschieden werden.
Rotlichtverstoß bei Fahrradfahrern und Fußgängern
Auch Radfahrer und Fußgänger werden wegen der Missachtung der roten Ampel geahndet. Hat der Radfahrer die rote Ampel missachtet, so droht ihm ein Bußgeld in Höhe von mindestens 60 Euro. Dabei kann sich das Bußgeld je nach Schwere der Zuwiderhandlung auf bis zu 180 Euro erhöhen. Für Rotlichtverstöße müssen Radfahrer überdies auch mit einem Punkt in Flensburg rechnen.
Fußgänger müssen gemäß Bußgeldkatalog ein Verwarnungsgeld von 5 Euro zahlen, wenn sie bei Rot die Ampel überqueren. Kam es durch den Rotlichtverstoß zu einem Verkehrsunfall, steigt der Betrag auf 10 Euro.
Rote Ampel überfahren in der Probezeit?
Wenn Fahrer in ihrer Probezeit bei roter Ampel eine Kreuzung durchfahren, dann droht ihnen eine Verlängerung ihrer Probezeit um zwei Jahre. Weiterhin wird ein Aufbauseminar angeordnet, das es zu absolvieren gilt, um den Führerschein zu behalten.
Schließlich gilt es als sogenannter A-Verstoß (schwerwiegende Regelmissachtung), wenn Sie als Fahranfänger eine rote Ampel überfahren.
Rote Ampel überfahren: Wann lohnt sich ein Einspruch?
Der Bußgeldkatalog sieht für einen Rotlichtverstoß nicht nur hohe Bußgelder, sondern auch andere Sanktionen vor. Vor allem bei einem drohenden Fahrverbot denken Verkehrssünder über einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid nach, um so ihren Führerschein zu retten. In der Regel hat ein Einspruch aber vor allem dann Erfolg, wenn es zu Messfehlern kam oder als Nachweis lediglich das Sekunden-Zählen eines Polizeibeamten angegeben ist. Im Folgenden informieren wir Sie darüber, wo sich überall Fehler bei der Messung einschleichen können:
- Installierte Messgeräte können fehlerhaft sein. Hier reicht der Nachweis minimaler Fehler, um einen Bußgeldbescheid aufgrund eines Rotlichtverstoßes zu entgegnen.
- Aufbau und Durchführung der Messung waren fehlerhaft.
- Wenn das Fahren über Rot nicht im Rahmen einer gezielten Rotlichtüberwachung festgestellt wurde, so lässt sich in diesem Fall ein qualifizierter Rotlichtverstoß nur schwer nachweisen. Wird als Beweis des Verstoßes lediglich das Sekunden-Zählen des Polizisten angegeben, so lässt sich der Bußgeldbescheid leichter anfechten.
karl meint
11. Dezember 2017 at 12:03
Guten Tag,
ich habe an einer Kreuzung, mittig fahrend, gemerkt, dass ich links abbiegen muss. Mittig war die Ampel grü, links stand die auf rot. Ich habe mich dann auf der Kreuzung vor das erste Auto gestellt und gewartet. Das erste Auto hat dann mit der Lichthupe signalisiert, dass es grün geworden ist und ich bin losgefahren. Ca. 2 KM später hat mich dieses Auto (Zivilpolizei) angehalten und mir vorgeworfen, dass ich über rot gefahren bin. Wie sieht die Rechtslage aus?
bussgeldkatalog.de meint
11. Dezember 2017 at 13:46
Hallo Karl,
wir dürfen Ihnen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben, es empfiehlt sich, einen Anwalt zu konsultieren.
Das Team von bussgeldkatalog.de
karl meint
11. Dezember 2017 at 14:09
Hallo,
das ist mir schon klar. Habt Ihr eine Idee, wie so ein Fall ausgehen kann?
bussgeldkatalog.de meint
15. Dezember 2017 at 12:42
Hallo Karl,
das können wir pauschal nicht beantworten, es hängt immer vom Einzelfall ab.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Carmen meint
4. Dezember 2017 at 14:04
Bin im Sommer geblitzt worden und nun habe ich leider eine rote Ampel überfahren die länger als eine Sekunde rot war. Habe meinen Führerschein seit 1997, was wird an Busse auferlegt.
Mit freundlichen Grüßen
Carmen
bussgeldkatalog.de meint
11. Dezember 2017 at 10:05
Hallo Carmen,
Sie müssen mit 200€ Bußgeld, einem Monat Fahrverbot und 2 Punkten in Flensburg rechnen.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Stephanie meint
2. Dezember 2017 at 2:49
Hallo
Ich bin bei gelb über die Haltelinie an der Ampel gefahren und wurde da die Ampel auf rot geschalten hat geblitzt. Ich habe niemanden auf der Kreuzung gefährdet und auch keinen Unfall gebaut. Meinen Führerschein besitze ich schon über 10 Jahre. Mit welcher Strafe muss ich rechnen, da ich aus beruflichen Gründen auf das Auto angewiesen bin. Danke.
bussgeldkatalog.de meint
4. Dezember 2017 at 11:46
Hallo Stephanie,
Sie müssen mit einem Punkt in Flensburg und 90€ Bußgeld rechnen.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Moustafa meint
20. November 2017 at 13:41
Hallo,
ich habe meine Auto gefahren und schon bei rot ampel gestopped , ich war die erste Auto in die Linie .
Ca. 3-4 Sekunden vor meine Ampel grün geschaltet hat gibt es anderes Ampel ca. 70-80m entfernt dass Grün geschaltet hat.
ich habe mich verwirrt mit den Grün licht von die entfernt Ampel and geradeaus gefahren, dann ich habe die Polizei Auto hinter mir im Spiegel gesehen und ich habe eine verkehrsordnungswirdigkeit zettle bekommen.
Es war keine unfall passiert.
Meine frage ist , was soll ich erwarten ? ( Bußgeld , Pukte , Fahrverbot ….. etc) ?
Vielen Dank im Voraus
bussgeldkatalog.de meint
21. November 2017 at 13:06
Hallo Moustafa,
dabei handelt es sich um einen qualifizierten Rotlichtverstoß, Sie erhalten ein Bußgeld von 200€, 2 Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Dominik meint
19. November 2017 at 13:29
Hallo erstmal . vor einer Ampel gibt es zwei halteline für Autos eine für den Bereich das die Fahrradfahrer die Ampel über queren können und die zweite line wo der Fußgänger die Straße uberqwert auf dieser hohe wo die Fußgänger die Ampel überqueren ist die Ampel anlage. Was ist wenn man durch nasse Fahrbahn die haltline des Fahrrads Übergang mit der Hälfte des Autos Überfahrt? Aber vor der Haltline der Fußgänger Übergang und vor der Ampel steht noch.
bussgeldkatalog.de meint
20. November 2017 at 10:50
Hallo Dominik,
eine Gefährdung besteht dann, wenn andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr gebracht wurden. Wurden Sie allerdings von der Polizei angehalten, droht Ihnen ein Bußgeld und Punkte in Flensburg.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Jakob meint
7. November 2017 at 21:21
Hallo,
Welche der gemessenen Zeiten ist denn ausschlaggebend? Auf dem Foto sind unter anderem zwei Zeiten zu sehen. Rotzeit: 0,4 sek // Rotzeit Bild: 1,5 Sek. Wovon darf ich ausgehen?
bussgeldkatalog.de meint
15. November 2017 at 13:26
Hallo Jakob,
unter einer Sekunde handelt es sich um einen einfachen Rotlichtverstoß, über einer Sekunde spricht man von einem qualifizierten Rotlichtverstoß. Letzteres wird höherer sanktioniert. Wenn Sie sich im unklaren sind, welche Zeit ausschlaggebend ist, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Bußgeldstelle. Falls Sie der Meinung sind, ihr Bescheid sei widersprüchlich und sie wollen Einspruch einlegen, empfiehlt es sich, einen Anwalt aufzusuchen.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Ibrahim C meint
5. November 2017 at 21:35
Kann er mich anzeigen wenn ich bei Orange angehalten hab obwohl es sowieso rot sein wird.
Kein Unfall, habe keine Vollbremsung gemacht und keine Gefährdung
Hat nix mit Rotlichverstoß zutun
bussgeldkatalog.de meint
15. November 2017 at 12:20
Hallo Ibrahim,
wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, wir dürfen Ihnen keine Rechtsberatung erteilen.
Das Team von bussgeldkatalog.de
anne meint
1. November 2017 at 21:47
Hallo liebes Team,
ich fuhr eine Straße und wollte mir auf der rechten Seite einen Parkplatz suchen, fuhr deshalb langsamer. Da etliche Autos hinter mit fuhren, wollte ich den Verkehr nicht behindern und fuhr in die Lücke die für eine Ausfahrt frei war. Als dann kein Auto mehr kam fuhr ich wieder aus der Lücke und fand dann vier oder fünf Autolängen weiter einen Parkplatz und parkte ein. Ich verließ das Auto und ging mit einer Bekannten fort. Als ich von der anderen Seite nach ca. 1 Stunde wiederkam, sah ich, dass die besagte Ausfahrt sich kurz vor dem Haltestreifen einer Ampel befand, ca 1Meter davor, ein paar Meter weiter befand sich ein fest installiertes Rotlichtblitzgerät.
Meine Befürchtung ist nun, dass ich ev. bei Rot aus der Lücke gefahren sein könnte und geblitzt wurde, die Wahrscheinlichkeit, dass es dann länger als 1 Sek. gewesen wäre ist dann doch sehr groß.
Meine vordringliche Frage ist die, da ich kein Blitzen gesehen habe, ob es auch, wie in Unterführungen, Blitzlichtgeräte gibt, deren Blitz nicht sichtbar ist. Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Freundliche Grüße Anne
bussgeldkatalog.de meint
6. November 2017 at 10:17
Hallo Anne,
es gibt auch Blitzer, bei denen der Blitz nicht zu sehen ist.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Ibrahim C meint
19. Oktober 2017 at 18:47
Wenn man einen Rotlichtverstoß begeht welchen Methoden gibt es für einen Beweis?
Bin in der Probezeit
bussgeldkatalog.de meint
6. November 2017 at 10:29
Hallo Ibrahim,
das Blitzerfoto dient in aller Regel als Beweis.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Berlino meint
18. Oktober 2017 at 11:41
Bin beim links abbiegen über „Rot gefahren“. Nach meiner meinung war es orange. Wurde angehalten von polizisten. Jetzt habe ich Brief bekommen 90 euro Bussgeld.( Was droht mich ? Fahrverbot ? ) Lohnt es wiederspruch zu machen ? Habe kein Rechtschutz
bussgeldkatalog.de meint
6. November 2017 at 9:34
Hallo Berlino,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, dies kann nur ein Anwalt.
Das Team von bussgeldkatalog.de
katharina meint
7. Oktober 2017 at 14:35
Hallo,
ich bin gestern im „Stop and Go“-Verkehr gefahren und stand mit meinem Auto auf der Kreuzung, als die Ampel, welche ich bei grün passiert hatte und somit bereits hinter mir lag, auf rot schaltete. Kurz danach konnte ich weiter fahren. Beim Anfahren wurden mein Vordermann und ich geblitzt. Kann ich hier im Falle, dass tatsächlich mein Kennzeichen erfasst wurde (ich stand sehr nah an meinem Vordermann) Einspruch erheben? Immerhin habe ich keine rote Ampel überfahren.
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten!
bussgeldkatalog.de meint
9. Oktober 2017 at 9:31
Hallo Katharina,
Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid können Sie grundsätzlich immer erheben.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Günter meint
7. Oktober 2017 at 10:18
Hallo,
mir ist folgendes passiert:
ich habe mit meinem PKW an einer reinen Fussgängerampel „rot“ gehabt und habe angehalten. Nachdem alle Fussgänger die Strasse überquert hatten schaltete die Fussgängerampel auf rot. Aus den Augenwinkeln habe ich den Lichtwechsel mitbekommen aber gedacht das die Ampel auf grün gesprungen sei und fuhr los. Ich bekam dann zwar mit, dass das Auto hinter mir noch nicht weiter fuhr, konnt jedoch nichts mehr daran ändern. Gefährdet habe ich niemanden, da kein Fussgänger mehr da war und die Autos nur in beiden Richtungen geradeaus fahren. Dir Rotphase war natürlich länger als 1 Sekunde.
Nach zwei Wochen erhielt ich einen Anhörungsbogen worin mir genau dies so vorgeworfen wurde. Zeugnis: Ein Polizist den angeblich mit der Stoppuhr die Zeit gemessen hat. Ein Foto gibt es nicht.
Ich habe mich auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen.
Ein Bussgeldbescheid liegt noch nicht vor.
Elie meint
18. September 2017 at 14:47
Hallo.. Gestern abend stand plötzlich die polizei vor meiner haustüre weil jemand mich gesehen hat wie ich 2 mal ANGEBLICH über rot gefahren bin und ein bus überholt habe !! So eine Unverschämtheit sowas zu behaupten und auf hobbypolizei zu spielen!! Ich kriege ein Busgeldbescheid!! Aber ich zerbreche mir den ganzen tag mein kopf wegen dieser sache!
bussgeldkatalog.de meint
4. Oktober 2017 at 11:00
Hallo Elie,
solange keine Beweise gegen Sie vorliegen, ist solch ein Vorgehen in der Regel nicht zulässig. Bevor Ihnen ein Bußgeldbescheid ausgestellt wird, erhalten Sie normalerweise einen Anhörungsbogen bzw. Zeugenfragebogen, auf welchem Sie sich zu den Tathergang äußern können. Dort können Sie dann angeben, dass Sie sich nicht verkehrswidrig verhalten haben.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Raffel meint
14. September 2017 at 7:20
Hallo zusammen,
Ich Habe gestern versehentlich eine Rote Ampel mit Fest installierten Blitzer überfahren. Als ich die Ampel Passierte habe ich noch kein Rot gesehen… Allerdings wurde ich Trotzdem Geblitzt. Zu Bremsen war meiner Meinung in Diesem Moment nicht mehr möglich da ich sonst mit auf Der Kreuzung zum stehen gekommen waere bei normalen Bremsvorgang. Bei einer Gefahren Bremsung wäre ich warscheinlich hinter der Haltelinie zum stehen gekommen. Ist es in dieser Situation Besser gewesen durch zufahren oder hätte ich eine Vollbremsung durchführen müssen? zur Erklärung es war nach 22 Uhr und es war Niemand anderes auf der Kreuzung unterwegs…
bussgeldkatalog.de meint
4. Oktober 2017 at 10:19
Hallo Raffel,
da wir die Bedingungen vor Ort nicht kennen und solche Vorfälle selten verallgemeinert werden können, kann hier keine pauschale Antwort gegeben werden. Grundsätzlich sind Fahrer natürlich dazu angehalten, stets aufmerksam zu fahren, um solche spontanen Bremsmanöver zu vermeiden.
In der Regel erhalten Sie vor dem Bußgeldbescheid einen Anhörungsbogen bzw. Zeugenfragebogen. Auf diesem haben Sie die Möglichkeit, Angaben zu dem Vorfall zu machen – dort können Sie auch anmerken, dass die Ampel noch nicht auf Rot stand. Wenn dem wirklich so war, dann kann die Behörde dies auf dem Blitzerfoto nachvollziehen und unter Umständen gar kein Verfahren gegen Sie eröffnen. In jedem Fall müssen Sie jedoch die entsprechende Post abwarten.
Das Team von bussgeldkatalog.de
alex meint
13. September 2017 at 9:42
Hi liebes Team würde vor 2 Monate mit BVG Bus über rot geblitzt, wahr leider nicht zu vermeiden da der Bus voll mit Fahrgäste wahr und ich keine verletzte durch eine vollbremsung reskieren wollte was kann ich tun und was kommt auf mich zu Mfg Alex
bussgeldkatalog.de meint
4. Oktober 2017 at 9:29
Hallo Alex,
das hängt grundsätzlich von den Umständen ab: wie lange die Rotphase bereits bestand, ob jemand gefährdet wurde etc. und kann deshalb nicht pauschal beantwortet werden. Für Sie als Berufsfahrer greift der Bußgeldkatalog für Omnibusfahrer, Sie müssen sich wohl auf Punkte und eine Geldbuße einstellen.
In der Regel wird vor dem offiziellen Bußgeldbescheid ein Zeugenfragebogen bzw. Anhörungsbogen versendet. Dort sind Tatort und -zeitpunkt festgehalten, zudem können Angaben zum Hergang gemacht werden. Ihr Arbeitgeber wird diesen erhalten und sich wahrscheinlich an Sie wenden, da ja wahrscheinlich nachvollzogen werden kann, wer wann welches Fahrzeug bedient.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Anna meint
13. September 2017 at 1:45
Hallo!
Ich habe vor 3 Monaten meinen Führerschein gemacht und bin eine vorsichtige Fahrerin. Jetzt bin ich von einem fest installierten Blitzer beim Überqueren einer roten Ampel geblitzt worden. Ich kann mir allerdings nicht erklären, wie dies zustande kam, da ich die Erste an der Ampel war, ich war zum Abbiegen richtig eingeordnet und bin erst los gefahren, als die Ampel von gelb auf Grün gesprungen ist. Ich könnte mir höchstens vorstellen, dass ich zu langsam angefahren bin, sodass die Ampel als ich auf der Kreuzung war wieder auf Rot gesprungen ist. Dies wäre dann allerdings erst passiert, als ich schon auf der Kreuzung war, da kann ich die Ampel ja nicht mehr sehen und muss die Kreuzung frei machen. Lohnt sich in diesem Fall ein Einspruch?
bussgeldkatalog.de meint
4. Oktober 2017 at 9:03
Hallo Anna,
eines vorweg: Es ist uns nicht erlaubt, eine Rechtsberatung auszusprechen. Das heißt, wir können Ihnen nicht zu einem Einspruch raten oder abraten.
In der Regel wird vor einem Bußgeldbescheid ein Anhörungsbogen bzw. Zeugenfragebogen geschickt, auf welchem derartige Missverständnisse klar gestellt werden können. Ansonsten sieht die ausstellende Behörde ja auf dem Blitzerfoto, ob Sie sich regelkonform verhalten haben, und wird eventuell gar kein Verfahren gegen Sie einleiten.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Maximus meint
17. August 2017 at 8:13
Hallo
ich habe gestern an einer Kreuzung eine rote Ampel übersehen die wohl schon 30 sec. rot war. Hab die überfahren und dann auf der Kreuzung einen Unfallverursacht. Das war wohl schon das zweite Auto das von rechts grün hatte daher kommen die 30sec. laut Polizei. Der Polizist hat mit dem Staatsanwalt telefoniert und dann meinen Führerschein einbehalten. Seine Aussage war das ich ein Fahrverbot von 3 bis 6 Monaten zu erwarten hab. Kann das sein ? Wenn ich es hier eingebe wird nur unterschieden zwischen 1 sec und über 1 sec. und es gibt nur 1 Monat Fahrverbot. Ich bin Kraftfahrer und hab mit die letzten 20 Jahre nix zu schulden kommen lassen.
bussgeldkatalog.de meint
21. August 2017 at 9:29
Hallo Maximus,
ja, das Fahrverbot ist durchaus berechtigt, da Sie nicht nur über eine rote Ampel gefahren sind, sondern zusätzlich durch den verursachten Unfall ein Sachschaden begangen haben und der Verkehr gefährdet wurde. Die Angaben hier sind ohne Gewähr, da die individuelle Sanktion stets Sache der jeweiligen Behörde ist.
Wenn Sie Kraftfahrer sind, dann sind Sie auf Ihren Führerschein beruflich angewiesen – in solch einem Fall ist es möglich, ein Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umzuwandeln. Dafür brauchen Sie zwingend einen Anwalt. Hier gilt jedoch zu beachten: Ein Fahrverbot derart zu umgehen ist zwar grundsätzlich machbar, wird jedoch nur in wenigen Fällen gestattet.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Elegante meint
7. August 2017 at 21:55
Hallo, Ich bin in der verlängerten Probezeit mit dem Auto meiner Schwester bei Rot geblitzt worden. Was kommt auf mich zu ? Kann meiner Schwester Gebrauch von ihrem Zeugenverweigerungsrecht machen um mich nicht zu belasten ?
bussgeldkatalog.de meint
14. August 2017 at 9:28
Hallo Elegante,
da Sie sich in Ihrer verlängerten Probezeit befinden, ist dies Ihr zweiter A-Verstoß. Neben den Punkten und dem Bußgeld wird Ihnen zusätzlich eine Verwarnung ausgesprochen und die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen – die Teilnahme ist jedoch nicht verpflichtend. Folgt ein dritter A-Verstoß, würde Ihnen umgehend die Fahrerlaubnis entzogen.
Vor dem Bußgeldbescheid wird Ihnen bzw. Ihrer Schwester in der Regel ein Anhörungsbogen/Zeugenfragebogen geschickt. Auf diesem sind a) die Personalien des Fahrers anzugeben und b) eine Aussage zur Tat aus Ihrer Sicht zu treffen. Die Personalien des Fahrers zur Tatzeit, in dem Falle Sie, müssen ausgefüllt werden, eine Stellungnahme nicht. Das „Zeugenverweigerungsrecht“ greift quasi nur für die Stellungsnahme, da niemand sich selbst belasten muss. Dennoch müssen Sie die korrekten Daten angeben; geben Sie falsche Daten oder gar keine Daten an, kann dies weitere Ahndungen nach sich ziehen, wie zum Beispiel eine Fahrtenbuchauflage.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Ibrahim meint
27. Juli 2017 at 12:28
Ich hab Auto gefahren und habe die Haltelinie bei orange überfahren dann würde plötzlich rot und hab bisschen gas gegeben.
Aber wurde nicht geblitzt weil da glaube ich keine Blitzer waren.
Es gab auch keine Polizisten.
Keine Gefährdung/Sachbeschädigung.
Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen?
Bin in der Probezeit
bussgeldkatalog.de meint
31. Juli 2017 at 10:13
Hallo Ibrahim,
wird Ihnen in der Probezeit ein A-Verstoß nachgewiesen, handelt es sich dabei um einen A-Verstoß. Dieser hat die Verlängerung der Probezeit und die Teilnahme an einem Aufbauseminar zur Folge.
bussgeldkatalog.de
Ibrahim meint
31. Juli 2017 at 21:21
Wann bekomme ich den Brief? Wegen A Verstoß.
bussgeldkatalog.de meint
7. August 2017 at 9:17
Hallo Ibrahim,
diesbezüglich ist keine pauschale Antwort möglich.
bussgeldkatalog.de
Thomas meint
19. Juli 2017 at 13:09
Hallo,
ich habe heute einen Bußgeldbescheid wegen Rotlichtverstoß von 1,6 sek. bekommen, ohne Berücksichtigung mindernder Umstände, die ich im Anhörungsbogen beschrieben hatte. ich fahre seit über 30 Jahren Punkte-frei.
Ich hatte mich der Ampel mit mir bekanntem Blitzer nach einer Autobahnfahrt mit Tempomatbenutzung genähert und bei Umschalten auf Gelb den Fuß komplett vom Gas genommen, damit mein E-Wagen durch Rekuperieren abbremst. Dies tat er zunächst auch, nahm aber nach Umschalten der Ampel auf Rot wieder Fahrt auf, weil ich vermutlich den nur deaktivierten aber nicht vollständig ausgeschalteten Tempomat wohl beim vorherigen Blinken versehntlich wieder aktiviert hatte. Ich war so erschrocken über die unerwartet Aktion meines Wagens, dass ich beim Versuch zu bremsen eventuell auch noch das „Gaspedal“ erwischte. Ich wurde sozusagen durch eine eventuelle vorherige unbeabsichtigte Fehlbedienung von der Technik meines Wagens gegen meine Willen über die rote Ampel gefahren. Kann ich hier bei einem Einspruch aussichtsreich auf „mildernde Umstände“ hoffen. Herzlichen dank für eine zeitnahe, eindeutige und qualifizierte Antwort.
MfG Thomas
bussgeldkatalog.de meint
31. Juli 2017 at 9:11
Hallo Thomas,
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.
bussgeldkatalog.de
Thomas meint
13. Juni 2017 at 12:16
Hallo,
Ich habe vor 2 Monaten eine rote Ampel überfahren. Meine Strafe belief sich auf über 200 Euro Bußgeld, 1 monat Fahrverbot und 2 Punkte. Jetzt wurde ich wieder geblitzt und habe das gleiche Vergehen begangen. (Bei Rot über die Ampel). Hat das jetzt schwerliegende Folgen, da ich Wiederholungstäter bin oder wird einfach eine neue Strafe verhängt?
MfG
bussgeldkatalog.de meint
14. Juni 2017 at 13:20
Hallo Thomas,
Sie gelten als Wiederholungstäter, da Sie innerhalb eines Jahres zwei Mal das Rotlicht missachtet haben. Es kann – neben den herkömmlichen Sanktionen – ein zusätzliches Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.
bussgeldkatalog.de
Mina meint
19. Mai 2017 at 22:50
Hallo,
ich habe eben an einer roten Ampel auf der geradeaus-Spur gestanden…die Rechtsabbiegespur ist auf grün geschaltet und ich bin leider aus Reflex losgefahren…Die Kreuzung war glücklicherweise leer, es ist nichts passiert und es wurde niemand gefährdet…Habe ich dennoch mit einem Fahrverbot zu rechnen?!
bussgeldkatalog.de meint
24. Mai 2017 at 8:29
Hallo Mina,
dabei handelt es sich um einen qualifizierten Rotlichtverstoß. Es werden ein Bußgeld von 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat fällig. Zusätzlich kann je nach Tat auch eine Geld- oder Freiheitsstrafe und ein Führerscheinentzug drohen. Kontaktieren Sie am besten einen Anwalt.
bussgeldkatalog.de
Adila meint
13. Mai 2017 at 0:10
Hallo,
ich bin vor ein paar Wochen mit dem Auto von meinem Vater, mit seiner Erlaubnis, zum Einkaufen gefahren. Unglücklicherweise bin ich über rot gefahren, länger als 1 Sekunde wurden angegeben. Nachdem ein Brief zu meinem Vater gesendet wurde, hat er angegeben, dass ich das Auto gefahren habe. Nun habe ich einen Brief bekommen, ob ich meine Tat „zugebe“. Da ich wirklich das Auto geführt habe, werde ich das auch angeben. Jetzt meine Frage, ob es bei Studenten eine Ermäßigung bei der Bußgeldstrafe gibt, da ich gelesen habe, dass man 200€ zahlen muss. Gäbe es noch weitere Konsequenzen?
Grüße
Adila
bussgeldkatalog.de meint
15. Mai 2017 at 9:17
Hallo Adila,
nein, es gibt keine Ermäßigung des Bußgeldes für Studenten. Sie können bei der zuständigen Behörde allerdings eine Ratenzahlung vereinbaren. Befinden Sie sich noch in der Probezeit, hat der Verstoß weitere Folgen. Dazu kann beispielsweise ein Aufbauseminar zählen und die Verlängerung der Probezeit.
bussgeldkatalog.de
1966gabriele meint
22. April 2017 at 19:37
Ich bin über eine rote Ampel gefahren und beide Blitzer wurden ausgelöst. Nun meine Frage : Der zweite Blitzer löst ja nun aus, wenn ich in den Gefahrenbereich einfahre, habe ich gelesen….heisst das jetzt für mich, das ich eine rote Ampel mit Gefährdung überfahren habe und dementsprechend das Bußgeld errechnet wird ? Ich habe kein anderes Fahrzeug oder Fussgänger in der näheren Umgebung gesehen. Die Ampel habe ich nicht mit Absicht überfahren, sondern ich kannte mich in der Gegend nicht aus und habe die rote Ampel erst im letzten Moment gesehen, wollte aber keine Vollbremsung machen, weil ich Tiere im Auto hatte.
bussgeldkatalog.de meint
24. April 2017 at 10:49
Hallo Gabriele,
eine Gefährdung besteht dann, wenn andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr gebracht wurden. Ist dies nicht der Fall, werden auch keine höheren Sanktionen angesetzt.
bussgeldkatalog.de
Muhittin meint
4. April 2017 at 18:16
Hallo, ich habe vor einem Monat an einer Autobahnausfahrt in die Stadt, aufgrund der langen Autoschlange und des Kleinbuss vor mir die Ampelanzeige zu spät erkennen können und bin statt einer Notbremse über die gelbe Ampel gefahren, da sich sonst sehr warscheinlich ein Auffahrunfall ereignet hätte. Ich wurde von einem Säulenblitzer geblitzt und die vorgeworfene Zeit liegt über 1Sek. Niemand wurde gefährdet und es ereignete sich keine Sachbeschädigung. Jedoch bin ich in der Probezeit, womit muss ich rechnen?:/
bussgeldkatalog.de meint
10. April 2017 at 9:39
Hallo Muhittin,
in diesem Fall droht ein Bußgeld von 90 Euro und ein Punkt in Flensburg. Sie müssen damit rechnen, dass Ihre Probezeit um zwei Jahre verlängert wird und Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen.
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