Kurz & Knapp: Ruhezeiten für Busfahrer
Die Ruhezeiten für Busfahrer sind gesetzlich vorgeschrieben.
Als Ruhezeit gilt alles außerhalb der Arbeitszeit mit Ausnahme der Pausen. Diese sind nicht mit den Ruhezeiten gleichzusetzen und dürfen auch nicht mit diesen verrechnet werden.
Es ist zwischen täglicher und wöchentlicher Ruhezeit zu unterscheiden. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Warum existieren feste Ruhezeiten für Busfahrer in Deutschland?
Inhaltsverzeichnis
Fahrer, die sich übermüdet hinters Steuer eines Kraftfahrzeuges setzen, stellen eine erhöhte Unfallgefahr dar – vor allem, wenn sie besonders große und schwere Fahrzeuge führen. Um sicherzustellen, dass Fahrer von Bussen und Lastwagen möglichst ausgeruht im Straßenverkehr unterwegs sind, trat 2007 die EU-Verordnung 561/2006 in Kraft. Diese regelt im gesamten EU-Raum die gesetzlich vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten für Busfahrer und Fahrer von Lkws.
Die Umsetzung dieser Verordnung erfolgt in den einzelnen Mitgliedsstaaten wiederum durch länderspezifische Regelungen. In Deutschland sind das in erster Linie das Fahrpersonalgesetz (FpersG) und die Fahrpersonalverordnung (FPersV). Diese legen u. a. fest, wie Busfahrer ihre Ruhezeiten legen müssen. Wie genau diese Vorschriften aussehen, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Was ist während der Ruhezeiten für Busfahrer erlaubt und was nicht?
Zunächst muss definiert werden, was überhaupt unter den Ruhezeiten für Bus- und Lkw-Fahrer zu verstehen ist. Kurz gesagt handelt es sich dabei um die Zeit, in der der Fahrer sich weder hinter dem Steuer seines Dienstfahrzeugs befindet noch eine andere Tätigkeit ausübt, die in seinen Arbeitsbereich fällt. Oder anders ausgedrückt: Die Ruhezeit ist alles, was nicht als Arbeitszeit gilt – mit Ausnahme der Pausen. Diese gehören zwar ebenfalls nicht zur Arbeitszeit, sind aber auch nicht mit den Ruhzeiten gleichzusetzen, sondern unterliegen einer eigenen Regelung. Dazu erfahren Sie weiter unten mehr.
Während der Ruhezeiten dürfen Busfahrer weder arbeiten noch Bereitschaftsdienst leisten. Es ist ihnen erlaubt, währenddessen ein Fahrzeug zu führen, sofern dies zu privaten Zwecken geschieht.
So sind die Ruhezeiten für Busfahrer geregelt
Es ist zwischen der Tages- und der Wochenruhezeit für Busfahrer zu unterscheiden.
Hinsichtlich der täglichen Ruhezeiten ist Folgendes zu beachten:
- Ein Busfahrer muss nach seiner Tagesschicht eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden einlegen.
- Diese kann er in zwei Blöcke aufteilen, allerdings erhöht sich die tägliche Ruhezeit dann auf mindestens 12 Stunden. Wird die Ruhezeit gesplittet, muss der erste Block mindestens 3 Stunden und der zweite Block mindestens 9 Stunden betragen. Eine andere Aufteilung ist nicht gestattet.
- Innerhalb einer Arbeitswoche dürfen die täglichen Ruhezeiten für den Busfahrer insgesamt dreimal auf jeweils 9 Stunden verkürzt werden (reduzierte Ruhezeit).
Dies sind die Regelungen zur Wochenruhezeit für Fahrer von Bussen:
- Die Wochenruhezeit ist am Ende jeder Arbeitswoche einzulegen. Sie muss mindestens 45 Stunden betragen und am Stück genommen werden.
- Es besteht die Möglichkeit, die Wochenruhezeit auf bis zu 24 Stunden zu verkürzen. Dazu muss der Fahrer in der Woche zuvor die vollen 45 Stunden Wochenruhezeit geleistet haben. Außerdem hat er in der Woche nach der verkürzten Wochenruhezeit nicht nur die komplette Ruhezeit von 45 Stunden zu nehmen, sondern muss auch die gekürzten Stunden aus der Woche davor nachholen – also bis zu 21 Stunden.
- Die nachgeholten Stunden aus der verkürzten Wochenruhezeit müssen direkt im Anschluss an eine tägliche oder eine wöchentliche Ruhezeit genommen werden.
Wann müssen Busfahrer Pausen einlegen?
Die Pausen für Busfahrer sind nicht mit den Ruhezeiten für Busfahrer gleichzusetzen und dürfen auch nicht mit diesen verrechnet werden. Sie unterliegen allerdings ebenfalls gesetzlichen Vorschriften:
- Nach spätestens 4,5 Stunden Lenkzeit muss eine mindestens 45-minütige Pause erfolgen. Danach kann sich der Fahrer wieder für 4,5 Stunden hinters Steuer setzen, bevor er eine weitere Pause von mindestens 45 Minuten einlegen muss – es sei denn natürlich, seine Arbeitszeit ist dann vorbei und er kann seine Ruhezeit antreten.
- Auch die Pausenzeiten für Busfahrer dürfen gesplittet werden: in eine erste Fahrtunterbrechung von 15 Minuten und eine zweite von 30 Minuten. Wichtig ist, dass der Fahrer nach einer Gesamtlenkzeit von 4,5 Stunden auf insgesamt 45 Minuten Pause kommt.
Koch meint
26. August 2023 at 16:16
wenn ich Montag 6:30 Uhr beginne mit dem Bus zu fahren. wann sind meine 6 Tage voll
Karl B meint
20. Juli 2023 at 21:01
Darf man die zweiten 45 Minuten auch teilen
Ich halt meint
15. Juli 2022 at 23:18
Ist es normal, das man morgens um 4.30 anfängt, dann bis 10 Uhr fährt. Dann um 13 Uhr wieder los muss und dann bis 15 Uhr arbeitet. Danach dann aber noch einmal von 17-22.30 fährt?
Immer diese komplett zerrissenen Schichten, ist das so zulässig?
Des öfteres auch an 6 Tagen die Woche!
Steve meint
8. November 2022 at 21:51
Nein ist nicht rechtens . da du ja nur 2x 10 Std und die andern Tage 9 Stunden fahren darfst du hast ja gesamtfahrzeit 13 Std .Was ich nicht weiß wegen der Schichtzeit ob du diese nicht überschritten hast trotz unterbrechung der Schichtzeit.Deine Ruhezeit muß mindestens 11 Std betragen kann auf 9 ekurzt werden muß aber in der darauf folgenden Woche nachgeholt werden man spricht von doppelwoche.
Richard meint
1. Februar 2021 at 12:42
Darf ein Busfahrer in seiner Pause ungefähr (1,5 Std.) seinen Bus bei sich vorm Haus oder in dem heutigen Fall (01.02. 21) beim nächsten Haus vorm Haus abstellen u. somit den Leuten die in dem Haus wohnen beim Parken behindern, oder 4 manchmal bis zu 6 Autoparkplätze wegnehmen. In diesem Fall bei uns in Albstadt befindet sich der Busbahnhof gleich gegenüber. Die Laufzeit beträgt nur 5 Minuten, dann würde der arrogante Busfahrer keinem den Parkplatz wegnehmen.
Steve meint
8. November 2022 at 21:59
Kommt drauf an ist es ein Wohngebiet oder Mischgebiet.Wohngebiet ist nicht gleich Wohngebiet das heißt wenn da mehrere Wohnhäuser stehen ist es nicht gleich Wohngebiet dies ist klar vom Gestzgeber vorgegeben da heißt es Wohngebiet ist das wo öffentliche Einrichtungen vorhanden sind Ist das nicht der Fall zählt es nicht als Wohngebiet und er darf das.Dann gibt es noch den Unterschied zwischen Reisebus und Linienbus.Reisebusse müssen dann verschwinden Linienbusse nicht
Kind meint
28. Juli 2019 at 10:58
Muß der Busfaher nach5 Stunden Fahzeit mit Pause zwischendurch von 45 Minuten eine Pause von 9 Stunden machen. So wie ich das gestern erlebt habe..
Rudolf meint
11. Juni 2020 at 19:42
Frage: Dienstbeginn 6:43 Uhr bis 14:43 Uhr (Ende), den 1sten Teil bis 13:02 Uhr auf dem gleichen Bus dazwischen kleine Fahrtunterbrechungen von 14,5,14,17,3,11,14 Minuten. Dürfen diese 6:19h so am Stück gefahren werden? Kann man einfach alle Unterbrechungen an die 4,5 Stundenregelung anhängen, geht das einfach so.
Rene meint
12. Oktober 2021 at 22:52
Kommt drauf an was der Busfahrer davor gemacht hat z.B.Fahrtzeit->lange Bereitschatftzeit(warten) und dann die 5 Stunden Fahrtzeit dazu. Irgentwann is dann die maximale Schichtzeit die zuende. Ergo Feierabend und Motor aus.