Bußgeldtabelle: Lkw-Ruhezeiten nicht eingehalten
Verstoß | Bußgeld für Fahrer | Bußgeld für Unternehmer |
---|---|---|
Tägliche Ruhezeit unterschritten | ||
... bis zu einer Stunde | 30 € | |
... bis zu 3 Stunden pro angefangener Stunde | 30 € | 90 € |
... mehr als 3 Stunden pro angefangener Stunde | 60 € | 180 € |
Wöchentliche Ruhezeit zu spät genommen pro angefangenem 24-Stunden-Zeitraum | 60 € | 180 € |
Bußgeldrechner: Ruhezeiten nicht eingehalten
Kurz & knapp: Ruhezeiten für Lkw-Fahrer
Lkw-Fahrer müssen sich in Deutschland an die Lenk- und Ruhezeitenregelungen halten, die durch die Fahrpersonalverordnung (FPersV) vorgegeben sind.
Ruhezeiten gelten für Fahrer von Fahrzeugen, die der Güterbeförderung dienen und ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen und weniger als 3,5 Tonnen besitzen. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Die Tagesruhezeit hat mindestens 11 Stunden zu betragen und kann verkürzt oder unterbrochen werden. Die Wochenruhezeit muss mindestens 45 Stunden andauern. Ausführlicheres zu täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten lesen Sie hier.
Einhaltung der Ruhezeiten für Kraftfahrer erhöht die Verkehrssicherheit
Inhaltsverzeichnis
Lkw-Fahrer verbringen einen Großteil ihrer Arbeitszeit hinter dem Steuer eines Fahrzeugs. Da diese Arbeit sehr ermüdend sein kann, müssen Kraftfahrer Pausen und Ruhezeiten von der Lenkzeit einnehmen. Ein Lkw-Fahrer, der aufgrund von Übermüdung unkonzentriert und unaufmerksam ist, stellt schließlich ein erhöhtes Risiko für den Straßenverkehr dar, da dadurch leicht eine Gefährdung oder ein Unfall entstehen kann.
Lkw-Fahrer sind daher dazu verpflichtet, gesetzliche Lenk- und Ruhezeiten einzuhalten. Werden diese Zeiten überschritten, kann das nicht nur die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, sondern auch mit einem Bußgeld geahndet werden. Allerdings wird hier nicht nur der Fahrer zur Rechenschaft gezogen, sondern auch der Unternehmer und Halter des Fahrzeugs.
Doch wie werden die Lkw-Ruhezeiten geregelt und gibt es Ausnahmen? Welche Bußgelder drohen bei Unterschreitung der täglichen und der wöchentlichen Ruhezeit? Diese Fragen klären wir im Folgenden.
Gesetzliche Lkw-Ruhezeiten: Welche Regelungen gibt es?
Die Lenk- und auch Ruhezeiten für Lkw-Fahrer werden in Deutschland durch die Fahrpersonalverordnung (FPersV) geregelt. Grundsätzlich richten sich die aus dieser Verordnung hervorgehenden Regelungen aber nur an Fahrer von bestimmten Fahrzeugen. Folgende Fahrzeugführer müssen sich demnach an die Vorschriften bezüglich der Ruhezeiten halten, nämlich dann, wenn ihr Fahrzeug
- der Beförderung von Gütern dient und
- ein zulässiges Höchstgewicht von mehr als 2,8 Tonnen und weniger als 3,5 Tonnen besitzt (inklusive Anhänger oder Sattelanhänger).
Im Allgemeinen wird bei den Ruhezeiten für Lkw-Fahrer zwischen der täglichen und der wöchentlichen Ruhezeit unterschieden. Für beide Arten gibt es durch die Lenk- und Ruhezeitenverordnung festgelegte Regeln, an die sich Kraftfahrer halten müssen. Außerdem gibt es hierbei einige Ausnahmen, auf die Fahrer zurückgreifen können, wenn sie die Ruhezeiten verkürzen oder unterbrechen wollen.
Tagesruhezeit für Lkw-Fahrer
Lkw-Fahrer müssen täglich eine Ruhezeit einnehmen. Diese muss mindestens 11 Stunden andauern. Danach darf eine neue Lenkzeit angetreten werden. Nachdem eine tägliche oder auch eine wöchentliche Ruhezeit beendet wurde, muss der Kraftfahrer innerhalb von 24 Stunden die nächste längere Pause von der Lenkzeit einnehmen.
Verkürzung und Unterbrechung der täglichen Ruhezeit
Einige Sonderregelungen erlauben es Lkw-Fahrern, die Tagesruhezeit zu verkürzen oder zu unterbrechen:
- Verkürzung der Tagesruhezeit: Zwischen zwei Wochenruhezeiten darf die tägliche Ruhezeit dreimal von 11 auf 9 Stunden verkürzt werden.
- Unterbrechung der Tagesruhezeit: Innerhalb von 24 Stunden dürfen Lkw-Fahrer die tägliche Ruhezeit einmal unterbrechen. Aber: Die Gesamttagesruhezeit erhöht sich in diesem Fall von 11 auf 12 Stunden. Auch im kombinierten Güterverkehr können Lkw-Fahrer innerhalb von 24 Stunden die tägliche Ruhezeit zweimal für maximal eine Stunde unterbrechen.
Welche Wochenruhezeit müssen Lkw-Fahrer einhalten?
Lkw-Fahrer müssen eine wöchentliche Ruhezeit einlegen. Diese muss mindestens 45 Stunden dauern. Die Wochenruhezeit muss in einem Stück genommen werden und darf demnach nicht unterbrochen werden. Sie muss außerdem spätestens eingenommen werden, nachdem sechsmal 24 Stunden seit der letzten Wochenruhezeit vergangen sind.
Eine Verkürzung ist allerdings auch bei der wöchentlichen Ruhezeit möglich. Diese kann nämlich auf 24 Stunden verkürzt werden, allerdings nur unter gewissen Bedingungen:
- In der vorherigen und in der darauffolgenden Woche muss die herkömmliche Wochenruhezeit von 45 Stunden genommen werden.
- Die nicht genommenen Ruhezeitstunden müssen in den nächsten drei Wochen nachgeholt werden.
Wochenendruhezeit für Lkw-Fahrer
Eines vorweg: Eine Wochenendruhezeit gibt es im engeren Sinne nicht. Nehmen Lkw-Fahrer ihre Wochenruhezeit von 45 Stunden am Wochenende, wird hier oft von der Wochenendruhezeit gesprochen. Sie sind aber grundsätzlich nicht verpflichtet, die wöchentliche Ruhezeit tatsächlich an den letzten beiden Tagen der Woche einzunehmen.
Aber: Aufgrund des Sonntagsfahrverbots und des Samstagsfahrverbots während der Sommerferien wird die Wochenruhezeit in der Tat häufig an den letzten beiden Wochentagen verbracht.
Definition von Ruhezeit: Was Lkw-Fahrer während der Ruhezeiten beachten müssen
Die Ruhezeiten sind als längere Auszeit von den Lenkzeiten anzusehen. Der Lkw darf in dieser Zeit also nicht geführt werden. Aber nicht nur die Zeit, in denen das Fahrzeug aktiv gelenkt wird, gilt als Lenkzeit. Müssen Lkw-Fahrer an Kreuzungen, Ampeln oder Bahnübergängen eine gewisse Wartezeit verbringen, zählt auch dies zur Lenkzeit und damit nicht zur Ruhezeit. Auch andere Aktivitäten dürfen während der Ruhezeiten von Lkw-Fahrern nicht ausgeübt werden:
- Wartungs-, Reparatur-, oder Reinigungsarbeiten am Lkw sowie die Überwachung dieser
- Be- und Entladung des Lkw
- Bereitschaftsdienst
- Erledigung von behördlichen Angelegenheiten, die in Verbindung mit der Arbeit stehen
- Als Teil der Doppelbesatzung auf dem Beifahrersitz mitfahren
Damit gilt die Ruhezeit im Wesentlichen auch als eine längere Auszeit von der Arbeitszeit. Sie beginnt sozusagen mit Beendigung der Arbeitszeit und endet mit Beginn der darauffolgenden. Auch die Fahrt zum Arbeitsort sowie die Rückfahrt nach Hause zählen zur Ruhezeit.
Ruhezeiten für Lkw-Fahrer: Unterschied zur Lenkzeitunterbrechung
Die Ruhezeit ist eine längere Pause von der Lenkzeit und ist länger als eine einfache Lenkzeitunterbrechung. Beide finden zwar zwischen den einzelnen Lenkzeiten statt, sind aber dennoch voneinander abzugrenzen. Eine Lenkzeitunterbrechung findet als Pause während der Arbeitszeit statt, die Ruhezeiten allerdings zwischen den einzelnen Arbeitszeiten.
Die kürzere Unterbrechung der Lenkzeit muss nach 4,5 Stunden verbrachter Zeit hinter dem Lenkrad stattfinden. Die Lenkzeitunterbrechung muss mindestens 45 Minuten betragen und ist damit wesentlich kürzer als die Lkw-Ruhezeit. Sie kann im Gegensatz zur Ruhezeit nicht verkürzt, aber aufgeteilt werden.
Wichtig: Die Lenkzeitunterbrechung zählt im Übrigen nicht zur Ruhezeit, ist also nicht als ein Teil dieser anzusehen. Diese darf nämlich, anders als die Ruhezeiten, von Lkw-Fahrern auch im fahrenden Kfz verbracht werden.
Als Lkw-Fahrer Ruhezeiten nicht eingehalten: Welches Bußgeld droht?
Werden die Ruhezeiten von Lkw-Fahrern nicht eingehalten, müssen sowohl Fahrer als auch Unternehmer mit einem Verwarn- bzw. Bußgeld rechnen. Für Letzteren fällt dieses in der Regel höher aus. Die Höhe des Bußgeldes hängt außerdem davon ab, um wie viele Stunden die täglichen oder wöchentlichen Ruhezeiten von Lkw-Fahrern unterschritten wurden.
- Tagesruhezeit bis zu eine Stunde unterschritten: Dem Fahrer droht ein Verwarngeld von 30 Euro.
- Tagesruhezeit bis zu drei Stunden unterschritten: Mit jeder angefangenen Stunde wird für den Lkw-Fahrer ein Verwarngeld von 30 Euro und für den Unternehmer ein Bußgeld von 90 Euro verhängt.
- Tagesruhezeit um mehr als drei Stunden unterschritten: Je angefangene Stunde wird für den Fahrer ein Bußgeld von 60 Euro und für den Unternehmer ein Bußgeld von 180 Euro fällig.
- Wochenruhezeit zu spät begonnen: Pro angefangenem 24-Stunden-Zeitraum wird hier für den Fahrer ein Bußgeld von 60 Euro und für den Unternehmer ein Bußgeld von 180 Euro fällig.
Jonny meint
18. April 2019 at 12:12
Vielen Dank für diesen informativen Beitrag zum Thema Ruhezeiten. Für LKW-Fahrer ist es sehr wichtig, dass sie ihre Ruhezeiten einhalten, damit sie weiterhin konzentriert ihre Lieferung zustellen können. Ich bin neulich auf eine Webseite gestoßen, die Tankkarten für LKWs anbietet. Ist das bereits ein bekanntes Thema?