Kurz & knapp: Vorteile von Saisonkennzeichen
Wird ein Fahrzeug nur während einer bestimmten Zeitspanne im Jahr genutzt, kann ein Saisonkennzeichen Kosten und Mühe sparen.
Die An- und Abmeldung eines saisonalen Fahrzeugs erfolgt automatisch.
In der Regel besteht in der abgemeldeten Phase kein Versicherungsschutz und es muss keine Kfz-Steuer gezahlt werden.
Was ist ein Saisonkennzeichen eigentlich?
Inhaltsverzeichnis
In Deutschland gibt es einige Kennzeichen, die nur für einen bestimmten Zeitraum gültig sind. Zu diesen speziellen Nummernschildern gehören seit dem 1. März 1997 auch die Saisonkennzeichen, die der Fahrzeughalter speziell für den Zeitraum beantragen kann, in dem er den Wagen auch tatsächlich nutzt. Dieses Schild ist besonders bei Motorrad-, Cabrio- oder Wohnmobilfahrern beliebt, die von Frühling bis Herbst das schöne Wetter bei einer Spritztour auskosten möchten.
Das Saisonkennzeichen unterscheidet sich optisch kaum von den gewöhnlichen Autokennzeichen. Lediglich die beiden untereinanderstehenden kleinen Zahlen am rechten Schildrand fallen dem Betrachter beim genaueren Blick auf. Diese zweistelligen Ziffern sind mit einem waagerechten Strich voneinander getrennt und zeigen an, wie lange das Kennzeichen noch zugelassen ist.
Vorteile der Saisonkennzeichen
Ein Saisonkennzeichen lohnt sich vor allem für Personen, die ein Fahrzeug nur zu bestimmten Zeiten fahren und welches sonst nicht genutzt wird. Fahren Sie in den Wintermonaten bspw. mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder anderen Fahrzeugen und brauchen nur für eine bestimmte Saison ein Kennzeichen, kann ein Saisonkennzeichen für Sie sinnvoll sein.
Fahren Sie Ihr Motorrad nur im Frühling und Sommer, weil das Wetter dann besonders für einen Ausflug geeignet ist, könnte auf dem Kennzeichen, wie bei vielen anderen Motorradfahrern, „04 – 10“ vermerkt sein. Dies hieße, dass Sie mit Ihrem Bike vom 1. April bis zum 31. Oktober am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Man könnte das Saisonkennzeichen deshalb auch als Schönwetterkennzeichen bezeichnen.
Der Fahrzeugbesitzer müsste, wenn der Wagen nicht das ganze Jahr zugelassen sein soll, andernfalls zweimal im Jahr zu Zulassungsstelle: Einmal um ihn an- und ein zweites Mal um ihn abzumelden. Dieses Prozedere kostet sowohl Zeit als auch Geld, sodass ein Saisonkennzeichen eventuell eine sinnvolle Alternative für Sie sein kann. Hier müssen Sie die Zulassungsstelle nämlich nur aufsuchen, wenn Sie etwas an der Saisonzulassung ändern wollen. Andernfalls erfolgen An- und Abmeldung automatisch.
Können Sie mit dem Saisonkennzeichen bei der Steuer und der Versicherung sparen?
Für die Monate, in denen das Saisonkennzeichen gültig ist, müssen Sie wie gewohnt die Kfz-Steuer zahlen. Allerdings fallen für die abgemeldeten Monate keine Kosten an, sodass sich die Höhe der Steuer anteilig danach richtet, wie lange das Kraftfahrzeug zugelassen ist.
In der Regel besteht für das Saisonkennzeichen nur eine Versicherung für die Monate der Zulassung. Allerdings kann natürlich auch bei einem nicht genutzten Fahrzeug ein Schaden auftreten, wenn es z. B. gestohlen oder durch einen Brand beschädigt wird. Besteht kein Versicherungsschutz kann der Schaden Ihnen auch nicht erstattet werden. Deshalb bieten viele Versicherer an, das Kfz auch außerhalb der Saison, also in der Ruhezeit, kostenlos weiter zu versichern, sofern es entsprechend sicher untergebracht wurde. Die Versicherung kann dementsprechend einen Nachweis von Ihnen verlangen, dass Sie Ihr Kraftfahrzeug in einer Garage oder auf einem Privatgrundstück abgestellt haben.
Wie kulant die Versicherungen sind, ist allerdings recht unterschiedlich, sodass Sie sich vorab darüber informieren sollten, ob auch in der zulassungsfreien Zeit der Versicherungsschutz für das Saisonkennzeichen fortbesteht.
Manch ein Anbieter offeriert den Besitzern von Saisonkennzeichen darüber hinaus, dass Sie – sofern kein Schaden eintritt – in eine bessere Schadenfreiheitsklasse aufrücken. Jedoch muss der Wagen oder das Motorrad dazu mindestens sechs Monate zugelassen sein.
Saisonkennzeichen beantragen
Wie andere Kennzeichen auch sind die Saisonkennzeichen bei der zuständigen Zulassungsstelle zu beantragen. Dabei unterscheidet sich die Beantragung eigentlich nicht von der Anmeldung eines herkömmlichen Autokennzeichens.
Dabei sollten Sie beachten, dass dieses Kennzeichen mindestens zwei und höchsten elf Monate zugelassen werden darf. Es ist somit nicht möglich, das Auto lediglich für einen Monat zuzulassen.
Welche Unterlagen benötigt die Behörde von Ihnen?
- Personalausweis bzw. Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) und Teil 2 (Fahrzeugbrief)
- Gültige Hauptuntersuchung (HU)
- Gültige Abgasuntersuchung (AU)
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- SEPA-Lastschriftmandat (Bankeinzugsermächtigung)
- Alte Kennzeichen
- ggf.: Vollmacht und Ausweispapiere des Auftraggebers (bei Stellvertretung)
- ggf.: Auszug aus dem Vereinsregister (bei Vereinswagen)
- ggf.: Auszug aus dem Handelsregister oder Gewerbeanmeldung (bei Firmenwagen)
Möchten Sie später das Saisonkennzeichen ändern oder verlängern, müssen Sie wiederum in der Zulassungsstelle einen entsprechenden Antrag stellen. Außerdem können Sie sich darauf einstellen, dass Sie neue Nummernschilder mit dem neuen Zulassungszeitraum benötigen und Ihre Versicherung über die Änderungen informiert werden muss, damit Sie weiterhin versichert sind. Für die Zulassung ist allerdings keine neue Versicherungsbestätigung nötig.
Kosten für Saisonkennzeichen
Natürlich ist der Wechsel zum Saisonkennzeichen mit Kosten verbunden, allerdings ist es dennoch oftmals günstiger als die Alternativen (Fahrzeug ganzjährig anmelden oder es jedes Jahr eigens an- und abzumelden). Die Anmeldung des Kfz ist in der Regel mit Gebühren von etwa 27 bis 32 Euro verbunden. Der leicht schwankende Preis ist darauf zurückzuführen, dass die Gebühren je nach Behörde variieren.
Dann müssen die Nummernschilder natürlich noch geprägt werden. Hierfür liegen die Beträge etwa zwischen 10 und 20 Euro – je nachdem, ob Sie diese in einem Betrieb vor Ort oder im Internet bestellen. Entscheiden Sie sich für ein Wunschkennzeichen, ist ein Aufpreis von 11 Euro zu zahlen.
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